BT-Drucksache 17/1690

Bilanz des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützung

Vom 12. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1690
17. Wahlperiode 12. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Katrin Werner,
Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema
Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Bilanz des Irak-Krieges und der deutschen Unterstützung

Vor sieben Jahren erfolgte der Angriff auf den Irak durch die Streitkräfte USA,
des Vereinigten Königreichs und verbündeter Staaten in der sogenannten Koali-
tion der Willigen ohne Beschluss der Vereinten Nationen und verfügte somit
über keine völkerrechtliche Legitimation. Die damalige deutsche Bundesregie-
rung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder lehnte eine Entsendung der Bun-
deswehr in den Irak ab. Dennoch gewährte sie den kriegführenden Staaten weit-
reichende Unterstützung. Die Bundesregierung gestattete den USA und Groß-
britannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet bzw.
dem deutschen Luftraum. Sie entsandte Bundeswehrspürpanzer des Typs
„Fuchs“ nach Kuwait und ließ deutsche Besatzungsmitglieder an Bord der
AWACS-Aufklärungsflugzeuge (AWACS – Airborne Early Warning and Con-
trol System) zur Ausspähung des irakischen Luftraums zu.

Eine Bilanz des Krieges gegen den Irak liegt bis heute nicht vor. Eine Bilanz
muss auch die deutsche logistische Hilfe für die USA und Großbritannien in
Hinblick auf ihre völkerrechtliche Rechtmäßigkeit berücksichtigen.

Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland haben unsere europäischen
Nachbarn Großbritannien und Niederlande eigene Untersuchungskommissio-
nen in ihren Parlamenten eingesetzt, um das Kapitel Irak-Krieg aufzuarbeiten.

Offiziell wurde der Krieg von den USA und dem Vereinigten Königreich damit
begründet, dass es primär darum ginge, die Gefahr von Massenvernichtungs-
waffen in irakischem Besitz zu beseitigen. Überdies sei der Irak ein Stützpunkt
des internationalen islamischen Terrorismus, deshalb sei der Krieg gegen den
Irak auch ein Teil des „Krieges gegen den Terror“.

Der Verlauf des Krieges brachte die Wahrheit zutage: Der Irak besaß zu diesem
Zeitpunkt überhaupt keine Massenvernichtungswaffen mehr. Die Bestände, über
die der Irak ehemals verfügte, waren entsprechend den UNO-Anforderungen be-
reits viele Jahre zuvor vernichtet worden. Ebenso haltlos war die Behauptung
bezüglich der Unterstützung des islamischen Terrrorismus.

Die Bilanz des Krieges fällt katastrophal aus. Der Krieg hat das Land in seiner

Entwicklung entscheidend und auf lange Zeit zurückgeworfen. Er hat die kultu-
rellen Grundfesten und das institutionelle Gefüge der irakischen Gesellschaft
zutiefst erschüttert, Ansätze zu ökonomischer Eigenständigkeit zerstört, und die
ethnischen und religiösen Risse in der Gesellschaft vertieft.

Millionen Irakerinnen und Iraker verfügen heute über keine ausreichende und
ausgewogene Lebensmittelversorgung, haben keinen Zugang zu sauberem

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Trinkwasser, 28 Prozent der Kinder sind unterernährt. Über acht Millionen Men-
schen im Irak sind heute von prekären Lebensbedingungen und Armut betroffen.
Insbesondere Frauen sind die Verliererinnen im Nachkriegsirak. Ihnen geht es
wirtschaftlich immer schlechter, ihre Bewegungsfreiheit wird aufgrund von Ge-
walt und gesellschaftlicher Stigmatisierung zunehmend eingeschränkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Bilanz des Irak-Kriegs von 2003 zieht die Bundesregierung?

2. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg hinsichtlich der
Art und des Umfangs deutscher Unterstützungsmaßnahmen für die Kriegs-
führung der USA und Großbritanniens gegen den Irak?

3. Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine Bilanz des Irak-
Krieges auch hinsichtlich ihrer indirekten bzw. mittelbaren Kriegsbeteiligung
vorlegen (bitte begründen)?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Irak-Krieg
hinsichtlich der Kriegsrechtfertigungsgründe, der Kriegsfolgen und der
völkerrechtlichen Legitimation des Krieges?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht den Umstand, dass
die USA und Großbritannien den Krieg gegen den Irak ohne völkerrecht-
liche Legitimation durch einen Beschluss des Weltsicherheitsrates der
Vereinten Nationen geführt haben?

b) Haben sich die USA und Großbritannien aus Sicht der Bundesregierung
gemäß Artikel 51 der UN-Charta auf ein Recht auf Selbstverteidigung
berufen können?

c) Bestanden nach Ansicht der Bundesregierung völkerrechtliche Rechtfer-
tigungsgründe für den Militärschlag der USA gegen den Irak, die eine
Ausnahme vom UN-Gewaltmonopol hätten begründen können, und wel-
che waren dies nach Ansicht der Bundesregierung?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung das Konzept eines präventiven Krie-
ges des NATO-Partners USA hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Kon-
formität mit Artikel 51 der UN-Charta?

e) Lässt nach Ansicht der Bundesregierung der NATO-Vertrag von 1949 die
Führung eines Präventivkrieges zu?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die UN-Resolution 1441 hinsichtlich
ihrer Rechtsgrundlage und Angemessenheit dafür, dass einzelne Staaten
wie die USA und Großbritannien einen präventiven Militärschlag gegen
den Irak führten, um im Inneren einen Regimewechsel zu erzwingen, mit
Blick darauf, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, nach Kriegs-
beginn am 20. März 2003 in ihrer damaligen Funktion als Parteivorsit-
zende der CDU den amerikanisch-britischen Angriff auf den Irak aus-
drücklich verteidigte und ihn als unumgängliche Schadensbegrenzung
(FAZ.NET, 27. März 2003) bezeichnete, der ehemalige Kanzlerkandidat
der CDU/CSU, Edmund Stoiber, in einem Zeit-Interview sagte, der Krieg
sei völkerrechtlich vertretbar und die Spitze der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion in einem gemeinsamen Positionspapier („Argumente im Hin-
blick auf den Irak“) darauf hinwies, dass Saddam Hussein erhebliche
Verletzungen der UN-Resolution 1441 begangen habe und erkennen lies,
dass dies als Kriegsgrund hinreichend sei?

g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Haltung der damaligen Opposi-
tionsführerin und heutigen Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, die, die

Position der USA übernehmend, forderte, dass Saddam Hussein binnen
48 Stunden den Irak zu verlassen habe?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1690

h) Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage lässt sich eine solche Forde-
rung nach Auffassung der Bundesregierung begründen?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse und Aussagen von Ge-
heimdienstberichten der USA und Großbritanniens im Vorfeld des Krieges,
die die Behauptung aufstellten, dass der Irak über Massenvernichtungswaf-
fen verfüge, aber nach Hans Blix, dem früheren Chef-Waffeninspekteur der
Vereinten Nationen (auf einer Veranstaltung in Berlin, www.netzeitung.de,
17. Februar 2004), es oft dubiose Quellen waren, auf die sie sich stützten und
die Entscheidung, wegen der Gefährdung durch irakische Massenvernich-
tungswaffen in den Krieg zu ziehen, „ein Versagen sowohl der Geheim-
dienste, als auch politischer Entscheidungsträger“ war, wobei laut Hans Blix
es in der UNSCOM (United Nations Special Commission), der Inspektoren-
mission, die bis 1998 im Irak arbeitete, Geheimdienstler gab, die ihr Mandat
missbrauchten, um militärische Ziele auszukundschaften?

a) Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des
Versagens geheimdienstlicher Aufklärung im Zusammenhang mit den
behaupteten Massenvernichtungswaffen im Irak?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung den zwischenzeitlich nachgewiesenen
Umstand, dass US-amerikanische Geheimdienste gezielt Fakten manipu-
liert und Kriegsgründe konstruiert haben, und welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung aus diesen Manipulationen zur völkerrecht-
lichen Legitimierung des Irak-Kriegs?

c) Wie gedenkt die Bundesregierung dazu beizutragen, dass eine nachrich-
tendienstliche Durchdringung von UN-Missionen, die die Autorität der
UNO untergraben, in Zukunft besser ausgeschlossen werden können?

