BT-Drucksache 17/14011

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9149 - Wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenwagen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8462 - Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten

Vom 14. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/14011
17. Wahlperiode 14. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter,
Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9149 –

Wirksame Anreize für klimafreundlichere Firmenwagen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8462 –

Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten

A. Problem

Personenkraftwagen sind gegenwärtig für ca. 12 Prozent der Treibhausgas-
emissionen Deutschlands verantwortlich. Angesichts weiterhin steigender
Fahrleistungen muss der durchschnittliche Verbrauch in Deutschland neu zuge-
lassener Personenkraftwagen gesenkt werden, damit der motorisierte Indivi-
dualverkehr den erforderlichen Beitrag zum Erreichen der nationalen, europäi-
schen und internationalen Klimaziele leistet.

Seit dem Jahr 2001 werden in Deutschland mehr Neuwagen durch Unterneh-
men und Selbständige angeschafft als von Privaten. Der Anteil von Geschäfts-
wagen bei Neuzulassungen lag selbst in dem von Wirtschaftskrise und Ab-
wrackprämie geprägten Jahr 2009 bei über 50 Prozent. Der durchschnittliche
Verbrauch neuer Firmenwagen liegt erheblich über dem neuer Personenkraft-
wagen von Privaten. Da Firmenwagen zudem meist als Gebrauchtwagen an
Private weiterverkauft werden, sinkt der durchschnittliche Verbrauch von Per-
sonenkraftwagen in Deutschland zu langsam. Durch ihren entscheidenden Ein-

fluss auf den Gebrauchtwagenmarkt können Firmenwagen daher Vorreiter bei
der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein. Das gilt ins-
besondere für den Bereich der gehobenen Mittel- und Oberklasse, in dem der
Anteil der Geschäftswagen sogar 85 Prozent erreicht.

Drucksache 17/14011 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die
steuerliche Abzugsfähigkeit für Personenkraftwagen begrenzt, die Besteuerung
der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die als Firmenwagen genutzt
werden, entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen diffe-
renziert sowie die gesetzliche Regelung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten
umfassend evaluiert und die maßgeblichen CO2-Werte und deren jährliche Ab-
senkung gegebenenfalls angepasst werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9149 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deut-
sche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, mit dem der Anteil der steuerlich geltend zu machenden Abschreibungen
sowie die Absetzbarkeit der weiteren Kosten für Dienstwagen, dabei insbeson-
dere der Kraftstoffkosten, bei Unternehmen mit steigendem CO2-Ausstoß ver-
ringert werden und bei Überschreiten des Doppelten eines Zielwertes entfallen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung
(geldwerter Vorteil) von Dienstwagen im Einkommensteuerrecht so geändert
werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem CO2-Ausstoß entsprechend
erhöht.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8462 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Zu Buchstabe a

Der Antrag macht keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen.

Zu Buchstabe b

Auf der Basis der heutigen Dienstwagenflotten geht die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN von Steuermehreinnahmen von mindestens 3,5 Mrd. Euro
aus.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/14011

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/9149 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/8462 abzulehnen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Olav Gutting
Berichterstatter

Annette Sawade
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Lisa Paus
Berichterstatterin

werden. Je übersteigende 5 g CO2/km reduziert sich ten des Doppelten eines Zielwertes entfällt;

die Abzugsfähigkeit um 2,5 Prozentpunkte. Der maß-
gebliche CO2-Wert ist bis 2020 jedes Jahr um 5 g zu
vermindern;

2. die Besteuerung der privaten Nutzung von Personen-

– die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung
(geldwerter Vorteil) von Dienstwagen im Einkom-
mensteuerrecht so geändert werden soll, dass sich die
Besteuerung mit steigendem CO2-Ausstoß entspre-
Drucksache 17/14011 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Olav Gutting, Annette Sawade, Dr. Barbara Höll und
Lisa Paus

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9149 in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8462 in seiner 156. Sitzung am 27. Januar 2012 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem
Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und dem Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag beschließen soll:

