BT-Drucksache 17/4945

Erfassung von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten sowie Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland auf Grundlage des Prümer Vertrages

Vom 25. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4945
17. Wahlperiode 25. 02. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Sevim Dag˘delen, Annette Groth,
Inge Höger, Niema Movassat, Jens Petermann, Frank Tempel, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.

Erfassung von Auslandseinsätzen deutscher Polizisten sowie Einsätze
ausländischer Polizisten in Deutschland auf Grundlage des Prümer Vertrages

Internationaler Austausch von Polizistinnen und Polizisten inklusive Wahrneh-
mung hoheitlicher Rechte in anderen Staaten stellen sich als Graubereich dar.
Zwar gehört der Einsatz ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Deutsch-
land sowie deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland zur ständigen
Praxis und gewinnt zunehmend an Bedeutung, eine Übersicht über das Ausmaß
dieser Zusammenarbeit gibt es jedoch nicht. Auf eine entsprechende Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. antwortete die Bundesregierung Ende vorigen
Jahres (Bundestagsdrucksache 17/4298), es würden keine entsprechenden
Statistiken, zumindest nicht „im Sinne der Teilfragen“, geführt.

Allerdings führt die Bundesregierung aus: „In der Regel werden alle Ersuchen
an die jeweilige nationale Kontaktstelle gestellt“. Das ist im Falle Deutschlands
das Bundeskriminalamt (BKA), so dass dort zumindest eine Übersicht über die
gestellten bzw. weitergeleiteten Ersuche vorhanden sein müsste.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern erfasst das BKA die Ersuchen zum internationalen Austausch von
Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei ihm eingehen, und welche Angaben
kann die Bundesregierung machen zur

a) Zahl der aus dem Ausland eingegangenen Ersuchen beim BKA,

b) Zahl der von deutschen Polizeibehörden eingegangenen Ersuchen an aus-
ländische Polizeibehörden, die beim BKA eingegangen sind (Zahlen zu
den Fragen 1a und 1b bitte pro Jahr seit 2005 angeben)?

Welche weiteren Kriterien solcher Ersuchen werden vom BKA erfasst, und
inwiefern werden sie archiviert?

2. Über welche Möglichkeiten, den weiteren Fortgang solcher Ersuchen, insbe-
sondere die Entscheidung der ersuchten Stelle und Einzelheiten der tatsäch-

lichen Durchführung der angestrebten Polizeizusammenarbeit, zu erfassen,
verfügt das BKA bzw. inwiefern nimmt es sie wahr?

3. Inwiefern verfügt das BKA über auswertbare Unterlagen, die Aufschluss ge-
ben können über Einsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten im Aus-
land, soweit sie auf Grundlage des Prümer Vertrages erfolgten?

Drucksache 17/4945 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Da die Bundesregierung nicht über „eine Statistik über alle Einsätze, die im
Sinne der Teilfragen“ zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/4092 gestellt worden waren, verfügt, zu welchen
Einsätzen in welchem Sinne verfügt die Bundesregierung über eine Statis-
tik bzw. über Unterlagen, auf deren Grundlage eine Statistik erstellt werden
könnte?

5. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über eine Statistik zumindest über
Auslandseinsätze der Bundespolizei, und welche Aussagen kann sie machen
über die Anzahl der Auslandseinsätze auf Grund des Prümer Vertrages seit
dem Jahr 2005 (bitte nach einzelnen Jahren aufgliedern)?

a) Welche weiteren Angaben im Sinne der erwähnten Teilfragen kann sie
zum Bereich der Bundespolizei machen (die Teilfragen betreffen Zeit-
punkt und Ort, beteiligte Einheiten bzw. Stäbe/Dienststellen, Anlass und
Zweck, Rechtsgrundlagen, ersuchende Stelle, mitgeführte Fahrzeuge
und Geräte, Anwendung unmittelbaren Zwangs und angewandte Mittel
wie Reizstoffe, Schusswaffe, Schlagstock, Wasserwerfer)?

b) Falls sie über keine Statistik verfügt, inwiefern verfügt sie über Unter-
lagen, auf deren Grundlage eine solche Statistik erstellt werden könnte?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem der mangelnden Kontrolle
solcher internationalen Einsätze, sowohl hinsichtlich der unmittelbaren
Überprüfung durch die zuständigen Polizeibehörden als auch durch die
Parlamente, insbesondere aufgrund der offenbar nur rudimentär geführten
Statistiken?

7. Welchen Verwaltungsaufwand brächte es nach Auffassung der Bundes-
regierung mit sich, Statistiken im Sinne der erwähnten Teilfragen (ggf.
auch nachträglich) anzulegen, zumindest für den Bereich der Bundespoli-
zei?

8. Kann die Bundesregierung Angaben machen zu internationalen Einsätzen
deutscher Polizistinnen und Polizisten auf Grundlage des Prümer Vertrages
im Jahr 2010, und wenn ja,

a) wann und wo fanden solche Einsätze jeweils statt (sofern möglich, an-
geben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen die
deutschen Kräfte eingesetzt waren),

b) wie viele Polizistinnen und Polizisten waren daran jeweils beteiligt
(möglichst Herkunft nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA ange-
ben),

c) was waren Anlass und Zweck der Einsätze,

d) von wem ging das Ersuchen aus, und an wen hat es sich gerichtet,

e) inwiefern haben die deutschen Polizistinnen und Polizisten von ihrer
Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht,

f) welche Einsatzmittel und Fahrzeuge wurden dabei aus deutschen Be-
ständen mitgeführt?

Falls die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen kann, inwiefern
kann sie solche Angaben wenigstens für den Bereich der Bundespolizei
machen?

9. Kann die Bundesregierung solche Angaben machen zu entsprechenden
Einsätzen ausländischer Polizistinnen und Polizisten in Deutschland im
Jahr 2010 (soweit möglich bitte ausführen)?

10. Wie viele Ersuchen um Einsätze ausländischer Polizistinnen und Polizisten
in Deutschland sind seit Jahresbeginn beim BKA eingegangen, wie viele

liegen derzeit vor, und welche Einzelheiten hierzu kann die Bundesregie-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4945

rung mitteilen (bitte soweit möglich nach dem Schema der vorangegange-
nen Frage mitteilen)?

11. Wie viele Ersuchen um Einsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten im
Ausland sind seit Jahresbeginn beim BKA eingegangen, wie viele liegen
derzeit vor, und welche Einzelheiten hierzu kann die Bundesregierung mit-
teilen (bitte soweit möglich nach dem Schema der vorangegangenen Frage
mitteilen)?

Berlin, den 25. Februar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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