BT-Drucksache 17/1630

Politisch motivierte Kriminalität

Vom 6. Mai 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1630
17. Wahlperiode 06. 05. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann,
Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Politisch motivierte Kriminalität

Bei der Vorlage der Statistik über politisch motivierte Kriminalität (PMK) im
Jahr 2009 behauptete der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière,
einen starken Anstieg bei politisch links motivierter Kriminalität. Insbesondere
habe es erstmals mehr Körperverletzungen aus politisch linker als politisch rech-
ter Motivation gegeben. „Dabei richteten sich diese Taten in mehr als die Hälfte
der Fälle gegen Polizeikräfte – fast alle übrigen Körperverletzungen gegen An-
gehörige der rechten Szene“, so der Bundesinnenminister. „Neben Widerstands-
delikten und Landfriedensbruch haben vor allem auch Brandstiftungen an Kraft-
fahrzeugen zugenommen.“

Während es den Ermittlungsbehörden offensichtlich schwerfällt, einen direkten
Nachweis dafür zu erbringen, dass Autobrandstiftungen oder die Randale am
1. Mai in Berlin-Kreuzberg vornehmlich das Werk politisch links motivierter
Personen sind, wurden mehrfach Jugendliche und junge Erwachsene als Täter
präsentiert, die anschließend vor Gericht freigesprochen wurden. Die 21-jährige
Alexandra R. wurde nach fünfmonatiger Untersuchungshaft im Dezember 2009
in Berlin erstinstanzlich vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Im
Januar 2010 sprach das Landgericht Berlin die beiden Schüler Yunus K. und
Rigo B. nach siebeneinhalb Monaten Untersuchungshaft vom Vorwurf versuch-
ter und vorsätzlicher Tötung durch das Werfen eines Molotowcocktails am
1. Mai in Berlin-Kreuzberg frei.

Laut einer 2010 erstellten Studie des Lehrstuhls für Kriminologie und Strafrecht
der Freien Universität Berlin unter Projektleitung von Prof. Dr. jur. Klaus
Hoffmann-Holland hatte bei den Randalen am Abend des 1. Mai in Berlin-
Kreuzberg offenbar lediglich eine kleine Minderheit der Festgenommenen einen
„politischen Hintergrund“. Zum militanten Ausdruck politischen Protests kam
der Widerstand gegen die anwesenden Polizisten und deren teils repressives
Vorgehen, für eine dritte Gruppe stand demnach vor allem der Spaß an einem
aufregenden Erlebnis im Vordergrund.

Laut einem dem Nachrichtenmagazin FOCUS vorliegenden Konzept, das Bun-
desinnenminister Dr. Thomas de Maizière Anfang März unterzeichnet haben
soll, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig eine zentrale
Rolle im Kampf gegen so genannte linksmotivierte Gewalttäter übernehmen.

Geplant ist demnach eine zentrale Erfassung führender Akteure der militanten
Szene in einer Datei des BfV sowie deren Beobachtung. Das für so genannte
linke Gewalttaten zuständige Personal der BfV-Abteilung II soll verdoppelt wer-
den.

Ab Sommer 2010 will die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, Dr. Kristina Schröder, parallel zu den bestehenden Projekten gegen

Drucksache 17/1630 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Rechtsextremismus auch Projekte gegen Linksextremismus starten. Zusätzlich
wurden im Haushalt des Bundesinnenministeriums 6 Mio. Euro, die ursprüng-
lich für Projekte gegen Rechtsextremismus in Ostdeutschland gedacht waren, zu
Geldern für die „Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremismus“ um-
gewidmet.

Die Koalition aus FDP und Union beabsichtigt laut Koalitionsvertrag den straf-
rechtlichen Schutz von Amtsträgern und Amtsträgerinnen zu verbessern. Zur
Begründung führt die Koalition an: „Polizeibeamte und andere Personen, die öf-
fentliche Aufgaben wahrnehmen, werden immer häufiger Ziel brutaler gewalt-
tätiger Angriffe.“ Vor diesem Hintergrund soll § 113 II des Strafgesetzbuchs
(StGB) geändert werden. Auch aus den Polizeigewerkschaften wird die Tendenz
zu einer fortschreitenden Enttabuisierung von Angriffen auf Beamte festgestellt
und in teilweise dramatischen Appellen Abhilfe gefordert. Die Gewerkschaften
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und Gewerkschaft der Polizei (GdP)
fordern eine Mindeststrafe von einem Jahr für gezielte Versuche, einen Polizis-
ten zu verletzen oder zu töten.

