BT-Drucksache 17/14472

Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau

Vom 29. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14472
17. Wahlperiode 29. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert,
Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Sabine Stüber, Alexander Süßmair,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau

Beim Donauhochwasser im Mai und Juni 2013 mit einem Pegelstand von
12,80 m mussten zeitweise Trinkwasser und Strom abgestellt werden. Der
großen Hilfsbereitschaft und Solidarität der Menschen untereinander ist es zu
verdanken, dass die Ausmaße der Flut nicht noch weitaus schlimmer waren.
Auch die finanziellen Soforthilfen für die Betroffenen haben die Folgen des
Hochwassers gelindert.

Nach § 31b Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch-
wasserschutzes sollten bis zum Mai 2012 Überschwemmungsgebiete von den
Ländern genannt werden. Diese Gebiete sind im Gesetz in der Art und Weise
charakterisiert, dass in ihnen „ein Hochwasserereignis statistisch einmal in
100 Jahren zu erwarten ist“. In diesen Gebieten dürfen mit Ausnahmen „durch
Bauleitpläne keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden“ (§ 31b Absatz 4).
Nach eigenen Angaben bilden das Kernstück der bayerischen Hochwasser-
schutzstrategie („Hochwasser in Bayern, Aktionsprogramm 2020“) „naturnahe
Flusslandschaften, Flutmulden und Auen, in denen dem Hochwasser natürliche
Ausdehnungs- und Rückhaltemöglichkeiten geboten werden“. 2 500 km Ge-
wässerstrecke und 10 000 ha Uferfläche sollen nach dem Aktionsprogramm re-
naturiert werden.

Noch während des Hochwassers auf der Donau sprach der bayerische Minister-
präsident Horst Seehofer von Enteignungen ufernaher Flächen entlang der Do-
nau (DIE WELT, 5. Juni 2013: „Horst Seehofer droht störrischen Bauern mit
Enteignung“). Nach Meinung des BUND Naturschutz in Bayern e. V. kann
dieser Enteignung am Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen da-
durch begegnet werden, dass die Flächen, die vom Bund über die Rhein-Main-
Donau AG (RMD AG) für den Donauausbau gekauft wurden, für den Hoch-
wasserschutz bereitgestellt werden.

Auch der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Peter Altmaier, sprach in einem Interview angesichts der Hochwasserkatastro-
phe von einer notwendigen neuen Flusspolitik mit Deichrückverlegungen, Bau-
verbot auf ufernahen Flächen und einer Enteignung als ultima ratio (Passauer
Neue Presse, 11. Juni 2013).

Nach Meinung von Umweltverbänden sind eine Flächenrückgewinnung für
den Fluss durch Auen- und Moorrenaturierung und eine konsequente Umset-
zung von flussangepasstem Landnutzungsmanagement, das das Verbot von
Grünlandumbruch und Bauen in ufernahen Gebieten beinhaltet, die Grundvo-
raussetzungen für einen künftigen effektiven Hochwasserschutz. Zu berück-

Drucksache 17/14472 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sichtigen sind auch die Eignerinnen und Eigner sowie Pächterinnen und Päch-
ter ufernaher Flächen, die sich auf potentiellen Überschwemmungsflächen eine
Existenz aufgebaut haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele finanzielle Mittel stellt die Bundesregierung dem Freistaat Bayern
aktuell für den Hochwasserschutz zur Verfügung, und wie hoch sind dabei
die Summen für folgende Bereiche:

• Ausgaben für den technischen Hochwasserschutz (Deichbau, Hochwasser-
schutzmauern etc.),

• Flutpolder,

• Deichrückverlegungsflächen (hier insbesondere auch Flächenkauf) und

• Sanierung des Wasserhaushaltes in der gesamten Fläche (z. B. Gewässer-
schutz, Bachrenaturierung, Anpassung der Flächennutzung)?

2. Welchen Anteil am bayerischen 150-Mio.-Euro-Programm (Pressemitteilung
des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 5. Juni
2013), zu dem u. a. die bayerischen Soforthilfe-Zahlungen von bis zu
1 500 Euro für Privatpersonen, bzw. bis zu 5 000 Euro für Hausratsschäden in
Privathaushalten, bis zu 5 000 Euro für Unternehmerinnen und Unternehmer
von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bis zu 200 000 Euro für
existenzgefährdete Betriebe zählen, trägt der Bund?

3. Welcher Anteil an den bis zu 235 Mio. Euro pro Jahr, die der bayerische
Umweltminister Marcel Huber ab 2014 für den Hochwasserschutz zusagte
(Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Ge-
sundheit vom 22. Juli 2013), sind Bundesmittel?

4. Welche konkreten Maßnahmen werden mit den in Frage 2 genannten Gel-
dern finanziert?

5. Sind diese finanziellen Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung Be-
standteil der insgesamt 2,3 Mrd. Euro für den Hochwasserschutz laut Ak-
tionsprogramm 2020, oder werden diese zusätzlich finanziert, und mit wie
viel Prozent ist der Bund daran beteiligt?

