BT-Drucksache 17/3181

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Frieser, Erika Steinbach, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -17/2331- Todesstrafe weltweit ächten und abschaffen b) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/2114- Todesstrafe weltweit abschaffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2131- Abschaffung der Todesstrafe weltweit

Vom 5. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3181
17. Wahlperiode 05. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Michael Frieser, Erika Steinbach,
Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören,
Michael Link (Heilbronn) und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/2331 –

Todesstrafe weltweit ächten und abschaffen

b) zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2114 –

Todesstrafe weltweit abschaffen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2131 –

Abschaffung der Todesstrafe weltweit

A. Problem

Zu Buchstabe a

In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Bundesregie-
rung auf, die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutrei-
ben und sich in allen damit befassten Gremien sowie in bilateralen Gesprächen
weiterhin dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Auf dem
Weg zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe soll die Bundesregie-
rung weiterhin für ein Moratorium werben. Lettland und Polen sollen von der

Bundesregierung aufgefordert werden, das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifi-
zieren und Russland soll aufgefordert werden, das 6. und das 13. Zusatzproto-
koll zur EMRK zu ratifizieren.

Zu Buchstabe b

In dem Antrag fordern die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Bundesregierung auf, die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todes-

Drucksache 17/3181 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

strafe voranzutreiben und sich in allen damit befassten Gremien sowie in bilate-
ralen Gesprächen dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Auf
dem Weg zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe soll sie für ein
Moratorium werben und gemeinsam mit den EU-Partnern auf internationaler
Ebene die Ächtung der Todesstrafe mit Nachdruck einfordern und die EU-Leit-
linien zur Todesstrafe konsequent umsetzen. China soll an die Umsetzung seiner
Selbstverpflichtung zur Ratifizierung erinnert werden und gegenüber dem Iran
soll die Bundesregierung auf die Einhaltung von Artikel 6 Absatz 2 und 5 des
Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte drängen, damit
Todesurteile nicht mehr aufgrund von Straftaten ausgesprochen werden, die kei-
ne schwersten Verbrechen im Sinne dieser Vorschrift sind und damit zur Tatzeit
Minderjährige nicht mehr hingerichtet werden. Auf die USA soll eingewirkt
werden, damit sie die Todesstrafe in allen Bundesstaaten abschafft.

Zu Buchstabe c

In dem Antrag fordert die Fraktion der DIE LINKE. die Bundesregierung auf,
sich in ihren bilateralen Beziehungen zu den Ländern, die die Todesstrafe an-
wenden, klar gegen diese auszusprechen und auf ein sofortiges Hinrichtungsmo-
ratorium zu drängen. Im Rahmen der UNO soll die Bundesregierung sich dafür
einsetzen, weitere Staaten als Unterstützer für die 2007 erstmalig mehrheitlich
von der Volksversammlung beschlossene Resolution für ein weltweites Hinrich-
tungsmoratorium zu gewinnen. In ihren bilateralen Beziehungen zu Staaten, die
die Todesstrafe an Minderjährigen vollziehen, wie China, Iran und Saudi Ara-
bien, soll die Bundesregierung darauf hinweisen, dass diese Praxis gegen die von
ihnen ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Zudem soll sie in ihren
Beziehungen zu den Ländern, die die Todesstrafe an Personen mit geistiger
Behinderung oder an psychisch kranken Menschen vollziehen, wie China, Iran,
Japan und die USA, darauf hinweisen, dass diese Praxis gegen die vom Wirt-
schafts- und Sozialrat der UN verabschiedeten Garantien zum Schutz von Perso-
nen, denen die Todesstrafe droht, verstößt.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Annahme des Antrags auf Drucksache 17/2331 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2114 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2131 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3181

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2331 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2114 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/2131 abzulehnen.

Berlin, den 29. September 2010

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Sibylle Pfeiffer
Stellvertretende Vorsitzende

Michael Frieser
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin

Todesstrafe soll sie für ein Moratorium werben und
gemeinsam mit den EU-Partnern auf internationaler USA, darauf hinweisen, dass diese Praxis gegen die
Ebene die Ächtung der Todesstrafe mit Nachdruck
einfordern und die EU-Leitlinien zur Todesstrafe kon-
sequent umsetzen. China soll an die Umsetzung seiner
Selbstverpflichtung zur Ratifizierung erinnert werden

vom Wirtschafts- und Sozialrat der UN verabschiede-
ten Garantien zum Schutz von Personen, denen die
Todesstrafe droht, verstößt.