Die Länder melden ein Rekordhoch an so genannten Widerstandshandlungen
und Übergriffen. In den Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) 2008 des Bun-
des und der Länder gibt es dagegen keinerlei aussagekräftige Daten zum
Straftatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und der Qualität ent-
sprechender Straftaten (§ 113 StGB).

Da es sich bei der geplanten Änderung des § 113 II StGB um ein Bundesgesetz
handelt, sollte die Bundesregierung zu Aussagen hinsichtlich der einzelnen Bun-
desländer in der Lage sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchen Kriterien genau definiert die Bundesregierung Politisch Moti-
vierte Kriminalität (PMK) (bitte genauen Wortlaut angeben):

a) PMK-links,

b) PMK-rechts,

c) PM Ausländerkriminalität (PMAK),

d) PMK-sonstige?

2. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung „extremistische
Kriminalität“ von anderen politisch motivierten Straftaten?

3. Welche Straftatbestände finden jeweils Eingang in die PMK:

a) PMK-links,

b) PMK-rechts,

c) PMAK,

d) PMK-sonstige?

4. Wie genau setzten sich die Sachbeschädigungsdelikte bei der PMK in den
Jahren 2008 und 2009 zusammen (bitte nach Jahren und Deliktarten – z. B.
Brandanschläge, Farbbeutelwürfe, zerstörte Wahlplakate etc. – aufschlüs-
seln):

a) PMK-links,

b) PMK-rechts,

c) PMAK,
d) PMK-sonstige?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1630

5. Ordnet die Bundesregierung politisch motivierte Straftaten im Zusammen-
hang mit Protesten gegen die Gentrifizierung von Wohnvierteln als PMK-
links ein?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Wenn nein, unter welche Kategorie werden entsprechende Straftaten
dann gezählt?

6. Wie viele Brandstiftungen gegen Fahrzeuge gab es nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den Jahren 2008 und 2009 (bitte nach Jahr, Städten bzw.
Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Autobrandstiftungen sind jeweils 2008 und 2009 in die
Statistik politisch motivierter Kriminalität eingegangen?

b) In wie vielen Fällen gehen die Ermittler nach Kenntnis der Bundesregie-
rung jeweils von einer linksgerichteten politischen Motivation der
Brandstiftung aus, und wie begründet sich dieser Verdacht jeweils?

c) Von welchen anderen Tatmotiven gehen die Ermittler nach Kenntnis der
Bundesregierung bei nicht politisch links motivierten Autobrandstiftun-
gen aus (bitte prozentual aufschlüsseln)?

d) In wie vielen Fällen gab es Bekennerschreiben oder -anrufe (bitte nach
PMK-links, PMK-rechts, PMAK und PMK-sonstige aufgliedern)?

7. Gegen was für Fahrzeuge richteten sich die Brandanschläge in den Jahren
2008 und 2009 (bitte einzeln aufschlüsseln bei Privatwagen nach Ober-/
Mittelklasse-/Kleinwagen; sowie bei Fahrzeugen des Bundes nach Bundes-
wehr und anderen staatlichen Institutionen)?

8. Wie viele Tatverdächtige von Autobrandstiftungen konnten nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 ermittelt werden (bitte
nach Datum und Ort aufschlüsseln)?

a) Wie viele dieser Tatverdächtigen hatten einen linken politischen Hinter-
grund?

b) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen gegen mutmaßliche
Autobrandstifter (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben,
ob es sich um Personen mit einem linken politischen Hintergrund han-
delt)?

c) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Autobrandstiftern
(bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln, und angeben, ob es sich um
Personen mit einem linken politischen Hintergrund handelt)?

