BT-Drucksache 17/13565

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/7933 - Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung

Vom 16. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13565
17. Wahlperiode 16. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7933 –

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen
Bleiberechtsregelung

A. Problem

In der vergangenen Legislaturperiode gab es zwei Altfallregelungen, durch die
langjährig Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnten. Zunächst ei-
nigte sich die Innenministerkonferenz (IMK) am 17. November 2006 auf einen
entsprechenden Beschluss. Es folgte die gesetzliche Altfallregelung der
§§ 104a und 104b, die mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-
rechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I
S. 1970) geschaffen wurde.

Diese Altfallregelungen konnten vielen bislang Geduldeten eine Perspektive
für die gesellschaftliche und ökonomische Integration in Deutschland eröffnen.
Die bisherigen Regelungen waren demnach ein erster wichtiger Schritt zur Ein-
dämmung der Praxis der Kettenduldungen. Allerdings erhielten 28 227 der von
der gesetzlichen Altfallregelung Begünstigten eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104a Absatz 1 Satz 1, die sogenannte Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Ihnen
wurde die Aufenthaltserlaubnis erteilt, obwohl sie ihren Lebensunterhalt noch
nicht überwiegend selbst bestreiten konnten. Diese Aufenthaltserlaubnis galt
bis zum 31. Dezember 2009. Die Betroffenen mussten sich in dieser Zeit eine
Arbeit suchen. Danach sollte die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn
sie ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig hätten sichern können.

Ende 2009 zeichnete sich ab, dass dies nicht allen gelingen würde. Deshalb
fasste die Innenministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 3. und 4. Dezember
2009 einen Verlängerungsbeschluss. Dieser ist befristet bis zum 31. Dezember

2011.

Die vom jüngsten IMK-Beschluss begünstigten Personen drohen ab Januar
2012 erneut in die Duldung zurückzufallen, sofern sie ihren Lebensunterhalt
nicht vollständig sichern können. Bereits der Bezug ergänzender Sozialleistun-
gen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) würde dazu führen.
Hier gilt es, vor Ablauf des Jahres 2011 eine Möglichkeit der Verlängerung zu
schaffen.

Drucksache 17/13565 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Auch über diese Gruppe hinaus besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Zwar
folgte am 23. Juni 2011 eine erneute Gesetzesänderung (BGBl. I S. 1266). Es
wurde ein neuer § 25a eingefügt. Er enthält eine spezielle Bleiberechtsregelung
für gut integrierte jugendliche Geduldete sowie die Möglichkeit, den Eltern der
von der Regelung begünstigten Jugendlichen ein akzessorisches Aufenthalts-
recht zu erteilen. Die Regelung stellte insofern eine deutliche Verbesserung dar,
als erstmals eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen wurde.
Allerdings ist auch diese nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschrän-
kung auf die Altersgruppe zwischen 15 und 21 sowie das für die Eltern gel-
tende Erfordernis der vollständigen Sicherung des Lebensunterhaltes stellen zu
hohe Anforderungen dar.

Deshalb lebten trotz der verschiedenen Altfallregelungen am 30. Juni 2011
nach wie vor 87 312 Ausländer geduldet in Deutschland, davon 51 244 länger
als sechs Jahre (Drucksache 17/6816, S. 6). Diese Zahlen verdeutlichen ebenso
wie alle bisherigen Erfahrungen, dass es nach wie vor Ausländer gibt und künf-
tig geben wird, die über mehrere Jahre von der Praxis der so genannten Ketten-
duldung betroffen sind.

B. Lösung

In Bezug auf die Vermeidung künftiger Kettenduldungen wird eine Regelung
geschaffen, die keinen festen Stichtag enthält und die Anforderungen an die Le-
bensunterhaltssicherung dahingehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemü-
hen um Arbeit als ausreichend erachtet wird. Außerdem wird eine eigenstän-
dige Regelung für Minderjährige geschaffen, die bei günstiger Integrationspro-
gnose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Weiter wird
eine eigenständige Regelung für Personen geschaffen, die in Deutschland einen
Schulabschluss machen. In den beiden zuletzt genannten Fällen wird weiter
eine Regelung für die Eltern der begünstigten Jugendlichen geschaffen. Zuletzt
wird für Altfälle von einem Jahrzehnt und mehr eine noch weitreichendere
Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen geschaffen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

F. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst für die Träger der kommuna-
len Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII, sofern sie den Betroffenen,
die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, Leistungen gewähren müssen. Das wird
jedoch zumindest teilweise dadurch ausgeglichen, dass die Betroffenen auch
bei weiterer Duldung ohnehin Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts
nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhal-
ten würden. Zudem verbessert die Aufenthaltserlaubnis langfristig die Aussicht
auf eine existenzsichernde Arbeit. Deshalb könnte es auf lange Sicht dazu kom-
men, dass insgesamt weniger Leistungen bezogen werden und damit sogar eine
Entlastung der öffentlichen Haushalte zu erwarten steht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13565

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7933 abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Innenausschuss

Wolfgang Bosbach
Vorsitzender

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
Berichterstatter

Ulla Jelpke
Berichterstatterin

Josef Philip Winkler
Berichterstatter

Berlin, den 15. Mai 2013

Reinhard Grindel
Berichterstatter

Murr)

Ulla Jelpke
Berichterstatterin Berichterstatter
H. Heene
ese
II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner 131. Sitzung am 15. Mai
2013 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner
135. Sitzung am 15. Mai 2013 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner 85. Sitzung am 15. Mai 2013 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
107. Sitzung am 15. Mai 2013 abschließend beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Rüdiger Veit
Berichterstatter

Hartfrid Wolff (Rems-
Berichterstatter

Josef Philip Winkler
Drucksache 17/13565 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reinhard Grindel, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Ulla Jelpke und Josef Philip Winkler

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/7933 wurde in der
146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2011 an den Innenausschuss federführend sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales
und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.
mann

x

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