BT-Drucksache 17/14505

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

Vom 2. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14505
17. Wahlperiode 02. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun
Dittrich, Katja Kipping, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion
DIE LINKE.

Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget

Auf die Leistungsform Persönliches Budget besteht seit dem 1. Januar 2008 ein
verbindlicher Rechtsanspruch. Mit dieser Leistungsform können Menschen mit
Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleis-
tung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe
erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu organisieren (siehe auch „Bericht
der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen
Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch“, Bundestagsdruck-
sache 16/3983 vom 21. Dezember 2006). Über fünf Jahre nach Einführung die-
ses Rechtsanspruchs gibt es noch immer ganz erhebliche Umsetzungsdefizite in
der Praxis. Zwar ist die Nachfrage von Menschen mit Behinderungen gestie-
gen, die Antrags- und Bewilligungsverfahren gehen aber häufig nur schleppend
voran. Ein Problem ist immer wieder die Einkommens- und Vermögensabhän-
gigkeit, also die Bedürftigkeitsprüfung. Von Betroffenen wird auch über Infor-
mationsdefizite bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern
berichtet. Der Aufgabenbereich ist allerdings auch sehr komplex – darauf ver-
wies die Fraktion DIE LINKE. bereits in ihrer Kleinen Anfrage zum Persön-
lichen Budget vom 18. Dezember 2009 (Bundestagsdrucksache 17/345).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets seit dem Jahr 2009
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

2. Wie viele Anträge wurden bewilligt, und wie viele wurden abgelehnt (bitte
nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

3. Welche hauptsächlichen Gründe gab es für Ablehnungen?

4. Inwieweit werden die laut Budgetverordnung vorgegebenen Fristen beim
Antragsverfahren in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bun-
desregierung eingehalten?

5. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um zu verhindern,

dass die Verfahrensdauer unverhältnismäßig lang ist?

6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass bei der Feststel-
lung des Bedarfs regional und bei den unterschiedlichen Leistungsträgern
unterschiedlich verfahren wird?

7. Welche Unterschiede im Bedarfsfeststellungsverfahren sind der Bundes-
regierung bekannt?

Drucksache 17/14505 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass unterschiedliche Bedarfs-
feststellungsverfahren zu unterschiedlichen Bescheiden (Bewilligungen/
Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung das für ausgeschlossen?

9. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Forderung verschiedener Verbände nach einem bundeseinheitlichen
Bedarfsfeststellungsverfahren, und wird sie diesbezüglich tätig werden?

Falls ja, wie?

Falls nein, warum nicht?

10. Inwieweit wurden die Gemeinsamen Servicestellen zur Beantragung eines
Persönlichen Budgets bemüht, und wie sind die Erfahrungen?

11. Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung in der 17. Wahl-
periode an begleitender Forschung, an Öffentlichkeitsarbeit sowie durch
Änderungen an Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, um die
Wirkung und Nutzung des Instrumentes des Persönlichen Budgets zu erhö-
hen (bitte die jeweiligen Aktivitäten konkret nennen)?

12. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Entwicklung des
Persönlichen Budgets in der kommenden Wahlperiode?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.