BT-Drucksache 17/3889

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1767- Einigkeit über die Definition des Tatbestandes des Aggressionsverbrechens im IStGH-Statut erzielen

Vom 23. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3889
17. Wahlperiode 23. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1767 –

Einigkeit über die Definition des Tatbestandes des Aggressionsverbrechens
im IStGH-Statut erzielen

A. Problem

In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundes-
regierung u. a. auf, sich im Rahmen der Überprüfungskonferenz zur Prüfung
etwaiger Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichts-
hofs (IStGH) vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala, Uganda, für eine
Definition des Verbrechens der Aggression einzusetzen und aktiv darauf hinzu-
wirken, dass der Internationale Strafgerichtshof künftig seine Gerichtsbarkeit
über das Verbrechen der Aggression wird ausüben können. Zudem soll sie sich
dafür einsetzen, dass der IStGH auch unabhängig von einer Feststellung einer
staatlichen Angriffshandlung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
ein Aggressionsverbrechen verfolgen kann.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/3889 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1767 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Michael Frieser
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Michael Frieser Christoph Strässer Marina Schuster

Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss und
dem Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Bundesregierung u. a. auf, sich im Rahmen
der Überprüfungskonferenz zur Prüfung etwaiger Änderun-
gen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichts-
hofs vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala, Uganda, für
eine Definition des Verbrechens der Aggression einzusetzen
und aktiv darauf hinzuwirken, dass der Internationale Straf-
gerichtshof künftig seine Gerichtsbarkeit über das Verbre-
chen der Aggression wird ausüben können. Zudem soll sie
sich dafür einsetzen, dass der IStGH auch unabhängig von
einer Feststellung einer staatlichen Angriffshandlung durch
den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ein Aggressions-
verbrechen verfolgen kann.

In dem Antrag weist die Fraktion u. a. darauf hin, dass in
Rom bei der Verabschiedung des Römischen Statuts noch
keine Einigung über die Definition des Verbrechens der Ag-
gression gefunden werden konnte. Zwar sei das Verbrechen
in den materiellen Zuständigkeitsbereich des IStGH aufge-
nommen worden, dieser habe jedoch seine Gerichtsbarkeit
mangels Definition einstweilen nicht ausüben können. In
Kampala eröffne sich den Vertragsstaaten des IStGH die his-
torische Chance, eine Jahrhundertfrage der Völkerrechtsent-
wicklung zu entscheiden und dem Klima der Straflosigkeit
endlich auch im Hinblick auf Angriffskriege entschlossen
entgegenzutreten. Diese Chance müsse genutzt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 10. Novem-
ber 2010 in seiner 22. Sitzung und der Rechtsausschuss am
10. November 2010 in seiner 27. Sitzung beraten.

Beide Ausschüsse haben mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

hat den Antrag ebenfalls am 10. November 2010 in seiner
24. Sitzung beraten.

Die Fraktion der FDP erläuterte, dass sich der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eindeutig auf die
Überprüfungskonferenz in Kampala beziehe, die lange vor-
bei sei. Dieser Antrag sei daher eigentlich obsolet, da der
Tatbestand des Aggressionsverbrechens aufgenommen wor-
den sei. Insofern wolle die Fraktion der FDP wissen, ob die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereit sei, diesen An-
trag für erledigt zu erklärten.

Der Vorsitzende erklärte, dass auch er diese Frage bereits ge-
stellt habe. Er sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass der
Antrag nicht ganz erledigt sei, sondern nur in einigen Teilen.
Daher werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
diesen Antrag aufrechterhalten.

Die Fraktion der SPD schloss sich der Erklärung der Frak-
tion der FDP an. In der Sache gebe es keinen Dissens, aber
den Antrag drei Monate nach der Überprüfungskonferenz
noch einmal vorzulegen, sei nicht sinnvoll. Deshalb könne
man trotz meist großer Sympathie für die Anliegen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Antrag nicht zu-
stimmen.

Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass auch sie inhalt-
lich, was den Tatbestand anbelange, keinerlei Dissens habe.
Aber bei der Einschätzung des Antrags zum Thema der Be-
fassung des IStGH aus eigener Kompetenz habe man Vorbe-
halte. Eigentlich müsse der Antrag für erledigt erklärt wer-
den. Daher werde man ihn ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, sie enthalte sich bei der
Abstimmung, da der Antrag in seiner jetzigen Struktur in
weiten Teilen überholt sei. Inhaltlich könne die Fraktion den
Antrag jedoch in weiten Teilen unterstützen.

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Antrag auf
Drucksache 17/1767 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3889

Bericht der Abgeordneten Michael Frieser, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung und Mitberatung
Der Antrag auf Drucksache 17/1767 wurde in der 43. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2010 dem Aus-

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

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