BT-Drucksache 17/4705

Klimadiplomatie der Bundesrepublik Deutschland

Vom 9. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4705
17. Wahlperiode 09. 02. 2011

Große Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Kelber, Dirk Becker, Gerd Bollmann, Marco Bülow,
Lothar Binding (Heidelberg), Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke,
Dr. Barbara Hendricks, Oliver Kaczmarek, Dr. Bärbel Kofler, Ute Kumpf,
Burkhard Lischka, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Dr. Sascha Raabe,
Karin Roth (Esslingen), Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee, Ute Vogt,
Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Klimadiplomatie der Bundesrepublik Deutschland

Der internationale Klimaschutzprozess steckte nach der enttäuschenden Ver-
tragsstaatenkonferenz in Kopenhagen 2009 in einer tiefen Krise. Der Kompro-
misstext, der „Kopenhagen Akkord“, wurde lediglich „zur Kenntnis genom-
men“ und die nach der Konferenz nachgereichten Minderungsverpflichtungen
einzelner Nationalstaaten reichen bei Weitem nicht aus, um das angepeilte
2-Grad-Ziel zu erreichen. Auch die Verhandlungen zu Finanzierungsmecha-
nismen für Anpassung, für den Waldschutz und für den Green Climate Fund
sind dadurch ins Stocken geraten. Die Zwischenkonferenzen in Bonn und
Tianjin (China) brachten keine Wende.

Doch nicht nur der internationale Prozess, sondern auch die deutsche und euro-
päische Klimadiplomatie steckte nach Kopenhagen in einer Krise. Deutschland
und die Europäische Union haben ihre Führerschaft verloren. Es bildeten sich
andere Bündnisse und Allianzen, die den Verhandlungsprozess und -ausgang
maßgeblich bestimmten. Zu nennen sind u. a. die sogenannten BASIC-Staaten,
also Brasilien, China, Südafrika und Indien, die am entscheidenden Verhand-
lungstisch saßen. Gerade bei diesem neuformierten Staatenbündnis wird deut-
lich, welche hohen Ansprüche an Klimaschutzdiplomatie gestellt werden muss.
Alle genannten Staaten sind keine originären Industriestaaten, aufgrund ihrer
hohen Einwohnerzahl (etwa 2,7 Milliarden) und ihrer rasanten wirtschaftlichen
Entwicklung in den letzten Jahren sind diese Länder nun entscheidende Player
im internationalen Klimaschutzprozess. Momentan werden diese Länder auf-
grund ihres Status als Schwellenländer zu keiner absoluten CO2-Minderung in
einem internationalen Klimaschutzregime verpflichtet. Gerade deshalb bedarf es
Maßnahmen, die diese Staaten bei ihrer Entwicklung hin zu einem CO2-armen
Wirtschaftssystem flankieren. Darüber hinaus verfügen diese Staaten in ihren
jeweiligen Regionen über eine Strahlkraft, die viele andere Staaten für eine
ambitionierte Klimaschutzpolitik unter einem internationalen Regime überzeu-

gen können. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn diese Länder stärker in den
klimadiplomatischen Fokus rücken.

Im Dezember 2010 einigte sich die Staatengemeinschaft auf der 16. Vertrags-
staatenkonferenz im mexikanischen Cancún unerwartet auf eine Grundlage zu
einem weltweiten rechtlich verbindlichen Nachfolgeabkommen des Kyoto-
Protokolls. Das Paket von Cancún erkennt erstmals offiziell die 2-Grad-Ober-

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grenze an und enthält Minderungsangebote von Industrie- und Entwicklungs-
ländern, Vereinbarungen zur Errichtung eines globalen Klimafonds, Verabre-
dungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Waldschutz, zur
Technologiekooperation und zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern.
Damit wurden die Vereinbarungen von Kopenhagen formalisiert und weiterent-
wickelt. Darüber hinaus haben die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls be-
schlossen, die Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode fortzufüh-
ren. Den Erfolg von Cancún können jedoch weder die deutsche Regierung noch
die Europäische Union (EU) für sich verbuchen. Vielmehr ist es der geschickten
und professionellen Verhandlungsführung des mexikanischen Gastgebers zu
verdanken, dass sich die Staatengemeinschaft geeinigt hat. Nun müssen die Ver-
handlungserfolge und die Dynamik von Cancún genutzt werden, um dieses Jahr
in Südafrika ein weltweites Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels zu
verabschieden. In den nächsten Jahren gilt es, zusätzlich den weltweiten Klima-
schutzprozess weiter zu stärken und voranzutreiben.

