BT-Drucksache 17/2935

Rente ab 67 vollständig zurücknehmen

Vom 14. September 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2935
17. Wahlperiode 14. 09. 2010

Antrag
der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana
Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Rente ab 67 vollständig zurücknehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Alterssicherung der Landwirte und der Beamtenversorgung, die ab 2012 erfol-
gen und das Eintrittsalter für die Regelaltersrente auf 67 Jahre erhöhen soll, ist
vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation Älterer eine breit
angelegte Rentenkürzung durch die Hintertür. Schon allein deshalb ist sie unver-
antwortlich.

Die Arbeitsmarktlage Älterer ist trotz leichter Verbesserungen nach wie vor ka-
tastrophal. Nicht einmal 10 Prozent der 64-Jährigen waren 2008 sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigt. Wer kurz vor der Rente erwerbslos wird, hat kaum
eine Chance, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Weniger als ein Fünftel der
60-Jährigen und weniger als 10 Prozent der 64-Jährigen schaffen den Übergang
aus der Erwerbslosigkeit in Erwerbstätigkeit. Durchschnittlich gehen die Men-
schen mit rund 63 Jahren in Rente. Lediglich 7,5 Prozent aller, die 2008 mit 65
in Rente gingen, waren unmittelbar zuvor sozialversicherungspflichtig beschäf-
tigt.

Wird das Rentenalter trotz der desaströsen Arbeitsmarktlage angehoben, bedeu-
tet dies für viele Ältere Arbeitslosigkeit, Abdrängung in schlecht bezahlte und
schlecht abgesicherte Jobs und höhere Rentenabschläge. Bereits heute betragen
die Abschläge von der Altersrente durchschnittlich 115 Euro pro Monat. Sie
summieren sich während der durchschnittlichen gesamten Dauer einer Renten-
phase auf 25 000 Euro. Oftmals ohnehin schon geringe Rentenansprüche wer-
den künftig noch häufiger zu Armutsrenten. In Verbindung mit der gesetzlich
festgeschriebenen Absenkung des Rentenniveaus wird die Rente erst ab 67 zu
einer Welle von Altersarmut führen.

Eine Ausdehnung der Lebensarbeitszeit, wie sie mit der beschlossenen Anhe-
bung der Altersgrenzen in den genannten Rentensystemen angestrebt wird, ist
aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten auch generell nicht

sinnvoll. Sie verschärft die Spaltung des Arbeitsmarktes in diejenigen, die keine
Arbeit und diejenigen, die zuviel Arbeit haben mit allen damit verbundenen in-
dividuellen und gesellschaftlichen Folgeproblemen. Sie versperrt jungen Men-
schen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie führt dazu, dass noch mehr Menschen
als bisher durch Arbeit und Erwerbslosigkeit krank werden. Sie erschwert die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Übernahme von familiärer
Sorge- und Pflegearbeit sowie zivilgesellschaftlichem Engagement durch ältere

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Menschen. Statt einer Anhebung des Renteneintrittsalters ist deshalb Arbeits-
zeitverkürzung und Umverteilung von Arbeit während des Erwerbslebens sowie
die Beibehaltung des Regelalters für die Altersrente von 65 Jahren geboten.

Dies ist auch deshalb so, weil die Rente erst ab 67 bei allen damit verbundenen
negativen sozialen Folgen kaum etwas für die künftige Finanzierbarkeit der
Rente bringt. Gerade einmal 0,5 Beitragssatzpunkte können dadurch im Jahr
2030 eingespart werden. Bezogen auf den heutigen Durchschnittsverdienst ent-
spräche das einer Beitragsminderung für Beitragszahlerinnen und Beitragszah-
ler von knapp 7 Euro im Monat. Die Mittel für die künftige Finanzierbarkeit der
Rente lassen sich durch eine Politik für mehr gute Arbeit und gute Löhne sowie
eine Umorientierung in der Finanzierung der gesetzlichen Rente und den Umbau
der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenver-
sicherung wesentlich nachhaltiger, sozialpolitisch verantwortlicher und sozial
gerechter aufbringen als durch eine sozialpolitisch nicht vertretbare Anhebung
des Renteneintrittsalters.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem

