BT-Drucksache 17/13559

zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/11898 - Uranmunition ächten

Vom 15. Mai 2013


Deutscher Bundestag Drucksache 17/13559
17. Wahlperiode 15. 05. 2013

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11898 –

Uranmunition ächten

A. Problem

Der Antrag zielt auf das Verbot des Einsatzes, der Herstellung, des Besitzes so-
wie der Ächtung von DU-Munition (Depleted Uranium = abgereichertes Ura-
nium). Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Ächtung und das Verbot
solcher Munition national und international zu verfolgen.

DU-Munition setzt nach dem Einschlagen aufgrund hoher Temperaturen Uran-
und Uranoxid-Partikel frei, die durch das Einatmen oder die Nahrungsaufnahme
der dort lebenden Bevölkerung sowie internationaler Entwicklungshelferinnen
und -helfer in den Organismus gelangen und schwere Gesundheitsschädigungen,
wie Krebs, Miss-/Totgeburten sowie Umweltschäden, Trinkwasserverseuchung,
hervorrufen können. Die Kausalität wurde bereits durch schottische oder italie-
nische Gerichte festgestellt.

Es wird an die Bundesregierung appelliert, darauf hinzuwirken, dass die mit
DU-Munition verseuchten Gebiete als solche ausgewiesen und Maßnahmen zur
Aufklärung, Unterstützung und Dekontaminierung eingeleitet werden. Die Or-
ganisation der Vereinten Nationen (UNO) und das EU-Parlament haben bereits
auf die schädlichen Auswirkungen der DU-Munition hingewiesen. Letzteres
forderte im Mai 2008 ein Aussetzen der Herstellung und Produktion. Ungeach-
tet der Kenntnis der schweren Folgen, setzen weiterhin diverse Staaten DU-
Munition, darunter u. a. die USA, Großbritannien, Russland, Israel und China,
aufgrund ihrer hohen Durchschlagskraft und vergleichsweise günstigen Pro-
duktionskosten ein.

Die Bundesregierung soll darauf einwirken, dass ihre Bündnispartner, insbe-
sondere die NATO-Verbündeten, keine DU-Munition in Deutschland einsetzen,

lagern oder über Deutschland transportieren.

Der Einsatz von DU-Munition verletze das humanitäre Völkerrecht im Hinblick
auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus Artikel 22 der Haager Landkriegs-
ordnung (Wahl der Mittel) als auch im Hinblick auf die Verursachung unnötigen
Leids (Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I, Artikel 35, 36). Die Bundesregie-
rung soll sich für die weltweite Ächtung von DU-Munition im Rahmen der Ver-
einten Nationen sowie die Einsetzung eines UN-Sonderbeauftragten einsetzen.

Drucksache 17/13559 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Diese Arbeit soll durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die Bundesre-
gierung bezüglich eines gesetzlichen Verbotes der finanziellen Unterstützung
der Herstellung solcher Munition sowie durch die Einrichtung einer Stiftung
auf nationaler Ebene unterstützt werden.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthal-
tung Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/13559

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/11898 abzulehnen.

Berlin, den 15. Mai 2013

Der Auswärtige Ausschuss

Ruprecht Polenz
Vorsitzender

Roderich Kiesewetter
Berichterstatter

Uta Zapf
Berichterstatterin

Bijan Djir-Sarai
Berichterstatter

Jan van Aken
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter
Jan van Aken
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter
gungsausschuss überwiesen.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/11898 in seiner 75. Sitzung am 20. Februar 2013 zur gut-
achtlichen Mitberatung dem Unterausschuss „Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Antrag zielt auf das Verbot des Einsatzes, der Herstel-
lung, des Besitzes sowie der Ächtung von DU-Munition
(Depleted Uranium = abgereichertes Uranium). Die Bun-
desregierung wird aufgefordert, die Ächtung und das Verbot
solcher Munition national und international zu verfolgen.

DU-Munition setzt nach dem Einschlagen aufgrund hoher
Temperaturen Uran- und Uranoxid-Partikel frei, die durch
das Einatmen oder die Nahrungsaufnahme der dort lebenden
Bevölkerung sowie internationaler Entwicklungshelferinnen
und -helfer in den Organismus gelangen und schwere
Gesundheitsschädigungen, wie Krebs, Miss-/Totgeburten
sowie Umweltschäden, Trinkwasserverseuchung, hervorru-
fen können. Die Kausalität wurde bereits durch schottische
oder italienische Gerichte festgestellt.

Es wird an die Bundesregierung appelliert, darauf hinzuwir-
ken, dass die mit DU-Munition verseuchten Gebiete als sol-
che ausgewiesen und Maßnahmen zur Aufklärung, Unter-
stützung und Dekontaminierung eingeleitet werden. Die
UNO und das EU-Parlament haben bereits auf die schäd-
lichen Auswirkungen der DU-Munition hingewiesen. Letz-
teres forderte im Mai 2008 ein Aussetzen der Herstellung
und Produktion. Ungeachtet der Kenntnis der schweren Fol-
gen, setzen weiterhin diverse Staaten DU-Munition, darunter
u. a. die USA, Großbritannien, Russland, Israel und China,
aufgrund ihrer hohen Durchschlagskraft und vergleichs-
weise günstigen Produktionskosten ein.

Die Bundesregierung soll darauf einwirken, dass ihre Bünd-
nispartner, insbesondere die NATO-Verbündeten, keine DU-

der Mittel) als auch im Hinblick auf die Verursachung
unnötigen Leids (Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I, Ar-
tikel 35, 36). Die Bundesregierung soll sich für die weltweite
Ächtung von DU-Munition im Rahmen der Vereinten Natio-
nen sowie die Einsetzung eines UN-Sonderbeauftragten ein-
setzen.

Diese Arbeit soll durch die Vorlage eines Gesetzentwurfs
durch die Bundesregierung bezüglich eines gesetzlichen
Verbotes der finanziellen Unterstützung der Herstellung sol-
cher Munition sowie durch die Einrichtung einer Stiftung auf
nationaler Ebene unterstützt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Aus-
schüsse

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksa-
che 17/11898 in seiner 141. Sitzung am 15. Mai 2013 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Der Unterausschuss „Abrüstung, Rüstungskontrolle
und Nichtverbreitung“ hat den Antrag auf Drucksache
17/11898 in seiner 53. Sitzung am 24. April 2013 gutacht-
lich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimme der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/11898 in seiner 85. Sitzung am 15. Mai 2013 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung.

Berlin, den 15. Mai 2013

Roderich Kiesewetter Uta Zapf Bijan Djir-Sarai
Drucksache 17/13559 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Roderich Kiesewetter, Uta Zapf, Bijan Djir-Sarai,
Jan van Aken und Hans-Christian Ströbele

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/11898 in seiner 219. Sitzung am 31. Januar 2013 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Verteidi-

Munition in Deutschland einsetzen, lagern oder über
Deutschland transportieren.

Der Einsatz von DU-Munition verletze das humanitäre Völ-
kerrecht im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrund-
satz aus Artikel 22 der Haager Landkriegsordnung (Wahl

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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