BT-Drucksache 17/13897

System der Organtransplantation in Deutschland nachhaltig stärken: Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken

Vom 11. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13897
17. Wahlperiode 11. 06. 2013

Antrag
der Abgeordneten Jens Spahn, Stefanie Vogelsang, Michael Grosse-Brömer,
Stefan Müller (Erlangen), Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion
der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Gabriele Molitor, Rainer Brüderle
und der Fraktion der FDP
sowie der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion DIE LINKE.
sowie der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe,
Renate Künast, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

System der Organtransplantation in Deutschland nachhaltig stärken:
Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen
Transplantationskliniken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Organspende rettet Leben. Täglich sterben Menschen, die auf ein lebensretten-
des Organ warten. Diese Menschen sind auf die Bereitschaft anderer, im Falle
ihres Todes ein Organ zu spenden, angewiesen. Voraussetzung dafür ist ein
transparentes, gerechtes und qualitativ hochwertiges Transplantationssystem.
Der Gesetzgeber hat 1997 bei Erlass des Transplantationsgesetzes die Grund-
sätze für ein gerechtes und funktionierendes Transplantationssystem gelegt. Mit
dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. Juli 2012 wur-
den die Kontrollinstrumentarien gestärkt und die Grundlage für mehr Transpa-
renz geschaffen. Die unabhängige Prüfungs- und die Überwachungskommission
wurden gesetzlich verankert, ihre Ermittlungsbefugnisse gestärkt und Vertreter
staatlicher Stellen in die Kommission berufen. Transplantationszentren, Entnah-
mekrankenhäuser sowie die Koordinierungsstelle und die Vermittlungsstelle
sind gegenüber der Prüfungs- und Überwachungskommission zur Mitwirkung
an Prüfungen verpflichtet. Die Aufsichtspflichten des Spitzenverbandes Bund
der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhaus-

gesellschaft sind erhöht und klar gesetzlich geregelt worden.

Im Sommer vergangenen Jahres kamen durch die Ermittlungen der Prüfungs-
kommission Manipulationen zunächst in einem deutschen Transplantationszen-
trum ans Licht. Die unmittelbar eingeleiteten Untersuchungen zeigten Auffällig-
keiten in weiteren drei von 24 Lebertransplantationszentren. Es gab Manipula-
tionen und bewusste Verstöße gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer zur
Organallokation mit dem Ziel, eigene Patienten auf der Warteliste nach vorn zu

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rücken, zum Nachteil des nichttransplantierten Patienten, möglicherweise auch
zum Nachteil des Transplantierten, wenn die Indikation nicht gegeben war.

Die Organspendezahlen sind seither eingebrochen. Alle im Transplantations-
wesen verantwortlichen Akteure sind gefordert, die Konsequenzen aus diesen
Vorgängen zu ziehen. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, für klare gesetzliche Vor-
gaben zu sorgen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Manipulationen bei Lebertransplantatio-
nen hat der Bundesminister für Gesundheit mit allen Beteiligten am Transplan-
tationsgeschehen, Transplantationsmedizinern, Selbstverwaltung, Bundesärzte-
kammer, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant sowie den für
die Überwachung zuständigen Ländern, einen Katalog von Sofortmaßnahmen
vereinbart, die in der Folge zügig umgesetzt wurden:

Intensivierung der Kontrollen und Stärkung der Kontrollgremien:

• Die Prüfungs- und die Überwachungskommission haben alle 24 Zentren mit
Lebertransplantationsprogrammen unverzüglich geprüft, die Erstprüfungen
wurden im Mai 2013 abgeschlossen. Jedoch sind in einigen Fällen Nachprü-
fungen notwendig, sodass noch einzelne Prüfverfahren laufen. Diese Prüf-
verfahren werden im August 2013 abgeschlossen sein.

• Die bisherigen Überprüfungen erbrachten keinen Hinweis darauf, dass privat
krankenversicherte Patienten oder sogenannte Non-Residents bevorzugt
wurden. In Einzelfällen gehen die Kommissionen den Problemen fraglich
indizierter Transplantationen nach.

