BT-Drucksache 17/4628

zu dem VAntrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Karin Roth (Esslingen), Dr. Sascha Raabe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/4965- Stärkung der humanitären Lage in Afghanistan und der partnerschaftlichen Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen

Vom 2. Februar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4628
17. Wahlperiode 02. 02. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Karin Roth (Esslingen),
Dr. Sascha Raabe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1965 –

Stärkung der humanitären Lage in Afghanistan und der partnerschaftlichen
Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen

A. Problem

Mit dem neuen Afghanistan-Mandat vom 26. Februar 2010 ist ein Strategie-
wechsel verbunden. Er beinhaltet eine Aufwertung der zivilen Anstrengungen.
Die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit werden auf fast das Doppelte
aufgestockt. Im Sinne der Vereinbarungen auf der Londoner Afghanistan-
Konferenz am 28. Januar 2010 soll mit mehr Mitteln und besser abgestimmten
zivilen Maßnahmen der Wiederaufbau nachhaltig und langfristig unterstützt
werden. Für eine umfassende Verbesserung der humanitären Lage fehlen aber
häufig Ziele und neue Zielmarken, fehlen Organisationsstrukturen, die nicht der
Korruption Vorschub leisten, fehlen Monitoringinstrumente, mit denen Fort-
schritte beim Aufbau des Landes nachgewiesen werden können. Obwohl z. B.
die Kindersterblichkeit gesunken ist, ist sie nach wie vor die höchste in der
Welt; die Müttersterblichkeit ist trotz Verbesserungen noch immer dramatisch.
Nahezu die Hälfte der afghanischen Bevölkerung lebt in Armut und rund ein
Drittel leidet Hunger. Die Traumatisierung der Bevölkerung durch die Jahre des
Bürgerkrieges behindert oft den Friedensprozess. Beim zivilen Aufbauprozess
kommt den Nichtregierungsorganisationen eine zentrale Rolle zu. Einerseits ist
anzuerkennen, dass sich Sicherheit und Entwicklung in Afghanistan einander
bedingen, andererseits ist auch anzuerkennen, dass eine erzwungene Ver-
mischung von humanitärer Hilfe und militärischem Einsatz den Erfolg der
NGO-Arbeit (NGO = Non-Governmental Organisation) und auch die persön-
liche Sicherheit des NGO-Personals gefährden würde.
B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP
und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/4628 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4628

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1965 abzulehnen.

Berlin, den 26. Januar 2011

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar Wöhrl
Vorsitzende

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

zung am 7. Juli 2010, der Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 30. Sitzung, cheres Umfeld für den zivilen Aufbau und für Entwicklung
der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner
29. Sitzung, der Ausschuss für Menschenrechte und hu-
manitäre Hilfe hat den Antrag in seiner 30. Sitzung, der
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-

zu schaffen. Im Gegenteil müsse der Einsatz beendet wer-
den, damit sich überhaupt erst eine Perspektive für eine
friedliche und soziale Entwicklung eröffnen könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die
Drucksache 17/4628 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Burkhard Lischka, Harald Leibrecht,
Heike Hänsel und Ute Koczy

