BT-Drucksache 17/13797

Bundesfreiwilligendienst und Freiwillige über 27 Jahre

Vom 4. Juni 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13797
17. Wahlperiode 04. 06. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Koch, Diana Golze, Matthias W. Birkwald,
Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Yvonne Ploetz, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.

Bundesfreiwilligendienst und Freiwillige über 27 Jahre

Im Juli dieses Jahres wird der Bundesfreiwilligendienst (BFD) zwei Jahre alt.
Mit dem Bundesfreiwilligendienst wurde eine Altersöffnung eingeführt. So
können nun auch Menschen über 27 Jahren an dem BFD teilnehmen. Dadurch
stellt sich die Frage, ob die Arbeitsmarktneutralität gefährdet ist. Die Freiwilli-
gen haben zudem keine Anlaufstelle, um Mängel ihrer Einsatzstelle zu melden.
Ein Bildungs- und Begleitungskonzept speziell für über 27-jährige Freiwillige
ist bis heute nicht erarbeitet worden. Dies nährt besonders den Verdacht, dass die
Öffnung des BFD mehr dem Interesse geschuldet ist, billige Arbeitskräfte in
unterfinanzierte, meist soziale Dienstleistungsbereiche zu überführen. Dabei
sollen doch die bestehenden Jugendfreiwilligendienste wie das Freiwillige
Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), wie auch der
Bundesfreiwilligendienst, Bildungs- und Orientierungsdienste sein. Auch für
die Vereinbarkeit von Freiwilligendienst und Familie gibt es kein Konzept.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden gibt es derzeit (bitte nach Bun-
desländern aufschlüsseln mit Nennung der Einwohnerzahlen des Bundes-
landes, Frauen und Männer, unter 27 Jahre, 27 bis 30 Jahr, 31 bis 40 Jahre,
41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als 65 Jahre, in absolu-
ten und relativen Zahlen)?

2. Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen seit der Einführung des BFD ent-
wickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln mit Nennung der Einwohner-
zahlen des Bundeslandes, Frauen und Männer, unter 27 Jahre, 27 bis 30 Jahre,
31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 bis 65 Jahre, älter als
65 Jahre, in absoluten Zahlen)?

3. Gab es vor der Einführung des BFD in den Agenturen für Arbeit Informa-
tionsveranstaltungen über den BFD?

Wenn ja, wer hat diese Veranstaltungen organisiert, und wo fanden diese statt

(bitte nach Bundesland, Stadt, Datum, Zahl der Teilnehmenden und Informa-
tionen dazu aufschlüsseln)?

4. Finden Informationsveranstaltungen in den Berufsinformationszentren der
Agenturen für Arbeit zum BFD statt?

Drucksache 17/13797 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wenn ja, wer organisiert diese Veranstaltungen, wo finden diese Veranstal-
tungen statt, wie viele Veranstaltungen hat es seit der Einführung des BFD
gegeben (bitte nach Stadt, Datum, Teilnehmerzahlen und weiteren Informa-
tionen aufschlüsseln)?

5. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden über 27 Jahre haben ihren
Dienst auf 18 Monate verlängert?

Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden unter 27 Jahre haben ihren
Dienst auf 18 Monate verlängert (jeweils bitte aufschlüsseln)?

6. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden über 27 Jahre waren vor dem
Bundesfreiwilligendienst arbeitssuchend (bitte nach Bundesländern auf-
schlüsseln)?

7. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden über 27 Jahre sind von ar-
beitsmarktpolitischen Maßnahmen direkt in den Bundesfreiwilligendienst
gewechselt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden, die vom Bundesamt für Fa-
milie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) verwaltet werden, ha-
ben an Bildungsseminaren teilgenommen?

Wie viele haben nicht teilgenommen, und warum nicht (bitte nach Bundes-
ländern aufschlüsseln)?

9. Wie sieht das Bildungskonzept für Bundesfreiwilligendienstleistende über
27 Jahre aus?

Gibt es seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ein Bildungskonzept für Bundesfreiwilligendienstleistende über
27 Jahre (bitte begründen)?

10. Wie viele 400-Euro-Stellen wurden in Bundesfreiwilligendienststellen um-
gewandelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

11. Wurden die Regionalbetreuer vor Einführung des Bundesfreiwilligendiens-
tes geschult?

Wurden die Regionalbetreuer seit der Einführung des Bundesfreiwilligen-
dienstes weiterqualifiziert (beides bitte begründen)?

Wenn ja, wie sah das Schulungskonzept aus, und welche Qualifikationen
wurden erlangt?

12. Wie viele Regionalbetreuer gibt es (bitte nach Bundesländern unter Nen-
nung der betreuten Regionen aufschlüsseln)?

13. Wie viele Bundesfreiwilligendienstleistenden betreut ein Regionalbetreuer
durchschnittlich (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14. Wurde seit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ein Sprecherrat
gemäß § 10 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) gewählt (bitte
begründen)?

Wenn ja, wann geschah dies (Einberufung nach §15 BFDG), wer gehört
dem Sprecherrat in welcher Funktion an, welche konkreten Aufgaben über-
nimmt der Sprecherrat, und welche Aufgabenschwerpunkte hat sich der
Sprecherrat gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

15. Wurde seit der Einführung des BFD eine Sitzung des Beirats gemäß § 15
BFDG einberufen?

Wenn es eine solche Sitzung gab, welche Themen wurden dabei besprochen,

und zu welchen Ergebnissen ist der Beirat gekommen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13797

16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vereinbarkeit von Bundes-
freiwilligendienst und Familie gegeben ist, vor allem unter dem Aspekt,
dass der Bundesfreiwilligendienst ein Bildungsdienst sein soll?

17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Vereinbarkeit von Bundes-
freiwilligendienst und Familie bei Vätern und Müttern unter 27 Jahren ge-
geben ist, die verpflichtend an den Bildungsseminaren teilnehmen müssen?

Wie soll sichergestellt werden, dass die Vereinbarkeit von Freiwilligen-
dienst und Familie gegeben ist, vor allem in der Zeit der Schulferien der
Kinder oder bei Krankheit von Kindern?

18. Welche Qualifikationen erlangen Freiwilligendienstleistende, die an den Se-
minaren teilgenommen haben, und wie wird diese Qualifizierung festgehal-
ten (bitte thematisch ordnen und/oder begründen)?

19. Wie wird die Arbeitsmarktneutralität für den Bundesfreiwilligendienst si-
chergestellt?

An welche Stelle können sich Freiwilligendienstleistende wenden, wenn sie
Zweifel an der Arbeitsmarktneutralität ihres Dienstes in der Einsatzstelle
haben?

20. Wie konkret und von welcher Stelle wird die Arbeitsmarktneutralität im
Bundesfreiwilligendienst kontrolliert bzw. wird Beschwerden nachgegan-
gen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dabei bereits gewonnen,
und was ist kritisch zu sehen?

Oder wird ausschließlich auf Meldungen von Freiwilligendienstleistenden
reagiert (bitte begründen)?

Berlin, den 4. Juni 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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