• Künftig erfolgen die Prüfungen der Prüfungs- und der Überwachungskom-
mission sowohl anlass- als auch nicht anlassbezogen. Alle Transplantations-
zentren werden regelmäßig, mindestens einmal in drei Jahren unangekündigt
vor Ort geprüft.

• Die Prüfungskommission wurde durch die Einrichtung einer Task Force per-
sonell verstärkt.

• Vertreter der Länder, in denen das jeweilige Transplantationszentrum seinen
Sitz hat, werden an den Prüfungen beteiligt. Damit soll ein nahtloser Infor-
mationstransfer zwischen Prüfungs- und Überwachungskommission und den
zuständigen Überwachungsbehörden hergestellt werden.

• Prüfungs- und Überwachungskommission werden unter Beachtung der da-
tenschutzrechtlichen Regelungen ihre Tätigkeitsberichte einmal jährlich ver-
öffentlichen und im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit über
ihre Arbeit berichten.

• Im November 2012 wurde eine unabhängige Vertrauensstelle „Transplanta-
tionsmedizin“ zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Ver-
stößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet.

Erhöhung der Transparenz bei der Wartelistenführung und der staatlichen Kon-
trolle der Organspende:

• Die Richtlinien zur Wartelistenführung nach § 16 des Transplantationsgeset-
zes wurden umgehend geändert. Sie sehen die verpflichtende Einrichtung
von Transplantationskonferenzen bei der Aufnahme von Patientinnen und
Patienten auf die Wartelisten unter Gewährleistung eines mindestens Sechs-
Augen-Prinzips und die Benennung der hierfür verantwortlichen Ärzte ge-
genüber Eurotransplant vor.

• Droht der Verlust eines Spenderorgans, ist Eurotransplant berechtigt, auf das

beschleunigte Vermittlungsverfahren zu wechseln; von der strikt patienten-
gerichteten Allokation entsprechend den geltenden Richtlinien wird auf eine

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13897

zentrumsgerichtete Allokation gewechselt. Bisher konnte das Zentrum, das
ein Organangebot durch Eurotransplant erhielt, in diesen Fällen selbst aus
seinen Patienten auswählen. Mit Blick auf den Anstieg und um das Verfahren
transparenter zu gestalten, wurden die Richtlinien nach § 16 des Transplanta-
tionsgesetzes geändert. Zukünftig entscheidet Eurotransplant über die Ver-
gabe des Organs im beschleunigten Verfahren. Aus der Gruppe der Patienten,
die die Zentren der Region, in denen sich das Organ befindet, als infrage
kommende Spender gemeldet haben, vermittelt Eurotransplant streng nach
festgelegten Verteilungsregeln.

• Zur Errichtung eines nationalen Transplantationsregisters wurde ein Gutach-
ten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im Dezember 2013 vorliegen.

• Zur Prüfung der straf-, ordnungswidrigkeiten- und berufsrechtlichen Sank-
tionsmöglichkeiten wurde ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag
gegeben, das nach Abnahme durch das Bundesministerium für Gesundheit
veröffentlicht wird.

• Die bekannt gewordenen Manipulationsvorwürfe betrafen den Bereich der
Organallokation, der im deutschen Transplantationssystem streng von dem
Bereich der Organspende getrennt ist. Gleichwohl wurde die Notwendigkeit
gesehen, auch im Bereich der Organspende die staatliche Kontrolle zu stär-
ken. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation erhält daher eine stärkere
öffentlich-rechtliche Ausrichtung. Bund und Länder werden zukünftig mit
Sitz- und Stimmrecht im Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Organtransplan-
tation vertreten sein.

