BT-Drucksache 17/4699

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/2417 - Menschenrechte und Friedensprozess in Sri Lanka fördern

Vom 9. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4699
17. Wahlperiode 09. 02. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2417 –

Menschenrechte und Friedensprozess in Sri Lanka fördern

A. Problem

In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung auf, den
internationalen Druck auf die Regierung Sri Lankas mit dem Ziel zu verstärken,
dass die Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die von der Regie-
rung, der Armee, den paramilitärischen Gruppen und Rebellen begangen wur-
den, von einer unabhängigen Kommission untersucht und die Verantwortlichen
zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bundesregierung soll sich zudem für die
strikte Einhaltung der Genfer Konventionen und für den Schutz von Menschen-
rechtsverteidigerinnen und -verteidigern und Journalistinnen und Journalisten in
Sri Lanka einsetzen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/4699 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/2417 abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

SPD die Ablehnung empfohlen.
über die Lager gegeben, dass die Menschen dort unter ziem-
lich schwierigen humanitären Bedingungen lebten. Es inte-
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/2417 am
19. Januar 2011 in seiner 24. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP

ressiere die Fraktion der SPD, wie sich diese Situation ent-
wickelt habe und ob es Gespräche gebe, um darauf hin-
zuwirken, dass sich die sri-lankische Regierung einer unab-
hängigen VN-Untersuchung öffne. Es interessiere auch, wie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4699

Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Christoph Strässer, Serkan Tören,
Katrin Werner und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung
Der Antrag auf Drucksache 17/2417 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE. die Bundes-
regierung auf, den internationalen Druck auf die Regierung
Sri Lankas mit dem Ziel zu verstärken, dass die Kriegs-
verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die von der
Regierung, der Armee, den paramilitärischen Gruppen und
Rebellen begangen wurden, von einer unabhängigen Kom-
mission untersucht und die Verantwortlichen zur Rechen-
schaft gezogen werden. Die Bundesregierung soll sich
zudem für die strikte Einhaltung der Genfer Konventionen
und für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern und Journalistinnen und Journalisten in Sri
Lanka einsetzen.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert die Bundesregierung des
Weiteren auf, dass sie sich für die schnellstmögliche Auf-
lösung der noch verbliebenen Flüchtlingslager und die
Rückkehr aller Binnenvertriebenen in ihre früheren Wohn-
orte einsetzt und gegenüber der Regierung Sri Lankas die
Notwendigkeit eines politischen Friedensprozesses unter
Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen betont, dessen
Ziel das gleichberechtigte Zusammenleben zwischen Singa-
lesen und Tamilen sein müsse. Darüber hinaus soll die Bun-
desregierung Bund und Länder auffordern, angesichts der
weiterhin angespannten Menschenrechtslage einen soforti-
gen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Sri Lanka zu erlas-
sen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anzu-
weisen, bei derzeit noch laufenden Asylverfahren zumindest
Abschiebehindernisse anzuerkennen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2417 am 19. Januar 2011 in seiner 26. Sitzung, der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
hat den Antrag auf Drucksache 17/2417 am 19. Januar 2011
in seiner 29. Sitzung beraten. Diese Ausschüsse haben mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag am 19. Januar 2011 in seiner 28. Sitzung be-
raten.

Die Bundesregierung erläuterte, dass von den ca. 300 000
Flüchtlingen bis auf 20 000 inzwischen alle zurückgekehrt
seien. Das Problem bestehe darin, dass im Norden des
Landes große Flächen von der Armee wegen Minengefahr
gesperrt seien, da diese noch nicht geräumt seien. Das zweite
Problem der Rückkehrer sei die ungeklärte Landeigentums-
frage. Die Kataster seien teilweise vernichtet und viele Fa-
milien seien zum Teil seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr
im Norden gewesen. Die Hilfen der Regierung seien teil-
weise an den Nachweis von Landbesitz gekoppelt und dieje-
nigen, die diesen Landbesitz nicht durch Dokumente nach-
weisen können, hätten es schwer und bekämen weniger
Hilfe.

