BT-Drucksache 17/13955

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 17/13661 - Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 12. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13955
17. Wahlperiode 12. 06. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 17/13661 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz
in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

A. Problem

Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gebeten, der von ihr am
29. Mai 2013 beschlossenen Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der
internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) für wei-
tere 12 Monate mit bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten zuzustimmen. Die
Lage in der Republik Kosovo ist zwar grundsätzlich ruhig und stabil, jedoch
bleibt das Eskalationspotential im kosovo-serbisch dominierten Norden Koso-
vos hoch. Das haben Ereignisse in den Jahren 2011 und 2012 unter Beweis ge-
stellt. Auch die Ablehnung des im Dialog zwischen Serbien und Kosovo am
19. April 2013 erzielten „Ersten Abkommens über die Prinzipien über die Nor-
malisierung der Beziehungen“ durch Teile der kosovo-serbischen Bevölkerung
im Norden trägt dazu bei, dass die Lage dort angespannt bleibt. Die internatio-
nale Truppenpräsenz KFOR bleibt im Sinne des Konzepts der „drei Sicherheits-
reihen“ (kosovarische Polizei als „first responder“; EU-Mission EULEX als
„second responder“; KFOR-Kräfte als „third responder“) zur Aufrechterhaltung
eines sicheren und stabilen Umfeldes so lange erforderlich, bis die Sicherheits-
organe Kosovos die Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen in ganz Kosovo
gleichermaßen gewährleisten können. Deutsche Soldatinnen und Soldaten
haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR einen wesentlichen Beitrag
zur Stabilisierung der gesamten Region geleistet. Deutschland hat im vierten

Jahr in Folge die Führungsverantwortung übernommen, stellt freiwillig wich-
tige zusätzliche Fähigkeiten und genießt einen ausgezeichneten Ruf. Eine fort-
gesetzte maßgebliche deutsche Beteiligung bei KFOR ist daher unerlässlich. In
der derzeitigen Phase der Umsetzung der Ergebnisse des politischen Dialogs
zwischen Belgrad und Pristina besteht noch kein Spielraum für eine erneute
Absenkung der Personalobergrenze von derzeit 1 850 Soldatinnen und Soldaten
für die deutsche Beteiligung an KFOR. Mit dieser Obergrenze ist ein kurzzeitig

Drucksache 17/13955 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

möglicher erhöhter Umfang in Phasen des Kontingentwechsels abgedeckt und
es können deutsche Streitkräfte im umfassenden Fähigkeitsspektrum gemäß der
NATO-Fähigkeitsanforderung in zugesagtem Umfang für die Operation bereit-
gestellt werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten, auf Lageänderungen
angemessen reagieren zu können.

B. Lösung

Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Be-
richt zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13955

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/13661 anzunehmen.

Berlin, den 12. Juni 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Philipp Mißfelder
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Marina Schuster
Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin

Philipp Mißfelder Uta Zapf Marina Schuster

Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin

Wolfgang Gehrcke
Berichterstatter

Marieluise Beck (Bremen)
Berichterstatterin
17/13661 in seiner 244. Sitzung am 7. Juni 2013 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Aus-
wärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Rechtsausschuss,
dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96
GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gebeten,
der von ihr am 29. Mai 2013 beschlossenen Fortsetzung der
deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheits-
präsenz in Kosovo (Kosovo Force – KFOR) für weitere
12 Monate mit bis zu 1 850 Soldatinnen und Soldaten zu-
zustimmen. Die Lage in der Republik Kosovo ist zwar grund-
sätzlich ruhig und stabil, jedoch bleibt das Eskalationspoten-
tial im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos hoch.
Das haben Ereignisse in den Jahren 2011 und 2012 unter Be-
weis gestellt. Auch die Ablehnung des im Dialog zwischen
Serbien und Kosovo am 19. April 2013 erzielten „Ersten Ab-
kommens über die Prinzipien über die Normalisierung der
Beziehungen“ durch Teile der kosovo-serbischen Bevölke-
rung im Norden trägt dazu bei, dass die Lage dort angespannt
bleibt. Die internationale Truppenpräsenz KFOR bleibt im
Sinne des Konzepts der „drei Sicherheitsreihen“ (kosovari-
sche Polizei als „first responder“; EU-Mission EULEX als
„second responder“; KFOR-Kräfte als „third responder“) zur
Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes so
lange erforderlich, bis die Sicherheitsorgane Kosovos die
Sicherheit aller Bevölkerungsgruppen in ganz Kosovo glei-
chermaßen gewährleisten können. Deutsche Soldatinnen und
Soldaten haben durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR
einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten
Region geleistet. Deutschland hat im vierten Jahr in Folge die
Führungsverantwortung übernommen, stellt freiwillig wich-
tige zusätzliche Fähigkeiten und genießt einen ausgezeich-
nete Ruf. Eine fortgesetzte maßgebliche deutsche Beteili-
gung bei KFOR ist daher unerlässlich. In der derzeitigen
Phase der Umsetzung der Ergebnisse des politischen Dialogs
zwischen Belgrad und Pristina besteht noch kein Spielraum
für eine erneute Absenkung der Personalobergrenze von der-
zeit 1 850 Soldatinnen und Soldaten für die deutsche Beteili-
gung an KFOR. Mit dieser Obergrenze ist ein kurzzeitig
möglicher erhöhter Umfang in Phasen des Kontingentwech-

keitsanforderung in zugesagtem Umfang für die Operation
bereit gestellt werden. Damit bleibt die Möglichkeit erhalten,
auf Lageänderungen angemessen reagieren zu können.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/13661 in seiner 139. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Druck-
sache 17/13661 in seiner 144. Sitzung am 12. Juni 2013 be-
raten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag auf Drucksache 17/13661 in seiner 87. Sitzung
am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/13661 in
seiner 84. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/13661 in seiner 87. Sitzung am 12. Juni 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem
gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 12. Juni 2013
Drucksache 17/13955 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Uta Zapf, Marina Schuster, Wolfgang
Gehrcke und Marieluise Beck (Bremen)

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache

sels abgedeckt und es können deutsche Streitkräfte im um-
fassenden Fähigkeitsspektrum gemäß der NATO-Fähig-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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