d) Aus welchen Quellen bezog die Bundesregierung ihre Informationen
über den Irak?

e) Stützten die BND (Bundesnachrichtendienst)-Berichte die Behauptung
der US-amerikanischen Geheimdienste, der Irak besäße Massenvernich-
tungswaffen oder widerlegten sie diese stattdessen?

f) Lagen der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt Berichte der zu-
ständigen Dienste vor, aus denen hervorging, dass der Irak im Besitz von
B- und C-Waffen und von Trägersystemen sei?

g) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
bezüglich der Arbeit des BND, um solche Fehlinformationen künftig aus-
zuschließen?

h) Ließen diese Berichte deutscher und ausländischer Nachrichtendienste
auch die Schlussfolgerung zu, dass der Irak zu diesem Zeitpunkt gar nicht
mehr über Massenvernichtungswaffen verfügte?

6. Hatten das Parlament und die Fraktionen der damaligen Oppositionsparteien
CDU/CSU und FDP Einblick in die nachrichtendienstlichen Berichte über
Massenvernichtungswaffen im Irak, und um welche Berichte handelte es sich
dabei (bitte die Berichte auflisten)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die damaligen Aussagen der CDU-Po-
litiker Dr. Wolfgang Schäuble, damaliger stellvertretender Vorsitzender
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Friedbert Pflüger, damaliger au-
ßenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Christian
Schmidt, damaliger verteidigungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, die davon sprachen, „dass der Irak im Besitz von B-
und C-Waffen und von Trägersystemen ist“?

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b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, von welchen zuständigen
Diensten die Arbeitsgruppen der CDU/CSU-Fraktion damals wiederholt
unterrichtet worden waren?

7. Wie bewertet die heutige Bundesregierung die Entscheidung der damaligen
Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, den USA und
Großbritannien ungehinderte Überflugs- und Transitrechte im Bundesgebiet
bzw. dem deutschen Luftraum, die Entsendung von Bundeswehrspürpanzern
des Typs „Fuchs“ nach Kuwait und die Entsendung deutscher Besatzungs-
mitglieder an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge zur Ausspähung des
irakischen Luftraums zu gewähren?

a) Auf welchen Passus des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens
zum NATO-Truppenstatut und des Aufenthaltsvertrages in der Bundes-
republik Deutschland beruft sich die Bundesregierung bei ihrer Entschei-
dung, den NATO-Partnern USA und Großbritannien Unterstützungsleis-
tungen während des Irak-Krieges gewähren zu müssen und das vor dem
Hintergrund, dass nachgewiesen wurde, dass zwei BND-Agenten den
USA kriegswichtige Informationen aus Bagdad lieferten und die deut-
sche Bundesregierung diese Unterstützungsleistung mit dem Hinweis auf
geltende Verträge mit der NATO, dem NATO-Truppenstatut, dem Zusatz-
abkommen zum NATO-Truppenstatut und dem Aufenthaltsvertrag für
die Bundesrepublik Deutschland begründete?

b) Warum wurde vom Recht auf Verweigerung laut NATO-Truppenstatut
und Zusatzabkommen nicht Gebrauch gemacht?

c) Wenn nicht auf Grundlage dieser genannten Vertragsbindungen, auf wel-
cher anderen vertraglichen Grundlage fanden diese Unterstützungsleis-
tungen Deutschlands während des Irak-Krieges statt?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die präventive Kriegsführung der USA
und Großbritanniens gegen den Irak hinsichtlich der geltenden Bestimmun-
gen des bestehenden NATO-Vertrages, wonach sich die Signatarstaaten in
Übereinstimmung mit der UN-Charta dazu verpflichtet haben, Streitfälle und
Konflikte im internationalen Staatensystem gewaltfrei zu regeln?

a) Lag nach Auffassung der Bundesregierung im Falle des Irak-Kriegs eine
Beistandsverpflichtung vor, die nach Artikel 5 des NATO-Vertrages zum
Zweck der kollektiven Selbstverteidigung ausgelöst werden könnte, und
falls ja, worin bestand nach Auffassung der Bundesregierung das erheb-
liche Gefährdungspotential, das vom Irak für die kollektive Sicherheit der
NATO-Staaten ausgegangen sein soll?