Vermeidung von Fehlanreizen und Erhöhung der Transparenz hierüber:

• Zur Sicherung der Unabhängigkeit der medizinischen Entscheidung wurde
die Deutsche Krankenhausgesellschaft gesetzlich verpflichtet, im Einverneh-
men mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstel-
len, dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leis-
tungen abstellen, ausgeschlossen sind. Am 24. April 2013 haben sich die
Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer auf derar-
tige Empfehlungen verständigt. Sie legen u. a. fest, dass finanzielle Anreize
für einzelne Operationen und Leistungen/Eingriffe mit leitenden Ärzten nicht
vereinbart werden dürfen, um die Unabhängigkeit der medizinischen Ent-
scheidung zu sichern. Dies gilt auch für den Bereich der Transplantations-
medizin.

• Die Krankenhäuser müssen zukünftig in ihren Qualitätsberichten angeben,
ob sie sich an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft
halten. Werden in einem Krankenhaus Zielvereinbarungen getroffen, die von
den Empfehlungen abweichen, muss dieses in dem Qualitätsbericht angeben,
in welchen Leistungsbereichen dies geschieht. Die Angaben in den Qualitäts-
berichten sollen die Transparenz über kritische Zielvereinbarungen deutlich
erhöhen.

Die Vorsitzenden aller Fraktionen haben die eingeleiteten Maßnahmen begrüßt
und vereinbart, in einer Arbeitsgruppe aus Gesundheitspolitikern aller im Bun-
destag vertretenen Fraktionen ergebnisoffen, unter Einbeziehung von Sachver-
ständigen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Transplantationswe-
sen in Deutschland zu prüfen. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
für Gesundheit haben die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher
sowie die Berichterstatterinnen und Berichterstatter aller Fraktionen in insge-
samt fünf Beratungsrunden die nachfolgenden Themen unter Einbeziehung der
in der Anlage aufgeführten Sachverständigen intensiv beraten.

Drucksache 17/13897 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die im Folgenden genannten Themen wurden in der ersten Sitzung der Arbeits-
gruppe konsentiert, nachdem alle Fraktionen von ihrem Vorschlagsrecht Ge-
brauch gemacht hatten:

• Beschleunigtes Verfahren bei der Vermittlung von Organen,

• Regelung zur Organtransplantation bei Non-Residents,

• Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer,

• transparente Tätigkeit der Prüfungs- und der Überwachungskommission,

• Informationsaustausch der zuständigen Länderbehörden,

• Organisation der Koordinierung und Vermittlung der Organspende in
Deutschland,

• Anzahl der Transplantationszentren im Lichte von medizinischen, wirtschaft-
lichen, organisatorischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten,

• Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen in der Transplantationsmedizin,

• Qualitätssicherung und -optimierung im Transplantationswesen und das
Potenzial eines Transplantationsregisters.

Die Arbeitsgruppe hat sich darüber hinaus kontinuierlich über den Fortgang der
Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs informiert.

Im Ergebnis der Beratungen stellt die Arbeitsgruppe fest:

1. Die jüngste Novelle des Transplantationsgesetzes hat die Prüfungs- und die
Überwachungskommissionen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und die
Kontrollbefugnisse verbessert.

2. Der staatliche Einfluss auf die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)
sowie auf die Prüfungs- und die Überwachungskommission wurde gestärkt und
die Verfahrensweise wurde systematisiert. Im Ergebnis werden im Stiftungsrat
der DSO keine Entscheidungen gegen die Stimmen der staatlichen Behörden
und Körperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder und Spitzenverband
Bund der Krankenkassen) getroffen werden können.

3. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits im Jahr 2012 mit der Frage der Struk-
tur und Kontrolle des Systems der Organspende ausführlich auseinandergesetzt
und hierzu gesetzliche Anpassungen im Transplantationsgesetz vorgenommen.
In Anbetracht dieser Sachlage hat sich die Arbeitsgruppe auch mit der Frage be-
fasst, ob eine Veränderung der Rechtsform der Koordinierungsstelle als Stiftung
des privaten Rechts angezeigt ist, um den bei der Geschäftsführung der Stiftung
in der Vergangenheit festgestellten Unzulänglichkeiten zu begegnen. Sie sah an-
gesichts der eingeleiteten Maßnahmen im Ergebnis mehrheitlich zunächst kein
Erfordernis für eine Änderung der Rechtsform.

