BT-Drucksache 17/4976

Sozialpolitische Strukturen und Leistungen in Deutschland

Vom 2. März 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4976
17. Wahlperiode 02. 03. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Kornelia Möller,
Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.

Sozialpolitische Strukturen und Leistungen in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland und die 16 Bundesländer stehen nach dem
Europäischen Jahr gegen Armut und sozialen Ausgrenzung vor großen sozial-
politischen Herausforderungen. Die Verantwortung für die „Herstellung gleich-
wertiger Lebensverhältnisse“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20
des Grundgesetzes).

Der Begriff gleichwertige Lebensverhältnisse gehört zur zentralen Leitvorstel-
lung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG)
konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik
Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastruk-
turelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“
(§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungs-
gesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer ent-
sprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Situation in der Bundesrepublik Deutschland umfangreich zu bewerten,
bedarf es einer Analyse relevanter sozialpolitischer Bereiche sowie entspre-
chender Verwaltungs- und Organisationsstrukturen sowohl auf der Ebene des
Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Damit sollen der Stand und
die Herangehensweise der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet vor dem Hintergrund des Grundgesetzes besser beurteilbar
werden. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu
entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und
Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleich-
berechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Politikbereiche gehören in den jeweiligen 16 Bundesländern zu den
Sozialministerien?

2. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen der
Zusammenfassung von bestimmten Politikbereichen in den Sozialministe-
rien bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?
3. In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status
einer Landesbehörde (Landessozialamt o. Ä.)?

4. In welchen Bundesländern hat der überörtliche Sozialhilfeträger den Status
eines Kommunalverbandes, wie z. B. in Sachsen?

5. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhältnis von Vor- und Nachteilen des
Status des überörtlichen Sozialhilfeträgers im Vergleich zu anderen Struk-
turformen bezüglich der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse ein?

Drucksache 17/4976 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. In welchem Umfang wurde die Nationale Armutskonferenz durch die Bun-
desregierung in den letzten fünf Jahren gefördert?

7. In welchen Bundesländern bestehen aktive Armutskonferenzen bzw. ana-
loge zivilgesellschaftliche Landesstrukturen, und wie werden diese durch
die jeweiligen Bundesländer gefördert?

8. In welchen Bundesländern wurden seit dem Jahr 2000 Armutsberichte ver-
fasst, und wann sind diese vorgelegt worden?

9. Wie hat sich der Anteil der Sozialausgaben an den Haushalten der jeweili-
gen 16 Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?

10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der Höhe des
Anteils sogenannter freiwilliger Leistungen an den Sozialausgaben der je-
weiligen Bundesländer in den Jahren 2000 bis 2010?

11. Wie hoch war von 2000 bis 2010 die finanzielle Unterstützung von Spit-
zenverbänden der Wohlfahrt aus dem Bundeshaushalt, und welche Kennt-
nisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der finanziellen Unterstützung
von Spitzenverbänden der Wohlfahrt aus den jeweiligen Landeshaushalten
zwischen 2000 und 2010?

12. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der finanziellen
Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen im Sozialbereich aus Mit-
teln der jeweiligen Landeshaushalte zwischen 2000 und 2010?

13. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen Bun-
desländern es durch die Länder gestützte Familien- bzw. Sozialpässe gibt?

14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Angebote, die
diese Familien- bzw. Sozialpässe im Einzelnen enthalten?

15. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welcher Perso-
nenkreis Anspruch auf Erhalt des Familien- bzw. Sozialpasses in den be-
treffenden Bundesländern hat?

16. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Perso-
nen in den jeweiligen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutsch-
land gesamt einen gesetzlichen Betreuer haben?

17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie hoch der jähr-
liche Betrag ist, der für die gesetzliche Betreuung in den jeweiligen Bun-
desländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt aufgewendet
wird?

18. Wie hoch ist der Anteil derer, die sich bürgerschaftlich engagieren, an der
Gesamtbevölkerung und an der Bevölkerung der jeweiligen Bundesländer
(getrennt nach Geschlecht, Altersgruppen, Status, bezogen auf den Arbeits-
markt und die Einkommensverhältnisse)?

19. Wie hoch war zwischen 2000 und 2010 der jährliche Betrag aus dem Bun-
deshaushalt, und welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich
der jeweiligen Landesmittel der Bundesländer, die zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements aufgewendet werden?

20. Welche speziellen Förderprogramme gibt es für das bürgerschaftliche En-
gagement im Bund und in den jeweiligen Ländern?

Berlin, den 2. März 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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