BT-Drucksache 17/2520

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2520
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Nicolette Kressl, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra
Ernstberger, Michael Gerdes, Martin Gerster, Iris Gleicke, Klaus Hagemann,
Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas
Oppermann, Joachim Poß, Florian Pronold, Bernd Scheelen, Marianne Schieder
(Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dr. Carsten Sieling, Andrea Wicklein,
Dagmar Ziegler, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion
der SPD

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag hat mit einem Antrag (Bundes-
tagsdrucksache 17/247) frühzeitig in der aktuellen Legislaturperiode die Bun-
desregierung aufgefordert, einen „substantiellen und finanzpolitisch soliden“
Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschungs-
und Entwicklungsausgaben in kleinen und mittleren Unternehmen vorzulegen.
Im federführenden Finanzausschuss des Bundestages wurde der Antrag jedoch
von den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP mit dem Titel „Wachstum.
Bildung. Zusammenhalt.“ hatten die Regierungsfraktionen vereinbart: „Wir
streben eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung an, die zu-
sätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
auslöst.“ Durch die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD hat die Mehr-
heit der Mitglieder des Deutschen Bundestages die Chance nicht genutzt, früh-
zeitig ein klares Signal für die steuerliche Förderung von Forschung und Ent-
wicklung in Deutschland zu setzen.

Anstatt ein solides und finanzpolitisch tragfähiges Konzept zur steuerlichen För-
derung von Forschung und Entwicklung vorzulegen, gibt die Bundesregierung
spätestens seit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 keine
belastbaren Aussagen mehr zur Frage einer steuerlichen Förderung von For-
schung und Entwicklung ab und antwortet beispielsweise auf eine Schriftliche
Frage völlig unzureichend wie folgt: „Die Rahmenbedingungen für Forschung
und Entwicklung in Deutschland müssen auch in Zukunft für Unternehmen at-

traktiv sein. Mit Blick auf die Anforderungen des europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes und der grundgesetzlich verankerten Schuldenregel müssen
sich alle finanzwirksamen Maßnahmen in ein haushalts- und steuerpolitisches
Gesamtkonzept einpassen.“ (Bundestagsdrucksache 17/1879 zu Nr. 12).

Mit diesen Ausführungen hat die Bundesregierung die Frage nach den Plänen
zur steuerlichen Entlastung von forschenden Unternehmen nicht beantwortet.

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Eine solche Missachtung der Fragerechte des Deutschen Bundestages unter-
miniert die demokratische Kontrollfunktion des Parlaments in dieser Frage, bei
der es um die Pläne für eine steuerrechtlich wirksame Maßnahme geht, die – je
nach Ausgestaltung – ein Volumen von mehreren Mrd. Euro erreichen kann.

Nach den völlig unzureichenden Antworten der Bundesregierung und den am
7. Juni 2010 vorgestellten Einsparplänen im Bundeshaushalt ist außerdem
davon auszugehen, dass eine in Mrd. Euro zu messende wertvolle Initiative wie
die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in naher Zukunft
durch diese Bundesregierung blockiert werden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung – wie von der „WirtschaftsWoche“ am 3. Mai
2010 berichtet („Merkels Psycho-Trick“) – im Sommer 2010 eine Innova-
tionsoffensive vorstellen, und wenn ja, welche Bestandteile wird diese Inno-
vationsoffensive beinhalten?

2. Plant die Bundesregierung die Einführung von Maßnahmen zur steuerlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung bis zum Jahr 2013?

3. Wenn ja, zu welchem Termin wird die Bundesregierung dem Deutschen Bun-
destag ein tragfähiges und haushalterisch solide durchgerechnetes Konzept
vorlegen?

4. Wäre es aus heutiger Sicht der Bundesregierung nicht für die langfristige Zu-
kunftsfähigkeit Deutschlands deutlich sinnvoller gewesen, die Steuerausfälle
aufgrund der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für das Hotelgewerbe
von 19 Prozent auf 7 Prozent für einen Einstieg in die steuerliche Förderung
von Forschung und Entwicklung zu nutzen?

5. Warum verzögerte die Regierung die Vorstellung ihres Konzepts zur steuer-
lichen Förderung von Forschung und Entwicklung, welches nach Aussage
der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,
ursprünglich bereits im Sommer 2009 vorgestellt werden sollte (Handelsblatt
vom 1. April 2009 „Schavan will Start-ups von Abgaben befreien“)?

6. Ist es richtig, dass sich im Bundeskabinett „gewichtige Stimmen“ gegen eine
steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgesprochen haben
(wie laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 30. April
2010 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen des Zukunftskongres-
ses Gesundheitswirtschaft dargestellt hat), wer waren diese „Stimmen“, und
wie wurde diese negative Bewertung begründet?

7. Hat das Thema steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung bei
den Beratungen der Bundesregierung über eine Steuerreform im Mai 2010
eine Rolle gespielt, wie dies der FDP-Abgeordnete Patrick Meinhardt in der
„WirtschaftsWoche“ vom 3. Mai 2010 gefordert hatte?