Die Weltgemeinschaft braucht in naher Zukunft ein Abkommen unter dem
Dach der Vereinten Nationen. Statt die Ansprüche für ein solches Abkommen
abzuschwächen, müssen die Anstrengungen für den Abschluss eines Abkom-
mens erhöht werden. Eine „Koalition der Gleichgesinnten“ muss zukünftig der
Motor für den Verhandlungsprozess sein. Deutschland muss dazu die Wirksam-
keit alter Allianzen ehrlich bilanzieren und die Bildung neuer Kooperationen
prüfen. Im neuen Machtgefüge muss sich Deutschland als Vorreiter erst wieder
etablieren.

Deutschland als einstiger Vorreiter muss nun wieder klimapolitisches Profil ge-
winnen. Es hat sich gezeigt, dass der internationale Klimaschutzprozess zu-
künftig weit stärker mit außenpolitischen Instrumenten vorangetrieben werden
muss. Es bedarf mehr Vertrauen, neuer Allianzen und mehr Staaten, die sich in
einer breiten Koalition für einen konsequenten internationalen Klimaschutz
einsetzen. Vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer müssen wie verspro-
chen bei der Anpassung an den Klimawandel und an den Klimaschutz unter-
stützt werden, damit auch für sie CO2-armes Wachstum ein Gewinn ist und
nicht die wirtschaftliche Entwicklung behindert.

Bi- und multilaterale Partnerschaften sind Schlüsselelemente für den internatio-
nalen Klimaschutz. So kann durch Partnerschaften ein struktureller Wandel hin
zu einem CO2-armen Energiesystem in Entwicklungs- und Schwellenländer be-
fördert werden. Dies kann mit der Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit
zur Umsetzung eines Millenniums-Entwicklungsziels beitragen. Deutschland
und die Europäische Union könnten über eine stärkere Zusammenarbeit leich-
ter neue Allianzen eingehen und somit das nötige Vertrauen für ein internatio-
nales Abkommen schaffen. Die Partnerschaften müssen nachhaltig angelegt
werden und über den Umfang und Zeitraum üblicher Projektpartnerschaften
hinausgehen. Es gilt, bei den unterschiedlichen Ländern und Regionen spezi-
fisch vorzugehen; Anpassungspartnerschaften, Partnerschaften zum Schutz der
Regenwälder und Technologiepartnerschaften müssen für die jeweiligen Län-
der und Regionen sinnvoll zugeschnitten werden. Wenn sich die Weltgemein-
schaft in absehbarer Zeit nicht auf ein Abkommen einigen wird, so wird dies
– abgesehen von den direkten ökologischen, ökonomischen und sozialen Aus-
wirkungen einer Klimaerwärmung – auch zu vermehrten geopolitischen Kon-
flikten führen. Mit Konflikten um Wasser und Nahrungsmittel, Konflikten um
Rohstoffe, zunehmender Umweltmigration und mangelnder politischer Stabili-
täten in den am stärksten betroffenen Ländern und Regionen wird sich die Staa-
tengemeinschaft auseinandersetzen müssen.

Internationale Klimapolitik ist ein Zusammenspiel von Umweltpolitik und mehr

und mehr auch Entwicklungspolitik. In den letzten Monaten ist allerdings auch

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immer deutlicher geworden, dass zukünftig auch auswärtige Politik in diesem
neuen Politikfeld eine größere Rolle spielen wird.

Internationale Klimapolitik und Klimadiplomatie bedeuten jedoch nicht, dass
diese Bereiche zukünftig komplett dem Auswärtigen Amt zugeordnet werden
und die Botschaften von nun an die auswärtige Klima- und Entwicklungspolitik
der einzelnen Länder koordinieren. Vielmehr wird Deutschland nur in einem
austarierten Dreiklang von Umwelt-, Entwicklungs- und auswärtiger Politik
klimadiplomatisch erfolgreich sein. Das heißt, dass zukünftig alle drei Politik-
bereiche stärker miteinander verzahnt und Aspekte aller drei Bereiche in eine
kohärente Politik für deutsche Klimadiplomatie fließen.

