BT-Drucksache 17/4122

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Kauder, Ute Granold, Erika Steinbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/2334 - Religionsfreiheit weltweit schützen b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/3428 - Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit als politische Herausforderung

Vom 6. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4122
17. Wahlperiode 06. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Kauder, Ute Granold, Erika Steinbach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/2334 –

Religionsfreiheit weltweit schützen

b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3428 –

Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit als
politische Herausforderung

A. Problem

Zu Buchstabe a

In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Bundesregie-
rung auf, sich auf bi- und multilateraler Ebene weiterhin mit Nachdruck für
Gewissens- und Religionsfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den
Beschluss des Deutschen Bundestages (16/3608) zu berücksichtigen. Sie soll
zudem weiterhin darauf hinwirken, dass Staaten, die bislang noch nicht Partei
des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst
bald den Pakt zeichnen und ratifizieren und auf bi- und multilateraler Ebene soll
sie weiterhin dafür werben, dass sowohl durch die Rechtslage als auch die
Rechtspraxis das Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet wird.
Mit den EU-Partnern soll die Bundesregierung als Teil der gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik eine koordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfrei-

heit entwickeln.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag fordert die Fraktion der SPD die Bundesregierung auf, sich auf
bi- und multilateraler Ebene mit Nachdruck für die Verwirklichung der Reli-
gions- und Glaubensfreiheit in all ihren Aspekten einzusetzen und im Dialog mit
Staaten, die den UN-Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, auf die Ratifizierung

Drucksache 17/4122 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und Umsetzung zu drängen. Auf bi- und multilateraler Ebene soll sie bei Maß-
nahmen der Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung
auch religiöse Faktoren miteinbeziehen und Maßnahmen für den Schutz reli-
giöser Minderheiten treffen. Zudem soll sie die Arbeit des neuen Sonderbericht-
erstatters für Religions- und Glaubensfreiheit beim UN-Menschenrechtsrat,
Heiner Bielefeldt, mit allen Möglichkeiten unterstützen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/2334 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3428 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4122

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2334 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/3428 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender
und Berichterstatter

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

In dem Antrag verweisen die Fraktionen der CDU/CSU und
ihrem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass die wach-
sende Bedeutung religiöser Faktoren in Politik und Gesell-
FDP auf das Grundgesetz, das in Artikel 4 die Religionsfrei-
heit garantiere. Die positive Religionsfreiheit umfasse das
Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben, seine Re-
ligion öffentlich zu bekennen und nach seiner religiösen

schaft sowie die dadurch ausgelösten Konflikte die Men-
schenrechte, insbesondere das Recht auf Religions- und
Glaubensfreiheit und – in unmittelbarem Zusammenhang
damit – das Recht auf Meinungsfreiheit auch gefährden
Drucksache 17/4122 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Tom Koenigs

I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 17/2334 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung und dem Auswärtigen Ausschuss, dem
Innenausschuss, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für die Angele-
genheiten der Europäischen Union und dem Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/3428 wurde in der 68. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 2010 dem
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur fe-
derführenden Beratung und dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und dem Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP die Bundesregierung auf, sich auf bi- und multilateraler
Ebene weiterhin mit Nachdruck für Gewissens- und Reli-
gionsfreiheit einzusetzen und dabei insbesondere den Be-
schluss des Deutschen Bundestages (16/3608) zu berück-
sichtigen. Sie soll zudem weiterhin darauf hinwirken, dass
Staaten, die bislang noch nicht Partei des Internationalen
Paktes für bürgerliche und politische Rechte sind, möglichst
bald den Pakt zeichnen und ratifizieren und auf bi- und mul-
tilateraler Ebene soll sie weiterhin dafür werben, dass so-
wohl durch die Rechtslage als auch die Rechtspraxis das
Recht auf ungehinderten Glaubenswechsel gewährleistet
wird. Mit den EU-Partnern soll die Bundesregierung als Teil
der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eine ko-
ordinierte Strategie zum Schutz der Religionsfreiheit ent-
wickeln.