1. die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Alterssicherung der Landwirte und der Beamtenversorgung vollständig zu-
rückgenommen wird;

2. Alternativen zur Verbesserung der Finanzbasis der gesetzlichen Rentenversi-
cherung implementiert werden, die sich an folgenden Leitlinien orientieren:

a) Die Arbeitslosigkeit muss durch die Schaffung neuer, guter Arbeitsplätze
bekämpft und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhöht
werden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind zu überwinden.

b) Durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestloh-
nes von 10 Euro in der Stunde und die Unterstützung einer Politik für gute
Löhne, gute Bildung und gute Arbeit sind die Einkommen der Beschäftig-
ten sowie die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbes-
sern.

c) Ein um 0,5 Prozentpunkte höherer Beitragssatz muss für den Verzicht auf
die Anhebung der Altersgrenzen in Kauf genommen werden und ist pari-
tätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finanzieren. Die gesetz-
liche Deckelung des Beitragssatzes ist aufzuheben.

d) Die gesetzliche Rentenversicherung wird zu einer solidarischen Erwerbs-
tätigenversicherung ausgebaut: Durch die Einbeziehung aller Erwerbsein-
kommensarten (Einkommen aus Beamtenverhältnissen, Selbständigkeit,
abhängiger Beschäftigung, politischen Mandaten und politischen Ämtern)
in die gesetzliche Rentenversicherung und die Aufhebung der Beitragsbe-
messungsgrenze bei gleichzeitiger Abflachung der hohen Rentenansprü-
che wird die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung ver-
bessert und Spielraum für Leistungsausweitungen geschaffen;

3. die Voraussetzungen geschaffen werden, dass ältere Versicherte bis zum ge-
setzlichen Rentenalter von 65 Jahren in guter und sicherer Beschäftigung ar-
beiten können. Dazu gehören die Verbesserung des Kündigungsschutzes, des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die Stärkung der beruflichen Weiter-
bildung sowie Modelle für alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze und eine
erneuerte Erstattungspflicht in der Arbeitslosenversicherung im Falle von
Entlassungen Älterer und ganz besonders für derzeit auf dem Arbeitsmarkt
Chancenlose öffentlich finanzierte, sozialversicherungspflichtige Beschäfti-

gung, die einen gesicherten Übergang in die Rente gewährleistet;

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4. durch die Wiederaufnahme der Förderung der Altersteilzeit durch die Bun-
desagentur für Arbeit sowie einem erleichterten Zugang zu abschlagsfreien
Erwerbsminderungsrenten flexible Übergänge in die Rente ermöglicht wer-
den.

Berlin, den 14. September 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die Bundesregierung hält an der Rente erst ab 67 mit der Begründung fest, die
Erwerbssituation Älterer hätte sich in den vergangenen Jahren deutlich verbes-
sert. Sie bezieht sich dabei vor allem auf Zahlen zur Beschäftigungssituation
über 55-Jähriger. Die Daten zu dieser Altersgruppe dürfen jedoch kein Maßstab
für die Vertretbarkeit der Anhebung des Regelalters auf 67 Jahre sein. Relevant
für deren Beurteilung sind allein die rentennahen Jahrgänge der 60- bis 65-Jäh-
rigen. Von zentraler Bedeutung ist die Situation unmittelbar vor dem Erreichen
der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren.

