BT-Drucksache 17/21

Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortführen

Vom 10. November 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/21
17. Wahlperiode 10. 11. 2009

Antrag
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit fortführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geförderte Altersteilzeit hat sich als sinnvolles Instrument erwiesen, älteren
Beschäftigten einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente zu er-
möglichen. Gleichzeitig dient sie für junge und erwerbslose Menschen als
Brücke in Beschäftigung. Die geförderte Altersteilzeit trägt somit zu einem
solidarischen Ausgleich zwischen den Generationen bei.

Dieser solidarische Ausgleich ist insbesondere angesichts der aktuellen Wirt-
schaftskrise notwendig. Es fehlen bereits mindestens 4,5 Millionen Arbeits-
plätze und die Arbeitslosigkeit wird weiter steigen. Die geförderte Altersteilzeit
ermöglicht vor diesem Hintergrund älteren Beschäftigten, gesund und flexibel
aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Für junge und bisher erwerbslose Men-
schen eröffnet sie die Chance, auf einen der freiwerdenden Arbeitsplätze nach-
rücken zu können.

Da die durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit Ende 2009
auslaufen wird, droht das Instrument der Altersteilzeit an Bedeutung zu verlie-
ren. Ab dem 1. Januar 2010 wird Altersteilzeit nur noch für diejenigen gefördert,
die die Bedingungen für die Leistung noch vor dem 1. Januar 2010 erfüllt haben.

Als Möglichkeit zur sozialen Gestaltung von Übergängen vom Erwerbsleben in
die Rente muss die geförderte Altersteilzeit als Instrument erhalten bleiben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach dem Altersteil-
zeitgesetz auch nach dem 31. Dezember 2009 fortzuführen.

Berlin, den 10. November 2009
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 17/21 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung

Für viele ältere Beschäftigte ist es aufgrund von Belastungen am Arbeitsplatz
oder aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht möglich, bis zum regulären
Renteneintritt zu arbeiten. Hierzu tragen häufig auch fehlende alters- und
alternsgerechte Arbeitsbedingungen bei. Für diese Beschäftigten bedeutet die
Altersteilzeit eine Möglichkeit, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und
Lebensplanung möglichst gesund und flexibel aus dem Arbeitsleben aus-
scheiden zu können.

Zur gleichen Zeit sind momentan offiziell knapp 340 000 Menschen, die noch
nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, erwerbslos. Die Zahl der tatsächlich
erwerbslosen Jüngeren liegt jedoch wesentlich höher. So waren beispielsweise
im Mai 2009 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit knapp 480 000 unter-
beschäftigt. Bei dieser Zahl werden auch diejenigen berücksichtigt, die sich in
einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden und daher offiziell nicht als
arbeitslos gelten, auch wenn sie keiner regulären Beschäftigung nachgehen.
Hinzu kommen noch jene Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis in
Kürze ausläuft und die bis dato nicht übernommen werden. Durch die geförderte
Altersteilzeit können jüngere Erwerbslose die Chance auf eine Beschäftigung
erhalten und einen durch Altersteilzeit freiwerdenden Arbeitsplatz einnehmen.

Nachdem in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten zu einem früheren Ren-
teneintritt immer mehr eingeschränkt worden sind, ist die Altersteilzeit eine der
wenigen verbliebenen Möglichkeiten flexibel in eine Altersrente zu gehen. Zwar
würden auch nach Auslaufen der Förderung der Altersteilzeit durch die Bun-
desagentur für Arbeit tarifliche und betriebliche Möglichkeiten der Altersteilzeit
teilweise fortbestehen. Da viele solcher Regelungen jedoch auf das Ende der ge-
förderten Altersteilzeit befristet sind und es in vielen Branchen nicht wie in der
Metall- und Elektroindustrie zu tariflichen oder betrieblichen Lösungen kom-
men wird, droht eine Schwächung des Instruments der Altersteilzeit insgesamt
und eine Einschränkung des Zugangs auf gut organisierte Branchen.

Ein flexibler Renteneintritt ab 60 Jahren bei Aufhebung der Zuverdienstgrenzen,
wie er von der FDP propagiert wird, ist kein Ersatz für die geförderte Altersteil-
zeit. Denn von einem solchen Modell würden vor allem diejenigen profitieren,
die eine hohe Rente haben und sich hohe Abschläge leisten können sowie die-
jenigen, die gegen Ende ihrer Erwerbsbiografie in einer gesicherten und gut be-
zahlten Beschäftigung sind, die die abschlagsversehene Rente ergänzen und zu
weiterem Anspruchserwerb beitragen kann. Den anderen bleibt lediglich die Ar-
beitslosigkeit und/oder eine gekürzte Rente, ein Umstand, der sich durch die
Rente ab 67 noch verschlimmern würde.

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