Klimadiplomatie soll den Verhandlungsprozess beleben. Eine aktive Klima-
diplomatie ist eine langfristig angelegte Krisen- und Konfliktprävention,
Außenhandelspolitik sowie Entwicklungspolitik im besten Sinne. Sie muss im
Sinne der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen der Armuts-
bekämpfung dienen. Klimadiplomatie kann darüber hinaus ein zielführendes
Instrument hin zu einer funktionierenden weltweiten Staatengemeinschaft sein.
Sie bietet die Möglichkeit, neue Mechanismen internationaler Zusammenarbeit,
wie etwa Bottom-Up-Initiativen zu erproben und zu etablieren. Deutschland
kann sich als wichtiger Impulsgeber zukünftig außenpolitisch, umweltpolitisch
und entwicklungspolitisch stärker profilieren. So kann Deutschland verstärkt
zur Erreichung insbesondere des siebten Millenniumsziels der Sicherung der
ökologischen Nachhaltigkeit beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der Staatengemein-
schaft für eine völkerrechtlich verbindliche Nachfolgeregelung für das
Kyoto-Protokoll?

2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Industriestaaten
aufgrund ihrer historischen Emissionen eine besondere Verantwortung für
den internationalen Klimaschutz tragen?

3. Wie muss nach Einschätzung der Bundesregierung diese Verantwortung
für den Verhandlungsprozess zum Tragen kommen?

4. Welche sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten
Schlüsselstaaten für den Verhandlungsprozess?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der USA, eine völker-
rechtlich verbindliche Nachfolgeregelung des Kyoto-Protokolls zu ratifi-
zieren?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der sogenannten
BASIC-Staaten (Brasilien, Südafrika, Indien und China) für ein internatio-
nales Abkommen unter dem Dach der Vereinten Nationen (VN)?

7. Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung die sogenannten
Annex-1-Staaten bei den Klimaschutzverhandlungen ein homogener hand-
lungsfähiger Block?

8. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Block der so-
genannten G77-Staaten während Klimaschutzverhandlungen ein homo-
gener Verhandlungspartner?

9. Welche informellen Bündnisse haben nach Einschätzung der Bundesregie-
rung auf den letzten Vertragstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonven-
tion (COP) die Verhandlungsergebnisse maßgeblich beeinflussen können?
10. Welche dieser Bündnisse werden nach Einschätzung der Bundesregierung
in Zukunft einen ähnlichen oder wachsenden Einfluss haben?

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11. Zu welchen Ländern dieser Bündnisse und inwieweit sollte Deutschland
nach Einschätzung der Bundesregierung engere Beziehungen hinsichtlich
internationaler Klimaschutzpolitik pflegen?

12. Welche großen Schwellenländer haben nach Einschätzung der Bundesre-
gierung sich in den letzten Monaten als Mittler zwischen den Industrielän-
dern und den Entwicklungsländern etablieren können?

13. Inwieweit hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass diplomatische
Beziehungen zu diesen Staaten hinsichtlich internationaler Klimaschutz-
verhandlungen ausgebaut werden müssten?

14. Inwieweit plant die Bundesregierung eine völkerrechtlich verbindliche
Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll zum Bestandteil der Beziehun-
gen zu den genannten Schlüsselländern zu machen?

15. In welchem Maße plant die Bundesregierung, sich in die neuformierte
informelle „Cartagena-Gruppe“ politisch einzubringen?

16. Was muss nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer zweiten Ver-
pflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls besonders beachtet werden?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, überschüssige Emis-
sionsrechte (AAU) aus der ersten Verpflichtungsperiode in eine zweite
Periode zu übernehmen?

18. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch durch bi- und
multilaterale Partnerschaften zwischen Deutschland und ausgesuchten Län-
dern und Regionen der Klimaschutzprozess weiterbefördert werden kann?

19. Inwieweit plant die Bundesregierung multilaterale Initiativen, wie etwa
den Petersberger Klimadialog, weiter zu befördern?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsch-US-amerikanische Zusam-
menarbeit im Rahmen der Transatlantischen Klimabrücke?

