BT-Drucksache 17/278

a)zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/34(neu)- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes b)zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/19- Für ein umfassendes Bleiberecht

Vom 16. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/278
17. Wahlperiode 16. 12. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Josef Philip Winkler,
Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/34 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/19 –

Für ein umfassendes Bleiberecht

A. Problem

Hintergrund der Vorlagen ist das Auslaufen eines Teils der nach der sogenannten
gesetzlichen Altfallregelung des § 104a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) er-
teilten Aufenthaltserlaubnisse mit dem 31. Dezember 2009. Es sei absehbar,
dass ca. 30 000 Personen in den Status der Duldung zurückfallen würden. Mit
dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. soll die Bundesregierung insbesondere
aufgefordert werden, sofort einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, im
Rahmen der jüngsten Bleiberechtsregelungen erteilte Aufenthaltserlaubnisse
unabhängig vom Nachweis eigenständigen Einkommens über den 31. Dezem-
ber 2009 hinaus zu verlängern. Darüber hinaus werden Erleichterungen für die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Abschiebungshindernissen, bei der Ge-
währung eines dauerhaften Bleiberechts sowie bei der Berechnung des maßgeb-
lichen Einkommens gefordert. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt
demgegenüber einen eigenen Gesetzentwurf vor, mit dem die Altfallregelung
durch Änderung des § 104a Absatz 5 AufenthG zunächst bis zum 31. Dezember
2010 verlängert werden soll. Daneben wird gefordert, anschließend zügig eine

nachhaltige Lösung für langjährig geduldete Personen zu finden.

Drucksache 17/278 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/34 (neu) mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/19 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme der Vorlagen.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/278

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/34 (neu) abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/19 abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2009

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der praktikable Regelung durchaus als Fortschritt an. Die Lö-
sung beziehe sich aber nur auf die Inhaber einer Aufenthalts-
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion der SPD
empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

erlaubnis auf Probe, also ca. 16 000 bis 18 000 Personen.
Man dürfe daher jetzt nicht zwei Jahre untätig bleiben. Mit
der letzten Bleiberechtsregelung habe man nur einen Teil der
Betroffenen erreichen können. Darüber hinaus gebe es eine
Drucksache 17/278 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Zum Verfahren

1. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/34 (neu) sowie der
Antrag auf Drucksache 17/19 wurden in der 7. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 26. November 2009 an den In-
nenausschuss federführend sowie an den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung
überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a – Drucksache 17/34 (neu)

Der Rechtsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am 2. Dezem-
ber 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 6. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung eines Mitglieds der Fraktion der SPD
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 3. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die
Ablehnung des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Zu Buchstabe b – Drucksache 17/19

Der Rechtsausschuss hat in seiner 3. Sitzung am 2. Dezem-
ber 2009 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 6. Sit-
zung am 16. Dezember 2009 mit den Stimmen der Fraktio-

Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 4. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/34 (neu) und den Antrag auf Drucksache 17/19 in seiner
3. Sitzung am 16. Dezember 2009 abschließend beraten.

Den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/34 (neu) sowie den
Antrag auf Drucksache 17/19 empfiehlt der Ausschuss mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

II. Zur Begründung

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP begrü-
ßen den Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) vom
3./4. Dezember 2009 zur Aufnahmeanordnung für Inhaber
einer Probeaufenthaltserlaubnis. Er stelle eine vernünftige,
zeitgerechte Lösung für die nächsten zwei Jahre dar, die auch
von den Kirchen begrüßt worden sei. Die hinreichend flexib-
len Vorgaben ermöglichten eine sachgerechte Lösung jedes
Einzelfalls. So müssten Betroffene sich jetzt nicht mehr in je-
dem Fall vollständig aus eigenem Einkommen finanzieren,
der Bezug ergänzender Sozialleistungen sei möglich. Allen,
die etwas getan und sich bemüht hätten, die aber an der
objektiv schlechten Situation durch die Wirtschaftskrise ge-
scheitert seien, wolle man helfen. Zudem habe man eine dau-
erhafte Perspektive für junge Menschen eröffnet, die ihre
Schul- oder Berufsausbildung erfolgreich beendet hätten
oder sich derzeit in Berufsausbildung befänden. Die Vorla-
gen der Opposition seien abzulehnen, da aufgrund des IMK-
Beschlusses aktuell kein Bedarf nach einer gesetzlichen Re-
gelung bestehe. Es sei besser, erst einmal mit der gefundenen
Regelung zu arbeiten, bevor man später in Ruhe über Ände-
rungen des Aufenthaltsgesetzes nachdenken könne, die eine
nachhaltige Verbesserung für Betroffene brächten ohne Pull-
Effekte zu verursachen. Auf die Sicherung des Lebensunter-
halts als eines der Kriterien für eine Aufenthaltserlaubnis
könne im Übrigen nicht verzichtet werden.

Die Fraktion der SPD erkennt die in der IMK gefundene,
hat in seiner 3. Sitzung am 16. Dezember 2009 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die

riesige Zahl langjährig geduldeter Menschen, für die man
eine langfristige Perspektive finden müsse. Gerade Kindern

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/278

und Jugendlichen mit guten Integrationsperspektiven müsse
man die Hand reichen. Den Vorlagen der anderen Opposi-
tionsfraktionen werde die Fraktion der SPD allerdings nicht
zustimmen, da sie selbst einen eigenen, differenzierteren Ge-
setzentwurf einbringen werde.

Die Fraktion DIE LINKE. hält an ihrem Antrag fest. Der
jüngste IMK-Beschluss stelle eine Minimallösung dar und
gewähre den Betroffenen nur eine kurze Pause. Der Bundes-
tag müsse selbst eine gesetzliche Regelung treffen. Die un-
klaren Begrifflichkeiten des Beschlusses würden zu enormer
Verunsicherung bei den Betroffenen und zu unterschied-
licher Handhabung in den Ländern führen. Alte, kranke und
behinderte Menschen seien nicht gesondert berücksichtigt.
Flüchtlingsorganisationen und auch Kirchenvertreter hielten
die Situation weiter für menschenunwürdig. Die Fraktion
DIE LINKE. werde in Kürze ebenfalls einen eigenen, umfas-
senden Gesetzentwurf vorlegen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert weiter
eine gesetzliche Lösung. Es sei ein Rückschritt in Hinblick
auf Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, wenn eine bundes-
gesetzliche Regelung durch einen IMK-Beschluss ersetzt
werde. Man begrüße, dass es eine Verlängerung um zwei
Jahre geben werde. Kritisch sehe man demgegenüber die
weiterhin hohen Hürden – vor allem bei der Lebensunter-
haltssicherung. Auch wenn die Regelung in Bezug auf Be-

Berlin, den 16. Dezember 2

Reinhard Grindel
Berichterstatter


Be

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Jo
Be
troffene in Halbtagsbeschäftigung und in Ausbildung eine
Verbesserung sei, müsse man beachten, dass es sich um eine
„Kann“-Bestimmung handele und dass die geforderte güns-
tige Prognose für eine künftige Lebensunterhaltssicherung
durch Erwerbstätigkeit bei vielen der Betroffenen kaum ge-
geben werden könne. Die Regelung werde daher ins Leere
laufen.

009

diger Veit
richterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

sef Philip Winkler
richterstatter

x

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