BT-Drucksache 17/1380

Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 31. März 2010

Vom 13. April 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1380
17. Wahlperiode 13. 04. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag˘delen, Wolfgang Neskovic,
Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 31. März 2010

Nach langer öffentlicher Debatte hat die Konferenz der Innenminister und -sena-
toren der Länder (IMK) bei ihrer Tagung im Dezember 2009 eine Anschluss-
regelung zur gesetzlichen „Altfallregelung“ beschlossen. Damit sollte vermie-
den werden, dass zum 1. Januar 2010 Tausende Menschen ihre im Rahmen der
Altfallregelung erworbene „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ verlieren und aus-
reisepflichtig werden.
Im Rahmen der Anschlussregelung der IMK konnten Personen mit einer Auf-
enthaltserlaubnis „auf Probe“ nach der gesetzlichen Altfallregelung eine regu-
läre Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im vorangegangenen oder folgen-
den Halbjahr zumindest eine Halbtagsbeschäftigung oder aber eine erfolgreiche
Schul- oder Berufsausbildung nachweisen konnten. Erneut „auf Probe“ sollte
die Aufenthaltserlaubnis gemäß IMK-Beschluss verlängert werden, wenn ein
Bemühen um eine Erwerbstätigkeit nachgewiesen wurde und zumindest Aus-
sicht auf eine künftige eigenständige Lebensunterhaltssicherung bestand. Die
konkrete Ausgestaltung der zu erfüllenden Ansprüche und genauere Umset-
zungsmodalitäten wurden den Ländern überlassen (vgl. Bundestagsdrucksache
17/764).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben bis zum 31. März2010 nach Angaben der Bundes-

länder eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des IMK-Beschlusses vom
4. Dezember 2009 beantragt (bitte nach Bundesländern differenzieren; so-
weit Angaben aus den fünfbevölkerungsreichsten Bundesländern noch nicht
vorliegen sollten, wird hiermit vorsorglich eine längere Zeit zur Beantwor-
tung der Anfrage eingeräumt)?

2. Wie viele der in Frage 1 benannten Anträge wurden bis zum 31. März 2010
noch nicht entschieden, wie viele wurden abgelehnt, welche Erkenntnisse
gibt es zu den Gründen der Ablehnung, und wie viele Personen erhielten
a) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgeset-

zes (AufenthG) wegen nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Halb-
tagsbeschäftigung,

b) eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wegen (vo-
raussichtlich) erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung,

c) eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG
wegen nachgewiesener und zukünftig aussichtsreicher Bemühungen um
eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung

Drucksache 17/1380 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

(bitte nach Bundesländern differenzieren und Prozentangaben im Vergleich
zur Zahl der Anträge machen)?

3. Welche Antragsfristen im Rahmen der IMK-Regelung vom Dezember 2009
galten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern, und in wel-
chen Bundesländern kam es zu einer Verlängerung der Antragsfristen und aus
welchen Gründen?

4. Wie viele Personen haben zum Jahreswechsel 2009/20 10 die Verlängerung
ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 1 04a und 1 04b AufenthG beantragt, wie
viele dieser Anträge sind bis zum 31. März2010 noch nicht entschieden wor-
den, und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Bundeslän-
dern differenzieren)?

5. Wie vielen Personen wurden nach Angaben der Bundesländer bis zum
31. März 2010 im Rahmen der Verlängerung Aufenthaltserlaubnisse nach
§ 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a oder 104b AufenthG erteilt (bitte – auch im
Folgenden – nach Bundesländern differenzieren und Prozentangaben im Ver-
gleich zur Zahl der Anträge machen)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1

Satz 1 i. V. m. § 1 04a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt voll-
ständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 1 04a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt über-
wiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert war?

c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch
minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?

d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minder-
jährige erhalten?

e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 1 04b i. V. m.
§ 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der
Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?

f) Bei wie vielen der nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a AufenthG er-
teilten Aufenthaltserlaubnisse war zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erteilt worden?

g) Wie viele Aufenthaltserlaubnisse wurden nach § 23 Absatz 1 Satz 1
i. V. m. § 104a Absatz 6 Nummer 1 bis 5 AufenthG als „Härtefälle“ ohne
Einkommensnachweise verlängert (Zahlen – soweit vorliegend – bitte
differenziert nach den Nummern 1 bis 5 angeben)?

6. Wie lauten die Angaben des Ausländerzentralregisters zu den in Frage 5 be-
nannten Aufenthaltstiteln zum Stand 31. März2010 (bitte auch nach Bundes-
ländern differenzieren), und wie sind eventuelle Abweichungen zu den
Länderangaben zu erklären?

7. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 1 04a
Absatz 1 Satz 1 AufenthG lebten zum 31. März 2010 nach AZR-Angaben in
Deutschland (bitte auch nach Bundesländern differenzieren), und wie erklärt
die Bundesregierung dies, weil es dem Gesetzeswortlaut nach seit dem 1. Ja-
nuar 2010 eigentlich keine solchen Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ nach
§ 1 04a AufenthG mehr geben kann?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1380

8. Wie viele Personen haben zum Jahreswechsel 2009/2010 die Verlängerung
ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt, die ursprünglich im Rahmen der IMK-
Bleiberechtsregelung aus dem Jahr 2006 erteilt wurde, wie viele dieser An-
träge wurden bis zum 31. März 2010 noch nicht entschieden, und wie vielen
dieser Anträge wurde entsprochen (bitte nach Bundesländern differenzie-
ren)?

9. Welche Erkenntnisse liegen zum Aufenthaltsstatus (bitte differenzieren
nach kurzfristiger Aufenthaltserlaubnis, Fiktionsbescheinigung, Duldung,
Ausreisepflicht ohne Duldung) der Personen vor, deren Anträge auf Verlän-
gerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden
oder abgelehnt (bitte differenzieren) wurden, und zwar aufgeschlüsselt nach
der

a) IMK-Bleiberechtsregelung von 2006,
b) gesetzlichen Altfallregelung nach § 1 04a und 1 04b AufenthG,

c) IMK-Bleiberechtsregelung von Dezember 2009?
10. Wie viele Menschen befanden sich zum 31. März 2010 in Deutschland,

deren Aufenthalt lediglich geduldet oder gestattet wurde oder die ohne Dul-
dung ausreisepflichtig waren (bitte differenzieren), und wie viele von ihnen
lebten länger als sechs Jahre in Deutschland (bitte nach den zehn wichtigs-
ten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren und jeweils die
Quote der länger als sechs Jahre hier Lebenden an der Gesamtzahl der
Geduldeten bzw. Gestatteten bzw. Ausreisepflichtigen ohne Duldung in
Prozent angeben; bitte zudem angeben, wie viele der Duldungen gemäß
§ 10 bzw. 11 – bitte differenzieren – der Beschäftigungsverfahrensverord-
nung die Auflage „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ enthielten)?

11. Wie viele Menschen befanden sich nach AZR-Angaben zum 31. März2010
in Deutschland, deren Aufenthalt nur geduldet wurde oder die vollziehbar
ausreisepflichtig waren und die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a oder 104b AufenthG oder einer
Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(bitte jeweils getrennt angeben) gewesen sind?

12. Wie viele Personen lebten zum 31. März 2010 mit einer Aufenthaltserlaub-
nis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG in Deutschland?

Berlin, den 13. April 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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