8. Ist es richtig, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung im
Oktober 2009 geplant hatte, eine Regelung auf den Weg zu bringen, mit der
allen forschenden Unternehmen in Deutschland ein Abzug von der Steuerlast
für Personalaufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung ermög-
licht werden sollte?

Wenn ja, warum wurde das nicht durchgeführt?

9. Plant die Bundesregierung – wie von Bundesforschungsministerin
Dr. Annette Schavan am 30. Oktober 2009 im „Handelsblatt“ angekündigt –
„schon im Lauf des Jahres 2010“ die Einführung einer Steuergutschrift für
Unternehmen für die Personalausgaben im Bereich Forschung und Entwick-

lung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2520

10. Enthielt diese Planung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP festgelegt – „zusätzliche Forschungsimpulse insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen“?

11. Wie sollen nach den bisher von der Bundesregierung verfolgten Konzepten
die steuerlich förderfähigen Ausgaben für Forschung und Entwicklung ab-
gegrenzt werden?

12. Welcher zusätzliche Aufwand entsteht nach Einschätzung der Bundesregie-
rung bei den Finanzverwaltungen der Länder für die Überprüfung der An-
gaben der Unternehmen zu den steuerlich förderfähigen Ausgaben für For-
schung und Entwicklung?

In welcher Form sind die steuerlich förderfähigen Ausgaben gegenüber den
Finanzverwaltungen nachzuweisen?

13. Bezog sich die Ausführung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom
10. Mai 2010, dass „Steuersenkungen auf absehbare Zeit nicht umzusetzen
sein werden“ auch auf die Pläne zur steuerlichen Förderung von Forschung
und Entwicklung?

14. Welche Maßnahmen waren geplant, um auch Unternehmen, die keine Ge-
winne erzielen (etwa Start-up-Unternehmen), in den Genuss einer steuer-
lichen Förderung von Forschung und Entwicklung kommen zu lassen?

15. Welche arbeitsmarktpolitischen Effekte erhoffte sich die Bundesregierung
von der Einführung einer solchen Steuergutschrift, und welche Daten bil-
deten die Grundlage für diese Schätzung?

16. Wie hoch kalkulierte die Bundesregierung die steuerlichen Einnahmeaus-
fälle für diese Gutschrift-Lösung, und welche Daten lagen dieser Schätzung
zugrunde?

17. Auf welchen Studien und Gutachten basieren die bisherigen regierungs-
internen Konzepte für die Einführung einer steuerlichen Förderungen für
Forschung und Entwicklung in Deutschland?

18. Wurden in Vorbereitung der Überlegungen zur Einführung einer steuerli-
chen Förderung von Forschung und Entwicklung externe Studien vergeben
(wenn ja, bitte Nennung des Auftragnehmers und der Kosten für diese Gut-
achten bzw. Studien)?

19. Sind in die Vorbereitung der Überlegung Konzepte, Vorarbeiten oder Ex-
pertise von außerhalb des Ministeriums eingeflossen?

20. Plante die Bundesregierung eine Anrechnung der Steuergutschrift auf die
Ertragsteuern, und wie begründete die Bundesregierung diesen Plan?

21. Plant die Bundesregierung für den Fall einer Anrechnung der Steuergut-
schrift auf die Ertragsteuern eine Kompensationsregelung für mögliche
Steuerausfälle bei Bundesländern und Kommunen?

22. Wie will die Regierung sicherstellen, dass die inzwischen mit dem „Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetz“ wieder erleichterte Funktionsverlagerung
nicht dazu führt, dass durch öffentliche Fördermittel erst möglich gemachte
Forschungsergebnisse (Patente, Lizenzen etc.) Deutschland verlassen, die
damit verbundene Steigerung der Erträge unterbleibt und somit das inländi-
sche Steuersubstrat sich vermindert?

23. Wie plante die Bundesregierung sicherzustellen, dass insbesondere Groß-
unternehmen nicht in den gleichzeitigen Genuss einer Steuergutschrift so-
wie zusätzlich von Mitteln der Projektförderung kommen, um eine Doppel-
förderung wirksam zu vermeiden?

Drucksache 17/2520 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

24. Welche Regelung sieht die Bundesregierung für den Fall vor, dass zum Bei-
spiel die Höhe der Projektförderung nur einen Bruchteil der Steuergutschrift
ausmacht?

25. Teilt die Bundesregierung die Berechnungen des Zentrums für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), nach denen ein Steuergutschrift für
Forschung und Entwicklung den Fiskus bis zu 5,7 Mrd. Euro kosten können
und längerfristig die Steuerausfälle sogar noch höher ausfallen dürften?

26. Wie viele Unternehmen in Deutschland wären von der Möglichkeit einer
Steuergutschrift – wie von der Bundesregierung angekündigt – betroffen
(bitte um Aufschlüsselung nach Firmengröße und Branchen)?

27. Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung haushaltsrechtlich möglich,
Forschung und Entwicklung von Unternehmen auch im Ausland steuerlich
zu fördern, und verfolgte die Bundesregierung die Absicht, Forschung und
Entwicklung von Unternehmen auch im Ausland zu unterstützen?