9. Inwieweit und mit welcher Rechtfertigung werden Sachbeschädigungen, bei
denen laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière „teilweise sogar
der Vandalismus im Vordergrund steht“ in die PMK-Statistik aufgenommen
(bitte aufschlüsseln nach PMK-links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige)?

10. Nach welchen Straftatbeständen gliedern sich die Gewaltdelikte bei der
PMK in den Jahren 2008 und 2009 im Einzelnen auf (bitte jeweils für PMK-
links, PMK-rechts, PMAK, PMK-sonstige darstellen)

11. Bei wie vielen Fällen von Köperverletzungsdelikten bei der PMK-links han-
delt es sich um Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte?

a) In wie vielen Fällen kamen in der PMK-links enthaltene Widerstands-
handlungen zur Anzeige?

b) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage?

c) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Verurteilung wegen Wider-

stands?

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d) In wie vielen dieser Fälle kam es zu einem Freispruch vom Widerstands-
vorwurf?

e) Wie oft kam es bei Widerstandshandlungen im Rahmen der PMK-links
zu Verletzungen von Vollzugsbeamten?

f) In wie vielen Fällen gingen solchen Widerstandshandlungen im Rahmen
der PMK-links eine Festnahme der betroffenen Person voraus?

g) In wie vielen Fällen erfolgten solche Widerstandshandlungen im Zusam-
menhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge?

12. Wie viele Fälle von Landfriedensbruch bei der PMK-links erfolgten im Zu-
sammenhang mit Protesten gegen rechtsextreme Aufzüge?

a) In wie vielen Fällen kam es zu Anklageerhebungen wegen Landfriedens-
bruch im Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüs-
seln)?

b) In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen von Landfriedensbruch im
Rahmen der PMK-links (bitte nach Ort und Datum aufschlüsseln)?

13. Inwieweit hält die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie des Lehr-
stuhls für Kriminologie und Strafrecht der Freien Universität Berlin für zu-
treffend, dass bei den Randalen am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg
lediglich eine kleine Minderheit der Festgenommenen einen „politischen
Hintergrund“ hatte?

a) Inwieweit, und mit welcher Begründung wurden Straf- und Gewalttaten
am Abend des 1. Mai in Berlin-Kreuzberg unter die PMK-links einge-
ordnet?

b) Wie viele der am 1. Mai 2009 in Berlin-Kreuzberg festgenommenen Per-
sonen hatten einen linken politischen Hintergrund (bitte ins Verhältnis zu
den Verurteilungen in diesem Zusammenhang insgesamt setzen)?

c) Wie viele der im Zusammenhang mit den Randalen am 1. Mai in Berlin-
Kreuzberg verurteilten Personen hatten einen linken politischen Hinter-
grund (bitte ins Verhältnis zu den Verurteilungen in diesem Zusammen-
hang insgesamt setzen)?

14. Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass führende Ak-
teure der militanten linken Szene künftig zentral vom BfV erfasst und be-
obachtet werden sollen?

a) Soll eine neue Datei eingerichtet werden oder eine bestehende erweitert
werden, und wenn ja, welche?

b) Welche Daten, von welchen und wie vielen Personen sollen nach wel-
chen Kriterien im Einzelnen erfasst werden?

c) Wie will das BfV an die Daten dieser Personen gelangen?

d) Was genau bezweckt die Bundesregierung mit der Schaffung einer sol-
chen zentralen Datei?

e) Wie definiert die Bundesregierung „führende Akteure der militanten
Szene“?

f) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Einrichtung der genann-
ten Datei?

15. Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das für die
Beobachtung so genannter linker Gewalttäter zuständige Personal der BfV-
Abteilung II verdoppelt werden soll?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1630

a) Wie viele Mitarbeiter sind im Augenblick in der Abteilung II des BfV für
die Beobachtung so genannter linker Gewalt und linker Gewalttäter zu-
ständig?

b) Auf wie viele Stellen soll das für linke Gewalt zuständige Personal aus-
geweitet werden (bitte angeben, in welchem Zeitraum die Erweiterung
geplant ist, und ob es sich um neu geschaffene Stellen handelt, oder die
Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgezogen werden)?

c) Welche Aufgaben sollen die neuen Mitarbeiter wahrnehmen?

d) Inwieweit ist auch eine Erhöhung der Zahl der für rechte Gewalt zustän-
digen BfV-Mitarbeiter geplant?