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1965 in seiner 47. Sitzung am 11. Juni 2010 zur Feder-
führung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung und zur Mitberatung an den
Auswärtigen Ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Aus-
schuss für Gesundheit, den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung und den Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Antrag wird ein Friedens- und Wiederaufbaufonds
nach dem Beispiel des durch die Bundesrepublik Deutsch-
land initiierten und finanzierten Friedensfonds in der Demo-
kratischen Republik Kongo gefordert. Dieser Fonds soll aus
der für Afghanistan zugesagten Mittelaufstockung des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung finanziert werden. Darüber hinaus soll die Ge-
berkoordination verbessert werden. Dazu wird eine Konzen-
tration einzelner Staaten auf einzelne Ministerien in Form
der Übernahme von Patenschaften für ein Ressort der afgha-
nischen Regierung vorgeschlagen. Die regionale und thema-
tische Breite der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Afghanistan soll erhalten bleiben und verstärkt auf die über-
wiegend ländlichen Regionen ausgerichtet werden. Ferner
fordern die Antragsteller eine kohärente Strategie zur Einbe-
ziehung der Nachbarn Afghanistans, vor allem Pakistans. Ei-
ne Vermischung von humanitärer Hilfe und militärischem
Einsatz beim zivilen Aufbau wird von den Antragstellern als
kontraproduktiv gewertet. Entsprechend seien insbesondere
multilaterale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
über die Nordregion und den Raum Kundus hinaus weiterhin
zu fördern und nicht an die Präsenz deutscher ISAF-Truppen
zu binden. Schließlich fordern die Antragsteller die Bundes-
regierung dazu auf, einen Aktionsplan zur Förderung der
Frauen und ihrer Rechte vorzulegen. Hierzu zählen insbe-
sondere die Förderung des afghanischen Frauenministeri-
ums (MOWA), die strukturelle Verbesserung des staatlichen
Gesundheitswesens und die Einwirkung auf die afghanische
Regierung, das Gesetz zur Eliminierung von Gewalt gegen
Frauen und Mädchen umzusetzen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 17. Sit-

hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 26. Januar 2011 be-
raten. Die Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Antrag abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 43. Sit-
zung am 19. Januar 2011 beraten. Er empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der SPD den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 26. Ja-
nuar 2011 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag abzulehnen.

Die SPD-Fraktion unterstreicht die Bedeutung des Strate-
giewechsels und die damit verbundene Aufwertung des zivi-
len Engagements in Afghanistan. Für die Zeit nach dem Ab-
zug der militärischen Kampftruppen sei eine nachhaltige und
kohärente Hilfsstrategie „2014 plus“ erforderlich.

Die CDU/CSU-Fraktion verweist auf die prekäre Sicher-
heitslage und betont die Notwendigkeit einer Verlängerung
der Präsenz von internationalen Truppen, auch um den zi-
vilen Wiederaufbau abzusichern. Hierfür werde man bis
2013 rund 430 Mio. Euro bereitstellen. Der Antrag der Frak-
tion der SPD bestätige richtigerweise die Notwendigkeit
einer nachhaltigen Stabilisierung durch Entwicklungs-
zusammenarbeit. Die geforderte Entkoppelung von zivilem
Aufbau und militärischem Engagement sei aber gerade nicht
geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Zudem seien einzelne
Forderungen bereits umgesetzt beziehungsweise von den
Entwicklungen überholt. So sei mit dem Provincial Develop-
ment Fund ein Instrument eingerichtet worden, mit dem ins-
besondere die Forderung nach mehr Beteiligung der lokalen
Bevölkerung erfüllt werde. Insofern werde sie den Antrag
ablehnen.

Die FDP-Fraktion schließt sich den Ausführungen der
CDU/CSU-Fraktion an und erklärt, sie werde den Antrag aus
den gleichen Gründen ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, sie werde den Antrag
ablehnen, weil man, anders als die Fraktion der SPD, grund-
sätzlich gegen den ISAF-Einsatz und nicht der Meinung sei,
dass der ISAF-Einsatz dazu beitrage, in Afghanistan ein si-
abschätzung hat den Antrag in seiner 29. Sitzung, der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

zentralen Forderungen im Antrag. Auch sie lehne das Kon-
zept der vernetzten Sicherheit ab, fordere die Einbeziehung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4628

der Nachbarstaaten in eine kohärente Strategie und erachte
eine wissenschaftliche Evaluation der deutschen Beteiligung
am ISAF-Mandat für unverzichtbar. Darum werde man dem
Antrag zustimmen, auch wenn einige Positionen überholt
seien. Größter Mangel am bisherigen Vorgehen aber sei das
Fehlen einer Agenda für den Aufbau bis 2014 und danach.

Berlin, den 26. Januar 2011

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Burkhard Lischka
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Ute Koczy
Berichterstatterin

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