BT-Drucksache 17/2618

Reduzierung der Datenbasis in der Konzentrationsanalyse im XVII. Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007

Vom 13. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2618
17. Wahlperiode 13. 07. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Ralph Lenkert,
Richard Pitterle, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Sahra Wagenknecht
und der Fraktion DIE LINKE.

Reduzierung der Datenbasis in der Konzentrationsanalyse im
XVII. Hauptgutachten der Monopolkommission 2006/2007

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einem Gutach-
ten vom 2. April 2009 (WD 5 – 3000 – 044/09) zum Konzentrationsbericht der
Monopolkommission im XVII. Hauptgutachten 2006/2007 Stellung genommen.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Beschränkung auf eine einzelne
kommerzielle Datenquelle und die Nichtzugänglichkeit der Vergleichsrechnung
eine Einschränkung der Datenqualität und deren Nachprüfbarkeit darstellen.
Dieses Ergebnis hat bis heute Bestand. Es wurde vom Präsidenten des Deut-
schen Bundestages, dem Dienstherrn des Wissenschaftlichen Dienstes, nicht zu-
rückgezogen.

Die Beschränkung der Datenquelle hatte zur Folge, dass die Konzentrationsana-
lyse im XVII. Hauptgutachten lediglich auf rund 20 Prozent der tatsächlichen
Verflechtungstatbestände basiert. Die Bundesregierung hält diese Reduzierung
für unproblematisch (Antwort der Bundesregierung vom 19. Mai 2010 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/1625).

Die Daten der Konzentrations- und Verflechtungsanalyse sind als Basis für wirt-
schaftspolitische Entscheidungen des Deutschen Bundestages und der Bundes-
regierung von grundsätzlicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere in der gegen-
wärtigen Wirtschaftskrise, in der Rückschlüsse auf die Verflechtungen der
realen Wirtschaft mit den Finanz- und Kapitalmärkten entscheidend sind. Des-
halb besteht weiterer Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wenn die Bundesregierung die Angaben der Monopolkommission in ihrem
XVI. und XVII. Hauptgutachten für nachvollziehbar hält, wie kann sie erklä-
ren, dass – bei unveränderten definitorischen Vorgaben der Europäischen
Union (Eurostat) – die Anzahl der kontrollierten gruppenzugehörigen Unter-
nehmen von rund 514 000 im Jahr 2003 auf rund 351 000 Unternehmen ge-
sunken ist und die Monopolkommission davon nur rund 118 000, d. h. ledig-
lich rund 20 Prozent der tatsächlichen existierenden und wirtschaftlich
aktiven Anzahl, für konzentrationsstatistisch relevant hält?

Drucksache 17/2618 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Zu welchen konkreten Punkten und aus welchen konkreten Gründen teilt die
Bundesregierung die Ergebnisse des Wissenschaftlichen Dienstes in seinem
Gutachten vom 2. April 2009 nicht, in dem zahlreiche Lücken und Wider-
sprüche zwischen den empirischen Angaben im Konzentrationsbericht des
XVI. und XVII. Hauptgutachtens der Monopolkommission nachgewiesen
werden?

3. Da sich die Bundesregierung sicher ist, dass die von der Monopolkommis-
sion zitierte Vergleichsrechnung, mit der die Zuverlässigkeit der reduzierten
Datenbasis belegt werden soll, tatsächlich existiert, aufgrund welcher kon-
kreten, insbesondere statistikrechtlichen Vorschriften wird die Vergleichs-
rechnung von der Monopolkommission und der Bunderegierung gegenüber
dem Deutschen Bundestag und der Fachöffentlichkeit geheim gehalten?

4. Wie hoch waren die Aufwendungen, die die Monopolkommission aus den
2008 vorgesehenen rund 1,3 Mio. Euro Haushaltsmitteln (Einzelplan 09 –
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Kapitel 09 08, Titel-
gruppe 01) für die Erstellung des Konzentrationsberichts im XVII. Hauptgut-
achten unmittelbar bzw. anteilig an Honoraren, Personal- und Sachmitteln,
insbesondere für die Beschaffung externer kommerzieller Daten, eingesetzt
hat?

5. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen, wenn die Monopol-
kommission nicht willens oder in der Lage sein sollte, die zur Modernisie-
rung der Konzentrationsberichterstattung im Dienstleistungsauftrag des Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie vom 1. April 2010 mit einem
Auftragsvolumen von 190 000 Euro bis 30. September 2011 zu erzielenden
Ergebnisse noch in dieser Legislaturperiode zu realisieren?

Berlin, den 22. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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