BT-Drucksache 17/2331

Todesstrafe weltweit ächten und abschaffen

Vom 30. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2331
17. Wahlperiode 30. 06. 2010

Antrag
der Abgeordneten Michael Frieser, Erika Steinbach, Arnold Vaatz, Peter Altmaier,
Ute Granold, Frank Heinrich, Dr. Egon Jüttner, Jürgen Klimke, Stefan Müller
(Erlangen), Sibylle Pfeiffer, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und
der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Marina Schuster, Pascal Kober, Serkan Tören,
Michael Link (Heilbronn) und der Fraktion der FDP

Todesstrafe weltweit ächten und abschaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Strafe, die gegen das
Recht auf Leben und die Menschenwürde verstößt.

Weltweit ist sie bisher in 95 Ländern abgeschafft, in vielen weiteren Ländern ist
sie ausgesetzt. In keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union, aber auch in
keinem Land, mit dem die EU Beitrittsverhandlungen führt, ist die Todesstrafe
noch vorgesehen. Es ist das gemeinsame Grundverständnis der Mitgliedstaaten,
dass die Todesstrafe mit dem Menschenrechtsverständnis der Europäischen
Union unvereinbar ist.

Nach wie vor gibt es jedoch noch Länder, die die Todesstrafe verhängen und
vollstrecken. Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische
Rechte (IPbpR) gestattet in Absatz 2 eine Verhängung der Todesstrafe nur bei
schwersten Verbrechen und verbietet mit Absatz 5 Todesurteile gegen zur Tat-
zeit Minderjährige, sowie die Hinrichtung schwangerer Frauen. Das zweite
Fakultativprotokoll zum IPbpR, das die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe
vorsieht, wurde bislang von 72 Staaten ratifiziert.

Die Europäische Union verfolgt bereits seit 1998 eine gemeinsame Politik gegen
die Todesstrafe. In der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist in Arti-
kel 2 Absatz 2 das Verbot der Todesstrafe verankert. Die Europäische Men-
schenrechtskonvention (EMRK) wurde um das 6. Zusatzprotokoll über das
generelle Verbot der Todesstrafe erweitert, das sich ebenso wie das zweite
Fakultativprotokoll zum IPbpR auf Friedenszeiten bezieht. Mit dem 13. Zusatz-
protokoll zur EMRK wird die Todesstrafe auch in Kriegszeiten verboten.

Auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat sich klar positioniert

und ein Hinrichtungsmoratorium, sowie eine schrittweise Abschaffung der
Todesstrafe gefordert. Der 4. Weltkongress gegen die Todesstrafe hat im Februar
2010 angekündigt, eine Allianz von Hinrichtungsgegnern aufbauen zu wollen.
Darüber hinaus plant auch die spanische EU-Ratspräsidentschaft einen erneuten
europäischen Vorstoß gegen die Todesstrafe. Die „Leitlinien für eine Unions-
politik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe“ bilden hierfür eine
gute Grundlage.

Drucksache 17/2331 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

1. die Initiativen für die weltweite Ächtung der Todesstrafe voranzutreiben und
sich in allen damit befassten Gremien sowie in bilateralen Gesprächen wei-
terhin dafür einzusetzen, dass die Todesstrafe abgeschafft wird;

2. auf dem Weg zu einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe weiterhin
für ein Moratorium zu werben;

3. die Staaten, die den IPbpR noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung auf-
zufordern;

4. gemeinsam mit den EU-Partnern auf internationaler Ebene die Ächtung der
Todesstrafe weiterhin mit Nachdruck einzufordern und die EU-Leitlinien zur
Todesstrafe konsequent umzusetzen;

5. in der Europäischen Union und bei ihren Mitgliedstaaten dafür zu werben,
dass diese ihre Position gegen die Todesstrafe auf internationaler Ebene wei-
terhin nachdrücklich vortragen;

6. Lettland und Polen aufzufordern, das Protokoll Nr. 13 zur EMRK zur
Abschaffung der Todesstrafe zu ratifizieren;

7. Russland aufzufordern, das 6. und das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK zu
ratifizieren.

Berlin, den 30. Juni 2010

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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