b) Stellt nach Auffassung der Bundesregierung der US-Angriff auf den Irak
einen Bruch des NATO-Vertrages dar, der das Handeln der NATO auf die
Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen festlegt (bitte begründen)?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen des damaligen verteidi-
gungspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian
Schmidt, der zu dem Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Maschinen,
die den irakischen Luftraum während des Irak-Krieges überwachten, mit
einem Kampfeinsatz gleichsetzte?

d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil
des 2. Wehrdienstsenats vom 21. Juni 2005, das auf die fehlende Rechts-
grundlage für die deutsche Unterstützung hinwies und sich ausführlich
zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges in Hinblick einer
deutschen Beteiligung an einen völkerrechtswidrigen Krieg äußerte?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1690

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere
aus jenem Teil des Urteilspruchs, der darauf hinweist, dass weder der
NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge die Bundesregie-
rung dazu verpflichten können, unterstützende Handlungen für die
kriegführenden NATO-Partner durchzuführen (Urteil des 2. Wehrdienst-
senats vom 21. Juni 2005 BVerwG 2 WD 12.04)?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die deutsche Unterstützung für den
Irak-Krieg der USA hinsichtlich einer Verletzung des Zwei-plus-Vier-Ver-
trages zwischen beiden deutschen Staaten und den vier Alliierten des
Zweiten Weltkrieges, USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich,
der bekräftigt, „dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird“?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des früheren deutschen UN-
Diplomaten Hans Christoph von Sponeck, der über die UN-Sanktionspoli-
tik gegenüber dem Irak sagte: „Wenn zukünftig die Geschichte der inter-
nationalen Sanktionspolitik erforscht wird, taucht sicher immer wieder die
Frage auf, wie im Fall Iraks eine völkerrechtliche, ethische und menschliche
Fehlentscheidung des UN-Sicherheitsrats so lange aufrecht erhalten bleiben
konnte und warum die Europäische Gemeinschaft und die Bundesrepublik
Deutschland sich nicht aktiver für eine dem Völkerrecht entsprechende,
humane Irak- Politik eingesetzt haben. Das Leiden der irakischen Bevölke-
rung und die Missachtung bestehenden Rechts durch den Sicherheitsrat
wären Grund genug für einen neuen Ansatz in der Irak-Politik gewesen.“

a) Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Auswirkungen
der UN-Sanktionspolitik von 1991 bis 2003 auf die Lage der irakischen
Zivilbevölkerung vor dem Hintergrund, dass das wirtschaftliche Em-
bargo im Wesentlichen nicht das Regime Saddam Husseins, sondern
vorwiegend und mit aller Härte die Schwächsten der irakischen Gesell-
schaft traf?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung aus Sicht der heutigen Erkenntnisse
deutsches Handeln und das der Europäischen Union (EU) während der
über zehnjährigen Sanktionspolitik der UN gegenüber dem Irak?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung heute das Programm „Brot für Öl“,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Bewertung?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Versorgungs-
lage der irakischen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln während der
Sanktionsjahre 1991 bis 2003?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die medizinische
Versorgung der irakischen Bevölkerung während der Sanktionszeit?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der UNICEF-Unter-
suchung aus dem Jahr 2000 zur Kinder- und Müttersterblichkeit, wo-
nach als Folge des Embargos über 500 000 irakische Kinder starben?

g) Kann die Bundesregierung die Angaben von UNICEF im Wesentlichen
bestätigen, oder lagen der Bundesregierung andere Informationen mit
anderen Zahlenangaben vor, und welche Opferzahlen werden darin ge-
nannt?

h) Weshalb hat sich die Bundesregierung nicht für eine Aufhebung der
Sanktionsmaßnahmen eingesetzt?

i) Welche politischen Vorstellungen hatte die Bundesregierung, um eine
humanitäre Katastrophe im Irak zu verhindern?

Drucksache 17/1690 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Gesamtzahl der
Kriegsopfer im Irak vor, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl
der Opfer des militärischen Angriffs auf den Irak (bitte Angaben, wenn
möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

12. Wie hoch belaufen sich die Opfer aus der darauffolgenden Besatzung des
Irak durch die USA und Großbritannien (bitte Angaben, wenn möglich nach
Geschlecht aufgeschlüsselt)?

