BT-Drucksache 17/2173

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/1901- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Dafur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2173
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/1901 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage
der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutionen

A. Problem

Die Lage in der Region Darfur, im Westen des Sudan, bleibt angespannt. Immer
wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Mi-
lizen sowie eine zunehmende Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten
die ohnehin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. Eine dauerhafte po-
litische Lösung des Darfur-Konflikts steht weiterhin aus. Die Verhandlungen
unter VN/AU-Chefvermittler Djibril Bassolé (VN: Vereinte Nationen, AU: Afri-
kanische Union) in Katar haben neues Momentum geschaffen, die Waffenstill-
standsabkommen zwischen der Regierung und wichtigen Rebellengruppen blei-
ben jedoch brüchig.

Gemäß interfraktionellem Antrag vom 24. März 2010 (Drucksache 17/1158)
haben der Ressortkreis und der Beirat „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung
und Friedenskonsolidierung“ den Sudan zu einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit
gemacht.

Das humanitäre Engagement Deutschlands soll insbesondere die Situation der
Flüchtlinge und lokalen Bevölkerung in den Konfliktgebieten verbessern. Die
Hilfe für die vom Darfur-Konflikt betroffene Bevölkerung und für die Darfur-
Flüchtlinge im benachbarten Tschad zählt nach wie vor zu den Schwerpunkten
der humanitären und entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe der
Bundesregierung.

UNAMID bleibt bis auf Weiteres als stabilisierendes Element zur Verbesserung
der Sicherheitslage in Darfur und zur Begleitung der politischen Bemühungen
um ein Ende der dortigen Krise unverzichtbar. Der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen hat am 30. Juli 2009 mit Resolution 1881 (2009) das UNAMID-Man-
dat inhaltlich unverändert bis zum 31. Juli 2010 verlängert. Mit einer weiteren
Verlängerung wird gerechnet.

Daher beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundes-
tages zu der von der Bundesregierung am 2. Juni 2010 beschlossenen Fortset-

Drucksache 17/2173 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

zung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-
Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutio-
nen, zuletzt Resolution 1881 (2009) vom 30. Juli 2009 mit Geltung bis zum
31. Juli 2010. Die hierfür vorgesehenen Kräfte sollen eingesetzt werden, solange
ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive
Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum
15. August 2011.

Kräfte und Fähigkeiten für Lufttransport sollen nicht mehr bereitgestellt werden.
Die Zahl der maximal einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten soll deshalb
von 250 auf 50 reduziert werden. Der Einsatz soll im Übrigen fortgesetzt werden
ohne inhaltliche Änderungen und unter Fortgeltung der Regelungen des Be-
schlusses der Bundesregierung vom 7. November 2007 (Drucksache 16/6941),
dem der Deutsche Bundestag am 15. November 2007 zugestimmt hat, sowie der
Verlängerungsbeschlüsse der Bundesregierung, denen der Deutsche Bundestag
jeweils zugestimmt hat, zuletzt am 2. Juli 2009 (Drucksache 16/13396).

Der Deutsche Bundestag nimmt die Zusicherung der Bundesregierung zur
Kenntnis, den Deutschen Bundestag erneut zu befassen, wenn der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen sein Mandat in einer Weise ändert, die für Einsatzrah-
men und Aufgaben der eingesetzten deutschen Kräfte von Bedeutung sind.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2173

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1901 anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Wolfgang Gerhardt
Amtierender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/2173 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Marina
Schuster, Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1901 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss und zur Mitberatung dem Rechtsaus-
schuss, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/1901
in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/1901 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/1901 in seiner 16. Sitzung

am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/1901 in sei-
ner 15. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1901 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Stellungnahme des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 16. Juni 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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