BT-Drucksache 17/13692

Rüstungsexporte: Weiterverkauf und Weitergabe von aus Deutschland exportierten Rüstungsgütern

Vom 30. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13692
17. Wahlperiode 30. 05. 2013

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat,
Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Rüstungsexporte: Weiterverkauf und Weitergabe von aus Deutschland
exportierten Rüstungsgütern

Zwischen 120 und 140 Länder kaufen laut Rüstungsexportbericht der Bundes-
regierung jährlich Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter in Deutschland.
Dabei kommt es regelmäßig vor, dass die Länder nach einigen Jahren, z. B. im
Zuge der Modernisierung ihrer Sicherheits- und Militärapparate, diese Rüs-
tungsgüter aus deutscher Produktion an ein drittes Land weiterverkaufen oder
weitergeben, d. h. reexportieren wollen.

Kriegswaffen und kriegswaffennahe Rüstungsgüter dürfen nur mit dem schrift-
lichen Einverständnis der Bundesregierung in dritte Länder reexportiert bzw.
im Sinne des EU-Binnenmarktes verbracht werden (Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3861).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Unterliegen die Leopard-Panzer, die die niederländischen Streitkräfte gegen-
wärtig in Dienst haben, den Reexport-Vorbehalten bzw. der Reexport-Geneh-
migungspflicht (bei unterschiedlichen Regelungen für die einzelnen Leopard-
Versionen, bitte aufschlüsseln)?

2. Wie viele Anträge für den Reexport von ursprünglich aus Deutschland gelie-
ferten Kriegswaffen an Drittländer haben die Niederlande seit dem 1. Januar
2012 für die Weitergabe welcher Kriegswaffen an welche Länder gestellt,
und welche dieser Anträge wurden genehmigt (bitte mit Datum und Stück-
zahl)?

3. Welches Genehmigungsverfahren ist für den Fall vorgesehen, dass ein Land
die in Deutschland gekauften Rüstungsgüter, insbesondere Kriegswaffen, an
ein privates Unternehmen verkauft oder ausleiht und dieses Unternehmen
das Rüstungsgut vorübergehend in ein anderes Land verbringt, z. B. zu
Demonstrations- oder Testzwecken (bitte nach NATO, EU und Drittländern
differenzieren)?
4. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich eines
möglichen Vertrages zwischen Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG
(KMW) und den Niederlanden über die vorübergehende Überlassung (z. B.
Leihvertrag) von Leopard-Panzern?

5. Wann und zu welchem Zweck hat die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co.
KG Anfragen hinsichtlich der vorübergehenden Überlassung von Leopard-
Panzern an die Bundesregierung gerichtet?

Drucksache 17/13692 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich einer
möglichen vorübergehenden Ausfuhr von niederländischen Leopard-Pan-
zern aus den Niederlanden nach Saudi-Arabien seit dem 1. Januar 2011
(bitte nach in Deutschland gekauften und in den Niederlanden in Lizenz
hergestellten Leopard-Panzern und Leopard-Versionen aufschlüsseln)?

7. Wurde in diesem Zusammenhang (Frage 6) eine Reexport- oder eine an-
dere Genehmigung beantragt und/oder erteilt (bitte unter Angabe von
Datum, Stückzahl und Verwendungszweck)?

8. Seit wann ist der Reexport-Vorbehalt bei in Lizenz produzierten Rüstungs-
gütern Bestandteil der Genehmigung durch die Bundesregierung, und gab
es im Laufe der Zeit Veränderungen im Verfahren, und wenn ja, welche
(bitte ggf. nach Rüstungsgut differenzieren)?

9. Welche Veränderungen gab es im Zusammenhang mit den Reexport-Rege-
lungen/-Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Lizenzproduktion von
Leopard-Panzern?

10. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
möglichen Weiterentwicklung bzw. den Test von Leopard-2-Panzern für
den Gebrauch in sog. Peace Support Operations durch die Niederlande
bzw. Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG?

Berlin, den 30. Mai 2013

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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