Vom 26. Juni 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14231
17. Wahlperiode 26. 06. 2013
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksachen 17/13870, 17/14195 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Titel des Gesetzentwurfs wird wie folgt gefasst:
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
und der Abgabenordnung in Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“.
2. Dem Artikel 1 werden die folgenden Artikel 1 und 2 vorangestellt:
‚Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung
Dem § 15 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch … ge-
ändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Regelungen zu Ehegatten und Ehen in diesem Gesetz sowie aller
Steuern gemäß § 1 Absatz 1 sind auch auf Lebenspartner und Lebenspart-
nerschaften anzuwenden.“
Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Dem Artikel 97 § 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom
14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch …
geändert worden ist, wird folgender Absatz 10 angefügt:
„(10) Der durch Artikel 1 des Gesetzes vom … (BGBl. I S. … [einsetzen:
Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) eingefügte
§ 15 Absatz 3 der Abgabenordnung ist auf alle beim Inkrafttreten des Geset-
zes anhängigen Verfahren sowie auf gemeinsamen Antrag der Lebenspartner
auch auf bestandskräftige Festsetzungen anzuwenden.“‘
3. Die bisherigen Artikel 1 und 2 werden die Artikel 3 und 4.
Berlin, den 25. Juni 2013
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Drucksache 17/14231 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Begründung
Durch die Einführung einer Generalnorm in der Abgabenordnung wird eine
umfassende steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
mit der Ehe hergestellt.