BT-Drucksache 17/1936

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/1048- Menschenrechtsverteidiger brauchen den Schutz der Europäischen Union b) zu dem -17/1165-

Vom 7. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1936
17. Wahlperiode 07. 06. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
(17. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf
(Rosenheim), Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1048 –

Menschenrechtsverteidiger brauchen den Schutz der Europäischen Union

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck
(Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1165 –

Mehr Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger

A. Problem

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die
spanische EU-Ratspräsidentschaft in ihrem Vorhaben zu unterstützen, weltweit
den Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zu verbessern
und die Menschenrechtspolitik der EU aktiv mitzugestalten. Zudem soll sie an
der Umsetzung der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
konstruktiv mitarbeiten und die Vorschläge der spanischen EU-Ratspräsident-
schaft – u. a. die Erarbeitung von lokalen Strategien und die Benennung von
Verbindungsbeamten – unterstützen. Gefährdete Menschenrechtsverteidigerin-
nen und -verteidiger soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion zu
ihrem Schutz befristet in Deutschland aufnehmen und auch andere EU-Partner
ermutigen, dies zu tun.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag die Bundes-
regierung auf, beim Auswärtigen Amt das Amt einer Verbindungsbeamtin oder

eines Verbindungsbeamten für Menschenrechtsverteidigerinnen und -vertei-
diger einzurichten und in den deutschen Auslandsvertretungen zu gewährleis-
ten, dass eine Verbindungsbeamtin oder ein Verbindungsbeamter für die vor Ort
aktiven Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zur Verfügung steht
und für diese Tätigkeit die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Zu-
dem soll die Bundesregierung auf die anderen Mitgliedstaaten der EU ein-
wirken, ebenfalls ein solches Amt einzurichten und in akuten Fällen Menschen-

Drucksache 17/1936 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

rechtsverteidigerinnen und -verteidiger kurzfristig aufzunehmen sowie das
gemeinsame Handbuch zum Schengen-Visakodex so auszulegen, dass dies
möglich ist.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1048 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1165 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1936

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/1048 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/1165 abzulehnen.

Berlin, den 19. Mai 2010

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Tom Koenigs
Vorsitzender

Frank Heinrich
Berichterstatter

Christoph Strässer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Katrin Werner
Berichterstatterin

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

schen Auslandsvertretungen zu gewährleisten, dass eine
Verbindungsbeamtin oder ein Verbindungsbeamter für die ten.
vor Ort aktiven Menschenrechtsverteidigerinnen und -ver-
teidiger zur Verfügung steht und für diese Tätigkeit die not-
wendigen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Zudem soll die
Bundesregierung auf die anderen Mitgliedstaaten der EU

Die Bundesregierung erläutert, dass man sich über jedes
Signal freue, das Menschenrechtsverteidiger unterstütze.
Dies wolle man auch auf der Botschafterkonferenz im Sep-
tember zum Thema machen, um die Botschaften zu drängen,
Drucksache 17/1936 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Frank Heinrich, Christoph Strässer, Serkan Tören,
Katrin Werner und Volker Beck (Köln)

I. Überweisung und Mitberatung

Die Anträge auf Drucksachen 17/1048 und 17/1165 wurden
in der 34. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März
2010 dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur federführenden Beratung. Der Antrag auf Druck-
sache 17/1048 wurde zudem dem Auswärtigen Ausschuss,
dem Innenausschuss, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung sowie dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbera-
tung überwiesen. Der Antrag auf Drucksache 17/1165 wurde
zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag auf Druck-
sache 17/1048 die Bundesregierung auf, die spanische EU-
Ratspräsidentschaft in ihrem Vorhaben zu unterstützen, welt-
weit den Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidiger zu verbessern und die Menschenrechtspolitik der
EU aktiv mitzugestalten. Zudem soll sie an der Umsetzung
der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidi-
gern konstruktiv mitarbeiten und die Vorschläge der spani-
schen EU-Ratspräsidentschaft – u. a. die Erarbeitung von
lokalen Strategien und die Benennung von Verbindungsbe-
amten – unterstützen. Gefährdete Menschenrechtsverteidi-
gerinnen und -verteidiger soll die Bundesregierung nach
dem Willen der Fraktion zu ihrem Schutz befristet in
Deutschland aufnehmen und auch andere EU-Partner ermu-
tigen, dies zu tun.