Der zweite Komplex betrifft laut Bundesregierung die ur-
sprünglich etwa 12 000 Kämpfer der Liberation Tigers of
Tamil Eelam (LTTE), die die Regierung in Sonderlagern
untergebracht habe. Die Regierung Sri Lankas plane, alle der
noch 6 900 verbliebenen bis auf 1 300 Personen freizulas-
sen. Diese 1 300 seien gewissermaßen die Hauptverdächti-
gen für Straftaten und Kriegsverbrechen und sollen in regu-
lären Gerichtsverfahren angeklagt werden. Die Situation der
Menschenrechte im Übrigen sei gemischt, aber weiterhin be-
sorgniserregend. Die Notstandsgesetzgebung sei gelockert
worden, aber es gebe in weiten Bereichen immer noch
Grundrechtseinschränkungen, wie z. B. Versammlungs- und
Pressefreiheit. Weitere schwere Menschenrechtseinzelfälle,
wie vor den und im Umfeld der Präsidentschafts- und Parla-
mentswahlen seien nicht mehr zu verzeichnen gewesen.

Die Fraktion der SPD erläuterte, dass man sich sehr inten-
siv im Plenum mit Sri Lanka befasst habe, als die Situation
dort eskaliert sei. Es gebe aus ihrer Sicht einige Nachfragen
zur gegenwärtigen Entwicklung. Es gebe den Versuch, Ver-
söhnungs- und Friedensgespräche durchzuführen, wozu be-
reits die ersten Berichte vorlägen. Einer sei vom Oktober
2010 in der „Neue Zürcher Zeitung“ erschienen, woraus her-
vorgehe, dass sich vor Ort Menschenrechtsorganisationen
weigerten, an diesen Verfahren teilzunehmen. Man wolle
wissen, wie die Bundesregierung dies einschätze. Es sei be-
schlossen worden, dass es eine unabhängige Untersuchung
durch die Vereinten Nationen (VN) zu den Geschehnissen
geben solle. Die Bundesregierung habe die Situation in den
Flüchtlingslagern ja bereits angesprochen und erwähnt, dass
dort immer noch 20 000 Menschen lebten. Es habe Berichte
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

die menschenrechtliche Situation von Sympathisanten der
LTTE zurzeit in Sri Lanka sei.