Hier ist die Lage nach wie vor katastrophal, was aus der Antwort der Bundes-
regierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Beschäftigungs-
situation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67“
(Bundestagsdrucksache 17/2271) deutlich hervorgeht: Nur eine kleine Minder-
heit von knapp 10 Prozent der 64-Jährigen ist noch in sozialversicherungspflich-
tiger Beschäftigung; bei den 60- bis 65-Jährigen sind es lediglich 21,5 Prozent
(vgl. Tabelle 2c im Anhang auf Bundestagsdrucksache 17/2271). Steigerungen
sind in dieser Altersgruppe nur für die 60- bis 63-Jährigen zu verzeichnen. Bei
den 63- bis unter 64-Jährigen sinkt die Zahl sogar seit 2006, während sie bei den
64- bis unter 65-Jährigen weitgehend konstant bleibt (vgl. Tabelle 1q A im An-
hang auf Bundestagsdrucksache 17/2271). Auch die Quote der Nichterwerbstä-
tigen unter den 60- bis 65-Jährigen ist in den vergangenen Jahren wieder gestie-
gen (vgl. Antwort zu Frage 13, S. 14). Lediglich 7,5 Prozent all derer, die 2008
mit 65 in Rente gingen, waren unmittelbar zuvor sozialversicherungspflichtig
beschäftigt (einschließlich Teilzeit und Altersteilzeit; vgl. Antwort zu Frage 23,
S. 22).

Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt mit rund 63 Jahren noch immer
zwei Jahre unter der heute noch geltenden Altersgrenze für die Regelaltersrente
von 65 Jahren und hat sich seit 2005 nicht mehr erhöht (vgl. Antwort zu
Frage 63, S. 38). Da es vielen Menschen nicht gelingt, bis 65 Jahre zu arbeiten,
ist die Lage bei den Rentenabschlägen bereits heute besorgniserregend: Fast
jede zweite Person muss bereits jetzt Abschläge von der Rente in Kauf nehmen
(vgl. Antwort zu Frage 77, S. 47). In Ostdeutschland sind mehr als zwei Drittel
aller neuen Rentnerinnen und Rentner von Abschlägen betroffen (vgl. Antwort
zu Frage 51, S. 34). In vielen Berufsgruppen liegt die Abschlagsquote mit 60 bis
70 Prozent weit über dem allgemeinen Durchschnitt (vgl. Tabelle 30 A, Anhang
S. 125), bei dem die Abschläge monatlich bereits 115 Euro betragen. Sie sum-
mieren sich während der durchschnittlichen gesamten Dauer einer Rentenphase
auf 25 000 Euro. Wird das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, erhöht sich die
maximale Abschlagshöhe von 7,2 auf 14,4 Prozent, wodurch noch mehr Renten
unter das ohnehin schon niedrige Grundsicherungsniveau sinken werden.
Altersarmut trifft bereits heute Beschäftigte mit geringen Löhnen. Und Alters-

armut ist bereits heute weiblich. Frauen arbeiten deutlich häufiger als Männer in

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Teilzeit und oft zu schlechteren Löhnen. Mit steigendem Alter steigt auch der
Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Der Bruttoverdienst älte-
rer Frauen (60 und älter) ist 30 Prozent geringer als bei Männern gleichen Alters.
Deshalb fallen die Renten von Frauen deutlich geringer aus als die von Männern.
Frauen, die 2008 in eine Altersrente gingen, hatten im Schnitt nur 484 Euro
Rente und damit knapp 400 Euro weniger als Männer. Das gilt selbst dann, wenn
Frauen wie Männer zu den langjährig Versicherten zählen, also 35 und mehr
Jahre Beitragszeiten erreicht haben. Langjährig versicherte Männer erreichen im
Schnitt über 1 000 Euro, Frauen erhalten knapp 460 Euro weniger.

Die Arbeitslosigkeit Älterer liegt nach wie vor deutlich höher als die der übrigen
Altersgruppen und die Chancen einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt sind ausge-
sprochen schlecht. 36 Prozent der Betriebe beschäftigen keine über 50-Jährigen.
Nur 11,7 Prozent der Neueingestellten sind über 50 Jahre alt, in der Gruppe der
60- bis 65-Jährigen sind es erschreckende 7,6 Prozent (vgl. Tabelle 129 und 131,
S. 133 und 135). Dies spiegelt sich auch in den Abgangsquoten aus Erwerbslosig-
keit in Erwerbstätigkeit wider: Weniger als ein Fünftel der 60-Jährigen und we-
niger als 10 Prozent der 64-Jährigen schaffen noch diesen Übergang (vgl. Ant-
wort zu Frage 16, S. 16; eigene Berechnungen nach Tabelle). Dieses Problem
wird durch das Hineinwachsen der geburtenstarken Jahrgänge in das höhere
Erwerbsalter in den kommenden Jahren noch zunehmen.