Die Fraktion verweist in ihrem Antrag auf die Ankündigung
Spaniens, während seiner EU-Ratspräsidentschaft den
Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidi-
gern verbessern zu wollen. Dazu solle das vorhandene In-
strumentarium der Europäischen Union überprüft und die
Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen beschleunigt
werden. Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag zu-
dem, im Rahmen der EU-Entwicklungszusammenarbeit
Menschenrechtsverteidiger zu schützen und ihre Arbeit zu
fördern sowie bilateral und auf EU-Ebene die Arbeit der UN-
Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger zu
unterstützen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem
Antrag auf Drucksache 17/1165 die Bundesregierung auf,
beim Auswärtigen Amt das Amt einer Verbindungsbeamtin
oder eines Verbindungsbeamten für Menschenrechtsvertei-
digerinnen und -verteidiger einzurichten und in den deut-

diger kurzfristig aufzunehmen sowie das gemeinsame Hand-
buch zum Schengen-Visakodex so auszulegen, dass dies
möglich ist.

Die Fraktion weist in ihrem Antrag zudem darauf hin, dass
ein ganzheitliches Konzept zum Schutz von Menschen-
rechtsverteidigerinnen und -verteidigern erarbeitet werden
müsse, um den entsprechenden EU-Leitlinien Glaubwürdig-
keit und Effizienz zu geben. Hierzu gehöre vordringlich das
Amt einer Verbindungsbeamtin oder eines Verbindungsbe-
amten, an das sich in Not befindliche Menschenrechtsvertei-
digerinnen und Menschenrechtsverteidiger wenden und auf
rasche Hilfe zählen können. Besonderes Augenmerk müsse
hierbei auch auf die rasche Erteilung von Visa in Notfällen
für diese gefährdete Personengruppe gelegt werden. Die
Frage dieser speziellen Visa sollte im Visakodex der EU ge-
regelt werden. Die derzeit geübte Praxis, so der Antrag,
Menschenrechtsfragen losgelöst von allen anderen Themen
zu betrachten, müsse geändert werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a (Drucksache 17/1048)

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 19. Mai 2010
in seiner 14. Sitzung beraten, der Innenausschuss hat den
Antrag am 19. Mai 2010 in seiner 11. Sitzung, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung hat den Antrag am 19. Mai 2010 in seiner
12. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union hat den Antrag am 19. Mai 2010
in seiner 14. Sitzung beraten.

Alle mitberatenden Ausschüsse haben mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe b (Drucksache 17/1165)

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag am 19. Mai 2010
in seiner 14. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union hat den Antrag am
19. Mai 2010 in seiner 14. Sitzung beraten.

Beide Ausschüsse haben für den Antrag mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Anträge in seiner 14. Sitzung am 19. Mai 2010 bera-
einwirken, ebenfalls ein solches Amt einzurichten und in
akuten Fällen Menschenrechtsverteidigerinnen und -vertei-

das Richtige zu tun. Es sei jedoch sinnvoller als Menschen-
rechtsausschuss geschlossen aufzutreten und eine gemein-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1936

same Linie zu finden. In beiden Anträgen gebe es Dinge, die
gut seien und denen man ohne Probleme zustimmen könne.
Es gebe jedoch auch Dinge, die etwas problematisch seien.
Am Antrag der Fraktion der SPD merke man, dass diese
Regierungspartei gewesen sei, da er in weiten Teilen auch
das, was die Bundesregierung umsetze, wiederspiegele. Der
Vorschlag, im Auswärtigen Amt einen „focal point“ einzu-
richten, sei eine gute Idee. Es stelle sich jedoch die Frage, ob
man diesen dauerhaft einrichte, wie dies im Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert werde, oder ob
man nur für eine absehbare Zeit jemanden dafür abstelle, um
in dieser Zeit die Situation zu verbessern.