Darüber hinaus fordern die Fraktionen der CDU/CSU und
FDP die Bundesregierung auf, ihre Anstrengungen für eine
kohärenten Außen- und Entwicklungspolitik zu verstärken,
die das Ziel unterstützt, weltweit Glaubensfreiheit, die über
die formale Anerkennung der Menschenrechte hinausgeht,
durchzusetzen. Weiterhin soll sich die Bundesregierung auf
bi- und multinationaler Ebene verstärkt gegen den Versuch
wenden, unter dem Schlagwort „Diffamierung von Reli-
gion“ die völkerrechtlich verankerte Religions- und Mei-
nungsfreiheit außer Kraft zu setzen.

Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen
und danach zu leben. Auch in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte sei das elementare Menschenrecht der
Gewissens- und Religionsfreiheit verankert. Schwerwiegen-
de Einschränkungen der Religionsfreiheit gebe es in den
Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, in Nordafrika, Zen-
tralasien, Nord Korea und China. Besonders religiöse Min-
derheiten seien immer wieder von religiös begründeter, ge-
sellschaftlicher wie politischer Verfolgung betroffen. So
habe sich die Situation der Bahá’í im Iran und der Kopten in
Ägypten in den vergangenen Jahren dramatisch verschlech-
tert. Aufgrund der Verbreitung des Christentums und seines
schnellen Wachstums in Ländern ohne Religionsfreiheit
stellt es mit 200 Millionen Menschen die größte verfolgte re-
ligiöse Minderheit.

Der Antrag begrüßt in dem Zusammenhang die Aufnahme
von 2 500 schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem Irak, dar-
unter viele Angehörige bedrohter Glaubensgemeinschaften.
Die Fraktionen verweisen in ihrem Antrag auf das Recht,
seinen Glauben öffentlich zu bekennen und für die eigene
Glaubensüberzeugung zu werben, als einen zentralen Be-
standteil der Religionsfreiheit. Ein weiterer zentraler Be-
standteil sei das Recht, den eigenen Glauben zu wechseln
oder auch gar keine Religion zu haben.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag fordert die Fraktion der SPD die Bundesregie-
rung auf, sich auf bi- und multilateraler Ebene mit Nach-
druck für die Verwirklichung der Religions- und Glaubens-
freiheit in all ihren Aspekten einzusetzen und im Dialog mit
Staaten, die den UN-Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben,
auf die Ratifizierung und Umsetzung zu drängen. Auf
bi- und multilateraler Ebene soll sie bei Maßnahmen der
Konfliktprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidie-
rung auch religiöse Faktoren miteinbeziehen und Maßnah-
men für den Schutz religiöser Minderheiten treffen. Zudem
soll sie die Arbeit des neuen Sonderberichterstatters für Re-
ligions- und Glaubensfreiheit beim UN-Menschenrechtsrat,
Heiner Bielefeldt, mit allen Möglichkeiten unterstützen.

Ein weiteres Anliegen der Fraktion der SPD ist es, dass die
Bundesregierung im Dialog insbesondere mit islamisch ge-
prägten Staaten auf deren völkerrechtliche Verpflichtung be-
züglich der Achtung und Umsetzung des Rechts auf indivi-
duelle und kollektive Religionsfreiheit hinweist und deutlich
macht, dass dieses Recht sowohl die öffentliche Glaubens-
praxis als auch den Wechsel der Religion beinhaltet. Im Di-
alog mit den EU-Partnern soll sie konsequent islamophoben
und fremdenfeindlichen Einstellungen entgegentreten. In
Überzeugung zu leben sowie sich zu Religionsgemeinschaf-
ten zusammenzuschließen. Geschützt sei auch die negative

könnten. In ihrem Antrag geht die Fraktion der SPD auch auf
die Religionsfreiheit in einigen ausgewählten islamischen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4122