Die Fraktion DIE LINKE. verweist in ihrem Antrag
Drucksache 17/3181 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Frieser, Angelika Graf (Rosenheim),
Marina Schuster, Annette Groth und Ingrid Hönlinger

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/2331 wurde in der 51. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2010 und die
Anträge auf Drucksachen 17/2114 und 17/2131 wurden in
der 49. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Juni
2010 dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung sowie dem Auswärtigen
Ausschuss und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu a) In dem Antrag fordern die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP die Bundesregierung auf, die Initiativen für
die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben
und sich in allen damit befassten Gremien sowie in
bilateralen Gesprächen weiterhin dafür einzusetzen,
dass die Todesstrafe abgeschafft wird. Auf dem Weg
zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe
soll die Bundesregierung weiterhin für ein Morato-
rium werben. Lettland und Polen sollen von der
Bundesregierung aufgefordert werden, das Protokoll
Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) zur Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizie-
ren und Russland soll aufgefordert werden, das 6. und
das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK zu ratifizieren.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wei-
sen in ihrem Antrag zudem darauf hin, die Todesstrafe
sei eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen
das Recht auf Leben und die Menschenwürde verstößt.
In keinem Mitgliedstaat der EU, aber auch in keinem
Land, mit dem die EU Beitrittsverhandlungen führe,
sei die Todesstrafe noch vorgesehen. Es sei das ge-
meinsame Grundverständnis der Mitgliedstaaten, dass
die Todesstrafe mit dem Menschenrechtsverständnis
der EU unvereinbar sei. Die EU verfolge bereits seit
1998 eine gemeinsame Politik gegen die Todesstrafe.
Auch die Generalversammlung der Vereinten Natio-
nen habe sich klar positioniert und ein Hinrichtungs-
moratorium sowie eine schrittweise Abschaffung der
Todesstrafe gefordert.

Zu b) In dem Antrag fordern die Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung
auf, die Initiativen für die weltweite Ächtung der
Todesstrafe voranzutreiben und sich in allen damit be-
fassten Gremien sowie in bilateralen Gesprächen dafür
einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird.
Auf dem Weg zu einer vollständigen Abschaffung der

nationalen Paktes über bürgerliche und politische
Rechte drängen, damit Todesurteile nicht mehr auf-
grund von Straftaten ausgesprochen werden, die keine
schwersten Verbrechen im Sinne dieser Vorschrift sind
und damit zur Tatzeit Minderjährige nicht mehr hin-
gerichtet werden. Auf die USA soll eingewirkt wer-
den, damit sie die Todesstrafe in allen Bundesstaaten
abschafft.

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
fordern zudem, dass die Bundesregierung gegenüber
Lettland und Polen auf eine Ratifizierung des Pro-
tokolls Nr. 13 zur EMRK zur Abschaffung der To-
esstrafe unter allen Umständen drängen soll und ge-
genüber Russland auf die Ratifikation des 6. und des
13. Zusatzprotokolls zur EMRK zu drängen. Sie ver-
weisen in ihrem Antrag darauf, dass weltweit 95 Staa-
ten die Todesstrafe vollständig abgeschafft hätten,
58 aber weiterhin an der Todesstrafe festhielten. Na-
mentlich erwähnen die Oppositionsfraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hinrichtungsopfer
bzw. zum Tode Verurteilte im Iran und in den USA. So
sei das Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal, der seit
nunmehr 28 Jahren in den USA inhaftiert sei, wei-
terhin umstritten. Er kämpfe aus der Todeszelle heraus
gegen seine Hinrichtung. Zudem sei ein deutscher
Staatsbürger, Michael Apelt, in den USA zum Tode
verurteilt. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN begrüßen in ihrem Antrag, dass der neue
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechts-
politik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt,
Markus Löning, den Kampf gegen die Todesstrafe zu
einem seiner inhaltlichen Schwerpunkte machen wolle.

