BT-Drucksache 17/14499

Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung aus die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327)

Vom 2. August 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14499
17. Wahlperiode 02. 08. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst,
Yvonne Ploetz, Dr. Ilja Seifert, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der
Fraktion DIE LINKE.

Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/14327)

In der Antwort der Bundesregierung bezüglich der Nachfrage zur Kleinen
Anfrage über Datenschutzprobleme im Rechtsbereich des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 17/14039) wird von der Bundesregie-
rung festgestellt, dass stichprobenartige Kontrollen in den Jobcentern bezüglich
Datenschutz durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit und durch
den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfol-
gen. Für das Jahr 2012 wurden sechs stichprobenartige Kontrollen durch die In-
terne Revision der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern durchgeführt,
mit Ablauf des Jahres 2013 sollen durch den Bundesbeauftragten für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit mindestens eine stichprobenartige Kontrolle
in jedem Bundesland erfolgen. In den Antworten auf die Fragen zum Daten-
schutz wird auf einen ganzen Katalog von Datenschutzproblemen und -verlet-
zungen verwiesen (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327) ebenso auf Nichtkennt-
nis bezüglich konkreter Sachverhalte seitens der Bundesregierung im Bereich
Datenschutz (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 bis
13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14327). Die Frage nach
konkreten Maßnahmen zur Verhinderung von den im aufgeführten Katalog
genannten Datenschutzverletzungen wurde durch die Bundesregierung nicht
beantwortet. Eine öffentliche amtliche Statistik über Datenschutzverletzungen
wird nicht für erforderlich gehalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der im genann-
ten Katalog aufgeführten Datenschutzprobleme und -verletzungen durch die
Bundesregierung eingeleitet, um diese zu verhindern (bitte pro aufgeführten
Bereich der Datenschutzprobleme und -verletzungen konkrete und detail-

lierte Benennung der Maßnahmen, vgl. Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/14039)?

2. Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Akten der Leistungsbe-
ziehenden, die sich in sogenannten Hängeschränken befinden, während der
Arbeitszeit offen sind, so dass die „Kunden“ die Namen anderer Leistungs-
beziehender erkennen können, als Datenschutzverletzung oder -problem,

Drucksache 17/14499 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
und welche konkreten Handlungserfordernisse würde die Bundesregierung
daraus ableiten?

3. Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Akten von Leistungs-
beziehenden auf einen Rollwagen offen durch die Gänge der Einrichtungen
transportiert werden und dass dabei der Zugriff Unbefugter auf die Akten
möglich ist, als Datenschutzproblem oder -verletzung, und welche konkre-
ten Handlungserfordernisse würde die Bundesregierung daraus ableiten?

4. Bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass Mitarbeiter/Mitarbeite-
rinnen der Jobcenter Generalschlüssel für alle Räume dieser Einrichtungen
haben und dabei auch über unverschlossene Aktenschränke unbefugten Zu-
griff auf Akten von Leistungsbeziehenden haben, als Datenschutzproblem
oder -verletzung, und welche konkreten Handlungserfordernisse würde die
Bundesregierung daraus ableiten?

5. Welche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Jobcenter konkret haben auf wel-
chem Weg Zugang zu ärztlichen Unterlagen von Leistungsbeziehenden im
elektronischen System (Fallbearbeiter, Vertreter des Fallbearbeiters, Team-
leitung, Nebenbetreuer usw.)?

6. Auf welche konkreten Unterlagen und Daten der Leistungsbeziehenden
haben die Teams „Zeitarbeit“ und „Arbeitgeberservice“ im elektronischen
System bundesweit Zugriff?

7. Wie lange werden Daten und Unterlagen von Leistungsbeziehenden bzw.
von Antragstellenden im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB II) (bitte getrennt beantworten) auch nach Erlöschen des Leistungsbe-
zugs bzw. nach Nichtzustandekommen von Leistungen aufbewahrt bzw.
elektronisch gespeichert (bitte getrennt nach papierener und elektronischer
Aufbewahrung bzw. Speicherung beantworten)?

8. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die Aufbewahrung oder Spei-
cherung von Daten und Unterlagen von Leistungsbeziehenden bzw. von An-
tragstellenden im Bereich des SGB II (bitte getrennt beantworten) auch nach
Erlöschen des Leistungsbezugs bzw. nach Nichtzustandekommen von Leis-
tungen?

9. Zu welchen konkreten Datenschutzproblemen und -verletzungen lagen bzw.
liegen der Bundesregierung wie viele Eingaben von Betroffenen im Bereich
des SGB II in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 vor (für 2013 bitte den
Stichtag angeben)?

Berlin, den 2. August 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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