BT-Drucksache 17/4507

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/4053- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Vom 21. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4507
17. Wahlperiode 21. 01. 2011

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4053 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

A. Problem

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung
von Beratungspflichten wurde an die regelmäßige Verjährungsfrist nach
§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) angepasst und der speziellere
§ 37a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wurde aufgehoben. Wegen der
Übergangsvorschrift verjähren Ansprüche, für die § 37a WpHG noch galt, je-
doch weiterhin nach § 37a WpHG.

B. Lösung

Mit dem Gesetzentwurf wird angestrebt, die Verjährungsfrist an die allgemeinen
Fristen des BGB anzupassen. Der Wortlaut der Übergangsvorschrift des § 43
WpHG soll dergestalt abgeändert werden, dass die regelmäßige Verjährungsfrist
gemäß § 195 ff. BGB bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von
Informationspflichten und wegen fehlerhafter Anlageberatung, die zum Zeit-
punkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verjährt sind, gilt. Die
Ansprüche würden sodann erst nach drei Jahren ab Kenntnis verjähren.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

E. Bürokratiekosten

Der Gesetzentwurf konkretisiert keine Einführung, Vereinfachung oder Ab-
schaffung von Informationspflichten für Unternehmen, Bürger oder die Verwal-
tung.

Drucksache 17/4507 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/4053 abzulehnen.

Berlin, den 19. Januar 2011

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4507

Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus und Dr. Gerhard Schick

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/4053
in seiner 82. Sitzung am 17. Dezember 2010 beraten und
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie
dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetzentwurf strebt die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN eine Anpassung der regelmäßigen Verjäh-
rungsfrist nach § 195 ff. BGB für die Ansprüche von Anle-
gern aus Falschberatung an. Die Verjährungsfrist bei Scha-
densersatzansprüchen wegen schuldhafter Verletzung von
Beratungspflichten gemäß § 37a WpHG wurde durch das
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuld-
verschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesser-
ten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus Falschberatung
vom 31. Juli 2009 an die Frist des BGB angepasst. Diese be-
trägt drei Jahre ab Kenntnis, ansonsten zehn Jahre. Der
§ 37a WpHG wurde aufgehoben. Ansprüche, für die zum
Zeitpunkt der Entstehung § 37a WpHG noch galt, verjähren
nach der Übergangsvorschrift des § 43 WpHG jedoch nach
der alten Vorschrift. Dies betrifft Ansprüche, die bis zum
4. August 2009 entstanden sind. Hiernach verjährten die
Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Erwerb des Wert-
papieres. Auf die Kenntnis der Falschberatung kam es nicht
an. Der vorliegende Gesetzentwurf strebt an, den Wortlaut in
der Übergangsvorschrift dahingehend abzuändern, dass für
Ansprüche, die vor dem Stichtag entstanden sind, die regel-
mäßige Verjährungsfrist des § 195 ff. BGB gilt.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Verbesserung des Anleger-
schutzes angestrebt. Die Verjährungsfrist soll somit erst drei
Jahre ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Falsch-
beratung enden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
33. Sitzung am 19. Januar 2011 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner
29. Sitzung am 19. Januar 2011 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE., den Gesetzentwurf abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Beratung des Gesetzesentwur-
fes in seiner 39. Sitzung am 19. Januar 2011 aufgenommen
und abgeschlossen.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Gesetz-
entwurf abzulehnen.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ver-
wiesen darauf, dass die Argumente zu diesem Gesetzent-
wurf bereits im Plenum des Deutschen Bundestages ausge-
tauscht worden seien (vgl. hierzu Plenarprotokoll 17/82,
S. 9238 (C) ff.). Dem dort Geäußerten entsprechend könnten
sie sich nicht der Meinung anschließen, dass eine Annahme
des Gesetzentwurfs die Situation der Betroffenen signifikant
verbessern würde. Die Entscheidung, ob man ein Verfahren
gegen Falschberatung anstreben wolle, müsse jeder Betrof-
fene unabhängig von der Frage der Verjährungsfristen
individuell treffen. Davon unabhängig müsse konzediert
werden, dass Probleme mit Verfahrensdauern und Ver-
fahrenskosten existieren würden. Das sei ein Problem des
Rechtsweges, das in Deutschland in vielen Bereichen be-
stehe. Es könne jedoch nicht mit vorliegendem Gesetz-
entwurf gelöst werden. In Abwägung dieser Argumente
lehnten die Koalitionsfraktionen trotz des Verständnisses für
die Anleger den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN ab.

Die Fraktion der SPD machte deutlich, dieser Gesetz-
entwurf schließe sich an ein von der damaligen großen
Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD beschlos-
senes Gesetz an. Er greife eine Tatsache auf, die sich heute
als Problem und als Lücke darstelle. Die Rechtssicherheit sei
jedoch nicht gefährdet. Es würde dennoch vielen Anlegern
helfen, wenn dieser Gesetzentwurf Rechtskraft erlangen
würde. Darum werde die Fraktion der SPD dem Gesetz-
entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustim-
men.

Die Fraktion DIE LINKE. bekräftigte, dass die Gesamt-
intention des Gesetzentwurfs richtig sei, eine Verjährungs-
frist von drei Jahren sei aber zu kurz. Besser wäre es, wenn
diese Schadensersatzansprüche in dreißig Jahren verjähren
würden, insbesondere bei Riester-Produkten. Die Fraktion
DIE LINKE. werde sich daher enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass
die Beratung dieses Gesetzentwurfs im Zusammenhang mit
dem Themenkomplex „Anlegerschutz“ passend sei, der Ge-
setzentwurf aber lediglich den Ablauf von Fristen betreffe.
Dieser sei somit vorzuziehen, um einen Anspruch wegen
Falschberatung zu ermöglichen. Der Rechtsfrieden würde
nicht den betroffenen Anlegern gewährt, sondern der fal-
schen Seite. Die Hamburger Sparkasse würde gar von sich
aus längere Verjährungsfristen gewähren, die Anlagebanken,
die innerhalb der Finanzmarktkrise Probleme bereitet hätten,
wie insbesondere die Citibank, jetzige Targobank, würden

Drucksache 17/4507 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

dies nicht tun. Ferner würde keine unzulässige Rückwirkung
gesetzlich normiert. Vielmehr werde lediglich die Über-
gangsregelung für noch offene Fälle geändert. Als Aufarbei-
tung nach der Finanzmarktkrise dürften diejenigen nicht
belohnt werden, die schlechte Geschäftsmodelle benutzt hät-
ten.

Berlin, den 19. Januar 2011

Ralph Brinkhaus
Berichterstatter

Dr. Gerhard Schick
Berichterstatter

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