Zu c) In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE. die
Bundesregierung auf, sich in ihren bilateralen Bezie-
hungen zu den Ländern, die die Todesstrafe anwenden,
klar gegen diese auszusprechen und auf ein sofortiges
Hinrichtungsmoratorium zu drängen. Im Rahmen der
UNO soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen,
weitere Staaten als Unterstützer für die 2007 erstmalig
mehrheitlich von der Volksversammlung beschlossene
Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmorato-
rium zu gewinnen. In ihren bilateralen Beziehungen zu
Staaten, die die Todesstrafe an Minderjährigen voll-
ziehen, wie China, Iran und Saudi Arabien, soll die
Bundesregierung darauf hinweisen, dass diese Praxis
gegen die von ihnen ratifizierte UN-Kinderrechtskon-
vention verstößt. Zudem soll sie in ihren Beziehungen
zu den Ländern, die die Todesstrafe an Personen mit
geistiger Behinderung oder an psychisch kranken
Menschen vollziehen, wie China, Iran, Japan und die
und gegenüber dem Iran soll die Bundesregierung auf
die Einhaltung von Artikel 6 Absatz 2 und 5 des Inter-

ebenfalls auf die hohe Anzahl der 2009 erfolgten Hin-
richtungen. Nach China seien der Iran, der Irak, Saudi

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3181

Arabien, die USA und der Jemen die Länder mit den
meisten Exekutionen. Mit den vier letztgenannten
Staaten unterhalte Deutschland umfangreiche Pro-
gramme zur Polizei- und Militärkooperation und liefe-
re Technologie zur Ausrüstung der Sicherheitskräfte.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2331 am 29. September 2010 in seiner 18. Sitzung bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2331 am
29. September 2010 in seiner 21. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2114 am 29. September 2010 in seiner 18. Sitzung bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2114 am
29. September 2010 in seiner 21. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/2131 am 29. September 2010 in seiner 18. Sitzung bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/2131 am
29. September 2010 in seiner 21. Sitzung beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD und gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Anträge in seiner 19. Sitzung am 29. September 2010
beraten.

Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, er habe den
Kampf gegen die Todesstrafe zu seinem persönlichen
Schwerpunkt gemacht. Die Bundesregierung bringe jedes
Jahr eine Resolution gegen die Todesstrafe bei den VN ein,
was man auch in diesem Jahr, beim dritten Ausschuss in
New York tun werde. Das Thema Todesstrafe werde generell
angesprochen und man werde auch immer wieder in Einzel-
fällen aktiv, was derzeit auch an dem Fall Ashtiani zu sehen
sei. Man habe sich mit Vertretern der taiwanesischen Regie-
rung getroffen, nachdem diese das Moratorium über die To-
desstrafe aufgehoben habe und dort die Enttäuschung darü-
ber zum Ausdruck gebracht, dass ein Land, das beispielhaft
in der Region sei, solch einen Rückschritt mache. Der Au-
ßenminister habe die Verhängung der Todesstrafe in Japan
gegenüber seinem japanischen Kollegen bei dessen Besuch
am 7. September 2010 angesprochen und die Bundeskanz-
lerin bei ihrem Besuch im April 2010 in Saudi Arabien. Das
Auswärtige Amt bestelle immer wieder Botschafter und Ge-
schäftsträger ein, wenn Todesstrafen in deren Ländern
drohen. Aber auch die deutschen Botschafter vor Ort seien
im Bezug auf das Thema Todesstrafe sehr aktiv, gingen auf
die Regierungen zu und trügen die Position der Bundesrepu-
blik Deutschland dort vor. Dies sei eine grundsätzliche Posi-
tion, es sei jedoch auch wichtig, in Einzelfällen aktiv zu wer-
den, was man im Geleitzug mit der Europäischen Union
auch tue. Es gebe immer wieder Demarchen, wie auch jetzt
gegenüber dem Gouverneur von Virginia/USA. Die EU und
insbesondere Catherine Ashton würden hier tätig sowie die
Delegationen vor Ort.