21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der USA, ein internatio-
nales rechtsverbindliches Abkommen zum Klimaschutz unter dem Dach
der VN zu ratifizieren?

22. Inwieweit kann nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine stär-
kere bilaterale Zusammenarbeit zwischen den USA und Deutschland, wie
etwa der Transatlantischen Klimabrücke, die Bereitschaft erhöht werden?

23. Inwieweit gibt es bereits im Rahmen bi- und multilateraler Zusammen-
arbeit Kooperationen und Dialoge mit den sogenannten BASIC-Staaten
(Brasilien, Südafrika, Indien und China) zu Klimaschutz- und Energiepoli-
tik?

24. Inwieweit plant die Bundesregierung im Rahmen multilateraler Zusammen-
arbeit, die Kooperationen und Dialoge mit diesen vier Staaten auszuweiten?

25. Inwieweit gibt es bereits im Rahmen bi- und multilateraler Zusammen-
arbeit Kooperationen und Dialoge mit Russland zu Klimaschutz- und Ener-
giepolitik?

26. Inwieweit plant die Bundesregierung im Rahmen bilateraler Zusammen-
arbeit, den Dialog und die Kooperation im Bereich Klimaschutz und Ener-
gie mit Russland auszuweiten?

27. Inwieweit plant die Bundesregierung, speziell zu den Ländern Afrikas be-
sondere Partnerschaften zum Aufbau einer klimafreundlichen Industrie und
Technologie zu initiieren?

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28. Welche Länder und Regionen Afrikas sind nach Auffassung der Bundes-
regierung jetzt schon von den Auswirkungen des Klimawandels besonders
betroffen, und welche speziellen Anpassungsmaßnahmen sind notwendig?

29. In welchen Ländern und Regionen Afrikas besteht nach Auffassung der
Bundesregierung deshalb ein erhöhtes Risiko von geopolitischen Konflik-
ten?

30. Inwieweit plant die Bundesregierung besondere Anpassungspartnerschaf-
ten mit Ländern und Regionen Afrikas, die vom Klimawandel besonders
betroffen sein werden?

31. In welchen Ländern Afrikas sieht die Bundesregierung großes Klima-
schutzpotential durch Regenwaldschutz?

32. Inwieweit plant die Bundesregierung, mit diesen Ländern bi- und multi-
laterale Partnerschaften zum Regenwaldschutz zu initiieren?

33. Welche Handlungsoptionen ergeben sich nach Einschätzung der Bundes-
regierung aus der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika und deren Klima-
partnerschaft?

34. Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, die Republik Südafrika im Vorfeld
bei der Durchführung der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmen-
konvention (COP17) zu unterstützen?

35. Wie kann die Republik Südafrika nach Einschätzung der Bundesregierung
als strategischer Partner der Region gewonnen werden, um in den inter-
nationalen Verhandlungsprozess wieder Vertrauen und Dynamik zu brin-
gen?

36. Inwieweit plant die Bundesregierung, wissenschaftliche und technologische
Partnerschaften zur CO2-Minderung mit Lateinamerika zu initiieren?

37. Inwieweit plant die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass bereits
existierende multilaterale Partnerschaften in Lateinamerika, wie etwa der
EU-Lateinamerika-Gipfel (EULAK), hinsichtlich Technologietransfer ver-
tieft werden?

38. Inwieweit plant die Bundesregierung bi- und multilaterale Initiativen, um
den Ausbau erneuerbarer Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz
in Lateinamerika zu befördern?

39. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Entwicklung von Anpassungs-
strategien an den Klimawandel in Lateinamerika zu befördern und somit
die Vulnerabilität besonders betroffener Regionen Lateinamerikas zu ver-
ringern?

40. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung, Deutschland zukünftig
Brasilien und Mexiko als strategische Partner in Lateinamerika gewinnen,
um in den internationalen Verhandlungsprozess wieder Vertrauen und
Dynamik zu bringen?

41. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verlust an Biodiversität sowie
die Zunahme von CO2-Emissionen bei einem Scheitern des ITT-Projektes
(ITT: Ishpingo-Tambococha-Tiputini-Gebiet) im ecuadorianischen Amazo-
nasgebiet ein?

