BT-Drucksache 17/5052

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zur Aktuellen Lage in Japan

Vom 16. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5052
17. Wahlperiode 16. 03. 2011

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Renate Künast, Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn,
Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner,
Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Sven-Christian Kindler und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin

zur Aktuellen Lage in Japan

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

das aktualisierte Kerntechnische Regelwerk in der Fassung vom Sommer 2009
sofort verbindlich zur Anwendung zu bringen und im Bundesanzeiger zu veröf-
fentlichen.

Berlin, den 16. März 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Das geltende nationale, übergeordnete Kerntechnische Regelwerk (KTR)
stammt aus den 70er- und 80er-Jahren. In Wissenschaft und Praxis besteht
Einigkeit, dass eine Modernisierung und Weiterentwicklung des übergeordneten
Kerntechnischen Regelwerks notwendig ist – will man die vom Grundgesetz
verlangte bestmögliche Vorsorge zum Schutz von Umwelt und Gesundheit auf
dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sicherstellen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
hat deshalb – in Umsetzung der Atomausstiegsvereinbarung – im September
2003 ein umfassendes Programm zur Überarbeitung des völlig veralteten Kern-
technischen Regelwerks gestartet. Die Arbeiten wurden 2009 abgeschlossen.
Das BMU hätte das neue KTR durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger
verbindlich machen können. Stattdessen wurde im Jahr 2009 in einer Verein-
barung mit den Ländern lediglich eine freiwillige Testphase bis Ende 2010 ver-
einbart. Inzwischen hat die Bundesregierung diese Probephase bis Mitte 2011
verlängert. Damit besteht bei der jetzt anstehenden Überprüfung der Altmeiler
eine Sicherheitslücke im deutschen Atomrecht, die es sofort zu schließen gilt.

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