Drucksache 17/4699 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die Par-
lamentariergruppe im November 2010 eine Reise nach Sri
Lanka unternommen habe und dort umfangreiche Gespräche
mit dem Präsidenten, dem Außenminister, dem Wirtschafts-
minister und Vertretern der entsprechenden Parlamentarier-
gruppe Sri Lankas geführt habe. Man habe den Eindruck
gewonnen, dass ein großes Interesse daran bestehe, die
schwierige Gesamtsituation im politischen Verhältnis, auch
von Seiten der Regierung in Sri Lanka, zu verbessern oder zu
bereinigen. Auch vor diesem Hintergrund seien viele Maß-
nahmen im menschenrechtlichen Bereich getroffen worden,
die auch die Lager beträfen.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. erläuterte die Frak-
tion der CDU/CSU, dass sich dieser mit der Aufarbeitung
der Kriegsproblematik in Sri Lanka beschäftige und dem
unakzeptablen Fehlverhalten der Regierung sowie mit der
fragwürdigen demokratischen Wahl. Im gleichen Maße wer-
de die EU-Handelspolitik als Einflussnahme definiert bzw.
konkret die Einstellung des Allgemeinen Präferenzsystems
Plus (APSplus) gefordert. Die Fraktion der CDU/CSU stehe
dem Antrag sehr reserviert gegenüber und werde ihm nicht
zustimmen, da er mittlerweile veraltet sei. Richtig sei, dass
die Regierung sich in den letzten Jahren massive menschen-
rechtliche und demokratische Verfehlungen habe zuschrei-
ben lassen müssen. Dies sei in einem entsprechenden Antrag
des Deutschen Bundestages kritisiert worden. Die Entwick-
lungszusammenarbeit sei eingefroren worden. Man habe Sri
Lanka den Status eines vollständigen Partnerlandes aber-
kannt und die EU habe das APSplus eingestellt. Natürlich sei
die Bundesregierung auch weiterhin daran gebunden, die
Missstände zu kritisieren, doch man müsse auch sehen, wo
neue Anfänge im Umgang mit der Regierung gefunden wer-
den können. Hier mangele es, was den Antrag betreffe, an
zukunftsgerichteten Ideen, was die Zusammenarbeit im
Sinne der Menschen vor Ort betreffe. Dies sei ein ganz
wesentlicher Punkt. Der Antrag beantworte auch nicht die
Fragen, wie zukünftig mit der Entwicklungszusammenarbeit
umgegangen werden solle, wie der Schwerpunkt „Konflikt-
lösung“ aussehen solle, wie die Regierung positiv beein-
flusst werden könne, um den Umgang mit der tamilischen
Minderheit zu verbessern, und wie außenpolitisch reagiert
werden sollte, damit die Regierung in Sri Lanka nicht weiter
in die Arme von totalitären Staaten getrieben werde, wie
Iran, China oder Myanmar. Daher lehne die Fraktion der
CDU/CSU diesen Antrag ab. Man wisse, dass es auch die
Aufgabe der politisch Verantwortlichen in diesem und ande-
ren Ausschüssen sei, sich mit den aufgeworfenen Fragen zu
beschäftigen, z. B., wie der Sektorenschwerpunkt in Sri
Lanka sei, Konfliktlösungen zu gestalten, wie dieser auszu-
sehen habe und finanziell unterfüttert werde. Die APSplus-
Handelsbeschränkungen müssten neuerlich überprüft und
mittelfristig wieder aufgebaut werden und es sei wichtig,
Signale zu geben, dass Sri Lanka wieder eine Option als
Partnerland bekomme, in die deutsche Entwicklungszusam-
menarbeit eingebunden zu werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging auf den
von der Bundesregierung angesprochenen Schutz von Men-
schenrechtsverteidigern ein. Hier wolle man wissen, wie die-
ser Schutz konkret aussehe, welche Bemühungen es gebe
und um welche Personen bzw. Personenkreise es dabei gehe.

sie, ob die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt
einen generellen Abschiebestopp nach Sri Lanka unterstüt-
ze. Aufgrund verschiedentlich geäußerter Vorwürfe wolle
man außerdem wissen, ob, und wenn ja wie die Bundesregie-
rung prüft, inwieweit Diplomaten aus Sri Lanka, die nach
Deutschland kommen, in den Bürgerkrieg verstrickt waren.

Die Fraktion DIE LINKE. interessierte, wie die aktuelle
Verständigung in der EU zum Thema der erweiterten Han-
delspräferenzen für Sri Lanka aussehe und welchen Stand-
punkt die Bundesregierung hier vertrete.

Zu ihrem Antrag erklärte sie, dass man die Situation in Sri
Lanka weiterhin für sehr besorgniserregend halte. In dem
Antrag mache man Vorschläge zur Bewältigung der schwie-
rigen humanitären Lage sowie für einen nachhaltigen Frie-
densprozess. Daher bitte man um Zustimmung.

Die Fraktion der FDP erklärte zu dem Antrag der Fraktion
DIE LINKE., dass in der Analyse zwar vieles richtig sei,
man vom Forderungskatalog jedoch vieles ablehnen müsse.
Beispielsweise die Thematik „Abschiebestopp“, die auch die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angesprochen habe.
Die Fraktion der FDP sei der Meinung, dass eine Einzelfall-
prüfung völlig ausreiche. Ein Abschiebestopp als Ultima Ra-
tio sei nicht hilfreich, zumal sich die Situation entsprechend
verbessert habe. Auch im Hinblick auf die Forderungen des
Antrags bezüglich der Einhaltung der Normen der Interna-
tionalen Arbeitsorganisation (ILO) gebe es bereits Über-
wachungsinstrumentarien und Möglichkeiten, wie diese
überprüft werden können. Insofern sehe man nicht, dass dort
weitere Forderungen gestellt werden müssten. Daher werde
man den Antrag ablehnen.