13. Wie hoch ist die Kindersterblichkeit im heutigen Irak (bitte Angaben, wenn
möglich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

14. Sind der Bundesregierung Zahlen über Tod und Missbildungen von Kin-
dern infolge von Strahlenschäden durch angereichertes Uran, das während
der beiden Kriege 1991 und 2003 eingesetzt wurde, bekannt (bitte konkrete
Fallzahlen auflisten und nach Geschlecht aufschlüsseln)?

15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Binnenflücht-
linge im Irak?

16. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der irakischen Flüchtlinge in
Syrien und Jordanien ein?

17. Wie hoch belaufen sich die Kosten der Kriegsschäden im Irak?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Lage im Irak insgesamt, und
wie hoch ist die Zahl der Armutsbevölkerung (bitte Angaben, wenn mög-
lich nach Geschlecht aufgeschlüsselt)?

19. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Wiederaufbaus der kriegs-
zerstörten Infrastruktur in den Städten, die Versorgungssituation der Bevöl-
kerung mit Strom, sauberem Wasser, Nahrungsmitteln und medizinischer
Hilfe?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Frauen im Nachkriegsirak?

21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Wiederaufbau des Irak,
zur Überwindung von Armut und Hunger und zur Bekämpfung der Korrup-
tion mit der Irakischen Regierung verabredet?

a) Welche Maßnahmen sind mit deutscher Unterstützung im Irak eingelei-
tet worden, um die Grundversorgung der Menschen mit Trinkwasser,
Hygieneeinrichtungen, Nahrungsmitteln zu gewährleisten?

b) Hat die Bundesregierung auf internationalen Treffen der Geberländer
und in den bilateralen Beziehungen zu der amtierenden irakischen Re-
gierung die mangelnden Fortschritte im Wiederaufbau des Iraks thema-
tisiert, und mit welchem Ergebnis?

c) Hat die Bundesregierung Syrien Unterstützung bei der Bewältigung der
Flüchtlingsproblematik angeboten, und wie war die Reaktion der syri-
schen Regierung?

d) Wie hoch belaufen sich die aktuellen Altschulden des Irak gegenüber
Deutschland?

e) Ist die Bundesregierung bereit, diese Altschulden ganz oder teilweise zu
erlassen?

f) Unterstützt die Bundesregierung die umfassende Privatisierung des
staatlichen Sektors der irakischen Wirtschaft, insbesondere im Bereich
der Erdölindustrie?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung das Funktionieren der staatlichen Insti-
tutionen im Nachkriegsirak?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1690

a) Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechts-
lage im Irak?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Frauen hinsichtlich
ihrer Bewegungsfreiheit, Gewalterfahrungen und ihrer sozialen Stel-
lung in der irakischen Nachkriegsgesellschaft, und thematisiert sie die
Situation der Frauen in ihren bilateralen Gesprächen und Verhandlun-
gen mit der irakischen Regierung?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung aktuell die Lage der Homosexuellen
und anderer sexueller Minderheiten im Irak?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung den rechtsstaatlichen Charakter von
Gerichtsurteilen im Irak?

e) Liegen der Bundesregierung Angaben über die Zahl von vollstreckten
Todesurteilen im Irak vor?

f) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Vollstreckung der
Todesstrafe im Irak ein?

23. Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des innerirakischen Versöh-
nungsprozesses?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der iraki-
schen Opfer von ethnisch und religiös motivierten Auseinandersetzun-
gen in den Jahren 2003 bis 2009?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheitslage in
und die Auseinandersetzungen um die administrative Zugehörigkeit der
Stadt Kirkuk?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von 511 Kandidatin-
nen für die Parlamentswahl im März 2010 aufgrund angeblicher Nähe
zur früheren Baath-Partei?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der sunnitischen und ande-
rer Minderheiten im Irak?

e) Wie hoch ist der Anteil von Sunniten und Schiiten in der neuen iraki-
schen Armee und Polizei?

f) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Kritik
aus der sunnitischen Bevölkerung vor, wonach Armee und Polizei
Sunnitinnen und Sunniten gegenüber überproportional zur Gewaltan-
wendung neigen würden?

Berlin, den 12. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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