BT-Drucksache 17/14209

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksachen 17/13471, 17/14181 - Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung anderer Gesetze (Standortauswahlgesetz - StandAG)

Vom 26. Juni 2013


DIE GRÜNEN
– Drucksachen 17/13471, 17/14181 –

Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein
Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung
anderer Gesetze
(Standortauswahlgesetz – StandAG)

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13833, 17/13926 –

Entwurf eines Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein
Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und zur Änderung
anderer Gesetze
(Standortauswahlgesetz – StandAG)

Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bernhard Schulte-Drüggelte, Uwe Beckmeyer,
Stephan Thomae und Sven-Christian Kindler

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die einzelnen Verfahrensschritte für die ergebnisoffene Su-
che und Auswahl eines Standortes für den sicheren Verbleib
der insbesondere Wärme entwickelnden radioaktiven Ab-
fälle festzulegen.

Die finanziellen Auswirkungen der Gesetzentwürfe unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für

lichen Vorschriften (§ 21b des Atomgesetzes in Verbindung
mit der Endlagervorausleistungsverordnung) verpflichtet
sind, werden sie auch für die bei der Durchführung des
Standortauswahlverfahrens anfallenden Kosten entspre-
chend des auf sie entfallenden Anteils herangezogen werden.
Der Anteil ergibt sich nach den Regelungen der Endlagervo-
rausleistungsverordnung.
1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14209
17. Wahlperiode 26. 06. 2013

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beschlossenen
Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie
folgt dar:

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Soweit Bund oder Länder über ihre Beteiligung z. B. an For-
schungseinrichtungen bereits heute zur Mitfinanzierung bei
der Erkundung von Endlagerstätten nach den beitragsrecht-

Für Kommunen fallen durch diese Gesetze keine Haushalts-
ausgaben ohne Erfüllungsaufwand an.

Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht durch diese Ge-
setze kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Drucksache 17/14209 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Berlin, den 26. Juni 2013

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Roland Claus
Berichterstatter

Bernhard Schulte-Drüggelte
Berichterstatter

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

Stephan Thomae
Berichterstatter

Sven-Christian Kindler
Berichterstatter
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Die Abfallablieferungspflichtigen haben den dargestellten
Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes grundsätz-
lich als notwendigen Aufwand für die Standortauswahl und
Erkundung zu refinanzieren.

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Bund

Diese Gesetze bilden den Rahmen für ein künftiges, in meh-
rere Schritte unterteiltes Auswahlverfahren.

Bei der Prognose der Gesamtkosten des Standortauswahl-
verfahrens werden die Dauer des Verfahrens und die Kosten
für die Erkundung potenzieller Standorte bestimmend sein.
Die Gesetze sehen indes keine konkrete Anzahl von zu er-
kundenden Standorten vor, so dass für die Kostenschätzung
auf Erfahrungswerte aus Deutschland und anderen Ländern
(z. B. Schweiz, Schweden und Frankreich) zurückgegriffen
werden muss. Angenommen wird eine intensive übertägige
Erkundung von fünf Standorten (jeweils 100 Mio. Euro,
inklusive Forschungsarbeiten) und eine untertägige Erkun-
dung von zwei Standorten (jeweils 500 Mio. Euro, inklusive
Forschungsarbeiten). Hinzu kommen Kosten für die Offen-
haltung des Erkundungsbergwerks Gorleben von 20 Mio.
Euro pro Jahr für 15 Jahre oder Rückbaukosten von ange-
nommen 150 Mio. Euro für das Erkundungsbergwerk und
verkürzte Offenhaltung. Für die Arbeiten der Kommission
sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit (durch die Kom-
mission, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung, den

Vorhabenträger und das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit) und die Durchführung
der dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgung im
Standortauswahlverfahren zugewiesenen Aufgaben inklu-
sive erhöhter Sachverständigentitel werden Kosten von ca.
26 Mio. Euro pro Jahr für 15 Jahre angesetzt. Insgesamt ist
ein Erfüllungsaufwand für das gesamte Standortauswahl-
verfahren von etwas über 2 Mrd. Euro zu erwarten.

Länder

Den Ländern und Kommunen entsteht kein Erfüllungsauf-
wand durch diese Gesetze.

Weitere Kosten

Ein Einfluss dieser Gesetze auf das Preisniveau, insbeson-
dere auf die Verbraucherpreise, wird nicht erwartet.

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor-
gelegten Beschlussempfehlung.

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