Vom 26. Juni 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14174
17. Wahlperiode 26. 06. 2013
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/13754 –
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der
Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission in Mali (MINUSMA)
auf Grundlage der Resolution 2100 (2013) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 25. April 2013
A. Problem
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gebeten, der von ihr am
5. Juni 2013 beschlossenen Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
Beteiligung an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der
Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) bis zum 30. Juni 2014 mit bis zu
150 Soldatinnen und Soldaten zuzustimmen.
Mali befindet sich an einem Scheideweg. Voraussetzung für eine Stabilisierung
Malis sind die Schaffung eines sicheren Umfeldes im Norden, der Aufbau legi-
timer staatlicher Autorität und funktionierender staatlicher Strukturen in ganz
Mali sowie die Verbesserung der humanitären Lage und der Situation der
Menschenrechte. Die Sicherheitslage bleibt auch nach dem Einsatz franzö-
sischer Truppen und der afrikanisch geführten Mission AFISMA (African-led
International Support Mission to Mali) volatil. Obwohl die terroristisch-islamis-
tischen Gruppen im Norden Malis durch die französische Operation deutlich ge-
schwächt wurden, stellen sie nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung
sowie eine Bedrohung für die territoriale Integrität, staatliche Autorität und Sta-
bilität Malis dar. Zudem halten die Spannungen zwischen der malischen Über-
gangsregierung und der von Tuareg dominierten Bewegung MNLA (Mouve-
ment National de Liberation de l’Azawad) weiterhin an. Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen hat daher am 25. April 2013 die Einrichtung der MINUSMA
beschlossen, die zum 1. Juli 2013 die Aufgaben der afrikanisch geführten Mis-
sion AFISMA übernehmen soll. Gleichzeitig wird damit der Einsatz der interna-
tionalen Unterstützungsmission AFISMA enden. Im Gegensatz zu AFISMA,
deren Mandat lediglich die Unterstützung der malischen Streitkräfte beim Auf-
bau von Kapazitäten sowie bei der Wiederherstellung der territorialen Integrität
Malis vorsah, soll MINUSMA einen umfassenden Beitrag zur Stabilisierung
Malis leisten. Das Mandat der Mission MINUSMA umfasst die Stabilisierung
wichtiger Bevölkerungszentren sowie die Unterstützung bei der Wiederherstel-
lung der staatlichen Autoritäten im ganzen Land, die Unterstützung für die Um-
Drucksache 17/14174 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
setzung des Fahrplans für den Übergang (Road Map), einschließlich des natio-
nalen politischen Dialogs und des Wahlprozesses, den Schutz von Zivilpersonen
und des Personals der Vereinten Nationen, die Förderung und den Schutz der
Menschenrechte, die Unterstützung für humanitäre Hilfe, die Unterstützung für
die Erhaltung des Kulturguts sowie die Unterstützung für nationale und interna-
tionale Justiz. Deutschland hat bisher schon im Rahmen eines vernetzten Ansat-
zes substantielle Unterstützung für Mali geleistet. So hat Deutschland die afri-
kanisch geführte Mission AFISMA und die zur Unterstützung von AFISMA
eingesetzten französischen Kräfte mit taktischem Lufttransport und Luftbetan-
kung unterstützt und beteiligt sich an der EU-Ausbildungsmission für malische
Streitkräfte (European Training Mission in Mali – EUTM Mali). Die deutsche
Beteiligung an MINUSMA schließt an die für die afrikanisch geführte interna-
tionale Militärmission in Mali (AFISMA) geleisteten Beiträge an. Sie erfolgt
vorrangig innerhalb Malis. Unterstützungsleistungen bei Lufttransport und Luft-
betankung zur Unterstützung französischer Kräfte können in und über Mali so-
wie in und über Staaten erfolgen, von denen eine Genehmigung der jeweiligen
Regierungen vorliegt. Mit der Beteiligung an MINUSMA setzt Deutschland im
Sinne eines vernetzten Ansatzes sein umfassendes Engagement in Mali und der
Sahel-Region fort.
B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deut-
schen Bundestages (GO-BT) in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stel-
lung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14174
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 17/13754 anzunehmen.
