BT-Drucksache 17/22

Folgen der Krise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abmildern - ALG I befristet auf 24 Monate verlängern

Vom 10. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/22
17. Wahlperiode 10. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald,
Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Folgen der Krise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abmildern – ALG I
befristet auf 24 Monate verlängern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Einbruch am Arbeitsmarkt ist geringer als befürchtet wurde. Dies ist auf die
stabilisierende Wirkung des verlängerten Kurzarbeitergeldes zurückzuführen.
Viele der derzeit von Kurzarbeit Betroffenen sind aktuell von Arbeitslosigkeit
bedroht. Um drastische Einkommens- und Vermögensverluste durch einen an-
schließenden Absturz in Hartz IV zu verhindern, ist die längere finanzielle Ab-
sicherung privater Haushalte durch das Arbeitslosengeld I in der Wirtschafts-
krise vorübergehend ein zwingendes Gebot. Ein verlängerter Zeitraum zur
Suche oder Weiterbildung innerhalb des ALG-I-Bezuges eröffnet den Betroffe-
nen größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt wird verhindert, dass
ihre Kaufkraft noch weiter sinkt. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistun-
gen wird stabilisiert.

Angesichts der derzeitigen finanziellen Entwicklung der Bundesagentur für Ar-
beit sind Regelungen erforderlich, die die Finanzierbarkeit des Arbeitslosengel-
des sichern. Die Bundesregierung hat 2006 die traditionelle Defizithaftung des
Bundes gegenüber der Bundesagentur für Arbeit durch die Möglichkeit eines
rückzahlbaren Darlehens ersetzt. Angesicht der bereits jetzt bestehenden Ent-
wicklung ist eine solche Rückzahlung unrealistisch. Dies hat selbst die Bundes-
regierung eingesehen und beabsichtigt daher, die krisenbedingten Einnahmeaus-
fälle durch einen Steuerzuschuss aufzufangen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Bezugsdauer des Ar-
beitslosengeldes I für alle Anspruchsberechtigten befristet bis 2012 auf
24 Monate erhöht;

2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Finanzbasis der Bundesagentur für

Arbeit unverzüglich und nachhaltig stärkt. Darin ist insbesondere die 2006
abgeschaffte Defizithaftung des Bundes wieder einzuführen.

Berlin, den 10. November 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/22 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

In ihrer Gemeinschaftsdiagnose gehen die Wirtschaftsinstitute aber davon aus,
dass im nächsten Jahr die Arbeitslosenzahl um durchschnittlich 600 000 auf
4,1 Millionen Personen steigt.

Wer arbeitslos wird, erhält unter den derzeitigen Bedingungen in der Regel
längstens zwölf Monate Arbeitslosengeld I. Das Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftliche Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung fordert ein, die Rolle des
Arbeitslosengeldes als Schutzschirm in der Krise zu stärken.1

Im dritten Quartal des Jahres 2009 hat sich die Finanzlage der Bundesagentur für
Arbeit weiter deutlich verschlechtert. Dabei macht sich die Absenkung des
Arbeitslosenbeitrages auf 2,8 Prozent bemerkbar, aber auch die Zahl der ver-
sicherungspflichtig Beschäftigten nimmt seit dem Frühjahr tendenziell wieder
ab. Bereits jetzt beträgt der Finanzierungsfehlbetrag 15,64 Mrd. Euro mit stei-
gender Tendenz. Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit von Mai
2009 wird der Schuldenberg bis 2013 auf 55 Mrd. Euro anwachsen.

1 WSI Diskussionspapier Nr. 167/August 2009

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