6. Welche nach dem Aktionsprogramm 2020 geplanten Hochwasserschutz-
maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher wo und
wann abgeschlossen, sind im Bau, und welche stehen noch aus (bitte detail-
liert auflisten)?

7. Welche Maßnahmen (Schadensbehebung oder auch Flächenerwerb z. B. für
Deichrückverlegungen) können aus dem aktuell aufgelegten Hochwasser-
fonds der Bundesregierung von 8 Mrd. Euro finanziert werden, und nach
welchen Kriterien (z. B. Bindung an hochwasserangepasste Neubauten bzw.
Verlagerung von Siedlungsflächen weg aus Hochrisikogebieten)?

8. Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Parlamentarischen Staats-
sekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, Katherina Reiche, im Umweltausschuss am 12. Juni 2013 zu,
dass es keinerlei Klagen seitens der Bundesländer über eine zu geringe
finanzielle Ausstattung für den Hochwasserschutz gegeben habe?

9. Welche von Bayern gemeldeten Überschwemmungsgebiete laut § 31b Ab-
satz 2 des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschut-
zes (im Weiteren kurz: Hochwasserschutzgesetz) stimmen mit den jetzt
überfluteten Flächen entlang der Donau überein (bitte mit Auflistung und
Kartenmaterial)?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14472

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Bauflächen, die nach dem
Jahr 1988, nach dem Jahr 1999 bzw. nach dem Jahr 2002 in diesen genann-
ten Gebieten ausgewiesen wurden, und um welche Flächen handelt es sich
(bitte auflisten)?

11. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind an der Donau gemäß Europä-
ischer Hochwasserrahmenrichtlinie geplant, und wie war die Bundesregie-
rung in die Planung eingebunden?

12. Entspricht das bayerische „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020“
den nach § 31d Absatz 3 des Hochwasserschutzgesetzes bis zum 10. Mai
2009 aufzustellenden Hochwasserschutzplänen?

13. In welchen Punkten unterscheiden sich die Hochwasserschutzmaßnahmen
der Ausbauvarianten A und C 2,80 an der Donau, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Unterschiede hinsichtlich einer vom Ausbau unab-
hängigen Verbesserung des Hochwasserschutzes?

14. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung 700 Flutmulden gemäß Hoch-
wasserschutzmaßnahmen nach Ausbauvariante A entlang der Donau ange-
legt?

15. Kann es nach Kenntnis der Bundesregierung vor Ort zu Verzögerungen we-
gen konträren Flächennutzungsvorstellungen des Flächeneigners oder der
Flächeneignerin kommen, und wo liegen diese Mulden genau?

16. Unterstützt die Bundesregierung den Beschluss der Bayerischen Staats-
regierung vom Februar 2013 zum Ausbau der Wasserstraße nach Variante A
und insbesondere zur verfahrensmäßigen Abtrennung der Planung und
Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes
auf gesamter Länge zwischen Straubing und Vilshofen nach Variante A
(bitte begründen)?

Wenn ja, werden diese Maßnahmen zum Hochwasserschutz nach Kenntnis
der Bundesregierung zeitlich vorgezogen?

17. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im Frühjahr 2013 mit dem Be-
schluss für den Donauausbau nach Variante A beschlossenen 600 Mio. Euro
für den Hochwasserschutz Teil der für den Aktionsplan 2020 veranschlagten
2,3 Mrd. Euro, oder wurden diese 600 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt,
und in welcher Höhe beteiligt sich die Bundesregierung an diesen Kosten?

18. Ist der Bund bereit, die für den Donauausbau von der RMD AG im Namen
und auf Rechnung der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Grundstü-
cke (Donaukanalisierungs-Vertrag vom 11. August 1976), die nicht mehr
für den Ausbau der Donau nach Variante C 2,80 mit Staustufe und Seiten-
kanal verwendet werden, für den ökologischen Hochwasserschutz, insbe-
sondere für die Bereitstellung von zusätzlichem Überschwemmungsraum
zur Verfügung zu stellen?

Wenn nein, warum nicht?

19. Gibt es eine bundeseinheitliche Regelung zur Enteignung von Flächenei-
gentümerinnen und -eigentümern und eine dazugehörige festgelegte Rege-
lung zur Entschädigung?

Wenn ja, wie sieht diese aus (Ersatzfläche pro enteigneter Fläche, bei Aus-
gleichszahlung prozentuale Bemessung am Quadratmeter- oder Grund-
stückspreis)?

Wenn nein, bis wann will die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Re-
gelung für eventuelle, aus Hochwasserschutzgründen notwendige Enteig-
nung erarbeiten?

Drucksache 17/14472 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
20. Ist eine Enteignung von Bäuerinnen und Bauern in Überschwemmungsge-
bieten denkbar und nach derzeitigem (Bundes-)Recht zulässig?

Wenn ja, welche Kriterien müssten in diesem Falle erfüllt sein?

21. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Hochwasserschutzkonzept?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Hochwasserschutzkonzepte der
Bundesländer (insbesondere auch in Bezug auf die Elbe, die durch zehn
Bundesländer fließt) in ein nationales Hochwasserschutzkonzept integrie-
ren?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 24. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
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