Die Arbeitsgruppe hält vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Be-
deutung der Organspende gemeinsame zielgerichtete Anstrengungen für not-
wendig, um das verloren gegangene Vertrauen der Menschen zurückzugewin-
nen und auch dadurch die Bereitschaft zur Organspende nachhaltig zu fördern.
Das System der Organspende muss weiterentwickelt werden.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und
fordert

1. die Bundesregierung auf,

• einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Richtlinien der Bundesärztekam-
mer nach § 16 des Transplantationsgesetzes unter einen Genehmigungs-

vorbehalt des Bundesministeriums für Gesundheit stellt, um eine staat-
liche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung sicherzustellen. Damit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/13897

betont der Deutsche Bundestag die größere Verbindlichkeit der Richt-
linien, denen nach § 16 Absatz 1 Satz 2 des Transplantationsgesetzes eine
gesetzliche Vermutungswirkung zukommt;

• einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auf der Grundlage des Ergebnisses
des in Auftrag gegebenen Fachgutachtens zu einem nationalen Transplan-
tationsregister eine einheitliche und umfassende Datenerhebung im ge-
samten Prozessablauf der Transplantationsmedizin schafft und damit die
Voraussetzungen für eine stärker auf Daten gestützte Verbesserung insbe-
sondere der Allokationsentscheidungen der Versorgungsqualität und der
Kontrolle in der Transplantationsmedizin ermöglicht, auch um dadurch
die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit
und Erfolgsaussicht auf eine verbesserte und fundiertere Datenbasis zu
stellen;

• in das Transplantationsgesetz neben dem schon bestehenden Verbot des
Organhandels auch Manipulationen und bewusste Richtlinienverstöße
gegen die Organallokation als weiteren Straftatbestand aufzunehmen;

• den mit den Ländern begonnenen Diskussionsprozess zum Informations-
austausch über berufs- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Gesund-
heitsdienstleister zwischen den zuständigen Behörden fortzusetzen mit
der Zielsetzung, den Informationsfluss weiter zu verbessern und die beste-
henden Meldesysteme weiterzuentwickeln;

• im Rahmen der laufenden Novellierung der EU-Berufsanerkennungs-
richtlinie die vorgeschlagene Verbesserung des Informationsaustausches
zwischen den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten über Ge-
sundheitsdienstleister, denen die Berufsausübung dauerhaft oder zeitweise
untersagt wurde, weiterhin zu unterstützen;

• die eingeleitete Umstrukturierung der Deutschen Stiftung Organtransplan-
tation weiter eng zu begleiten;

• darauf hinzuwirken, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Stiftung
Organtransplantation und der von ihr treuhänderisch verwalteten Stiftung
„FÜRS LEBEN“ den Vorgaben des Transplantationsgesetzes entspricht;

• in den nächsten drei Jahren dem Deutschen Bundestag jährlich einen Be-
richt über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Miss-
stände und über sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantations-
medizin vorzulegen;

2. den Gemeinsamen Bundesausschuss auf,

• die Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der
Transplantationsmedizin weiterzuentwickeln und auszubauen;

• im Rahmen seiner Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
nach § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fünften Buches Sozialgesetz-
buch (SGB V) Transparenz über die Umsetzung der Empfehlungen nach
§ 136a SGB V zu Zielvereinbarungen für leitende Ärzte herzustellen;

3. den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und
die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Auftraggeber auf,

• in dem Vertrag nach § 12 des Transplantationsgesetzes die Vermittlungs-
stelle Eurotransplant zu verpflichten, jährlich einen Bericht über ihre
Vermittlungsentscheidungen einschließlich Angaben zum „beschleunig-
ten Vermittlungsverfahren“ und zum Non-Resident-Status unter Beach-
tung des Schutzes personenbezogener Daten zu veröffentlichen;

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4. die Länder auf,

• ihren Überwachungspflichten gegenüber den Transplantationszentren und
deren Leitungen ausnahmslos nachzukommen;

• Vollzugsdefizite bei der Verfolgung festgestellter Verstöße abzubauen;