Die Bundesregierung ging auf die Frage nach der internen
Lage, insbesondere der Aufarbeitung ein. Die sri-lankische
Regierung habe im Mai letzten Jahres eine Kommission ein-
gesetzt, die sogenannte Lessons Learned and Reconciliation
Commission, die mit acht Personen besetzt sei. Es handele
sich hier zwar um angesehene Persönlichkeiten, jedoch ohne
politisches Gewicht, was ein Manko sei. Deren Aufgabe be-
stehe darin, sich ein Bild von der Lage zu verschaffen, die
Aufarbeitung der Zustände durch Anhörung Betroffener
durchzuführen und Empfehlungen abzugeben. Inzwischen
habe es mehrere Sitzungen gegeben. Die Bewertung dieser
Aufarbeitung sei aus Sicht der Bundesregierung mangelhaft,
da eine unabhängige Untersuchung nicht zu erwarten sei,
weiterhin die Zusammensetzung keine Gewähr dafür gebe,
dass die Stellungnahmen Gewicht hätten. Des Weiteren sei
keine internationale Beteiligung vorgesehen, was zu einem
Konflikt mit dem Standpunkt der VN führe, denn eine
Zusammenarbeit mit der vom VN-Generalsekretär Ban
Ki-Moon eingesetzten Expertengruppe lehne die sri-lanki-
sche Regierung weiterhin ab. Die EU und die Bundesregie-
rung sowie die deutsche und andere EU-Botschaften und das
Auswärtige Amt hätten dies wiederholt nachdrücklich kri-
tisiert. Die Haltung der sri-lankischen Regierung sei jedoch
weiterhin unverändert.

Die Situation in den Flüchtlingslagern habe sich verbessert
und ein Zugang internationaler Nichtregierungsorganisatio-
nen zu den Lagern sei kein Problem. Auch gebe die Men-
schenrechtslage in den Lagern keinen Grund zu großer Sorge
mehr. Problematisch sei es bei den Lagern für mutmaßlichen
Vor dem Hintergrund der Diskriminierungen und der ent-
sprechenden schlechten humanitären Situation interessiere

LTTE-Kader. Ein großer Teil der verhafteten Verdächtigen in
diesen Sonderlagern sei entlassen. Die Regierung bemühe

Weise der Strafverfahren genannt. Es sei nur gesagt worden,
dass diese Verfahren einen ordentlichen Strafprozess durch-
laufen werden. Die deutsche Botschaft werde die Verfahren
sehr genau verfolgen und darauf drängen, dass internationale
Beobachtung zugelassen werde.

Die Verdächtigen, die die Regierung in Sonderlagern inhaf-
tiert habe und die lediglich in dem Verdacht standen, Sympa-
thisanten und Mitläufer zu sein, ohne dass ihnen selbst Ver-
brechen vorgeworfen worden seien, seien bereits entlassen
oder auf dem Weg dorthin. Im Hinblick auf den Entschlie-
ßungsantrag stelle sich insofern gar nicht erst die Frage der
Amnestie. Derzeit gebe es noch ca. 6 900 Häftlinge, die – bis
auf die zuvor genannten 1 300 – zur Entlassung vorgesehen
seien.

Zur Position der EU, insbesondere zur Aussetzung der Be-
sonderen Zollpräferenzen des APSplus, erklärte die Bundes-
regierung, dass das APSplus ein Anreizmechanismus zur
Einhaltung menschenrechtlicher Standards und kein Sank-
tionsmechanismus sei. Die im Februar 2010 gefällte Ent-
scheidung der EU, die APSplus-Präferenzen auszusetzen, sei
nach einer sechsmonatigen „Schonfrist“ im August 2010
wirksam geworden. Der Beschluss sei erfolgt, nachdem eine
Prüfung der EU-Kommission ergeben habe, dass Sri Lanka
schwerwiegende Menschenrechtsverstöße im Bereich der
Einhaltung internationaler Menschenrechtskonventionen
vorzuwerfen seien. Die Situation nach den letzten Beratun-
gen sei noch nicht soweit, dass die EU-Kommission daran
denke zu prüfen, ob die Regierung inzwischen die Konven-
tionen annähernd erfülle. Dies sei eine Frage, die sich ggf. im
Laufe der nächsten Monate oder Jahre stelle.

