BT-Drucksache 17/3907

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3519, 17/3523, 17/3524, 17/3525- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 22. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3907
17. Wahlperiode 22. 11. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Hänsel, Annette Groth, Niema Movassat, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Michael Leutert
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2500, 17/2502, 17/3519, 17/3523, 17/3524, 17/3525 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011
(Haushaltsgesetz 2011)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – wird um 1 755 Mio. Euro aufgestockt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird um 3 366 Mio. Euro
aufgestockt.

II. Dabei werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

1. Wiederaufbau in Haiti

● In Kapitel 23 02 wird der neue Titel „Wiederaufbau in Haiti“ ein-
gefügt. Der Titelansatz beträgt 100 Mio. Euro. Die Verpflichtungs-
ermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre beträgt 300 Mio.
Euro.

2. Wiederaufbau in Pakistan

● In Kapitel 23 02 wird der neue Titel „Wiederaufbau in Pakistan“ ein-
gefügt. Der Titelansatz beträgt 100 Mio. Euro. Die Verpflichtungs-
ermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre beträgt 300 Mio.

Euro.

3. Verstärkung der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 20 „Entwicklungsorientierte Not-
und Übergangshilfe“ um 171 Mio. Euro auf 300 Mio. Euro erhöht. Die
Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird
um 170 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro erhöht.

Drucksache 17/3907 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Ausbau des Zivilen Friedensdienstes und Initiativen für einen Euro-
päischen und Afrikanischen Zivilen Friedensdienst

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 02 „Ziviler Friedensdienst“ um
31 Mio. Euro auf 60 Mio. Euro erhöht. Die Verpflichtungsermächti-
gung für die kommenden Haushaltsjahre wird um 35 Mio. Euro auf
60 Mio. Euro erhöht. 15 Mio. Euro werden für die Anschubfinanzie-
rung für den Europäischen Zivilen Friedensdienst zur Verfügung
gestellt.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 02 ,Beitrag zu den „Europäischen
Entwicklungsfonds“ der Europäischen Union‘ um 40 Mio. Euro auf
865 Mio. Euro erhöht. Die zusätzlichen 40 Mio. Euro sind als Anschub-
finanzierung für die Aufstellung eines Afrikanischen Zivilen Friedens-
dienstes vorgesehen.

5. Erhöhung der Finanziellen Zusammenarbeit

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 866 01 „Bilaterale Finanzielle Zu-
sammenarbeit“ um 525 Mio. Euro auf 2 200 Mio. Euro erhöht. Die Ver-
pflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird um
930 Mio. Euro auf 2 500 Mio. Euro erhöht.

● Die Mittel für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit werden zu
mindestens 30 Prozent für soziale Sicherungssysteme, für eine Stärkung
der Geschlechtergerechtigkeit und für Grundbildung in den Partner-
staaten gebunden.

6. Schwerpunkt Ländliche Entwicklung

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zu-
sammenarbeit“ um 336 Mio. Euro auf 1 200 Mio. Euro erhöht. Die
Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird
um 355 Mio. Euro auf 1 350 Mio. Euro erhöht.

● Die Mittel für die bilaterale Technische Zusammenarbeit werden zu
mindestens 30 Prozent für ländliche Entwicklung und Ernährungs-
souveränität der Partnerstaaten gebunden.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 836 07 „Beteiligung am Internationalen
Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und dessen Sonder-
programme für Subsahara-Afrika“ um 14 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro
erhöht. Eine Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haus-
haltsjahre in Höhe von 60 Mio. Euro wird neu eingefügt. Die Mittel
werden eingesetzt, um Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu fördern
und großflächiger Landnahme entgegenzuwirken.

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 687 38 „Förderung der internationalen
Agrarforschung“ um 20 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht. Die Ver-
pflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre wird um
22 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro erhöht.

● Die Mittel für die internationale Agrarforschung werden an folgende
Forschungsziele gebunden: 1. Förderung angepasster Technologien,
Nutzung und Fortentwicklung indigenen Wissens, Einsatz erneuer-
barer Energien in der Landwirtschaft, keine Gentechnik. 2. Mindestens
50 Prozent der zusätzlichen Mittel gegenüber 2010 für die Unterstüt-
zung des Aufbaus von Kapazitäten der gentechnikfreien Agrarforschung
in afrikanischen Staaten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3907

7. Gesundheit in Entwicklungsländern

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 07 „Beitrag an den Globalen Fonds
zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)“ um
220 Mio. Euro auf 420 Mio. Euro erhöht. Eine Verpflichtungsermäch-
tigung für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von 800 Mio. Euro
wird neu eingefügt.

8. Umwelt- und Klimaschutz

● In Kapitel 23 02 wird der Titel 896 09 „Entwicklungswichtige multi-
laterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Bio-
diversität und zum Klimaschutz“ um 76,8 Mio. Euro auf 300 Mio. Euro
erhöht. Die Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haus-
haltsjahre wird um 245 Mio. Euro auf 290 Mio. Euro erhöht.

Berlin, den 22. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Mit dem Haushalt 2010 hat Deutschland das im europäischen Stufenplan zur
Anhebung der ODA-Quote (Anteil der Entwicklungshilfe am Bruttonationalein-
kommen) vorgesehene Zwischenziel von 0,51 Prozent deutlich verfehlt. Die
mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung lässt nicht erkennen, wie die
im Stufenplan vorgesehene Anhebung der ODA-Quote auf 0,7 Prozent bis 2015
erreicht werden soll. Dennoch hält die Bundesregierung in ihren Verlautbarun-
gen an diesem Ziel fest. Die Lücke zwischen diesem Anspruch und der Realität
der Entwicklungsfinanzierung wuchs in den letzten Haushaltsjahren weiter an.
Um die international gegebenen Zusagen einhalten zu können, muss erstens der
kommende Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung deutlich aufgestockt und müssen zweitens die Verpflich-
tungsermächtigungen für die künftigen Haushaltsjahre deutlich erhöht werden.
Verstärkt ist dabei auch auf Budgethilfe zu setzen, um Ownership und Align-
ment in den Partnerländern zu ermöglichen.

Angesichts von über 900 Millionen hungernden Menschen muss die lange ver-
nachlässigte Förderung der Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung ver-
stärkt und vor allem verstetigt werden. Entsprechend den Empfehlungen des
Weltagrarrats von 2008 (Weltagrarbericht) soll die Produktivität unter Einsatz
traditioneller, sozial und ökologisch angepasster, gentechnikfreier Techniken
gesteigert werden.

Zunehmend werden Naturkatastrophen in den Ländern des Südens, wie das
Erdbeben in Haiti und die Flutkatastrophe in Pakistan, zu einer Herausforde-
rung für die Entwicklungspolitik. Sie sind oftmals Folge der Wirtschaftsweise
des Nordens. Daraus erwächst die Verpflichtung, sowohl die Übergangshilfe als
auch umwelt- und klimarelevante präventive Maßnahmen in der Entwicklungs-
zusammenarbeit deutlich zu verstärken.

Der Zivile Friedensdienst als Instrument ziviler Konfliktprävention und -be-
arbeitung und Alternative zur zunehmenden Militarisierung deutscher und
europäischer Außenpolitik muss aus seinem Nischen-Dasein geholt und zu
einem zentralen Instrument der internationalen Politik ausgebaut werden.

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