BT-Drucksache 17/287

zu dem Antrag der Fraktion der SPD -17/107- Menschenrechte als entwicklungspolitische Querschnittsaufgabe fortführen

Vom 17. Dezember 2009


I. Überweisung und Mitberatung

Der Antrag auf Drucksache 17/107 wurde in der 10. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2009 dem Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur feder-
führenden Beratung sowie dem Auswärtigen Ausschuss und
dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In dem Antrag fordert die Fraktion der SPD die Bundes-
regierung auf, in ihrer internationalen Politik alle in den von
Deutschland ratifizierten Menschenrechtskonventionen
festgeschriebenen Rechte zu achten, zu schützen und zu ge-
währleisten, Menschenrechte als entwicklungspolitische
Querschnittsaufgabe konsequent fortzuführen und den „Ent-
wicklungspolitischen Aktionsplan für die Menschenrechte
2008 – 2010“ weiter umzusetzen und einen fortentwickelten
Folgeplan vorzulegen. In allen entwicklungspolitisch rele-
vanten Politikbereichen erwartet die SPD-Fraktion ein

ligte Bevölkerungsgruppen zu fördern. Darüber hinaus soll
die Bundesregierung bei Auslandsaktivitäten privater Un-
ternehmen strikt auf die Einhaltung der Menschenrechte
und der ILO-Kernarbeitsnormen achten sowie auf Sozial-
standards und Verhaltenskodizes drängen.

Zudem fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf,
zivilgesellschaftliche und Menschenrechtsorganisationen
personell und finanziell zu unterstützten, den zivilen Frie-
densdienst fortzuführen und den Afrikanischen Gerichtshof
für Menschenrechte über 2010 hinaus zu fördern.

In ihrem Antrag erläutert die Fraktion, dass Menschenrechte
und Entwicklungspolitik international konzeptionell immer
enger miteinander verknüpft würden. Im Laufe der Jahre
habe sich aus einzelnen menschenrechtlichen Projekten ein
ganzheitlicher Menschenrechtsansatz entwickelt, der be-
deute, dass sich entwicklungspolitische Arbeit und Ziele
systematisch an menschenrechtlichen Standards orientieren
sollten. Dieser Politikwechsel zeige sich auch in dem „Ent-
wicklungspolitischen Aktionsplan für die Menschenrechte“,
den die Bundesregierung für die Jahre 2004 bis 2007 und
Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Christoph Strässer, Marina Schuster,
Annette Groth und Volker Beck (Köln)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/287
17. Wahlperiode 17. 12. 2009

Bericht*
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

zu dem Antrag der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/107 –

Menschenrechte als entwicklungspolitische Querschnittsaufgabe fortführen
menschenrechtlich kohärentes Vorgehen und dass die
Bundesregierung sich nachdrücklich für die Millenniums-
Entwicklungsziele einsetzt, den Schwerpunkt Armutsbe-
kämpfung beizubehalten und gezielt besonders benachtei-

2008 bis 2010 vorgelegt habe. Mit diesen Plänen werde
auch die systematische Verankerung menschenrechtlicher
Prinzipien in der Entwicklungspolitik gefördert. Zudem be-
ziehe sich der Menschenrechtsansatz gleichwertig sowohl
auf die politischen und bürgerlichen als auch auf die wirt-
schaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Der enge Zu-
sammenhang zwischen Menschenrechten und Armutsbe-
kämpfung werde in den Aktionsplänen herausgestellt. Die-

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/272
verteilt.

Drucksache 17/287 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ser enge Zusammenhang werde auch von amnesty interna-
tional mit seiner aktuellen internationalen Kampagne
„Demand Dignity“ betont.

Die Fraktion der SPD erläutert, viele Staaten hätten die
grundlegenden internationalen Menschenrechtskonventio-
nen ratifiziert und seien dadurch verpflichtet, die in den Ver-
trägen festgeschriebenen Rechte zu achten, zu schützen und
zu gewährleisten. Die Orientierung an internationalen Men-
schenrechtskonventionen verrechtliche die Entwicklungs-
zusammenarbeit und die Bevölkerung der Staaten, die ent-
sprechende Konventionen ratifiziert haben, habe einen
Rechtsanspruch auf deren Umsetzung. In dem Antrag heißt
es weiter, der Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe des Deutschen Bundestages begrüße die zuneh-
mende Verknüpfung von Menschenrechten und Entwick-
lung und setze sich für eine weitere Institutionalisierung des
Menschenrechtsansatzes in der Entwicklungszusammenar-
beit ein.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am
16. Dezember 2009 in seiner 5. Sitzung beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag am 16. Dezember 2009 in sei-
ner 4. Sitzung beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember 2009
beraten.