42. Wird die Bundesregierung der einstimmig beschlossenen Forderung des
Deutschen Bundestages zeitnah nachkommen, das ITT-Projekt über den
neu eingerichteten UN-Treuhandfonds zu unterstützen?

Wann ist die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung (BMZ) angekündigte Überprüfung abgeschlossen, und
wann ist mit einer konkreten Entscheidung und Zusage zu rechnen?

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43. Inwieweit plant die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass bereits
existierende multilaterale Partnerschaften in Asien, wie etwa das Asien-
Europa-Treffen (ASEM-Gipfel), hinsichtlich Technologietransfer und Min-
derungspartnerschaften weiter vertieft werden?

44. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Entwicklung von Anpassungs-
strategien an den Klimawandel in Asien weiter zu befördern, und somit die
Vulnerabilität besonders betroffener Regionen Asiens zu verringern?

45. In welchen Ländern Asiens sieht die Bundesregierung großes Klimaschutz-
potential durch Regenwaldschutz?

46. Inwieweit plant die Bundesregierung mit diesen Ländern, bi- und multi-
laterale Partnerschaften hinsichtlich Regenwaldschutz zu initiieren und zu
intensivieren?

47. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die Integrität des Regen-
waldschutzes in den Staaten Asiens sicherzustellen?

48. Wie kann Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig
die großen aufstrebenden Schwellenländer China, Indien und Indonesien
als strategische Partner der Region gewinnen, um in den internationalen
Verhandlungsprozess wieder Vertrauen und Dynamik zu bringen?

49. Welche sicherheitspolitischen Konfliktkonstellationen durch den Klima-
wandel wie Wasserknappheit, Nahrungsmangel und Unwetterkatastrophen
hält die Bundesregierung in Asien für wahrscheinlich?

50. Welche sicherheitspolitischen Folgen dieser Konfliktsituationen wie insta-
bile Staaten, Aufstände, Kriege und Migration hält die Bundesregierung für
wahrscheinlich?

51. Welche diplomatischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen, aber
auch polizeilichen und militärischen Mittel sind nach Auffassung der
Bundesregierung möglich, um diesen Konflikten und Bedrohungen zu be-
gegnen?

52. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um eine völkerrechtliche
Lösung für die Staaten der Alliance of Small Island States (AOSIS), die be-
dingt durch den Meeresspiegelanstieg möglicherweise ihr Territorium ver-
lieren könnten, herbeizuführen?

53. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Position
Deutschlands und der Europäischen Union in den Klimaverhandlungen ge-
stärkt wird, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Finanzierungs-
zusagen an die Schwellen- und Entwicklungsländer eingehalten werden?

54. Inwieweit wird die Bundesregierung die in Kopenhagen gemachten Zusa-
gen von 420 Mio. Euro Finanztransfers jährlich für die im „Kopenhagen
Akkord“ vorgesehene Fast-Start-Finanzierung für Entwicklungsländer ein-
halten?

55. Inwieweit wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die im Rahmen der
COP 13 und der COP 15 gemachten Zusagen zur Zusätzlichkeit der Finan-
zierung eingehalten werden?

56. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
die Fast-Start-Finanzierung für Entwicklungsländer den Kriterien der
Nachhaltigkeit und der Vorhersehbarkeit entsprechen?

57. Wird sich die Bundesregierung bei anderen Industriestaaten für eine ein-
heitliche Definition von „neu und zusätzlich“ einsetzen?
Wenn ja, wie?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4705

58. Wird sich die Bundesregierung bei anderen Industriestaaten dafür einset-
zen, dass die Kurzfristfinanzierung transparent aufgelistet und durch ein-
heitliche Kriterien vergleichbar gemacht wird?

Wenn ja, wie?

59. In welcher Form wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die deut-
schen Verpflichtungen bis zum Jahr 2020 eingehalten werden können?

60. Wird sich die Bundesregierung bei der Finanzierung von Emissionsminde-
rungen, der Anpassung an den Klimawandel und bei REDD+ (Reduktion
von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung von Wäldern) für Zwi-
schenziele, beispielsweise für die Jahre 2013 und 2015 einsetzen?

61. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen der VN-Verhandlun-
gen dafür einsetzen, dass die für das Jahr 2020 zugesagten Finanzhilfen für
Entwicklungsländer von 100 Mrd. US-Dollar jährlich sichergestellt sind?

62. Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Bericht
der „High-level Advisory Group on Climate Change Financing“ in die
Diskussion unter der Klimarahmenkonvention (Rahmenübereinkommen
der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – UNFCCC) eingebracht
wird?

63. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag von neuen und innovativen
Finanzierungsquellen, insbesondere in Bezug auf den internationalen
Schiffs- und Flugverkehr und Erlöse aus dem Emissionshandel zur Finan-
zierung von Klimaschutzmaßnahmen, die im Bericht der „High-level
Advisory Group on Climate Change Financing“ angesprochen werden?

64. In welcher Form wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bis
zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Südafrika ein Maßnahmenpaket
erarbeitet wird, in dem Instrumente für die langfristige Klimaschutzfinan-
zierung von 100 Mrd. US-Dollar ab dem Jahr 2020 dargestellt sind?

65. In welcher Form wird sich die Bundesregierung im Rahmen der VN-Ver-
handlungen für eine Institutionalisierung des Global Green Fonds einset-
zen?

66. Soll dieser Fonds nach Meinung der Bundesregierung der UNFCCC oder
der Weltbankgruppe unterstehen oder präferiert die Bundesregierung eine
andere Architektur?

67. Mit welchen Instrumenten möchte die Bundesregierung Anreize für klima-
freundliche Investitionen des Privatsektors in Entwicklungs- und Schwel-
lenländern schaffen?

68. Mit welchen Ansätzen kann nach Meinung der Bundesregierung dafür ge-
sorgt werden, dass möglichst viel privates Kapital in eine klimafreundliche
Zukunft investiert wird, und wie soll dabei national und international die
verbindliche Einhaltung der Menschenrechts-, Arbeits-, Sozial- und Um-
weltstandards gewährleistet werden?

69. Wird sich die Bundesregierung für die Zusammenarbeit von privaten und
öffentlichen Investoren bei der Klimaschutzfinanzierung in Entwicklungs-
und Schwellenländern einsetzen, und wie wird sie gewährleisten, dass
diese Investitionen entwicklungsfördernd ausgestaltet sind?

70. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Beschluss der US-ameri-
kanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC von Anfang Februar 2010, dass in
den USA börsennotierte Unternehmen Klimarisiken offenlegen müssen?

71. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auch in Deutschland
börsennotierte Unternehmen Klimarisiken als wesentliche Unternehmens-
risiken in Pflichtmitteilungen offenlegen müssen?
Wenn ja, wie?

Drucksache 17/4705 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

72. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass in der Europäischen
Union börsennotierte Unternehmen Klimarisiken als wesentliche Unter-
nehmensrisiken in Pflichtmitteilungen offenlegen müssen?

Wenn ja, wie?

73. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass nicht am Emissions-
handel teilnehmende Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen erfassen
und in Berichten offenlegen müssen?

74. Inwieweit wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft
im UN-Sicherheitsrat für die Themen Klimawandel und Klimasicherheit
einsetzen?

75. Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft mehr
Ressourcen für die Bereiche Klimawandel und Klimasicherheit zur Verfü-
gung stellen?

76. Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitglied-
schaft, um zusammen mit den am stärksten gefährdeten Staaten und Regio-
nen Strategien gegen durch den Klimawandel bedingte Konflikte zu ent-
wickeln?

77. In welchem Umfang müssen einige EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer His-
torie, ihrer wirtschaftlichen und energiesystemischen Struktur, größere
Anstrengungen leisten als andere?

78. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Bereitschaft dieser EU-
Mitgliedstaaten zur Zielerfüllung geringer?

79. Plant die Bundesregierung im Rahmen der fortlaufenden Verhandlungen
zum Klimaschutz auf europäischer Ebene, sich für eine besondere Berück-
sichtigung dieser EU-Mitgliedstaaten einzusetzen?

80. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung darüber hinaus, um EU-
Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Zielerfüllung zu unterstützen?

81. Welche Perspektiven für eine gemeinsame europäische Klimaschutzpolitik
sieht die Bundesregierung über das Jahr 2020 hinaus?

82. Inwieweit plant die Bundesregierung speziell mit den neuen Beitrittslän-
dern Mittel- und Osteuropas Modernisierungspartnerschaften zu initiieren,
um diese beim Umbau ihres Energiesystems in besonderer Weise zu unter-
stützen?