Innerhalb der EU gebe es verschiedene Schwerpunkte und
Kriterien, nach denen sie tätig werde. Schwerpunkte seien
u. a., wenn es um schwangere Frauen, Minderjährige und
Behinderte gehe. Es gebe für jedes Land entsprechende In-
strumente, die man dort einsetzen könne. Wichtig sei aus
Sicht der Bundesregierung die Frage, in welchen Ländern
eine Verbesserung der Situation erreicht werden könne, wie
z. B. die Einführung eines Moratoriums, die Streichung der
Todesstrafe aus dem Gesetz oder die Reduzierung der
Straftatbestände. Hierzu habe es einen runden Tisch mit
Nichtregierungsorganisationen gegeben, die sich mit dem
Thema Todesstrafe beschäftigen. Ein Ergebnis des deutsch-
chinesischen Menschenrechtsdialogs sei, dass die Chinesen
gewillt seien, die Todesstrafe langfristig abzuschaffen. Bis
dahin wolle man die Zahl der Straftatbestände und der Voll-
streckungen insgesamt reduzieren.

Es gebe auch eine ganze Reihe von Staaten in Westafrika, wo
die Bundesregierung unterstützend tätig werden könne. Dort
gebe es eine lebhafte Debatte und hier könnten Regierungs-
kontakte, aber besonders parlamentarische Kontakte helfen,
diesen Ländern über die entsprechende Hürde zu helfen.
Hier wäre es hilfreich, wenn Abgeordnete, die in diese Re-
gionen reisen, gezielt das Thema Todesstrafe ansprechen
und versuchten, ihre dortigen Kollegen davon zu überzeu-
gen, dass es gut sei, ein Moratorium zu verhängen oder die
Todesstrafe insgesamt abzuschaffen.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass man den jewei-
ligen Inhalt der Anträge als gesetzt voraussetzen könne.

Man glaube nicht, dass die Bundesregierung auf Wider-
spruch innerhalb des Ausschusses stoßen werde und die Ini-
Für die Bundesregierung erklärte der Beauftragte der Bun-
desregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre

tiativen, die aus dem Ausschuss kommen würden, das auch
unterstützen. Man wolle daher auf den strategischen Ansatz

Drucksache 17/3181 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eingehen und erläutern, warum drei Anträge zu diesem
Thema vorlägen. Die Fraktion der CDU/CSU habe sich mit
ihrer Initiative schon im Dezember 2009 ausreichend zu
diesem Thema geäußert. Es gebe keine rechtsstaatliche Be-
gründung für die Todesstrafe, daher sei der Auftrag hier, eine
Bewusstmachung zu erreichen. Dieser Auftrag richte sich in
erster Linie an die Exekutivorgane, dann, vor Ort, an die Re-
präsentanten der Bundesregierung, den jeweiligen Einzelfall
zu schildern. Daher versuche die Fraktion der CDU/CSU
keine Verknüpfung mit Einzelfällen herzustellen, da sie im
Ernstfall sogar ins Gegenteil verkehrt werden könnten. Man
solle dieses Thema, das allen so wichtig sei, auch nicht
benutzen, um einen anderen politischen Kontext und eine an-
dere Konnotation weiterzugeben, nämlich die dazugehörige
Staatskritik. Man sei sich der Tatsache bewusst, dass es im-
mer auch ein rechtsstaatliches Problem darstelle, wenn ein
Staat die Todesstrafe überhaupt in Erwägung ziehe. In allen
Anträgen teile man die Aufforderung, den Internationalen
Pakt für bürgerliche und private Rechte zu unterstützen und
zu ratifizieren. Hier habe man ein moralisches, statuarisches,
ethisches Problem, über das man hinweggehen müsse, um
am Ende ein richtiges und durchaus ehrenwertes Ziel zu
erreichen. Daher beziehe sich der Antrag der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP auf diesen Grundsatz und man werbe
für die Unterstützung des Antrags.

Auf Einzelfallnennungen habe man verzichtet, da dies etwas
mit der Frage der Position und nicht mit der Frage der Be-
kämpfung der Todesstrafe zu tun habe. Man könne dies tun,
aber dann müsse man damit leben, dass man sich nicht im
politischen Konsens befände. Es gehe nicht darum, dass man
sich davor scheue, thematisch Einzelfälle zu benennen. Inso-
fern habe sich die Fraktion der CDU/CSU bereits Anfang
September 2010 zum Fall Ashtiani ausreichend geäußert.
Man habe zusammen mit der Fraktion der FDP einen Antrag
zum Iran erarbeitet, der das gesamte Feld der Menschenrech-
te thematisiere. Dieser stehe bereits vor der Vollendung und
der Herausgabe. Der Auftrag der Fraktion der CDU/CSU sei
es, an die repräsentativen, exekutiven Organe, wie beispiels-
weise Markus Löning, heranzutreten, um dort, wo er die
Bundesrepublik Deutschland repräsentiert, auch den Einzel-
fall zu thematisieren.