Auch die subjektive Einschätzung der Bevölkerung macht die Problematik einer
Anhebung der Altersgrenzen deutlich: Nur jede bzw. jeder zweite glaubt, dass
sie bzw. er bis zum Rentenalter arbeiten kann (vgl. DGB-Index Gute Arbeit
GmbH „Arbeitsfähig bis zur Rente?“). 93 Prozent der Bevölkerung sind gegen
die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre (vgl. stern-Umfrage: Nur kleine
Minderheit für Rente mit 67, stern vom 18. August 2010). Die Bundesregierung
muss diese Bedenken Ernst nehmen, statt sie – wie in ihrer Antwort auf die er-
wähnte Große Anfrage – einfach abzutun und die Anhebung des Rentenalters
gegen eine übergroße Mehrheit der Bevölkerung durchzupeitschen.

Sie darf sich auch nicht darauf verlassen, dass sich die Arbeitsmarktsituation Äl-
terer durch die von ihr als überaus günstig unterstellte künftige Entwicklung des
Arbeitsmarktes quasi von allein verbessert. Hier ist aktive politische Interven-
tion vonnöten, die sich nicht allein in vom Umfang begrenzten und in ihrer
Wirksamkeit kaum nachprüfbaren Programmen für ältere Beschäftigte und in
Appellen an die Sozialpartner erschöpfen kann. Selbst wenn sich die Arbeits-
marktlage Älterer wie von der Bundesregierung unterstellt in den kommenden
Jahren signifikant verbessern würde, ist die Ausdehnung der Lebensarbeitszeit
durch ein höheres Rentenalter als Mittel zur Sicherung der finanziellen Zu-
kunftsfähigkeit der Rente alles andere als sinnvoll. Denn sie verhindert die Um-
verteilung von gesellschaftlicher Arbeit, gefährdet die Gesundheit der Beschäf-
tigten und beeinträchtigt die Übernahme familiärer und sozialer Verantwortung
durch Ältere.

Zur Stabilisierung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung trägt
sie selbst in der Endstufe lediglich 0,5 Prozentpunkte bei. Das bedeutet, dass
durchschnittlich verdienende Erwerbstätige derzeit im Monat nur 6,67 Euro
mehr an Rentenbeitrag zahlen müssten, damit es für sie selbst und die heutigen
rentennahen Jahrgänge beim Rentenalter von 65 bleiben könnte. Außerdem: Zur
Verbesserung der Finanzbasis der Rentenversicherung wären Maßnahmen zur
Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und des faktischen
Renteneintrittsalters, zur Erhöhung der Lohnsumme sowie die geringfügige
Anhebung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes zur gesetzlichen Renten-
versicherung weitaus wirksamere und sozial gerechtere Mittel. Der Ausbau der
gesetzlichen Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversi-

cherung ist ein wesentlicher Schritt in diese Richtung. Ob nun bereits heute Ver-
sicherungspflichtige, Selbständige, Beamtinnen und Beamte, Ministerinnen und

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Minister und Abgeordnete – alle, in welcher Form auch immer, Erwerbstätigen
sollen unter Wahrung des Bestandsschutzes zukünftig in die Erwerbstätigen-
versicherung einbezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird deutlich
angehoben und perspektivisch abgeschafft und zugleich müssen höhere Renten
abgeflacht werden. Mit der Umsetzung dieses Konzepts würde das solidarische
Moment in der Alterssicherung gestärkt, die Einnahmeseite ausgebaut und zu-
gleich könnten die Kosten für die Versicherten abgesenkt werden.

Denn ob die Rente auch bei steigender Lebenserwartung finanzierbar bleibt und
das Rentenalter von 65 Jahren beibehalten werden kann, ist nicht eine Frage des
demografischen Verhältnisses von Alt zu Jung, sondern von sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten zu Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern, von
der Entwicklung der Produktivität sowie der Verteilung von Arbeit durch Ar-
beitszeitverkürzung und nicht zuletzt von einer gerechten Finanzierung des Ren-
tensystems.

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