Es sei auch richtig und wichtig, in den Auslandsvertretungen
Ansprechpartner für Menschenrechtsverteidiger zu haben.
Das Auswärtige Amt habe hier jedoch schlicht Personalpro-
bleme. Diese Aufgabe werde oft von Mitarbeitern übernom-
men, die bereits an anderer Stelle sehr stark belastet seien.
Dies sei eine Aufgabe, die der neue Europäische Auswärtige
Dienst leisten müsse. Dafür werde sich auch das Auswärtige
Amt in Brüssel einsetzen.

Gegen die Aufnahme von bedrohten Menschenrechtsvertei-
digern spreche nichts, dies habe man auch gerade im Bezug
auf 20 Menschen aus dem Iran verkündet. Es sei jedoch
schwierig, Menschenrechtsverteidiger zu finanzieren, wie es
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlage. Man
stimme zwar damit überein, dass diese Menschen ein ver-
nünftiges Auskommen haben sollten, die Frage der Bezah-
lung sehe man jedoch anders. Hier sei denkbar, dass es ein
Zusammenspiel von staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Stellen geben könne. Die staatlichen Stellen könnten dann
für die Visaerteilung sorgen, die Länder könnten Wohnraum
anbieten und die Zivilgesellschaft könne den Unterhalt die-
ser Menschen organisieren, z. B. durch Stipendien. Es gebe
Stiftungen, die über sehr viel Geld verfügten, und eine große
Bereitschaft der deutschen Bürger, zu spenden.

Die Fraktion der SPD legte dar, dass die Bundesregierung
bereits alles Wichtige zum Antrag gesagt habe. Der Ansatz,
der diesen Anträgen zugrunde liege, sei nicht neu. Das
Thema beschäftige den Ausschuss regelmäßig. Man habe
den Antrag jedoch jetzt eingebracht, um die Initiative der
spanischen EU-Ratspräsidentschaft zu unterstützen. Da die-
se ja nicht mehr lange dauere, sei es nötig gewesen, diesen
Antrag schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Die von
der Bundesregierung genannten Punkte seien alle richtig,
ins-besondere die Frage der Aufnahmemöglichkeiten in
Deutschland. Man sei der Meinung, dass, je mehr Men-
schenrechtsverteidiger die Bundesregierung unterstütze,
desto geringer das Bedürfnis anderer Menschen werde, ihr
Land zu verlassen, da ihnen dann im eigenen Land geholfen
werde. Daher sei es auch aus ökonomischen und sozialen
Aspekten vernünftig, einen solchen Mechanismus einzufüh-
ren, der in beiden Anträgen enthalten sei. Die Einrichtung
von Liaison-Büros in den EU-Mitgliedsländern und die Er-
arbeitung von lokalen Strategien können dazu beitragen, die
EU-Leitlinien zu Menschenrechtsverteidigern gezielt umzu-
setzen. Hier könnten der Deutsche Bundestag und die Bun-
desregierung beweisen, dass es ihnen mit der Unterstützung
von Menschenrechtsverteidigern ernst sei.