I. festzustellen, dass Personenkraftwagen gegenwärtig für
ca. 12 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutsch-
lands verantwortlich sind und angesichts weiterhin stei-
gender Fahrleistungen der durchschnittliche Verbrauch
in Deutschland neu zugelassener Personenkraftwagen
zügig deutlich gesenkt werden muss, damit der motori-
sierte Individualverkehr den erforderlichen Beitrag zum
Erreichen der nationalen, europäischen und internationa-
len Klimaziele leistet. Die Firmenwagenflotte habe ei-
nen große Bedeutung für den durchschnittlichen Ver-
brauch von Personenkraftwagen in Deutschland. Es sei
daher umgehend erforderlich, finanzielle Anreize für die
Anschaffung klimafreundlicherer Firmenwagen zu be-
schließen.

II. die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem steuerliche Vorschriften bezüglich
der von Firmen genutzten Personenkraftwagen an ökolo-
gischen Kriterien ausgerichtet werden. Im Einzelnen soll

1. die steuerliche Abzugsfähigkeit des Aufwandes für
Personenkraftwagen, die ab dem Jahr 2013 erstmals
zugelassen und als Firmenwagen genutzt werden,
entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxid-
emissionen begrenzt werden. Für Fahrzeuge mit ei-
nem CO2-Ausstoß bis zu 125 g CO2/km kann der
Aufwand wie bisher zu 100 Prozent geltend gemacht

genutzt werden, entsprechend den fahrzeugspezifi-
schen Kohlendioxidemissionen differenziert werden.
Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis zu 125 g
CO2/km sind als positiver Anreiz nur noch 0,9 Pro-
zent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der
Erstzulassung pro Kalendermonat zu versteuern. Je
übersteigende 5 g CO2/km sind 0,025 Prozentpunkte
mehr zu versteuern. Für die Fälle, in denen alternativ
Fahrtenbücher geführt werden, sind analoge Rege-
lungen vorzusehen. Der maßgebliche CO2-Wert ist
bis zum Jahr 2020 jährlich um 5 g zu vermindern;

3. die gesetzliche Regelung zwei Jahre nach deren In-
krafttreten umfassend evaluiert und die maßgebli-
chen CO2-Werte und deren jährliche Absenkung ge-
gebenenfalls angepasst werden.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht
vor, dass der Deutsche Bundestag beschließen soll:

I. festzustellen, dass Dienstwagen einen entscheidenden
Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt haben und Vor-
reiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge
in Deutschland sein können. Das Steuerrecht soll beim
Wandel hin zu einem energieeffizienten und modernen
Automobilsektor Unterstützung leisten, indem es An-
reize für mehr Nachfrage nach spritsparenden Pkw setzt.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sieht weiterhin vor, dass der Deutsche Bundestag be-
schließen soll festzustellen, dass Hintergrund, Analyse
und Handlungsoptionen für eine sozial und ökologisch
vorteilhafte Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung
gemäß der im Antrag enthaltenen Formulierung zu be-
schreiben sind.

II. die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem

– die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Un-
ternehmen so geändert wird, dass sich der Anteil der
steuerlich geltend zu machenden Abschreibungen für
einen Dienstwagen mit steigendem CO2-Ausstoß ver-
ringert und die Absetzbarkeit bei Überschreiten des
Doppelten eines Zielwertes entfällt;

– die steuerliche Absetzbarkeit der weiteren Kosten für
Dienstwagen, und dabei insbesondere der Kraftstoff-
kosten, für Unternehmen so geändert werden soll,
dass sich der Anteil der steuerlich geltend zu ma-
chenden Aufwendungen mit steigendem CO2-Aus-
stoß verringert und die Absetzbarkeit bei Überschrei-
kraftwagen (sog. 1-Prozent-Regelung), die ab dem
Jahr 2013 erstmals zugelassen und als Firmenwagen

chend erhöht. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von
weniger als 60 g/km sollten dabei bis zum 31. De-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/14011

zember 2015 von der Versteuerung des geldwerten
Vorteils komplett befreit werden.

Der CO2-Zielwert soll schrittweise abgesenkt werden,
und zwar von anfangs 120 g/km zum 1. Januar 2013 auf
100 g/km und zum 1. Januar 2016 auf 80 g/km.

III. Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 112. Sitzung am 7. No-
vember 2012 ein öffentliches Fachgespräch zu den Anträ-
gen durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige, Ver-
bände und Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellung-
nahme:

1. Bundessteuerberaterkammer,

2. Hechtner, Prof. Frank, FU Berlin,

3. Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.,

4. Thöne, Dr. Michael, Finanzwissenschaftliches For-
schungsinstitut an der Universität zu Köln,

5. Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA),

6. Verkehrsclub Deutschland (VCD).

IV. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Antrag in seiner 107. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN Ablehnung.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag in seiner 103. Sitzung am 12. Juni
2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 107. Sit-
zung am 8. November 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. Ab-
lehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 108. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. Ablehnung.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Antrag in seiner 107. Sitzung am 12. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat die Anträge auf Drucksachen
17/9149 und 17/8462 in seiner 104. Sitzung am 17. Oktober
2012 erstmalig beraten und die Durchführung eines öffent-
lichen Fachgesprächs am 7. November 2012 beschlossen
(vgl. Abschnitt III).

Nach Durchführung des Fachgesprächs hat der Finanzaus-
schuss die Beratung beider Anträge in seiner 144. Sitzung
am 12. Juni 2013 abgeschlossen.

Zu Buchstabe a

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/9149.

Zu Buchstabe b

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/8462.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP beton-
ten, man lehne beide Anträge ab, da die geltende Besteue-
rung für Dienstwagen sachgerecht sei und sich in den letz-
ten Jahren bewährt habe. Das gelte sowohl für die Ein-Pro-
zent-Regelung als auch für den steuerlichen Abzug von
Pkw-Kosten als Betriebsausgaben. Allein die Tatsache, dass
immer wieder von einem „Dienstwagenprivileg“ die Rede
sei, zeige, dass von den Antragstellern das Nettoprinzip
nicht verstanden werde. Der Abzug von Betriebsausgaben,
wozu die Kosten für betrieblich genutzte Pkw gehören wür-
den, stelle gerade kein Steuerprivileg dar. Es handele sich
vielmehr um Aufwendungen, die durch den Betrieb veran-
lasst seien, wozu eben auch die Kosten eines Betriebs-Pkw
gehörten. Durch eine Verknüpfung der Abzugsfähigkeit von
Betriebsausgaben mit dem Schadstoffausstoß würde in un-
zulässiger Weise die unternehmerische Gestaltungsfreiheit
eingeschränkt.

Dabei bestünden auch verfassungsrechtliche Bedenken, da
sich die Antragsteller lediglich auf Pkw konzentrieren wür-
den. Alles andere, etwa Maschinen, Heizungsanlagen oder
Gebäude, würden nicht in gleicher Weise behandelt. Wenn
man konsequent wäre, müsste man dann aber z. B. auch bei
schlecht wärmegedämmten Gebäuden eine verminderte Ab-
schreibung ansetzen. Die Anträge enthielten unsystemati-
sche, inkonsequente und verfassungswidrige Pläne.

Außerdem gäbe es auch arbeitsmarktbezogene Gründe, die
gegen die Anträge sprächen. In Deutschland existiere eine
prosperierende Premium-Automobilindustrie, die hundert-
tausende Arbeitsplätze schaffe und die national und interna-
tional wettbewerbsfähig sei. Diese Arbeitsplätze würden
durch die vorgelegten Pläne gefährdet.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der beiden Anträge seien
zudem unsozial, da all diejenigen, die es sich kurzfristig
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. Ablehnung.

nicht leisten könnten, auf energieeffizientere, neuere und
teurere Fahrzeuge umzusteigen, benachteiligt würden. Das

Drucksache 17/14011 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

beträfe vor allem Normalverdiener und kleine Betriebe. Was
die Pläne zur Belastung von Unternehmen und Mittelständ-
lern anbelange, sei man von den antragstellenden Fraktio-
nen allerdings nichts anderes gewohnt.