Zur Frage der Fraktion der CDU/CSU sei anzuführen, dass
es in der Tat aus Sicht der Bundesregierung wichtig sei, zu
versuchen mit der sri-lankischen Regierung den Dialog fort-
zuführen, um auf eine Basis zu kommen, auf der auch kriti-
sche Dinge angesprochen werden können. Wenn man jedoch
nur kritisiere und die Bemühungen der Regierung, die zwei-
fellos vorhanden seien, nicht bereit sei zu honorieren, werde
die Stimme der Bundesregierung nicht gehört.

Rights Task Force, jeweils mit Menschenrechtsverteidigern,
Vertretern von Minderheiten, Medien und Nichtregierungs-
organisationen. Die deutsche Botschaft pflege permanenten
Kontakt mit Menschenrechtsverteidigern, besuche Gerichts-
verhandlungen und Gefängnisse.

Zur Frage betreffend die Behandlung von Akkreditierungen
ausländischer Diplomaten aus Sri Lanka erklärte der Vertre-
ter der Bundesregierung, dass die Akkreditierung von Diplo-
maten und Diplomatinnen nach den Grundsätzen des Wiener
Übereinkommens über diplomatische Beziehungen erfolge.
Dieses gewähre den Entsendestaaten grundsätzlich das
Recht, das diplomatische Personal seiner Auslandsvertretun-
gen nach freiem Ermessen zu ernennen. Im Fall des nachge-
ordneten Personals würde die Tätigkeitsaufnahme notifi-
ziert. Der Unterschied bestünde darin, dass Botschafter eine
Akkreditierung benötigten, Stellvertreter und das übrige
Personal würden nur notifiziert. Sollten dem Empfangsstaat
Tatsachen bekannt werden, die mit der Aufnahme oder Fort-
setzung der diplomatischen Tätigkeit unvereinbar seien,
könne er dem Entsendestaat im konkreten Fall jederzeit ohne
Angabe von Gründen mitteilen, dass das Mitglied der diplo-
matischen Vertretung „Persona non grata“ sei. Man habe die
vorliegenden Hinweise gegen einen der Diplomaten unter
Einschaltung der Botschaft und anderer Organisationen im
Bezug auf seine vormalige Tätigkeit bei den Streitkräften
während des Bürgerkrieges genau geprüft. Diese Vorwürfe
ließen sich jedoch nicht substantiieren, so dass es aus Sicht
der Bundesregierung keine Gründe gebe, den Diplomaten
zur „Persona non grata“ zu erklären.

Zur Frage eines generellen Abschiebestopps hatte der Ver-
treter der Bundesregierung keine Kenntnis und sagte Ant-
wort durch die zuständige Stelle zu.

Als Ergebnis der Beratung hat der Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/2417 abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4699

sich um Wiedereingliederung. Das bedeute, die zur Entlas-
sung vorgesehenen, zum größten Teil jungen Leute hätten
eine rudimentäre Berufsausbildung durchlaufen. Der Teil der
Verhafteten im schulpflichtigen Alter hätte die Möglichkeit
zum Besuch einer Hinduschule in Colombo erhalten. Hier
bemühe sich die Regierung um Wiedereingliederung. Die
„kritische Masse“ seien die 1 300 Verdächtigen, die Kriegs-
verbrechen und Morde im Rahmen der kriegerischen Ausei-
nandersetzungen begangen haben sollen. Die sri-lankische
Regierung habe bisher noch keine Details zu der Art und

Zu der Frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nach dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern, erklärte
der Vertreter der Bundesregierung, es gebe jährliche Treffen
der Leiter der EU-Botschaften in Colombo mit Menschen-
rechtsvertretern und -verteidigern, zuletzt im Mai letzten
Jahres unter der lokalen deutschen EU-Präsidentschaft
(Spanien ist nicht vor Ort mit einer Botschaft vertreten). In
diesem Jahr werde sich dieses Treffen wiederholen. Es gebe
regelmäßige monatliche Treffen der für Menschenrechtsfra-
gen beauftragten Angehörigen der EU, nämlich der Human

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