gemacht. Man könne jedoch darüber reden, ob man diesen an
einigen Punkten abschwäche. Es gebe aber in den deutschen
Auslandsvertretungen niemanden, der für Menschenrechts-
verteidiger zuständig sei. Meist übernehme dies die Leitung
der Rechtsabteilung, die jedoch nicht genug Zeit habe, da
sie häufig mit der konsularischen Betreuung schwieriger
Rechtsfälle völlig ausgelastet sei. Bei einer Anfrage zu Hon-
duras, zum Beispiel, wo 15 Menschenrechtsverteidiger von
und unter der neuen Regierung ermordet worden seien, habe
die Bundesregierung zu keinem der Fälle etwas sagen kön-
nen. Die Menschen seien allesamt unbekannt gewesen, man
habe nur darauf verweisen können, welche Menschenrechts-
institutionen im Land oder international über die Fälle be-
richtet hätten. Dies sei ein Armutszeugnis für die Bundes-
regierung. Hier gebe es Handlungsbedarf. Daher habe man
die Vorschläge der spanischen Ratspräsidentschaft aufge-
griffen, die einen neuen Standard in der EU anstrebten. Im
Bezug auf die finanzielle Unterstützung habe man sich auf
die Spanier bezogen, die bis zu zwei Jahren 1 200 Euro an
Menschenrechtsverteidiger zahlten, die außerhalb des Asyl-
verfahrens aufgenommen würden. Wenn diese nach zwei
Jahren nicht in ihr Land zurückkehren könnten, müssten sie
sich einem Asylverfahren aussetzen. Man könne aber über
die finanzielle Seite sprechen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN habe sich in ihrem Antragstext nicht auf
einen Betrag festgelegt. Man könne den Menschen, die sich
aktiv für die Menschenrechte einsetzten, nicht nur Mut zu-
sprechen, sondern müsse sich auch engagiert für sie ein-
setzen. In diesem Rahmen wolle man auch das Problem im
Iran und der Türkei bei Homosexuellen ansprechen. Es gebe
viele Lesben und Schwule, die über den Landweg aus dem
Iran in die Türkei fliehen. Die Türkei sei aber für diese Men-
schen keine sichere Heimstatt. Andere Länder wie Kanada,
nähmen diese Menschen aus der Türkei auf. In Deutschland
gebe es rechtlich keine Möglichkeit, hier etwas zu tun, da es
faktisch, angesichts des Asylkompromisses und der Dublin-
II-Verordnung, für Flüchtlinge keine Möglichkeit mehr gebe
nach Deutschland kommen zu können, um Asylanträge zu
stellen. Hier müsse sich die Bundesregierung Gedanken
machen, wie man diese Probleme aktiv lösen könnte.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die Schnittmen-
ge mit dem Antrag der SPD-Fraktion sehr groß sei, dass viele
der Forderungen aber bereits durch die Arbeit der Bundes-
regierung erfüllt seien. Die Forderung, in akuten Fällen
Menschenrechtverteidiger kurzfristig zeitweilig aufzuneh-
men, sei bereits Bestandteil des Antrages der Koalitionsfrak-
tionen „Menschenrechte weltweit schützen“ vom Dezember
2009.

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
könne man nichts mehr hinzufügen. Problematisch sei, dass
die finanzielle Komponente ungeklärt sei. Man werde des-
halb beide Anträge ablehnen.

Die Fraktion der FDP erläuterte, dass sie ebenfalls beide
Anträge ablehnen werde, da viele der Forderungen, die in
diesen Anträgen enthalten sind, bereits von der Bundesregie-
rung durchgeführt würden. Man wolle hierzu die Konferenz
afrikanischer Menschenrechtsverteidiger oder den Runder-
lass in den meisten Botschaften, die jährlich hierzu Bericht
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, in
ihrem Antrag habe die Fraktion institutionelle Vorschläge

erstatten sollen, sowie die bilateralen Gespräche mit Men-
schenrechtsverteidigern vor Ort erwähnen.

Berlin, den 19. Mai 2010

Frank Heinrich
Berichterstatter

Katrin Werner
Berichterstatterin
Christoph Strässer
Berichterstatter

Serkan Tören
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter
Drucksache 17/1936 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zum Antrag der Fraktion der SPD sei zu sagen, dass Num-
mer 7 sehr unkonkret sei und man sich eine etwas präzisere
Formulierung gewünscht hätte.

Beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
habe man große Bedenken im Bezug der Finanzierung von
Verbindungsleuten. Da die meisten Punkte bereits umgesetzt
würden, sehe man keinen Handlungsbedarf, hier etwas zu
beschließen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass sie die Ausrich-
tung der Anträge grundsätzlich unterstütze. Man wisse, dass
die Arbeit in den Botschaften für den Schutz von Menschen-
rechtsverteidigern qualitativ sehr unterschiedlich sei. Daher
rege man an, in Zukunft in regelmäßigen Abständen eine Art
Berichterstattung über die Situation von Menschenrechts-
verteidigern in allen Staaten von den Botschaften zu verlan-
gen. Es sei wichtig, dass diese Arbeit, aber auch der Schutz
von Menschenrechtsverteidigern insgesamt, in allen Staaten
intensiviert werde.

Auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde über die Nummern II.1 und II.6 ihres Antrags getrennt
abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis war identisch mit
der Gesamtabstimmung über die beiden Anträge.

Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Anträge auf
Drucksachen 17/1048 und 17/1165 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abzulehnen.

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