Insbesondere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
übersehe in ihrem Antrag, dass die Bedeutung von Dienst-
wagen weit über die Ausstattung von gutverdienenden Ma-
nagern mit schweren Limousinen hinaus gehe. Es mangele
den Antragstellern an einer differenzierten Betrachtung, da
Dienstwagen, die als Transportfahrzeuge dienten, natürli-
cherweise einen höheren CO2-Ausstoß hätten und die vor-
geschlagene steuerliche Regelung in diesem Bereich ent-
sprechend belastende Auswirkungen verursachen würde.
Dieser Punkt werde im Antrag der Fraktion DIE LINKE.
zumindest berücksichtigt. Allerdings verfolgten beide An-
träge den Grundansatz, CO2-Emissionen mit Hilfe von
Sanktionen zu verringern. Die Koalitionsfraktionen bevor-
zugten einen anderen Weg. Man habe im Jahressteuergesetz
2013 die Förderung der E-Mobilität im Bereich der Dienst-
wagen berücksichtigt. Anreize zu schaffen, sei gegenüber
einer Bestrafung der bessere Weg.

Die Fraktion der SPD unterstrich, man sei sich in dem
Ziel, den CO2-Ausstoß auch bei Dienstwagen zu reduzieren,
mit den antragstellenden Fraktionen einig. Die Details in
den Anträgen seien allerdings überarbeitungswürdig. Daher
werde man beide Anträge nun doch, abweichend vom Mit-
beratungsvotum im Haushaltsausschuss, ablehnen müssen.
Es sei zu beachten, dass die vorgeschlagenen Regelungen in
unterschiedlicher Weise zum einen Arbeitnehmer und zum
anderen Arbeitsgeber treffen würden. Zum Beispiel würden
im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle nicht berück-
sichtigt. Dadurch würden die entsprechenden Kosten nicht
wirksam und das Nettoprinzip würde verletzt. Zudem werde
offen gelassen, inwieweit Altfahrzeuge berücksichtigt wer-
den sollten.

Beim Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. sehe man positiv,
dass die Schwierigkeiten kleinerer Handwerker und sozialer
Dienste mit der vorgeschlagenen neuen Besteuerung beach-
tet worden seien. Es habe sich in der Anhörung gezeigt,
dass auf diese Gruppen höhere Kosten zukommen würden.

Letztlich lehne die Fraktion der SPD beide Anträge ab, da
man Zweifel daran habe, ob die Reduzierung des CO2-Aus-
stoßes durch steuerrechtliche Regelungen im vorgesehenen
Ausmaß sinnvoll sei. Man wolle in der kommenden Legis-
laturperiode eine umfassende Neugestaltung des Systems
erreichen.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, dass es bei der Ziel-
richtung eine große Übereinstimmung zwischen den Anträ-
gen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE. gebe. Dienstwagen hätten eine große Bedeutung
für die Entwicklung der deutschen Fahrzeugflotte insge-
samt. Es sei der richtige Ansatz, eine Steuerung über den
CO2-Ausstoß vorzunehmen, um tatsächlich eine positive
Klimawirkung zu erzielen. Es gebe allerdings auch einen
Unterschied in der Zielrichtung beider Anträge. Denn die
ökologische Komponente dürfe nicht gegen die soziale
Komponente ausgespielt werden. So benutzten z. B. viele

Luxus. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sehe deshalb
nicht ganz so strenge Anforderungen an die Emissionswerte
vor. Mit dem Antrag würden einerseits ökologische Zielstel-
lungen wie eine CO2-Reduzierung verfolgt und andererseits
die sozialen Folgen für Arbeitnehmer und Selbstständige
berücksichtigt. Dieser Vorschlag sei realisierbar und würde
niemanden verschrecken.

Ansätze zur CO2-Reduzierung bei Dienstwagen, die nicht
auf Sanktionen, sondern auf Förderanreize setzen würden,
wie z. B. Steuervergünstigungen bei Elektrofahrzeugen,
seien nur zielführend, wenn Menschen mit einem normalen
Einkommen sich entsprechende Fahrzeuge auch leisten
könnten.