Die Fraktion der SPD legte dar, dass die zunehmende Ver-
knüpfung von Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik
einen großen Fortschritt darstelle. Für die deutsche Ent-
wicklungszusammenarbeit betonte sie die Bedeutung der
„Entwicklungspolitischen Aktionspläne für die Menschen-
rechte“ und forderte ihre Fortschreibung. Die in der
Menschenrechtsdebatte geäußerte Kritik der FDP habe man
mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Offenbar habe die
FDP überholte Informationen verarbeitet und die äußerst
positiven Rückmeldungen der NGOs auf den zweiten Ak-
tionsplan verpasst. An die Union gerichtet bekräftigte die
Fraktion der SPD, dass sich der Menschenrechtsansatz
gleichrangig auf die politischen und bürgerlichen sowie auf
die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen-
rechte beziehe. Dies stehe auch so in dem Antrag und sei
sehr wichtig, da die WSK-Rechte international zurzeit noch
nicht gleichberechtigt seien. Mit Hinweis auf die gemein-
same Anhörung in der 16. Wahlperiode zu diesem Thema
und das gemeinsame Anliegen, Menschen in armen Län-

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es sei wichtig, künf-
tig über den Aktionsplan Menschenrechte hinaus einen stär-
keren Ansatz sowie eine stärkere Verknüpfung zwischen
Menschenrechten und Regions- und Sektorkonzepten des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zu haben. Man wolle das gute Regierungs-
führung ein Punkt sei, der auch unter dem Gesichtspunkt
der Menschenrechte betrachtet werde und im Bereich der
EZ-Zahlungen zu einem relevanten Kriterium führen solle.
Dies sei in der Vergangenheit nicht getan worden. So sei
man bei der Vergabe von Budgetmitteln nicht zurückhaltend
gewesen, auch wenn die Menschenrechte in den Partnerlän-
dern nicht immer gewahrt wurden. Man müsse nun ein
Druckmittel finden, um die Menschenrechte in den Partner-
ländern sicherzustellen. Dies habe man auch im Koalitions-
vertrag manifestiert. Es sei leicht irritierend, dass die SPD
als ersten Antrag in der neuen Wahlperiode einen Antrag
zur Frage Menschenrechte und Entwicklungszusammenar-
beit stelle, da sie bereits über elf Jahre hinweg in dem be-
treffenden Ministerium auf diese Frage hätte hinarbeiten
können.

Es sei völlig richtig, dass jeder Fall einzeln betrachtet wer-
den müsse. Es sei aber auch richtig, dass, wenn man den
Hebel Geld und Unterstützung richtig einsetze, die eine
oder andere Regierung durchaus dazu veranlasst werden
könne, darüber nachzudenken, ob sie nicht den Menschen-
rechten einen höheren Stellenwert einräume. Es sei auch
richtig, dass die NGOs diejenigen seien, aus deren Arbeit
die Menschen in den betreffenden Ländern einen Nutzen
ziehen würden. Die Fraktion der CDU/CSU werde den An-
trag ablehnen.

Die Fraktion der FDP betonte, dass man sich bereits in der
letzten Wahlperiode für eine konsequente Berücksichtigung
der Menschenrechte in der Entwicklungszusammenarbeit
eingesetzt habe, was sich auch im Koalitionsvertrag wieder-
fände. Man teile die Anmerkung des Antrags, in der Mehr-
zahl der Länder sei die Menschenrechtslage eher problema-
tisch, was jedoch kein Ausschlusskriterium sein dürfe,
nicht. Es gebe zwar auch einige Punkte die die FDP teile,
man werde aber dennoch den Antrag ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
dass sie dem Antrag zustimmen werden, obwohl man nicht
hundertprozentig damit einverstanden sei. Der Antrag reiße
zwar die richtigen Themen an, aber sei bei den Instrumenten
nicht ganz vollständig. Man müsse die verschiedenen For-
men der EZ vergleichen, um zu sehen, wo man den Fokus
stärker auf die Menschenrechte richten solle. Dies hänge
zum einen mit der Stärkung der WSK-Rechte zusammen,
aber es bedeute auch, dass man bei der Budgethilfe künftig
konditioniere und festlegen solle, welche menschenrechts-
politische Agenda parallel dazu verhandelt werde. Wenn die
Umsetzung der Agenda ins Stocken kommen sollte, müsse
das auch bei den Zahlungen Konsequenzen haben. Es gehe
nicht nur um die Länder, sondern um die Menschen die dort
lebten. Daher müsse man differenzieren, dass dort, wo Ent-
wicklungszusammenarbeit gemeinsam mit NGOs erfolge,
keine Konditionierungen erfolgen sollten. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich die Bedeutung der
dern ein Leben in Würde zu ermöglichen, bat die SPD um
Zustimmung zu ihrem Antrag.

ILO-Mindeststandards für das Handeln der Unternehmen
im Ausland. Man müsse aber auch eine zivilrechtliche

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/287

Verantwortung der Unternehmen für Menschenrechtsver-
letzungen im Ausland schaffen.

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Appell, endlich in
die Außenhandels- und Außenwirtschaftspolitik mehr men-
schenrechtliche Aspekte hineinzubringen, was längst über-
fällig sei. Man habe bereits über Jahre hinweg das Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung gedrängt, seinen Einfluss in der EU-Kommission
zu nutzen, die Freihandelsabkommen, die zu Zollsenkungen
und zur Marköffnung für europäische Produkte zwängen

und dadurch Armut verschärften, nicht zu unterzeichnen. Es
sei aber genau das Gegenteil getan worden. Dennoch werde
die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag nicht zustimmen,
sondern sich enthalten.

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe den Antrag auf
Drucksache 17/107 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Marina Schuster
Berichterstatterin

Annette Groth
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.