BT-Drucksache 17/2471

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/1719, 17/2280, 17/2466- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Vom 7. Juli 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2471
17. Wahlperiode 07. 07. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Stephan Kühn, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott,
Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dorothea Steiner,
Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1719, 17/2280, 17/2466 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Verbesserung der Energieeffizienz ist eine kostengünstige Methode, die Ab-
hängigkeit von fossilen und nuklearen Energieträgern zu reduzieren, das Klima
zu schützen und die Energiekosten zu senken. Dadurch können gleichzeitig die
zentralen Herausforderungen angegangen werden, die sich in den Bereichen
Klimawandel, Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit stellen. Daher hat
sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, ihren Primärenergieverbrauch im
Vergleich zum Trend für das Jahr 2020 um 20 Prozent zu verringern.

Am 17. Mai 2006 ist die Richtlinie 2006/32/EG über „Endenergieeffizienz und
Energiedienstleistungen“ (EDL-RL) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten wur-
den verpflichtet, die Richtlinie bis zum 18. Mai 2008 in nationales Recht um-
zusetzen.

Mit zweijähriger Verspätung legt die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf
vor. Die Bundesregierung beabsichtigt eine Verdopplung der Energieeffizienz
bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 anzustreben und den nationalen Stromver-
brauch bis 2020 gegenüber 2005 um 11 Prozent zu senken. Doch dieser Vorgabe
wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Auch bestehen Zweifel daran, dass die

EU-Richtlinie umgesetzt wird. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegebenes Gutachten.

Neben wenigen kleinen Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel dem Sammeln
von Informationen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz, besteht das Kern-
stück des Gesetzentwurfs daraus, dass die Verbraucher einmal im Jahr auf ihrer
Stromrechnung einen Hinweis auf eine Internetseite bekommen – auf der sich

Drucksache 17/2471 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

eine Liste von Anbietern von Energiedienstleistungen befindet. Das ist ein
schlechter Witz, aber kein Energieeffizienzgesetz.

Für die Erreichung des Einsparziels verweist der vorgelegte Gesetzentwurf auf
das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP). In der Begründung des
Gesetzes steht, dass die Effizienzziele mit Maßnahmen aus dem IEKP erreicht
werden sollen. Es ist aber in keinster Weise nachzuvollziehen, wie die bisherige
Umsetzung der im IEKP genannten Maßnahmen ausreichen soll.

Aufgeführt wird zum Beispiel die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur
„Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb“. Doch es
fehlen klare Standards, mit denen Innovationen tatsächlich zu Einsparungen
führen könnten.

Aufgeführt ist auch die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV). Doch in
der Novellierung der EnEV 2009 verwässern eine Vielzahl an Ausnahme-
regelungen die ohnehin schon wenig ambitionierten Vorgaben zur Energieein-
sparung zusätzlich.

Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden stehen ebenfalls
im IEKP. Jedoch stellt die Bundesregierung dieses Jahr weniger Gelder zur Ver-
fügung als im letzten Jahr und für das nächste Jahr ist nur noch einen Bruchteil
vorgesehen.

Weiter führt die Bundesregierung die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Ziel-
erfüllung an, aber auch für die KWK wurden die Gelder gestrichen und das
novellierte KWK-Gesetz sorgt dafür, dass der Ausbau in Deutschland stagniert
und die Ziele meilenweit entfernt sind.

Die Bundesregierung will die Klimaschutzinitiative für die Zielerreichung in
ihrem Gesetzentwurf nutzen, aber genau diese Mittel wurden gekürzt und teil-
weise mit einer Haushaltssperre versehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

als Zielsetzung mindestens die Verdopplung der Energieproduktivität zwischen
1990 und 2020 im Energieeffizienzgesetz (EnEfG) festzuschreiben und den
Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber
2005 zu reduzieren. Hierfür ist ein Ansatz zu wählen, in welchem unter anderem
die Umsetzung der folgenden Maßnahmen berücksichtigt wird:

● eine Energieeinsparquote einzuführen, die die Energielieferanten dazu ver-
pflichtet, Energiesparmaßnahmen bei ihren Endkunden durchzuführen, deren
gesamtes Energieeinsparvolumen jährlich 1 Prozent ihres Absatzes an Gas,
Strom, Fernwärme und anderen Energieträgern entspricht. Die Validierung
der Energieeinsparungen erfolgt anhand einer von der Bundesstelle für Ener-
gieeffizienz erstellten Liste von standardisierten Energieeffizienzmaßnah-
men und -programmen;

● energieintensive Unternehmen zu verpflichten, ab Inkrafttreten des EnEfG in
Abständen von maximal fünf Jahren, eine zertifizierte Energieeffizienzbera-
tung durchführen zu lassen und die dabei identifizierten wirtschaftlichen
Energieeffizienzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen oder ein zertifiziertes
Energiemanagementsystem (z. B. das Gemeinschaftssystem für das Umwelt-
management und die Umweltbetriebsprüfung – EMAS, DIN EN 16001 oder
ISO 50001) einzuführen;

● einen mit 3 Mrd. Euro ausgestatteten Energiesparfonds einzurichten, der mit
bestehenden finanziellen Förderungen für Energieeffizienz- und Energie-
sparmaßnahmen abgestimmt und zu einer gesetzlich garantierten, zielgerich-

teten und effizienten Effizienzinitiative ausgebaut wird. Er soll unter ande-
rem folgende Maßnahmen unterstützen:

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2471

– ein Programm ergänzend zum bisherigen CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm der KfW Bankengruppe mit dem Ziel der deutlichen Steigerung
der energetischen Gebäudesanierung, insbesondere von Mietwohnungs-
gebäuden in benachteiligten Stadt- und Ortseilen,

– ein Programm zum Austausch ineffizienter Stromheizungen,

– Marktaktionsprogramme (inklusive Information, Beratung, Investitions-
zuschüsse) für verschiedene Schlüssel- und Querschnittstechnologien wie
Elektromotoren und -motorensysteme; Beleuchtung; GreenIT oder Ab-
wärmenutzung,

– zertifizierte Energieberatung für private Haushalte, insbesondere mit ziel-
gerichteten Angeboten für finanzschwache Haushalte,

– einen anschließenden Zuschuss für den Austausch alter Haushaltselektro-
geräte (z. B. ineffiziente Kühlschränke) durch neue hocheffiziente Geräte
für finanzschwache Haushalte,

– Kredite für Effizienzmaßnahmen in privaten Haushalten und Kleinunter-
nehmen,

– eine Weiterführung, Verstetigung und Ausdehnung der vorhandenen Effi-
zienzförderung, u. a. im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative;

● die Bundesstelle für Energieeffizienz zu einem von der Energiewirtschaft un-
abhängigen Kompetenzzentrum auszubauen, das über seine bisherigen Auf-
gaben hinaus auch Förderprogramme weiterentwickelt und dem die fachliche
Ausgestaltung des Energiesparfonds obliegt;

● dynamische Effizienzstandards zu schaffen, bei denen die energiesparends-
ten Produkte den Standard vorgeben, den künftig alle Anbieterinnen und An-
bieter einhalten müssen (Top-Runner);

● eine Forschungsoffensive im Bereich Energieeffizienz voranzutreiben;

● bei der öffentlichen Beschaffung des Bundes sicherzustellen, dass die ener-
gieeffizienteste am Markt verbreitete Technik herangezogen wird und dies
durch einen übergreifenden „Aktionsplan energieeffiziente Beschaffung“ auf
allen staatlichen Ebenen vorangetrieben wird.

Berlin, den 6. Juli 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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