BT-Drucksache 17/3432

Ungefährliche und klimaschonende Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwenden

Vom 26. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3432
17. Wahlperiode 26. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Karin Binder, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-
Schröter, Sabine Leidig, Sabine Stüber und der Fraktion DIE LINKE.

Ungefährliche und klimaschonende Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen verwenden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Minderung von Treibhausgasen aus Kfz-Klimaanlagen regelt die Richtlinie
2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese legt
fest, dass ab 1. Januar 2011 in Kfz-Klimaanlagen von Neufahrzeugen nur noch
Kältemittel zu verwenden sind, die ein Treibhauspotential (GWP) von kleiner
als 150 gegenüber Kohlendioxid aufweisen. Das bisher durchgängig ver-
wendete Tetrafluorethan (R134a) ist 1 400-mal schädlicher als CO2 und daher
ab Anfang 2011 nicht mehr zulässig.

Als Reaktion auf die Richtlinie verkündete der Verband der Deutschen Auto-
mobilindustrie (VDA) im September 2007, dass die deutschen Hersteller zu-
künftig Kohlendioxid (R744) als Kältemittel einsetzen wollen. Kohlendioxid
zur Verwendung in Klimaanlagen ist nicht brennbar und reagiert nicht mit
Kohlenwasserstoffen. Es kann vorhandenen Emissionsquellen entnommen wer-
den, so dass keine zusätzliche Klimabelastung entsteht. Sicherheitstechnische
Bedenken bei den in Kraftfahrzeugen verwendeten Mengen bestehen nicht.

Im Mai 2010 erklärte der Verbandspräsident des VDA, Matthias Wissmann,
jedoch, dass die deutschen Automobilhersteller flächendeckend das gesund-
heitsgefährdende und leicht entflammbare 1234yf der Hersteller Honeywell
und Dupont einsetzen werden. Im Brandfall und im Kontakt mit heißen Ober-
flächen entsteht aus dem fluorierten Stoff giftige und stark ätzende Flusssäure,
die bei Fahrzeuginsassen und Helfern gesundheitliche Schäden verursachen
kann. Honeywell gibt im Datenblatt an, dass ein umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät und ein Chemieschutzanzug bei der Brandbekämpfung zu tra-
gen sind.

Die schnelle Entflammbarkeit und die toxischen Wirkungen stellen ein großes
Risiko für Kfz-Nutzer, Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Rettungskräfte dar.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellt dieser Zusammenhang eine
unerlässliche Information bei der Kaufentscheidung über ein Fahrzeug mit
Klimaanlage dar. Nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung (BAM) sind die sicherheitstechnischen Probleme des Einsatzes von

HFKW-1234yf als Kältemittel in Pkw-Klimaanlagen bisher nicht gelöst.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Gesundheitliche Gefährdung von Kfz-Nutzern durch das Kälte-
mittel 1234yf in Klimaanlagen“ lautet entsprechend: „Eindeutig gesundheitlich
bedenklich ist das bei einem Brandfall und gemäß den Untersuchungen der
BAM bei hohen Temperaturen bereits ohne Brand aus R 1234yf entstehende
Umwandlungsprodukt Flusssäure“ (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2237).

Drucksache 17/3432 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sicherzustellen, dass Kältemittel in Kfz-Klimaanlagen bei Neuwagen ab
dem 1. August 2011

– keine Stoffe enthalten, die in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung
oder infolge von Reaktionen die menschliche Gesundheit gefährden, d. h.
nicht brennbar, toxisch oder ätzend sind,

– chemisch reaktionsträge sind,

– einen GWP-Wert unter 150 aufweisen und

– keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umweltmedien Wasser, Boden
und Luft haben und

2. sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie 2006/40/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Emissionen aus Klima-
anlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG
des Rates so geändert wird, dass Kältemittel mit einem GWP-Wert von
größer als 150 bis zum 31. Juli 2011 in Neuwagen weiter verwendet werden
dürfen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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