BT-Drucksache 17/14593

Emissionhandel - Strompreiskompensation für die Industrie

Vom 20. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14593
17. Wahlperiode 20. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann E. Ott, Sven-Christian Kindler,
Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Britta Haßelmann, Bettina
Herlitzius, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth
(Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela
Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Emissionshandel – Strompreiskompensation für die Industrie

Nach Artikel 10a Absatz 6 der europäischen Emissionshandelsrichtlinie
2003/87/EG vom 23. April 2009 können energieintensive Unternehmen staat-
liche Beihilfen in Anspruch nehmen, um ggf. emissionshandelsbedingte Strom-
preissteigerungen zu kompensieren. Berechtigt sind Unternehmen aus Sektoren
oder Teilsektoren, von denen angenommen wird, dass das Risiko einer Produk-
tionsverlagerung durch emissionshandelsbedingt steigende Strompreise be-
steht. Die Beihilfen können von den Unternehmen für die Zeit ab 2013 mit
Beginn der Handelsperiode in Anspruch genommen werden und werden rück-
wirkend ab dem Jahr 2014 ausgezahlt. Die Bundesregierung hat in ihren Haus-
haltsplanungen für 2014 Beihilfen in einer Gesamthöhe von 350 Mio. Euro
vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Unternehmen haben nach Einschätzung der Bundesregierung
Anspruch auf eine Strompreiskompensation?

2. Wie viele Unternehmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung
von der Möglichkeit der Strompreiskompensation Gebrauch machen?

3. Wie hoch ist der Strompreis emissionshandelsbedingt mit Beginn der dritten
Handelsperiode nach Erkenntnis der Bundesregierung gegenüber Ende 2012
gestiegen?

4. Inwieweit kommen mit Beginn der dritten Handelsperiode nach Erkenntnis
der Bundesregierung emissionshandelsbedingte Strompreissteigerung zu-
stande, nachdem bereits in der vergangenen zweiten Handelsperiode die
Stromerzeuger den Wert der ihnen kostenlos zugeteilten Zertifikate aus so
genannten Opportunitätsgründen in den Strompreis eingepreist hatten und so
Milliarden an „Windfallprofits“ verdient haben?
5. Liegen die gegebenenfalls derzeit beobachteten emissionshandelsbedingten
Strompreissteigerungen im Bereich der Erwartungen, die 2009 bei Verab-
schiedung des europäischen Energie- und Klimapaketes von der Bundes-
regierung angenommen wurden, und wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/14593 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Inwieweit müssen die antragstellenden Unternehmen nachweisen, dass sie
tatsächlich gestiegene Stromkosten hatten, um in den Genuss der Strom-
preiskompensation zu kommen?

7. Müssen die antragstellenden Unternehmen nachweisen, dass sie alle wirt-
schaftlichen Potenziale zur Stromeinsparung genutzt haben, um in den
Genuss der Strompreiskompensation zu kommen, und wenn nicht, warum
nicht?

8. In welchem Umfang bekommen Unternehmen in den Sektoren oder Teil-
sektoren, die berechtigt sind eine Beihilfe für emissionshandelsbedingte
Preissteigerungen in Anspruch zu nehmen, auch CO2-Emissionszertifikate
kostenlos zugeteilt?

9. Wie hoch ist derzeit angesichts des hohen Anteils an erneuerbarem Strom
die CO2-Intensität der Stromerzeugung in Deutschland (als CO2-Emissions-
faktor)?

10. Plant die Bundesregierung, den bisher in Deutschland zur Berechnung der
Kompensationszahlung vorgesehenen Emissionsfaktor von 0,76 t CO2/MWh
anzupassen und so die von der Europäischen Kommission ausdrücklich vor-
gesehene Möglichkeit zu nutzen, den CO2-Emissionsfaktor im Falle an die
tatsächliche CO2-Intensität anzugleichen und abzusenken?

Berlin, den 20. August 2013

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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