83. Inwieweit kann die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland
im Rahmen der rudea (Russisch-Deutsche Energie-Agentur) als Vorbild für
solche Modernisierungspartnerschaften gelten?

84. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Länder Ungarn und Polen
im Rahmen ihrer diesjährigen Ratspräsidentschaften, eine kohärente und
ambitionierte europäische Klimaschutzpolitik weiter voranzutreiben?

85. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Erfolg der
Europäischen Union in internationalen Verhandlungen zum Klimaschutz
auch davon abhängig ist, ob die Europäische Union mit einer Stimme
spricht?

86. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Position der
Europäischen Union während internationaler Verhandlungen zum Klima-
schutz auch davon abhängig ist, ob das Klima- und Energiepaket der EU
wirksam genug ist, um das Minderungsziel der EU zu erfüllen?

87. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Europäische
Union durch eine Strategie des „Leadership by Example“ mittel- und lang-

fristig wieder mehr Dynamik in den internationalen Klimaschutzprozess
bringen kann?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4705

88. Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die geeigneten
Instrumente, um die Glaubwürdigkeit der EU in den internationalen
Klimaschutzverhandlungen wieder zu erhöhen?

89. Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die geeigneten
Instrumente, um die Führungsrolle der EU wieder deutlicher zu betonen?

90. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Europäische
Union zukünftig auf internationalen Klimakonferenzen sprach- und hand-
lungsfähig ist?

91. Welche Staaten bzw. Gruppen können nach Einschätzung der Bundesre-
gierung starke Partner für die Europäische Union in den Klimaschutzver-
handlungen sein?

92. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung, dass strategische Partner-
schaften der EU mit diesen Ländern initiiert bzw. vertieft werden, und
wird sie sich bei den Mitgliedstaaten dafür einsetzen?

93. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die doppelte Vertretung der EU
durch die rotierende Ratspräsidentschaft und durch die EU-Kommission
auf internationalen Klimakonferenzen überholt ist?

94. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die EU auf inter-
nationalen Klimakonferenzen in erster Linie durch die EU-Kommission
vertreten werden sollte, die ihr Mandat vom Europäischen Parlament und
vom Rat erhält?

95. Welche Aufgaben sollten von Seiten der EU bei diesen Klimapartner-
schaften der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) und die General-
direktionen für Umwelt und Entwicklung wahrnehmen, und wie kann ein
koordiniertes kohärentes Vorgehen innerhalb der EU und der Mitglied-
staaten erreicht werden?

96. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass erfolgreiche
Klimaschutzpolitik weit über die ökologische Dimension hinaus zentraler
Bestandteil nicht nur von Entwicklungspolitik, sondern auch von Außen-
politik und diplomatischen Beziehungen sein muss?

97. Welche Aktivitäten der Bundesregierung, die die Klimaschutzpolitik stär-
ker in Außenpolitik und diplomatische Beziehungen integrieren, existieren
bereits, und wie wird die Kohärenz mit Umwelt- und Entwicklungspolitik
gewährleistet, und wo sollte verantwortlich die Koordinierung im Sinne
der Vereinbarungen von Paris und Accra sowie des OECD-DAC Peer
Review 2010 erfolgen?

98. Inwieweit wird die Bundesregierung Klimaschutzpolitik zukünftig stärker
in die Arbeit des diplomatischen Dienstes und der Botschaften integrieren?

99. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es nach Einschätzung der Bundes-
regierung, um Klimaschutzpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und
auswärtige Politik besser miteinander zu verzahnen?

100. Inwieweit wird diplomatisches Personal hinsichtlich internationaler Um-
welt- und Klimaschutzkompetenz aus- und weitergebildet?

101. Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Klimaaußen-
politik von Großbritannien Vorbild für deutsche Klimaaußenpolitik?

102. Wie beurteilt die Bundesregierung die fachliche Aufstellung der deut-
schen Botschaften, um in dem schnell wachsenden Politikfeld der Klima-
diplomatie und der bilateralen Klimazusammenarbeit in Abstimmung mit
der Entwicklungszusammenarbeit proaktiv handeln zu können?
Berlin, den 9. Februar 2011

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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