Den Passus über die spanische EU-Ratspräsidentschaft wer-
de man nicht streichen, da es so etwas wie eine historische
Kontinuität gebe.

Die Fraktion der FDP schloss sich der Begründung der
Fraktion der CDU/CSU an. Der Antrag sei umfassend und
nenne die Probleme, die zu beachten seien. Bei den Einzel-
fällen sehe man ebenfalls Probleme. Auch sehe man die Ge-
fahr, dass dies in den jeweiligen Ländern instrumentalisiert
werde. Wenn Bezug auf die Bundesregierung genommen
werde, dann verstehe man unter der Anmerkung „Druck im
Einzelfall, ausgeübt durch die entsprechende Regierung“,
dass dies bilateral und unter Ausschluss der Öffentlichkeit
passieren könne. Es bestehe eine große Gefahr für die Perso-
nen in den einzelnen Ländern, wenn in einem Beschluss ein-
zelne Namen aufgeführt würden, was dann gegenteilige Wir-
kung erzeugen könnte. Insofern sei der Koalitionsantrag der
umfassendere. Alle anderen Anträge lehne man ab.

Die Fraktion der SPD betonte, dass der Deutsche Bundes-

gegeben, die zum Teil auch einstimmig erfolgt seien, ohne
sich gegenseitig Konkurrenz mit unterschiedlichen Anträgen
zu machen. Man bedauere daher sehr, dass es nicht gelungen
sei, die Anträge zusammenzuführen und denke auch nicht,
dass ein solcher Antrag, wenn er Einzelfälle enthalte, kontra-
produktiv sei. Gerade die Bundesregierung habe ausgeführt,
dass die USA sich zwar nicht bewegten, es aber andere Län-
der gebe, die sich durchaus dem Druck beugten. Diesen
Druck könne man zwar nicht häufig aufbauen, aber oft in den
Einzelfällen. Daher würden die Anträge deutlich machen,
wer nur theoretisch über diese Anträge spreche und wer sich
mit praktischen Fällen befasse. Das Sprechen mit einer Stim-
me hätte international entsprechenden Eindruck gemacht.
Man glaube nicht, dass die Fraktion der CDU/CSU das
Recht habe zu sagen, dass, wenn man zu sehr auf Einzelfälle
eingehe, dies eine illegale Staatskritik sei. Man nehme sich
schon heraus, die USA zu kritisieren, wenn sie eine behin-
derte Frau hinrichten, und man nehme sich auch heraus, den
Iran zu kritisieren, wenn er Hinrichtungen vornimmt, wie
das in den Medien entsprechend deutlich gemacht worden
sei.

Die vorliegenden Anträge unterschieden sich, wie bereits
erwähnt, dadurch, dass die einen konkreter seien und der an-
dere weniger konkret. Man bitte darum, dem Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzu-
stimmen, da dieser Antrag die entsprechende Empathie deut-
lich mache, mit der man an dieses Thema herangehen sollte.

Zum Fall Ashtiani im Iran erklärte die Fraktion der SPD, es
gebe zurzeit einen Vorschlag für einen gemeinsamen Antrag.
Die Fraktion der SPD würde dies sehr begrüßen, da sie der
Meinung sei, dass genau das passiere, was der Vertreter der
Bundesregierung angesprochen habe, nämlich im Falle des
Iran entsprechenden Druck auszuüben, um etwas bewegen
zu können. Dieser Antrag wäre eine Möglichkeit dazu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schloss sich
dem Vortrag der Fraktion der SPD an. Die Bundesregierung
habe dieses Thema gut ausgeführt und es sei wichtig, in Ein-
zelfällen Druck machen zu können. Menschenrechtsarbeit
bestehe aus einer Kombination von stiller Diplomatie aber
auch öffentlichem Druck. Deshalb halte man es auch für
richtig, dass die Bundesregierung Einzelfälle anspreche und
würde sich freuen, wenn man die Unterstützung aller Frak-
tion für den Ashtiani-Antrag bekommen würde. Wenn sei-
tens der Fraktion der CDU/CSU gesagt werde, man wolle
sich zu Einzelfällen nicht äußern, dann wolle man jedoch
positiv die Initiative des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner zu
einem Fall in der Türkei hervorheben, bei dem man sich im
Obleutegespräch darauf verständigt habe, in diesem Ein-
zelfall eine Meinung des Ausschusses zum Ausdruck zu
bringen. Es sei unverständlich, warum man in Einzelfällen
mit zweierlei Maß messen müsse. Man würde sich die nötige
Flexibilität wünschen, bei Einzelfällen zu entscheiden, ob
man sich dafür gemeinsam einsetzen wolle.

