BT-Drucksache 17/3500

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3117- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung des Königreichs Belgien, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet

Vom 28. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3500
17. Wahlperiode 28. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3117 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 2008
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
der Regierung des Königreichs Belgien,
der Regierung der Französischen Republik
und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg
zur Einrichtung und zum Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums
der Polizei- und Zollzusammenarbeit im gemeinsamen Grenzgebiet

A. Problem

Seit Anfang 2003 arbeiten Polizei- und Zollbehörden von Deutschland, Belgien,
Frankreich und Luxemburg in einer Gemeinsamen Stelle in Luxemburg-Stadt
auf der Grundlage des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ)
sowie verschiedener bi- und multilateraler Abkommen zusammen. Schwer-
punkte der Zusammenarbeit sind der Informationsaustausch sowie die Unter-
stützung grenzüberschreitender Ermittlungen und Einsätze. Am 24. Oktober
2008 haben die beteiligten Staaten ein Übereinkommen gezeichnet, um für alle
Beteiligten eine einheitliche rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit und da-
mit Rechtsklarheit und -sicherheit zu schaffen. Kernelemente des Übereinkom-
mens sind

– die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums für die Polizei- und Zollzu-
sammenarbeit in Luxemburg zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und
Luxemburg,

– die Festlegung der grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befug-
nisse sowie der Stellen, die Bedienstete in das Zentrum entsenden (Entsende-
behörden),

– datenschutzrechtliche Regelungen zur Einrichtung eines gemeinsamen Tage-
buchs sowie

– Regelungen zu Organisation, Ausstattung und Ausgaben des Zentrums.

Das Übereinkommen bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

Drucksache 17/3500 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen
werden.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Das Übereinkommen sieht auf deutscher Seite eine Beteiligung der Bundes-
polizei, der Bundeszollverwaltung, der Landespolizeien Rheinland-Pfalz und
Saarland sowie bei Bedarf des Bundeskriminalamts an dem Gemeinsamen
Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit vor. Da das Zentrum seit 2003
in Betrieb ist, fallen bereits jetzt jährliche Personalkosten bei der Bundespolizei
in Höhe von 140 000 Euro, bei der Landespolizei Rheinland-Pfalz in Höhe von
110 000 Euro sowie bei der Polizei des Saarlandes in Höhe von 67 000 Euro
an. Das Inkrafttreten des Übereinkommens ändert hieran nichts.

Die Zollverwaltung konnte sich bisher wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage
nicht am Gemeinsamen Zentrum beteiligen. Auf Grundlage des Übereinkom-
mens wird dies künftig möglich sein. Hierfür werden bei ihr jährliche Personal-
kosten in Höhe von ca. 100 000 Euro anfallen, die im Rahmen der bestehenden
Haushaltsansätze aufgefangen werden.

Für Deutschland sind an weiteren laufenden Kosten des Zentrums jährlich ca.
22 000 Euro zu tragen. Auch diese Kosten fallen bereits jetzt an und werden vom
Bund zu 50 Prozent und von den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland zu je
25 Prozent getragen.

2. Vollzugsaufwand

Die nach Artikel 15 des Übereinkommens möglichen Evaluierungen des Ge-
meinsamen Zentrums können geringfügigen Vollzugsaufwand bewirken.

E. Sonstige Kosten

Keine.

F. Bürokratiekosten

Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens werden zwölf neue Informations-
pflichten für die Verwaltung geschaffen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3500

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3117 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

Drucksache 17/3500 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein), Wolfgang Gunkel,
Gisela Piltz, Ulla Jelpke und Wolfgang Wieland

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3117 wurde in der
65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Oktober 2010
an den Innenausschuss federführend sowie an den Rechts-
ausschuss und den Finanzausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sit-
zung am 27. Oktober 2010 abschließend beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Armin Schuster (Weil am Rhein)
Berichterstatter

Wolfgang Gunkel
Berichterstatter

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Wolfgang Wieland
Berichterstatter

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