16. Inwieweit trifft eine Meldung des FOCUS 13/2010 zu, dass das Bundes-
kriminalamt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „linke Gewalt“
einrichten will?

a) Ab wann soll diese Arbeitsgruppe die Arbeit aufnehmen?

b) Wer genau soll dieser Arbeitsgruppe angehören?

c) Welche Aufgaben wird diese Arbeitsgruppe haben?

d) Wie oft, und wann soll sich diese Arbeitsgruppe treffen?

17. Welche Projekte gegen Linksextremismus sollen ab Sommer aus dem Bun-
deshaushalt unterstützt werden (bitte einzeln auflisten mit den dafür jeweils
bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?

18. Welche Projekte zur „Auseinandersetzung mit allen Formen des Extremis-
mus“ werden im Einzelnen aus dem Bundeshaushalt unterstützt (bitte ein-
zeln auflisten mit den dafür jeweils bereitgestellten oder geplanten Mitteln)?

19. Was verspricht sich die Bundesregierung von einer Verschärfung des
Straftatbestands des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB)
angesichts der Tatsache, dass Widerstandshandlungen bereits nach dem
gültigen Gesetz strafbar sind?

20. Wie viele Anzeigen gemäß § 113 I und II StGB wurden in den Jahren 2004
bis 2009 gestellt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Bundesland und Anzahl der
Anzeigen nach § 113 I StGB und § 113 II Nr. 1 und 2 StGB)?

21. Wie viele Anzeigen erfolgten aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Polizei-
beamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?

22. Wie viele Anklagen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (nur
Polizistinnen und Polizisten) wurden in den Jahren 2004 bis 2009 erhoben
(bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?

23. Wie viele Strafverfahren gemäß §113 StGB (nur Polizistinnen und Polizis-
ten) führten zu einer Verurteilung (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?

24. Wie viele Verfahren wurden eingestellt?

Wie viele Verfahren wurden gegen Auflagen eingestellt?

25. Wie ist die Altersstruktur der Verurteilten wegen Widerstandes gegen Voll-
streckungsbeamte (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?

26. Wie stellt sich die Zahl der Verurteilten getrennt nach Geschlecht dar?

27. Welches Strafmaß wurde bei Verurteilungen wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte verhängt (bitte aufschlüsseln wie in Frage 20)?

28. In wie vielen Fällen wurden welche weiteren Vorwürfe (zum Beispiel Kör-
perverletzung, Beleidigung, Straßenverkehrsdelikte etc.) im Rahmen der

Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhoben (An-
gaben bitte in Prozent)?

Drucksache 17/1630 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

29. Wie definiert die Bundesregierung das Kriterium „brutaler gewalttätiger
Angriff“?

30. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Widerstandshandlung“?

31. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „Übergriffes“?

32. Wer (Behörde, Stelle, Amt) erfasst so genannte brutale gewalttätige An-
griffe auf Vollstreckungsbeamte?

33. In welchem Zusammenhang wurden so genannte brutale und gewalttätige
Angriffe auf Vollzugsbeamte begangen (bitte aufschlüsseln nach Groß-
ereignis, Streifendienst, Anfahrten per Zug, Autobahnraststätten etc.)?

34. In wie vielen Fällen erfolgten die Angriffe unter Alkoholeinfluss?

35. Wie viele Vollzugsbeamte waren auf Dauer oder kurzzeitig auf Grund „bru-
taler und gewalttätiger Angriffe“ dienstunfähig?

36. Wie verteilen sich die so genannten brutalen und gewalttätigen Angriffe auf
Vollstreckungsbeamte nach deren Alter, Dienstgrad und Diensteinheit (Be-
reitschaftspolizei, Streifendienst, Kriminalpolizei, Bundespolizei etc.)?

Berlin, den 6. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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