BT-Drucksache 17/33

Demokratie in Honduras

Vom 13. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/33
17. Wahlperiode 13. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen),
Viola von Cramon-Taubadel, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Tom Koenigs,
Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg),
Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Demokratie in Honduras

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 28. Juni 2009 fand in Honduras ein Putsch gegen den legitimen Präsidenten,
Manuel Zelaya, statt. Dieser Putsch ist durch nichts zu rechtfertigen. Er stellt
einen herben Rückschlag für die demokratische Entwicklung von Honduras und
der zentralamerikanischen Region dar.

Die Vereinten Nationen, die lateinamerikanischen Staaten, die USA und die EU
verurteilten den Putsch einstimmig und forderten die Wiedereinsetzung Manuel
Zelayas.

Seither hat es mehrere Vermittlungsbemühungen der Organisation Amerika-
nischer Staaten (OAS) und zuletzt der USA gegeben. Diese sind jedoch am man-
gelnden Willen der Putschisten um De-facto-Präsident Roberto Micheletti ge-
scheitert. Deren Ziel ist es, die verbleibende Zeit bis zu den für den 29. November
2009 geplanten Präsidentschafts-, Parlaments- und Lokalwahlen auszusitzen, die
Wahlen in ihrem Sinne zu gestalten und im Nachhinein eine Legitimation für
ihren Putsch zu erhalten.

Die OAS, die Rio-Gruppe und die Regierung der USA haben wiederholt unter-
strichen, dass Wahlen nur dann als legitim anerkannt werden können, wenn
Honduras vorher zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückkehrt.

Während und seit dem Putsch ist es zu schwerwiegenden Menschenrechtsverlet-
zungen und zur Einschränkung von Grundrechten gekommen. Dies belegen
Berichte der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, von Amnesty
International sowie von zahlreichen honduranischen und internationalen Men-
schenrechtsorganisationen. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
beziehungen der Europäischen Union hat in seiner Ratsschlussfolgerung vom
15. September 2009 seine Sorge über die Menschenrechtsverletzungen in Hon-

duras zum Ausdruck gebracht.

Die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung hat sich in der Debatte um den
Putsch in Honduras mit Positionen eingebracht, die weit ab von der Einschät-
zung der internationalen Staatengemeinschaft liegen. So sieht sie die Gescheh-
nisse des 28. Juni 2009 nicht als Putsch an, hat dezidierte honduranische Sym-
pathisanten des Putsches nach Berlin eingeladen und hat in Honduras den
Eindruck entstehen lassen, Deutschland stünde hinter der De-facto-Regierung
Roberto Michelettis.

Drucksache 17/33 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Putsch vom 28. Juni 2009 erneut zu verurteilen und deutlich zu machen,
dass dieser durch nichts zu rechtfertigen ist;

2. die Menschenrechtsverletzungen und die Einschränkung von Grundrechten
zu verurteilen, die seit dem Putsch begangen wurden bzw. stattgefunden
haben und bis heute andauern;

3. sich klar von den Putschisten um Roberto Micheletti zu distanzieren, die
De-facto-Regierung nicht anzuerkennen, keine Beziehungen zu ihr aufzu-
nehmen und sie auf keine Weise finanziell oder technisch zu unterstützen;

4. sich weiterhin international dafür einzusetzen, dass der rechtmäßige Prä-
sident Manuel Zelaya in das Präsidentenamt zurückkehrt;

5. die von den Vereinten Nationen, den USA und der EU unterstützten Ver-
mittlungsbemühungen der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) auf
Basis des Abkommens von Tegucigalpa/San José zu unterstützen und den
Druck auf die Putschisten zu erhöhen, das Abkommen umzusetzen;

6. deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Deutschland die Position der OAS
teilt, nach der die Ergebnisse der für den 29. November 2009 geplanten Prä-
sidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen nur dann anerkannt wer-
den können, wenn Manuel Zelaya in das Präsidentenamt zurückkehrt, die
Einschränkungen der Presse-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit aufge-
hoben werden und die Verfolgung von politischen Gegnern endet;

7. alle Konfliktparteien in Honduras aufzurufen, eine Verhandlungslösung an-
zustreben und auf Gewaltanwendung jeder Art zu verzichten;

8. Einreiseverbote für Personen aus Honduras zu erlassen, die am Putsch be-
teiligt waren und sind;

9. entsprechend den EU-Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidi-
gern zu agieren und Menschenrechtsverteidiger in Honduras proaktiv zu
unterstützen;

10. sich in der EU dafür einzusetzen, dass die Verhandlungen über das
Assoziierungsabkommen zwischen Zentralamerika und der EU nicht wie-
der aufgenommen werden, bis Honduras zur verfassungsmäßigen Ordnung
zurückgekehrt ist;

11. sich in der EU dafür einzusetzen, dass Zollerleichterungen nach dem Allge-
meinen Präferenzsystem Plus (APS+) ausgesetzt werden, bis das Land zur
verfassungsmäßigen Ordnung zurückgekehrt ist;

12. sich unmissverständlich von der Position der FDP-nahen Friedrich-Nau-
mann-Stiftung, die die Unrechtmäßigkeit des Putsches leugnet und enge
Kontakte zu den Putschisten pflegt, zu distanzieren;

13. davon abzusehen, die Vermittlungsbemühungen der OAS durch internatio-
nal nicht abgesprochene Vorschläge zu torpedieren, wie dies die Friedrich-
Naumann-Stiftung mit ihrem Fünf-Punkte-Plan vom 1. Oktober 2009 getan
hat.

Berlin, den 13. November 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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