BT-Drucksache 17/1897

Inanspruchnahme von Lehrgängen und zweite Stufe des Zivildienstgesetzänderungsgesetzes

Vom 1. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1897
17. Wahlperiode 01. 06. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz
(Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inanspruchnahme von Lehrgängen und zweite Stufe des Zivildienstgesetz-
änderungsgesetzes

Erklärtes Ziel des Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetzes war es, den Zivil-
dienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Durchführung
und Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Lehrgänge von besonderer
Wichtigkeit. Nun plant die Bundesregierung, ausweislich des Kabinettsbe-
schlusses und der Regierungsbefragung vom 19. Mai 2010, die zweite Stufe des
Zivildienstgesetzes und damit die verbindliche Durchführung von Lehrgängen
nicht wie geplant am 1. Januar 2011, sondern erst 2013 in Kraft treten zu lassen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Inanspruchnahme von Lehrgängen nach dem
Zivildienstgesetz“ (Bundestagsdrucksache 17/1311) belegt große Informations-
defizite. Für das Parlament ist es jedoch sehr bedeutsam, wie sich die letzte
Novelle des Zivildienstgesetzes auf die konkrete Situation der Zivildienstleis-
tenden auswirkt, und ob die gesetzlich verankerten Vorgaben in der Praxis tat-
sächlich erfüllt und umgesetzt werden.

Die frühzeitige Absolvierung der Einführungslehrgänge für Zivildienstleistende
war in den vergangenen Jahren nicht ausreichend gewährleistet. Dies ist ins-
besondere für diejenigen Dienstleistenden ein unhaltbarer Zustand, die in der
Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen eingesetzt werden. Es muss evaluiert
werden, inwiefern die bezweckten Verbesserungen bezüglich der Lehrgänge
eingetreten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Womit begründet die Bundesregierung die Aussetzung der zweiten Stufe des
Zivildienstgesetzes (ZDG), und welche konkreten Auswirkungen auf die
Zivildienstleistenden und Dienststellen erwartet sie?

2. Sollen Zivildienstlehrgänge auch während des von der Bundesregierung ge-
planten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur optionalen Verlänge-

rung des Zivildienstes angeboten werden?

Falls ja, in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

3. Wie viele Zivildienstleistende haben im März 2010 den Zivildienst angetre-
ten?

Drucksache 17/1897 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Wie viele davon haben im März 2010 an einem eintägigen Seminar über
ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende teilgenommen sowie die
ihnen zustehenden Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1
ZDG erhalten?

Wie viele haben im April 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teil-
genommen?

5. In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägi-
gen Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen?

Wie viele davon nehmen

– im zweiten Dienstmonat,

– im dritten Dienstmonat,

– im vierten Dienstmonat,

– im fünften Dienstmonat,

– im sechsten Dienstmonat,

– im siebten Dienstmonat,

– im achten Dienstmonat,

– im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?

6. Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im März 2010 jeweils auf
einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?

Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die
keinem Wohlfahrtsverband angehören?

7. Wie viele der Dienstleistenden, die im März 2010 den Dienst angetreten
haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind ange-
meldet für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1
Satz 2 Nummer 2 ZDG?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

8. Wie viele der Zivildienstleistenden, die im März 2010 den Dienst angetre-
ten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer
Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet wor-
den oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

9. Wie viele Zivildienstleistende, die 2009 ihren Dienst angetreten haben,
sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer Kompe-
tenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet worden oder
haben nach dem 1. Januar 2010 an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

10. Wie viele Zivildienstleistende haben im April 2010 den Zivildienst angetre-
ten?

11. Wie viele davon haben im April 2010 an einem eintägigen Seminar über
ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende sowie die ihnen zustehenden
Geld- und Sachbezüge nach § 25b Absatz 1 Satz 1 ZDG teilgenommen?
Wie viele der Zivildienstleistenden, die im April 2010 begonnen haben,
haben im Mai 2010 an einem solchen eintägigen Seminar teilgenommen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1897

12. In wie vielen Fällen war bei Dienstantritt festgelegt, an welchem viertägi-
gen Seminar zur politischen Bildung nach § 25b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1
ZDG die Zivildienstleistenden teilnehmen?

Wie viele davon nehmen

– im zweiten Dienstmonat,

– im dritten Dienstmonat,

– im vierten Dienstmonat,

– im fünften Dienstmonat,

– im sechsten Dienstmonat,

– im siebten Dienstmonat,

– im achten Dienstmonat,

– im neunten Dienstmonat an einem solchen Seminar teil?

13. Wie viele Dienstleistende haben den Zivildienst im April 2010 jeweils auf
einem Platz mit der Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19 oder 45 angetreten?

Wie viele dieser Dienstleistenden sind zu Einrichtungen einberufen, die
keinem Wohlfahrtsverband angehören?

14. Wie viele der Dienstleistenden, die im April 2010 den Dienst angetreten
haben, haben bereits teilgenommen, nehmen gerade teil oder sind angemel-
det für ein Seminar zu speziellen Fachthemen nach § 25b Absatz 1 Satz 2
Nummer 2 ZDG?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

15. Wie viele der Zivildienstleistenden, die im April 2010 den Dienst angetre-
ten haben, sind bisher für ein einwöchiges Seminar zur Förderung sozialer
Kompetenz nach § 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZDG angemeldet wor-
den oder haben an einem solchen Seminar teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

16. Wie viele Zivildienstleistende haben im März 2010 den Zivildienst be-
endet?

Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach
§ 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das
im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

17. Wie viele Zivildienstleistende haben im April 2010 den Zivildienst be-
endet?

Wie viele davon haben an einem dienstlichen Erfahrungsaustausch nach
§ 25b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZDG, der ihnen die Gelegenheit gibt, das
im Dienst Erlebte zu reflektieren, teilgenommen?

Wie viele dieser Dienstleistenden arbeiten bei Einrichtungen, die keinem
Wohlfahrtsverband angehören?

18. Welche Zahlen kann die Bundesregierung nunmehr zu den Fragen 5, 6, 12
und 13 aus der Bundestagsdrucksache 17/1311 mit Stand 30. April 2010
mitteilen?

Drucksache 17/1897 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
19. In wie vielen Fällen hat es Nachmeldungen für die Seminare zur politischen
Bildung für die jeweils zum Januar und Februar 2010 einberufenen Dienst-
leistenden gegeben?

Wie viele davon entfielen auf Dienstleistende bei Einrichtungen, die kei-
nem Wohlfahrtsverband angehören?

Berlin, den 1. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.