BT-Drucksache 17/4946

Begründung und Verfahren der beabsichtigten Veräußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4831)

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4946
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Inge Höger,
Ulla Jelpke, Niema Movassat, Ingrid Remmers, Kathrin Vogler, Sahra Wagenknecht
und der Fraktion DIE LINKE.

Begründung und Verfahren der beabsichtigten Veräußerung der Bundesanteile
an der Duisburger Hafen AG (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/4831)

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 17/4831 begründet die Bundesregierung ihre Absicht zur Ver-
äußerung der Bundesanteile an der Duisburger Hafen AG mit der Einschätzung,
dass sich das in der Antwort zu Frage 2 ausführlich zitierte Unternehmensziel
der Duisburger Hafen AG „durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser und
wirtschaftlicher erreichen lässt.“

Angesichts der bislang erfolgreichen wirtschaftlichen Tätigkeit der Duisburger
Hafen AG sowie der in der öffentlichen Beschlussvorlage 10-1672 des Duis-
burger Rates ausführlich beschriebenen Diskussion um die Ausschüttung eines
Ertragsanteils an die Gesellschafter der Duisburger Hafen AG ergeben sich
Nachfragen nach den Gründen für diese Einschätzung der Bundesregierung.

Weitere Nachfragen zum Verhalten ihrer Vertreter in den Gremien der Duis-
burger Hafen AG sowie der Stimmigkeit und Vollständigkeit der Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4831 ergeben sich aus der
nachfolgend zitierten Darstellung in der „Problembeschreibung/Begründung“
zu der angesprochenen Beschlussvorlage des Duisburger Rates:

„Auf Antrag der Gesellschafterin Bundesrepublik Deutschland wurde die Be-
schlussfassung über die Gewinnverwendung vertagt. Zur Begründung hat der
Aktionärsvertreter der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, dass ein grund-
sätzliches Interesse an Dividendenzahlungen der Duisburger Hafen AG be-
stehe, für die erforderliche Zustimmung zur Satzungsänderung allerdings ein
gewisses Entgegenkommen erwarte, und zwar dergestalt, dass der Rat der Stadt
Duisburg einen Beschluss herbeiführe, der es dem Bund ermöglicht, seine
Aktien an der Gesellschaft zu veräußern.

Hintergrund dieser völlig unangemessenen Verknüpfung von zwei unterschied-
lichen Sachverhalten ist, dass die Bundesrepublik Deutschland den Verkaufs-
prozess ihrer Aktien an der Duisburger Hafen AG durch Ausschreibung des ent-
sprechenden Beratungsmandats vom 28.07.2010 in Gang gesetzt hat. Der Erfolg

des Prozesses, auch in finanzieller Hinsicht, hängt davon ab, dass nach § 3 Nr. 2
der Satzung die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand, und der Aufsichtsrat
mit 2/3-Mehrheit der Veräußerung zustimmt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung in der Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4831, dass sich

Drucksache 17/4946 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
„der Betrieb von Häfen einschließlich aller Nebenanlagen und Bahnanlagen
sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, baulichen An-
lagen und die Bestellung von Erbbaurechten“ als Unternehmensgegenstand
der Duisburger Hafen AG (…) „durch privatwirtschaftliche Tätigkeit besser
und wirtschaftlicher erreichen lässt und nicht durch den Bund zu gewähr-
leisten ist“?

2. Auf welche Erfahrungswerte und welche Vergleiche mit welchen privat-
wirtschaftlich betriebenen Häfen und Nebenanlagen in der Bundesrepublik
Deutschland stützt sich diese Einschätzung der Bundesregierung?

3. Welche Bewertung der bisherigen wirtschaftlichen Ergebnisse der Tätigkeit
der Duisburger Hafen AG liegt der oben zitierten Einschätzung zugrunde,
bei welchen konkreten unternehmerischen Entscheidungen und Maßnah-
men hat die Duisburger Hafen AG nach Auffassung der Bundesregierung
aufgrund ihrer Eigentümerstruktur weniger wirtschaftlich gehandelt als dies
im Rahmen privatwirtschaftlicher Betätigung möglich gewesen wäre?

4. Welche wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten des privatwirtschaftlichen
Betriebs von Häfen und Nebenanlagen sind aus Sicht der Bundesregierung
durch das öffentliche Eigentum an der Duisburger Hafen AG ausgeschlos-
sen, und mit welchen Auswirkungen auf Einkommen und Arbeitsplatz-
sicherheit der Beschäftigten wären diese verbunden?

5. Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung ent-
sprechend ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/4831,
dass „alle wesentlichen Verfahrensschritte im Einverständnis mit den Ver-
fahrensbeteiligten erfolgen“, die Mitgesellschafter der Duisburger Hafen AG
in die der Ausschreibung des Beratungsmandats für den Verkaufsprozess
am 28. Juli 2010 vorhergehenden Entscheidungsprozesse einbezogen?

6. Wer hat die Bundesregierung in den Gremien der Duisburger Hafen AG
vertreten?

7. Ist aus Sicht der Bundesregierung die oben aus der Begründung der Be-
schlussvorlage 10-1672 des Rates der Stadt Duisburg zitierte Darstellung
des Verhaltens des Vertreters der Bundesregierung in den Gremien der
Duisburger Hafen AG zutreffend, und wie begründet sie ihre Haltung?

8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus der zitierten Beschlussvor-
lage des Duisburger Rates, dass es sich bei dem beschriebenen Vorgang um
eine „völlig unangemessene Verknüpfung zweier unterschiedlicher Sach-
verhalte handelt“, und wie begründet sie ihre Haltung?

9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf
die Fragen 6 und 7 dieser Kleinen Anfrage ihre Aussage in der Antwort zu
Frage 10 der Kleinen Anfrage 17/4583: „Es wurden jedoch im Rahmen des
laufenden Verfahrens keine unmittelbare Zusagen, Vereinbarungen oder
ähnliches getroffen, um deren Zustimmung zur Veräußerung zu erreichen?“

10. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die in der Begründung zur Beschluss-
vorlage 10-1672 des Duisburger Rates beschriebenen Vorgänge und Forde-
rungen der Bundesregierung an die Mitgesellschafter der Duisburger Hafen
AG in ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/4831 nicht
erwähnt werden?

Berlin, den 25. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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