Der CO2-Ausstoß sei für die Klimaveränderung entschei-
dend, weshalb man Umdenken müsse. Die in Deutschland
vorherrschende Ideologie der „Freien Fahrt für freie Bür-
ger“, mit der einhergehe, dass immer größere Autos bevor-
zugt würden, müsse durchbrochen werden. Man müsse Stra-
tegien verfolgen, die zu einer erkennbaren Senkung des
CO2-Ausstoßes führen würden. Mit den bisherigen Maß-
nahmen sei dieses Ziel nicht erreicht worden. Man könnte
zwar im Nachgang einzelne Punkte verbessern, der Ansatz
der vorliegenden Anträge sei aber insgesamt richtig und
notwendig.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte ih-
ren Antrag. Mit ihm solle die Besteuerung von Dienstwagen
reformiert werden, indem eine ökologische Komponente in-
tegriert werde. Entsprechende Regelungen gebe es bereits in
Belgien, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien. Dort
könnten Kosten für Fahrzeuge mit hohem Verbrauch nicht
ohne Weiteres als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es
sei allgemein bekannt, dass schwere Dienstwagen in Unter-
nehmen häufig als Statussymbol und selten als Geschäfts-
wagen im eigentlichen Sinne dienten. Bereits heute sehe das
Steuerrecht vor, dass die Anschaffung von Luxusyachten
oder ähnlichen Gütern in einem Unternehmen nicht als Be-
triebsausgaben abgesetzt werden könnten. Mit dem vorlie-
genden Antrag solle dieses Prinzip auf privat genutzte
Dienstwagen übertragen werden.

Man wolle das Dienstwagenprivileg abbauen und die Be-
steuerung am CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ausrichten. Wenn
der Wert 120 g pro Kilometer übersteige, solle der Dienst-
wagen für ein Unternehmen nicht mehr vollständig von der
Steuer absetzbar sein. Mit der Zeit solle eine Anpassung des
Zielwertes erfolgen, da schon aufgrund von EU-Vorgaben
immer strengere Klimaziele eingehalten werden müssten.
Arbeitnehmer müssten über die sog. Ein-Prozent-Regel ei-
nen höheren geldwerten Vorteil versteuern, wenn der Ziel-
wert überschritten werde. Dadurch solle die Nachfrage nach
umweltfreundlichen Autos gefördert und die Markteinfüh-
rung sparsamer Fahrzeuge unterstützt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass
der Antrag der Fraktion DIE LINKE. die gleiche Zielstel-
lung verfolge. Dieser sei aber deutlich weniger ambitioniert,
auch weil er nur für Neuwagen gelte. Daraus resultiere ein
Investitionshemmnis, da ein Anreiz gesetzt werde, an Alt-
wagen festzuhalten. Auch die Grenzwerte im Antrag der
Fraktion DIE LINKE. seien im Hinblick auf die Einhaltung
Pflegekräfte kleinere Dienstwagen, um zu ihren Einsatzor-
ten zu gelangen. In diesen Fällen sei der Dienstwagen kein

der vorgeschriebenen Klimaziele deutlich weniger ambitio-
niert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/14011

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, nicht
bei der in ihrem Antrag vorgesehenen, sondern bei der der-
zeitige Dienstwagenbesteuerung seien Zweifel an der Ver-
fassungsmäßigkeit angebracht, da die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung bei der Ein-Prozent-Regelung nicht gewähr-
leistet sei. Aus guten Gründen sei dieses Thema in der Auf-
listung ökologischer Fehlsubventionen des Umweltbundes-
amtes zu finden. Der deutschen Automobilindustrie würden
auf diese Weise Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Die Rege-
lung führe dazu, dass sich der Gebrauchtwagenmarkt in
Deutschland zu über 70 Prozent aus den als Neuwagen ge-
kauften Dienstwagen rekrutiere, die wegen dieser ökolo-
gisch unsinnigen Förderung entsprechend hohe CO2-Aus-
stöße hätten. Mit dem Festhalten an der derzeitigen Rege-
lung würde dafür gesorgt, dass Normal- und Niedrigverdie-
ner auf einen Gebrauchtwagenmarkt zugreifen müssten, der
aufgrund der gegebenen Strukturen nur Autos mit einem
hohen CO2-Ausstoß im Angebot habe.

Berlin, den 12. Juni 2013

Olav Gutting
Berichterstatter

Annette Sawade
Berichterstatterin

Dr. Barbara Höll
Berichterstatterin

Lisa Paus
Berichterstatterin

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