BT-Drucksache 17/14405

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums der Finanzen

Vom 11. Juli 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14405
17. Wahlperiode 11. 07. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.

Ausmaß der Nebentätigkeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Bundesministeriums der Finanzen

Beamtinnen und Beamte können neben ihrer Haupttätigkeit eine Nebentätigkeit
ausführen. Auf Bundesebene wird hiervon Gebrauch gemacht. Ministerial-
beamtinnen und -beamte halten Vorträge auf Konferenzen, publizieren Fach-
artikel oder sind beratend tätig. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit
der Haupttätigkeit sieht das Bundesbeamtengesetz Regelungen vor, inwieweit
Nebentätigkeiten vom Dienstherrn zu genehmigen sind oder nicht genehmi-
gungspflichtig sind, gleichwohl aber dem Dienstherrn angezeigt werden müs-
sen. Dieses Vorgehen soll überdies sicherstellen, dass für die Nebentätigkeit öf-
fentliche Ressourcen nicht zweckentfremdet werden. Aus der Antwort der Bun-
desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 2. Mai
2013 auf Bundestagsdrucksache 17/13363 geht hervor, dass in absoluten Zah-
len die im Bundesministerium der Finanzen (BMF) tätigen Beamtinnen und
Beamten den meisten Nebentätigkeiten nachgehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im BMF
absolut am meisten und auch relativ in einem sehr starken Maße Nebentätig-
keiten ausgeübt werden, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Pro-
bleme, dass eine objektive Erledigung der Haupttätigkeit gewahrt bleibt
(bitte mit Begründung)?

2. Welche Maßnahmen haben Beamtinnen und Beamte zu treffen, um ein-
deutig kenntlich zu machen, dass bei Ausübung der Nebentätigkeit nicht im
Namen des Ministeriums gehandelt wird (vgl. die Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 2. Mai 2013 auf
Bundestagsdrucksache 17/13363, bitte differenziert nach Art der Tätigkeit,
wie Vortrag, schriftlicher Fachartikel, Projektarbeit, angeben)?

3. Erachtet die Bundesregierung es als problematisch in Bezug auf die Frage 2
an, wenn sich vermehrt Fachartikel von Beamtinnen und Beamten des BMF
in Fachzeitschriften finden, in denen z. B. zum Autor der persönliche Kurz-

lebenslauf und die jeweiligen beruflichen Stationen im Ministerium angege-
ben werden, gleichwohl aber nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass
die Nebentätigkeit und die damit verbundene Meinungsäußerung nicht im
Namen des Ministeriums geschieht (bitte mit Begründung)?

Drucksache 17/14405 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. Erachtet die Bundesregierung den Umstand als problematisch, wenn Be-
amtinnen und Beamte des BMF in Fachzeitschriften häufig die durch sie
selbst erstellten Verwaltungsanweisungen, Erlasse, Richtlinien usw. kom-
mentieren, und welche diesbezüglichen Einschränkungen existieren hin-
sichtlich einer wortgleichen oder wortähnlichen Verwendung von Textpas-
sagen aus in der Haupttätigkeit erstellen Dokumenten (bitte mit Begrün-
dung)?

5. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeam-
tengesetzes im BMF genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und
2012, aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der
niedrigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen
Vergütung gemäß § 8 der Bundesnebentätigkeitsverordnung, jeweils mit
Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverord-
nung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch genommen wur-
den, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

6. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 des Bundesbeam-
tengesetzes im BMF nicht genehmigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011
und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationse-
bene über der niedrigsten Organisationsebene, differenziert nach Ableh-
nungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 des Bundesbeamtengesetzes, und
jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

7. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes im BMF angezeigt, jeweils in
den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächst-
höheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, je-
weils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, je-
weils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß § 9 der Bundesnebentätig-
keitsverordnung Personal oder Material des Dienstherrn in Anspruch ge-
nommen wurden, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

8. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes im BMF untersagt, jeweils in
den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächst-
höheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, und
jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

9. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1
des Bundesbeamtengesetzes im BMF angezeigt, jeweils in den Jahren
2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, je-
weils mit Angabe der durchschnittlichen voraussichtlichen Vergütung, und
jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

10. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2
des Bundesbeamtengesetzes im BMF untersagt, jeweils in den Jahren
2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppe, und
jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

11. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 1 des Bundesbeam-
tengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden genehmigt, jeweils in
den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der nächst-
höheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationsebene, je-
weils mit Angabe der durchschnittlichen Vergütung gemäß § 8 der Bundes-
nebentätigkeitsverordnung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen gemäß
§ 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des
Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der
Anzahl der Personen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14405

12. Wie viele Nebentätigkeiten wurden nach § 99 Absatz 2 des Bundesbeam-
tengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden nicht genehmigt, je-
weils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt nach der
nächsthöheren Organisationsebene über der niedrigsten Organisationse-
bene, differenziert nach Ablehnungsgrund gemäß § 99 Absatz 2 und 3 des
Bundesbeamtengesetzes, jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

13. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten
Behörden angezeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen
voraussichtlichen Vergütung, jeweils mit Angabe der Fälle, in denen ge-
mäß § 9 der Bundesnebentätigkeitsverordnung Personal oder Material des
Dienstherrn in Anspruch genommen wurden, und jeweils mit Angabe der
Anzahl der Personen?

14. Wie viele nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wurden nach
§ 100 Absatz 4 des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten
Behörden untersagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils
aufgeschlüsselt nach der nächsthöheren Organisationsebene über der nied-
rigsten Organisationsebene, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Perso-
nen?

15. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 1
des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden ange-
zeigt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppe, jeweils mit Angabe der durchschnittlichen vor-
aussichtlichen Vergütung, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Perso-
nen?

16. Wie viele anzeigepflichtige Nebentätigkeiten wurden nach § 105 Absatz 2
des Bundesbeamtengesetzes in dem BMF nachgeordneten Behörden unter-
sagt, jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012, jeweils aufgeschlüsselt
nach Besoldungsgruppe, und jeweils mit Angabe der Anzahl der Personen?

17. In wie vielen Fällen mussten Beamtinnen und Beamte des BMF oder von
diesem nachgeordneten Behörden Vergütungen aus Nebentätigkeiten ab-
treten (bitte differenziert nach Jahr, Gesamthöhe, Gesamtanzahl)?

18. Welche internen Richtlinien oder Anweisungen im BMF existieren über
die Verwendung von internen Dokumenten bzw. solchen, die noch nicht
veröffentlicht sind, im Rahmen von Nebentätigkeiten (bitte mit Begrün-
dung)?

19. Welche entgeltlichen Nebentätigkeiten haben im BMF

a) der Minister,

b) die parlamentarischen Staatssekretäre,

c) die beamteten Staatssekretäre,

d) die Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter

ausgeübt (bitte mit Angabe der Anzahl der Tätigkeiten, Angabe der Ge-
samthöhe, Angabe der Personen, Auftraggeber, differenziert für die Jahre
in der 17. Legislaturperiode)?

20. Welche nicht entgeltlichen Nebentätigkeiten haben im BMF

a) der Minister,
b) die parlamentarischen Staatssekretäre,

Drucksache 17/14405 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
c) die beamteten Staatssekretäre,

d) die Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter

ausgeübt (bitte mit Angabe der Anzahl der Tätigkeiten, Angabe der Per-
sonen, Auftraggeber, differenziert für die Jahre in der 17. Legislaturpe-
riode)?

Berlin, den 11. Juli 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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