Berlin, den 26. Juni 2013
Der Auswärtige Ausschuss
Ruprecht Polenz
Vorsitzender
Karl-Georg Wellmann
Berichterstatter
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin
Marina Schuster
Berichterstatterin
Jan van Aken
Berichterstatter
Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin
Fahrplans für den Übergang (Road Map), einschließlich des
nationalen politischen Dialogs und des Wahlprozesses, den
Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten
Nationen, die Förderung und den Schutz der Menschenrechte,
die Unterstützung für humanitäre Hilfe, die Unterstützung
für die Erhaltung des Kulturguts sowie die Unterstützung für
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
Drucksache 17/14174 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Karl-Georg Wellmann, Heidemarie Wieczorek-Zeul,
Marina Schuster, Jan van Aken und Kerstin Müller (Köln)
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/13754 in seiner 247. Sitzung am 14. Juni 2013 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union und gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gebeten,
der von ihr am 5. Juni 2013 beschlossenen Entsendung be-
waffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der Mul-
tidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Ver-
einten Nationen in Mali (MINUSMA) bis zum 30. Juni 2014
mit bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten zuzustimmen.
Mali befindet sich an einem Scheideweg. Voraussetzung für
eine Stabilisierung Malis sind die Schaffung eines sicheren
Umfeldes im Norden, der Aufbau legitimer staatlicher Auto-
rität und funktionierender staatlicher Strukturen in ganz Mali
sowie die Verbesserung der humanitären Lage und der Situ-
ation der Menschenrechte. Die Sicherheitslage bleibt auch
nach dem Einsatz französischer Truppen und der afrikanisch
geführten Mission AFISMA volatil. Obwohl die terroris-
tisch-islamistischen Gruppen im Norden Malis durch die
französische Operation deutlich geschwächt wurden, stellen
sie nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie
eine Bedrohung für die territoriale Integrität, staatliche Au-
torität und Stabilität Malis dar. Zudem halten die Spannun-
gen zwischen der malischen Übergangsregierung und der
von Tuareg dominierten Bewegung MNLA weiterhin an.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat daher am
25. April 2013 die Einrichtung der MINUSMA beschlossen,
die zum 1. Juli 2013 die Aufgaben der afrikanisch geführten
Mission AFISMA übernehmen soll. Gleichzeitig wird damit
der Einsatz der internationalen Unterstützungsmission
AFISMA enden. Im Gegensatz zu AFISMA, deren Mandat
lediglich die Unterstützung der malischen Streitkräfte beim
Aufbau von Kapazitäten sowie bei der Wiederherstellung
der territorialen Integrität Malis vorsah, soll MINUSMA
einen umfassenden Beitrag zur Stabilisierung Malis leisten.
Das Mandat der Mission MINUSMA umfasst die Stabilisie-
rung wichtiger Bevölkerungszentren sowie die Unterstüt-
zung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autoritäten
im ganzen Land, die Unterstützung für die Umsetzung des
terstützung für Mali geleistet. So hat Deutschland die afrika-
nisch geführte Mission AFISMA und die zur Unterstützung
von AFISMA eingesetzten französischen Kräfte mit takti-
schem Lufttransport und Luftbetankung unterstützt und be-
teiligt sich an der EU-Ausbildungsmission für malische
Streitkräfte (EUTM Mali). Die deutsche Beteiligung an
MINUSMA schließt an die für die afrikanisch geführte inter-
nationale Militärmission in Mali (AFISMA) geleisteten Bei-
träge an. Sie erfolgt vorrangig innerhalb Malis. Unterstüt-
zungsleistungen bei Lufttransport und Luftbetankung zur
Unterstützung französischer Kräfte können in und über Mali
sowie in und über Staaten erfolgen, von denen eine Ge-
nehmigung der jeweiligen Regierungen vorliegt. Mit der Be-
teiligung an MINUSMA setzt Deutschland im Sinne eines
vernetzten Ansatzes sein umfassendes Engagement in Mali
und der Sahel-Region fort.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/13754 in seiner 142. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/13754 in seiner 145. Sitzung am 26. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/13754 in seiner 88. Sitzung
am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die
Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/13754 in
seiner 85. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag auf Drucksache 17/13754 in seiner
93. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.
nationale und internationale Justiz. Deutschland hat bisher
schon im Rahmen eines vernetzten Ansatzes substantielle Un-
17/13754 in seiner 88. Sitzung am 26. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14174
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.
Berlin, den 26. Juni 2013
Karl-Georg Wellmann
Berichterstatter
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Berichterstatterin
Marina Schuster
Berichterstatterin
Jan van Aken
Berichterstatter
Kerstin Müller (Köln)
Berichterstatterin