28. Sollte nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung das ausfüh-
rende oder das auftraggebende Unternehmen steuerlich gefördert werden?

29. Plante die Bundesregierung die Steuergutschriften zweckgebunden als Aus-
gaben für Forschung und Entwicklung zu verwenden?

30. Welche unbürokratischen Instrumente zur Vermeidung von Doppelfinan-
zierung waren in dem Konzept der Bundesregierung enthalten?

31. Welche Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Forschung
und Entwicklung wurde für die Schätzungen der Bundesregierung zu-
grunde gelegt?

32. Sieht die Bundesregierung die steuerliche Förderung von Forschung und
Entwicklung vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Inno-
vation oder eher als Instrument der Standortsicherung oder Wirtschaftsför-
derung?

Für den Fall einer vorrangigen Innovationsförderung: Wie gewährleistet die
Bundesregierung die Erreichung des Ziels der Schaffung von Innovationen
durch steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung?

33. Wie hoch ist nach Schätzungen der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Personalausgaben von kleinen und mittleren Unternehmen an den Ge-
samtaufwendungen für Forschung und Entwicklung?

34. Wie begründet die Bundesregierung die damaligen Pläne (und hierbei
insbesondere die zahlenmäßige Abgrenzung), nach denen bei einer Mit-
arbeiterzahl von 250 die forschenden Unternehmen nicht nur 10, sondern
15 Prozent der Personalausgaben für Forschung und Entwicklung als steuer-
liche Gutschrift erhalten sollten?

35. Seit wann liegt der Bundesregierung der Bericht der interministeriellen Ar-
beitsgruppe zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
vor, und welche konkreten Maßnahmen hatte dieser Bericht zur Folge?

36. Warum verfolgt die Bundesregierung die Pläne zur steuerlichen Förderung
von Forschung und Entwicklung nicht mehr weiter?

37. Wann und durch wen wurde in der Bundesregierung der Beschluss gefasst,
die Pläne zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung auf
absehbare Zeit nicht umzusetzen?

38. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem „Memoran-
dum für eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE)“

vom 26. April 2010?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2520

39. Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere den dort enthaltenen För-
dersatz in Höhe von 10 Prozent der FuE-Aufwendungen für alle Unterneh-
men?

40. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Verfasser des Memorandums
in der Frage der so genannten Mitnahmeeffekte?

41. Welche Vorhaben plant die Bundesregierung, um nach dem Verzicht auf
eine Steuergutschrift für Unternehmen für Personalausgaben im Bereich
Forschung und Entwicklung dennoch Anreize für Innovationen in For-
schung und Entwicklung zu schaffen, wie dies Bundesforschungsministerin
Dr. Annette Schavan noch am 18. März 2010 im Rahmen der Haushalts-
beratungen im Bundestag unter Verweis auf die Pläne zur steuerlichen För-
derung von Forschung und Entwicklung angekündigt hatte?

42. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Vertrauensverlust
auf Seiten der Wirtschaft zu kompensieren, der durch die zunächst lang-
fristig angekündigten und nunmehr nicht weiter verfolgten Pläne für eine
Steuergutschrift entstanden ist?

43. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das von Bundesfor-
schungsministerin Dr. Annette Schavan – im Kontext der Debatte über eine
steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung – in der „FINAN-
CIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 28. Oktober 2009 (Schavan kündigt
Forscherbonus an, 28. Oktober 2009) beklagte Problem, dass für kleinere
und mittlere Unternehmen „der Aufwand für die Projektförderung bisher zu
bürokratisch war“, abzumildern?

44. Gibt es neben dem Verzicht auf die Pläne zur steuerlichen Förderung von
Forschung und Entwicklung noch weitere von Bundesforschungsministerin
Dr. Annette Schavan bereits angekündigte Initiativen, die nach dem ak-
tuellen Stand der Planungen der Bundesregierung (insbesondere aufgrund
von neuen finanzpolitischen Erwägungen) nun doch nicht weiter verfolgt
werden sollen, oder werden alle sonstigen von Bundesforschungsministerin
Dr. Annette Schavan angekündigten Vorhaben bis 2013 umgesetzt?

45. Würden bei der Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung
und Entwicklung nach Auffassung der Bundesregierung die Steuerausfälle
dem staatlichen Anteil des so genannten „Drei-Prozent-Ziels“ zugerechnet?

46. Gab es in dem Konzept der Bundesregierung eine finanzielle Deckelung der
Steuerausfälle, und wenn ja, wie sollte diese umgesetzt werden?

47. Sah das Konzept eine Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung
hinsichtlich seiner Wirkung insbesondere auch in Abhängigkeit der Größe
des Unternehmens vor?

48. Inwieweit sollte mit dem Konzept der Bundesregierung sichergestellt
werden, dass durch die Einführung der steuerlichen Förderung die immer
wieder angemahnte Erhöhung der Forschungsaktivitäten von kleinen und
mittleren Unternehmen erreicht wird?

49. Inwiefern sollte mit dem Konzept der Bundesregierung die deutschen
Defizite im Bereich „Hoch-Technologie“ verringert werden?

Berlin, den 7. Juli 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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