Zu den Anträgen erläutert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, dass man im Koalitionsantrag viel von dem wie-
derfinde, was man auch schon in dem gemeinsamen Antrag
formuliert habe. Man habe einen Änderungsantrag zu dem
Koalitionsantrag formuliert, der auf Ausschussdrucksache
17(17)41 vorliege und wenn die Regierungsfraktionen dies
tag diese Bewusstmachung nicht erst seit dieser Legislatur-
periode betreibe. Es habe eine ganze Reihe von Beschlüssen

mittragen könnten, dann könne man über eine Zusammenar-
beit nachdenken. Dies setze jedoch voraus, dass der Ände-

Aufmerksamkeit auch auf das extralegale Töten lenken. Der
VN-Sonderberichterstatter für diese Art der Hinrichtung
habe kürzlich davor gewarnt, dass sich eine Mentalität zum
„elektronischen Töten“ entwickeln könnte. Es würden im-
mer neue Waffen entwickelt, bei denen mit einem Joystick
am Computer Maschinengewehre, wie an der Mauer zwi-
schen Gaza und Israel, ausgelöst werden könnten. In klima-
tisierten Räumen säßen Soldaten an den Computern und
wenn sich jemand nähere, könnten diese, nach dem sie einen
Offizier um Erlaubnis gefragt hätten, die verdächtig aus-
sehende Person töten. Im Sommer 2010 sei darüber erstma-
lig in einer Zeitung von Abu Dhabi/Dubai berichtet worden.
Die Fraktion DIE LINKE. forderte, dass Forderungen nach
der Abschaffung der Todesstrafe auf diese Form des geziel-
ten Tötens ausgeweitet werden müssten. Auch zeige sich,
dass diese Technik immer weiterentwickelt werde und in den
Drohnen über Afghanistan und Pakistan zunehmend prak-
tiziert werde.

Dem Antrag der Koalitionsfraktionen könne man nicht zu-
stimmen. Die Nennung von nur drei Ländern halte man für

der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 17/2331 anzuneh-
men.

Zu Buchstabe b

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 17/2114 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD den Antrag auf Drucksache
17/2131 abzulehnen.

Berlin, den 29. September 2010

Michael Frieser
Berichterstatter

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Ingrid Hönlinger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3181

rungsantrag auch akzeptiert werde. Mit dem Änderungsan-
trag möchte die Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erreichen, dass die Nennung von Einzelfällen,
sowohl von Personen die von der Todesstrafe bedroht seien,
als auch von Ländern, die die Todesstrafe ausübten (China,
USA, Iran), erfolge.

Auch gebe es in dem Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/2114 eine
Aktualisierung. Der Passus zur spanischen EU-Ratspräsi-
dentschaft werde gestrichen, da dieser nunmehr veraltet sei.

Die Fraktion DIE LINKE. stimmt dem Antrag der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Sie halte
es für sehr wichtig, in solchen Anträgen auch konkrete Ein-
zelfälle anzusprechen, da hiermit öffentlicher Druck zur
Rettung von Menschenleben organisiert werden könne. Ob
in Briefform oder Anträgen, das helfe den betroffenen
Menschen und ermutige sie.

Mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. wolle man die

zu wenig. Problematisch sei der Antrag auch deshalb, weil er
viele wichtige Aspekte nicht benenne. Falsch finde die Frak-
tion DIE LINKE., dass der Antrag bewusst keine konkreten
Fälle benenne, um politischen Druck auf die betroffenen
Staaten auszuüben.

Vor Abstimmung der Basisanträge stimmte der Ausschuss
über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(17)41 ab. Er wurde
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD abge-
lehnt.

Zu Buchstabe a

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen

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