BT-Drucksache 17/2488

Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des Prognosehorizontes 2025 planen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2488
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Antrag
der Abgeordneten Winfried Hermann, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Birgitt
Bender, Ingrid Hönlinger, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Gerhard Schick, Dr. Anton
Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des
Prognosehorizontes 2025 planen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Laut einer Langfristprognose im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) von 2007 verdoppelt sich in Deutschland
die Güterverkehrsleistung bis zum Jahr 2050 gegenüber 2005. Der Transitver-
kehr durch Deutschland soll sich sogar mehr als verdreifachen. Diese in den
„Masterplan Güterverkehr und Logistik“ eingeflossene plausible Abschätzung
dient laut BMVBS als unerlässliche Voraussetzung für einen erfolgreichen
Wirtschaftsstandort mit einem leistungsfähigen Verkehrssystem in einer moder-
nen arbeitsteiligen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft.

Die Prognose geht davon aus, dass ein Großteil des Güterverkehrsaufkommens
aus den Seehäfen an der Nordrange von Rotterdam bis Hamburg auf der
Schiene abfließen wird, ein Großteil davon in Nord-Süd-Richtung auf den
ohnehin schon überlasteten Hauptachsen. Daher ist ein Ausbau der Schienen-
kapazitäten notwendig. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Ausbau der
internationalen Güterverkehrskorridore zu. Die zunehmende Containerisierung
und die Zunahme der Transportweiten begünstigen Hauptabläufe auf Schienen-
wegen. Laut Masterplan soll die Schiene als umweltfreundlicher Verkehrsträger
gemeinsam mit den Binnenwasserstraßen beim Gütertransport verstärkt zum
Einsatz kommen. Zudem ermöglicht die innerhalb der Europäischen Union
vorangebrachte Harmonisierung der Techniken der Wegesicherung und der
Vorschriften im europäischen Bahnverkehr in Zukunft auch über die Grenzen
unterschiedlicher nationaler Eisenbahnsysteme hinweg den Zeit- und Arbeits-

einsatz auf langen Schienenstrecken zu erschließen.

Im Rheingraben zwischen Karlsruhe und Basel bündeln sich die Verkehrs-
stränge auf Autobahnen und Schienenwegen, weshalb wegen des zu erwarten-
den Anstiegs des Verkehrsaufkommens bereits in den 1990er-Jahren die Pla-
nung zum Ausbau der Rheintalbahn und der Bundesautobahn 5 begannen.

Drucksache 17/2488 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Abkommen von Lugano hat sich die Bundesrepublik Deutschland 1996 ge-
genüber der Schweiz verpflichtet, den Aus- und Neubau der Rheintalbahn als
bedeutsame Güterverkehrstraße zeitgleich mit der schweizerischen „Neuen Al-
pentransversale“ (NEAT) abzuschließen, um die Leistungsfähigkeit des Zulaufs
zur NEAT zu gewährleisten. Der Lötschbergtunnel ist seit 2007 in Betrieb. Der
Gotthardbasistunnel, der eine erhebliche Erweiterung der Schienenkapazität im
alpenquerenden Verkehr auf dem Korridor Rotterdam–Genua bringen wird,
wird zum Fahrplanwechsel 2017 in Betrieb genommen werden. Des Weiteren
dient der Ausbau des 3. und 4. Gleises der Rheintalbahn dem Masterplanziel
der Engpassbeseitigung sowie der Entmischung von Personen- und Güterver-
kehren auf der Schiene. Ein weiteres zentrales Ziel des Masterplans ist die Min-
derung der Lärmemissionen im Schienenverkehr.

Bisher plant die vom Bund beauftragte DB ProjektBau GmbH den Neu- und
Ausbau der Rheintalbahn innerhalb des Planungshorizonts des Bundesver-
kehrswegeplans bis 2015. Die Bedarfsplanüberprüfung für die Verkehrsträger
Straße und Schiene erfolgt jedoch bereits auf Basis der Prognose der deutsch-
landweiten Verkehrsverflechtungen für das Jahr 2025 und der entsprechenden
Schienenverkehrs- bzw. Straßenverkehrsprognosen.

Um der Bedeutung der Rheintalbahn-Güterzugtrasse bereits in der Planung
Rechnung zu tragen, hat das Land Baden-Württemberg in Abstimmung mit
dem Bund und der Deutschen Bahn AG eine Nachfrageprognose für den Schie-
nengüterverkehr und den Schienenpersonenverkehr auf der Oberrheinstrecke
mit dem Bezugsjahr 2025 in Auftrag gegeben, die seit Februar 2008 vorliegt.
Laut Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. Mai 2008 sollten die
„Erkenntnisse aus dem Gutachten in die laufenden Planfeststellungsverfahren
einfließen“. Trotzdem hat das Eisenbahn-Bundesamt im Februar 2010 den
Planfeststellungsabschnitt 9.2 Weil-Haltingen auf Basis der bis zum Jahr 2015
reichenden Prognose genehmigt. Somit sind die schalltechnischen Unter-
suchungen mit den Zugzahlen für das Bezugsjahr 2015 erfolgt.

Um die Lärmbelastung an Schienenverkehrswegen insbesondere in hochbelas-
teten Güterverkehrskorridoren für Mensch und Umwelt soweit wie möglich zu
reduzieren, muss jedoch bereits während der Planung von den aktuellsten Da-
tenprognosen ausgegangen werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Vorhabenträger DB ProjektBau GmbH und die Planfeststellungsbehörde
Eisenbahn-Bundesamt anzuweisen, alle weiteren laufenden Planfeststellungs-
verfahren inklusive der schalltechnischen Untersuchungen mit dem Bezugsjahr
2025 basierend auf der bereits erstellten „Nachfrageprognose 2025 für den
Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr auf der Oberrheinstre-
cke“ durchzuführen.

Berlin, den 6. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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