BT-Drucksache 17/1739

Keine Internetsperren in EU-Richtlinie aufnehmen hier: Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM(2010) 94 endg., Ratsdok. 8155/10

Vom 18. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1739
17. Wahlperiode 18. 05. 2010

Antrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke,
Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Internetsperren in EU-Richtlinie aufnehmen

Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu dem Vor-
schlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung
von Kindern sowie Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmen-
beschlusses 2004/68/JI des Rates KOM(2010) 94 endg., Ratsdok. 8155/10

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich im Europäischen Rat dafür einzusetzen, im Vorschlag für eine Richtlinie
KOM(2010) 94 endg. keine konkreten Vorgaben für entsprechende Internet-
sperren aufzunehmen und diese gegebenenfalls abzulehnen. Außerdem wird
die Bundesregierung aufgefordert, auch zukünftig keine Initiativen für die Ein-
führung von Netzsperren auf europäischer Ebene zu unterstützen, sondern diese
abzulehnen.

Berlin, den 18. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Die EU-Kommission hat am 29. März 2010 einen Richtlinienentwurf
KOM(2010) 94 endg. vorgestellt, der als zusätzliches Instrument gegen Kin-
derpornografie die Einführung von Internetsperren in allen Mitgliedsländern
vorsieht.

Die Debatte in Deutschland hat gezeigt, dass Internetsperren kein wirksames
Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie sind. Die Koalition der CDU/CSU

und FDP hat sich im Koalitionsvertrag auf den Standpunkt „Löschen statt Sper-
ren“ gestellt. Auch nach Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes hat
die Bundesregierung angekündigt, keine Sperrlisten beim Bundeskriminalamt
zu führen, Netzsperren vorerst nicht anzuwenden und ein Löschgesetz vorzube-
reiten. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag haben mittlerweile erklärt,
dass Netzsperren in Deutschland nicht eingeführt werden sollen und die Errich-
tung einer Sperrinfrastruktur abgelehnt wird. Internetsperren dürfen nicht über

Drucksache 17/1739 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
die Ebene der Europäischen Union eingeführt werden. Zum einen ist für eine
solche Regelung der EU keine Rechtsgrundlage ersichtlich. Zum anderen be-
stehen Bedenken im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz. Die geplante
EU-Richtlinie darf nicht in der vorgeschlagenen Form in Kraft treten.

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