• die Anzahl der Transplantationszentren zu prüfen, um die Qualität der
Versorgung der Patienten und Patientinnen auf den Wartelisten für ein
Organ zu verbessern und Fehlentwicklungen bei einer Überversorgung an
Zentren entgegenzuwirken;

• unter Einbeziehung der Ergebnisse der laufenden Strafverfahren die Sank-
tionsmöglichkeiten nach dem Berufsrecht auszuwerten und Rechtslücken
zu schließen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13897

Anlage

Die folgenden Experten wurden auf Vorschlag in Abstimmung mit den Teilneh-
merinnen und Teilnehmern aller Fraktionen zu den jeweiligen themenbezogenen
Sitzungen eingeladen:

Zum Themenkomplex „Beschleunigtes Verfahren bei der Vermittlung von Or-
ganen; Regelung zu Non-Residents“:

• Prof. Dr. med. K. Tobias E. Beckurts, Krankenhaus der Augustinerinnen,
Köln,

• Prof. Dr. jur. Heinrich Lang, Universität Greifswald,

• Dr. med. Axel Rahmel, Eurotransplant, Leiden,

• Prof. Dr. jur. Torsten Verrel, Universität Bonn.

Zum Themenkomplex „Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer, trans-
parente Tätigkeit der Prüfungs- und der Überwachungskommission und Infor-
mationsaustausch der zuständigen Länderbehörden“:

• Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtrans-
plantation,

• Prof. Dr. Hans Lippert, Vorsitzender der Überwachungskommission,

• Richterin i. R. Anne Gret Rinder, Vorsitzende der Prüfungskommission,

• Prof. Dr. Henning Rosenau, Universität Augsburg.

Zum Themenkomplex „Organisation der Koordinierung und Vermittlung der
Organspende in Deutschland und Anzahl der Transplantationszentren im Lichte
von medizinischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und wissenschaftlichen
Gesichtspunkten“:

• Georg Baum, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft,

• Prof. Dr. Wolf Bechstein, Präsident der Deutschen Transplantationsgesell-
schaft,

• Prof. Dr. Thomas Gutmann, Westfälische Wilhelms-Universität Münster,

• Dr. Rainer Hess, Interimsvorstand der Deutschen Stiftung Organstransplan-
tation,

• Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bun-
desausschusses,

• Dr. Bernhard Rochell, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer,

• Prof. Dr. med. Hartmut Schmidt, Universitätsklinikum Münster,

• Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, Stellvertretender Vorstandsvorsit-
zender des GKV-Spitzenverbandes,

• Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika
Deutschlands e. V,

• Dr. Claus Wesslau, bis zum 1. November 2010 Geschäftsführender Arzt in
der DSO-Region Nord-Ost (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-
mern) und derzeit medizinischer Direktor der Stiftung Europäische Gewebe-
banken,

• Dr. Heidemarie Willer, Referatsleiterin, Ministerium für Arbeit und Soziales
Sachsen-Anhalt.

Drucksache 17/13897 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Zum Themenkomplex „Qualitätssicherung, Datenerhebung und Datenverwer-
tung im Transplantationsgeschehen“:

• Prof. Dr. Bernhard Banas, Deutsche Gesellschaft für Transplantations-
medizin,

• Georg Baum, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft,

• Dr. Rainer Hess, Interimsvorstand des Deutschen Stiftung Organtransplanta-
tion,

• Dr. Regina Klakow-Franck, Unparteiisches Mitglied Gemeinsamer Bundes-
ausschuss,

• Prof. Dr. Bruno Meiser, Präsident Eurotransplant,

• Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer,

• Prof. Dr. Gerd Otto, Bundesärztekammer, und

• Prof. Dr. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer AQUA – Institut für ange-
wandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH.

Zum Themenkomplex „Sanktionsspielräume bei Verstößen in der Transplanta-
tionsmedizin“:

• Prof. Dr. Steffen Augsberg, Universität Gießen,

• Dr. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg.

Berlin, den 11. Juni 2013

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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