Staaten ein. Probleme mit der Religionsfreiheit gebe es z. B.
in Iran und im Irak sowie in Saudi-Arabien und Pakistan. Be-
grüßenswert sei, dass Deutschland ein Kontingent von 2 500
schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem Irak aufgenommen
habe, unter ihnen viele Angehörige bedrohter Glaubensge-
meinschaften. In Asien, so der Antrag weiter, gebe es Proble-
me mit der Religions- und Glaubensfreiheit in China, wo von
Repression besonders stark tibetische Buddhisten, Muslime
aus Xinjiang und die Falun-Gong-Bewegung betroffen sei-
en. In Indien richteten sich Übergriffe von Hindus überwie-
gend gegen Muslime und Christen. Aber auch im säkularen
Europa werde kontrovers über das Recht auf Religions- und
Glaubensfreiheit diskutiert, meist verbunden mit Fragen der
religiösen und kulturellen Identität. Dabei gehe es um religi-
ös motiviertes Tragen eines Kopftuches, die Bekleidung mit
einer Burka, das Kruzifix im Klassenzimmer oder den Bau
einer Moschee bzw. eines Minaretts.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2334 am 10. November 2010 in seiner 22. Sitzung bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/2334
am 10. November 2010 in seiner 26. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/2334 am
10. November 2010 in seiner 20. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2334 am 10. No-
vember 2010 in seiner 24. Sitzung beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme empfohlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf
Drucksache 17/2334 am 10. November 2010 in seiner
25. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/3428 am 10. November 2010 in seiner 22. Sitzung, der
Innenausschuss hat den Antrag am 10. November 2010 in

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat
den Antrag am 10. November 2010 in seiner 20. Sitzung, der
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag am 10. November 2010 in seiner
24. Sitzung und der Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag am 10. November 2010 in seiner 25. Sitzung be-
raten.

Alle mitberatenden Ausschüsse haben mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Anträge in seiner 24. Sitzung am 10. November 2010
beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, dass
sie auf Ausschussdrucksache 17/72 einen Änderungsantrag
zum Antrag der Koalitionsfraktionen gestellt habe. Man
habe zum Thema Religionsfreiheit erst vor kurzem eine
öffentliche Anhörung gehabt und bei der Delegationsreise
nach Ägypten, bei der man sich von der Situation der christ-
lichen Minderheit überzeugt, und sich über die Situation der
Bahá’í informiert habe, habe man festgestellt, dass die 2 000
bis 2 500 Bahá’í verfolgt seien. Die zwölf Millionen Chris-
ten in Ägypten hätten zwar Probleme und würden in einigen
Bereichen diskriminiert, nicht aber verfolgt. Vor diesem Hin-
tergrund stelle sich aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Frage, ob die Koalition nicht bereit
sei, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit in ihren Antrag aufzunehmen.

In ihrem Änderungsantrag schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN u. a. vor, dass in den Koalitionsantrag aufge-
nommen werden soll, dass es für die Opfer von Verfolgung,
Unterdrückung und Diskriminierungen unerheblich sei, ob
sie zu einer global häufig oder selten verfolgten Religionsge-
meinschaft gehören. Deswegen gebiete der Grundsatz der
Universalität der Menschenrechte, Menschenrechtsverlet-
zungen nicht aufgrund ihrer Quantität anzuprangern. Den
Schutz verfolgter Christinnen und Christen einzufordern, sei
also ein richtiger und enorm wichtiger Teilaspekt zum
Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit. Um dieses Men-
schenrecht umfassend zu stärken, sei jedoch ein Schutz aller
Glaubens- und Bekenntnisgemeinschaften in gleichem Maße
erforderlich. Weiterhin solle eingefügt werden, dass das
Freiheitsrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit – wie je-
des Recht – nicht grenzenlos gelte. Es ende dort, wo es sich
gegen die Menschen- und Grundrechte anderer richtet. Glau-
bens- und Religionsgemeinschaften könnten nicht nur Opfer
von Einschränkungen und Unfreiheiten sein, von ihnen
könnten auch Einschränkungen und Unfreiheiten ausgehen.
Mit dem Änderungsantrag soll der Deutsche Bundestag zu-
dem seine Auffassung bekräftigen, dass das Recht, keinen
Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu le-
ben sowie eine Religion zu wechseln oder ganz abzulegen
nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen einge-
schränkt werden dürfe.
seiner 26. Sitzung, der Rechtsausschuss hat den Antrag am
10. November 2010 in seiner 27. Sitzung, der Ausschuss für

Der Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 17(17)72
wurde wird mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU

Drucksache 17/4122 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD abgelehnt.

Zu Buchstabe a

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe den Antrag auf
Drucksache 17/2334 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anzunehmen.

Zu Buchstabe b
Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe den Antrag auf
Drucksache 17/3428 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Ute Granold
Berichterstatterin

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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