BT-Drucksache 17/5031

Fehler bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Vom 15. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/5031
17. Wahlperiode 15. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.

Fehler bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Presse und Steuersoftwareunternehmen berichten, dass aufgrund von unklaren
Verwaltungsanweisungen im Rahmen der elektronischen Lohnsteuerbescheini-
gung 2010 falsche Beitragswerte bei freiwillig gesetzlich kranken- und pflege-
versicherten Arbeitnehmern ausgewiesen wurden. Statt die Gesamtbeiträge ein-
zutragen, wie es die Finanzverwaltung erwartete, wurden stattdessen gekürzte
oder keine Beiträge bescheinigt. Durch den falschen Ausweis besteht die Gefahr,
dass im Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
diese nicht korrekt, sondern zu Lasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt wer-
den. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellte erst kurz vor Ablauf der
Frist zur Übermittlung der elektronischen Bescheinigungen die strittige Aus-
legung per Mitteilung vom 11. Februar 2011 klar und wollte zur Behebung
zunächst eine Neuübermittlung der überarbeiteten Lohnsteuerbescheinigungen
2010 durch die Arbeitgeber. Am 23. Februar 2011 erklärte das BMF wiederum
per Mitteilung, dass Letzteres nicht mehr erforderlich sei, da fehlerhafte Lohn-
steuerbescheinigungen für 2010 nunmehr maschinell erkannt werden. Auf Seiten
der Steuerpflichtigen besteht trotzdem Verunsicherung hinsichtlich der korrekten
Durchführung der Veranlagung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann und wie hat die Bundesregierung Kenntnis erlangt, dass im Rah-
men der Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen die Softwareanbieter,
entgegen den Erwartungen der Finanzverwaltung, auch bei freiwillig gesetz-
lich versicherten Personen in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheini-
gung 2010 lediglich den Arbeitnehmeranteil oder fälschlicherweise gar
nichts ausgewiesen haben?

2. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das beschriebene Problem
durch eine auslegungsbedürftige Formulierung hinsichtlich der vorzuneh-
menden Eintragungen bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuer-
bescheinigungen u. a. im Schreiben des BMF vom 23. August 2010 entstan-
den ist (bitte mit Begründung)?
3. Stimmen Pressemeldungen, wonach die beschriebenen Fehleintragungen,
wenn sie nicht korrigiert oder als fehlerhaft erkannt werden, bei Steuerpflich-
tigen zu steuerlichen Mehrbelastungen bis zu 1 000 Euro führen können,
bzw. wie hoch wäre die typische und die maximale steuerliche Mehrbelas-
tung bei betroffenen Steuerpflichtigen durch die Fehleintragungen (bitte mit
Begründung)?

Drucksache 17/5031 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Zu welcher maximalen Abweichung in der Bemessungsgrundlage zu Lasten
des Steuerpflichtigen kann der beschriebene Fehler, wenn er nicht korrigiert
oder als fehlerhaft erkannt wird, führen (bitte mit Begründung)?

5. Auf welche Positionen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
wirkt sich die beschriebene Problematik wie aus (bitte mit Begründung)?

6. Warum hat das BMF erst mit Newsletter vom 11. Februar 2011 auf die be-
schriebene Problematik aufmerksam gemacht (bitte mit Begründung)?

7. Aus welchem Grund hat das BMF in den Mitteilungen vom 11. Februar
2011 und vom 23. Februar 2011 auf die Problematik mit unterschiedlichen
Lösungsansätzen reagiert, und teilt die Bundesregierung die Meinung, dass
sich hierdurch eine Verunsicherung bei den Steuerbürgern hinsichtlich der
Lohnsteuerbescheinigung eingestellt hat (bitte mit Begründung)?

8. Wie viele Personen sind nach Schätzungen der Bundesregierung von der
Problematik betroffen (hilfsweise bitte die Angabe von Arbeitnehmern, die
freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind)?

9. Trat der beschriebene falsche Ausweis in den Lohnsteuerbescheinigungen
auch bei Arbeitnehmern auf, die bei Bundesbehörden oder Bundesministe-
rien beschäftigt sind (bitte mit Begründung)?

10. Anhand welcher technischen Verfahren wird der beschriebene Fehler er-
kannt, so dass eine Neuübermittlung der Daten überflüssig ist, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer fehlerhaften Berücksichti-
gung der Vorsorgeaufwendungen kommt, wenn eine Neuübermittlung nicht
erfolgt (bitte mit Begründung)?

11. Wurden die technischen Verfahren zwischen den Ländern abgestimmt, und
werden diese einheitlich in den Rechenzentren der Länder umgesetzt (bitte
mit Begründung)?

12. Wird das technische Verfahren zur Erkennung des Fehlers auch in der Soft-
ware ElsterFormular eingesetzt, und wenn nein, weshalb nicht (bitte mit
Begründung)?

13. Wie viele Unternehmen sind nach Schätzungen der Bundesregierung von
der Problematik betroffen, und kann der Arbeitnehmer von den Arbeit-
gebern auf die Ausstellung einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung be-
stehen (bitte mit Begründung)?

14. Welche rechtlichen Konsequenzen hat die falsche Übermittlung der Lohn-
steuerbescheinigungen für den Arbeitgeber (bitte mit Begründung)?

15. Unter welchen Umständen ist die erneute Übermittlung der Lohnsteuer-
bescheinigung für den Arbeitgeber dennoch vorzunehmen, und für welche
außersteuerlichen Gründe wird die Lohnsteuerbescheinigung noch benötigt,
bzw. kann sich der nicht korrigierte Fehler auf außersteuerliche Aspekte
auswirken (bitte mit Begründung)?

16. Wie ist die Korrektur durch die Finanzverwaltung verfahrenstechnisch zu
würdigen, da bewusst von den erklärten Angaben des Steuerpflichtigen
abgewichen wird, und werden die Abweichungen im Einkommensteuer-
bescheid erläutert (bitte mit Begründung)?

17. Wie ist in Fällen zu verfahren, in denen der Steuerpflichtige bereits auf
Grundlage der falschen Lohnsteuerbescheinigungen seine Steuererklärung
eingereicht hat, und kann die Finanzverwaltung in diesen Fällen den Fehler
zu Lasten des Steuerpflichtigen bei der Veranlagung erkennen (bitte mit
Begründung)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5031

18. Kann der Steuerpflichtige anhand der ihm zugestellten Lohnsteuerbeschei-
nigung den beschriebenen Fehler erkennen, und wenn ja, wie (bitte mit Be-
gründung)?

19. Wie viele elektronische Lohnsteuerbescheinigungen sind den Jahren 2003
bis 2010 an die Finanzverwaltung übermittelt worden (bitte differenziert
nach Bundesländer, und erneuten Übermittlungen von Korrekturen)?

20. Wie viele papiergebundene Lohnsteuerbescheinigungen sind den Jahren
2003 bis 2010 übermittelt worden (bitte differenziert nach Bundesländern)?

Berlin, den 11. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Kleine Anfrage
Fehler bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2010

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