BT-Drucksache 17/2172

zu dem Antrag der Bundesregierung -17/1902- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2172
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/1902 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS)
auf Grundlage der Resolution 1590 (2005) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 24. März 2005 und Folgeresolutionen

A. Problem

Zur Überwachung und Unterstützung der Umsetzung des von den Konfliktpar-
teien im Januar 2005 geschlossenen Umfassenden Friedensabkommens hat der
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit Resolution 1590 (2005) vom 24. März
2005 die Einsetzung einer Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan
(UNMIS) beschlossen, deren Mandat seitdem mehrfach verlängert wurde, zu-
letzt mit Resolution 1919 (2010) vom 29. April 2010 bis zum 30. April 2011.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aufgrund eines Beschlusses der
Bundesregierung vom 13. April 2005, dem der Deutsche Bundestag am 22. April
2005 zugestimmt hat (Drucksache 15/5265), mit bewaffneten Streitkräften an
UNMIS. Auf der Grundlage der einschlägigen Folgeresolutionen des Sicher-
heitsrates der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung in den folgenden Jah-
ren regelmäßig die Verlängerung der Beteiligung beschlossen, der der Deutsche
Bundestag jeweils zugestimmt hat.

Ungeachtet beachtlicher Erfolge sieht sich UNMIS nach wie vor großen Heraus-
forderungen gegenüber. Der Sudan befindet sich im Umbruch. Die Wahlen im
April 2010, die UNMIS erfolgreich unterstützt hat, waren ein wichtiger Schritt
zur Umsetzung des Friedensabkommens von 2005. Gleichwohl bleibt die Gewalt
im Südsudan hoch. UNMIS bleibt damit als stabilisierendes Element weiterhin
unverzichtbar.

Mit dem Antrag bittet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, der von
der Bundesregierung am 2. Juni 2010 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNMIS längstens bis zum 15. August 2011
zuzustimmen. Der Einsatz soll fortgesetzt werden ohne inhaltliche Mandatsän-
derung und unter Fortgeltung der Regelungen des Beschlusses vom 13. April
2005 sowie der Verlängerungsbeschlüsse der Bundesregierung, denen der Deut-
sche Bundestag jeweils zugestimmt hat, zuletzt am 2. Juli 2009 (Drucksache
16/13395).

Drucksache 17/2172 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2172

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/1902 anzunehmen.

Berlin, den 16. Juni 2010

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Wolfgang Gerhardt
Amtierender Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

Drucksache 17/2172 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Marina Schuster, Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/1902 in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß
§ 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/1902
in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/1902 in seiner 40. Sitzung am 16. Juni 2010 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/1902 in seiner 16. Sitzung

am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/1902 in
seiner 15. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/1902 in seiner 16. Sitzung am 16. Juni 2010 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Stellungnahme des Haushaltsausschusses

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 16. Juni 2010

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Jan van Aken
Berichterstatter

Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin

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