Vom 15. Mai 2013
Bericht der Abgeordneten Roland Claus, Bartholomäus Kalb, Johannes Kahrs, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin und Sven-Christian Kindler
Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzun-
gen für die Finanzierung von Investitionen in öffentliche
nicht bundeseigene Schienenwege mit dem Zweck der Ein-
bindung in das Schienengüterfernverkehrsnetz geschaffen
werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beschlossenen Änderun-
gen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund
Dieses Gesetz schafft die Voraussetzung für eine Förderung
der Investitionen in die Schienenwege der öffentlichen nicht
bundeseigenen Eisenbahnen, die dem Schienengüterfernver-
kehr dienen, aber auch durch andere Schienenverkehre ge-
nutzt werden können. Dafür sind in den Bundeshaushalt
2013 Mittel in Höhe von 25 Mio. Euro sowie weitere Ver-
pflichtungsermächtigungen für die Jahre ab 2014 eingestellt.
Wirtschaft
Für Antrag stellende nicht bundeseigene Eisenbahnen be-
steht kein einmaliger Umstellungsaufwand. Der zusätzliche
Erfüllungsaufwand beläuft sich insgesamt auf ca. 420 000
Euro pro Jahr. Durch das Gesetz werden vier neue Informa-
tionspflichten mit Bürokratiekosten von ca. 300 000 Euro
jährlich geschaffen. Die Informationspflichten sind im Erfül-
lungsaufwand enthalten.
Verwaltung
Bund
Durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz
entstehen beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) neue Aufgaben. Auch werden
dem Eisenbahn-Bundesamt neue Aufgaben und Befugnisse
übertragen.
Die angestrebte Förderung der Investitionen kann nur erreicht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13495
17. Wahlperiode 15. 05. 2013
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/13021, 17/13494 –
Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen
in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen
Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
Länder und Kommunen
Keine.
Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
werden, wenn es gelingt, das für die Durchführung benötigte
Personal in ausreichender Zahl bereitzustellen. Dies verur-
sacht beim BMVBS einen Personalbedarf von einer Planstel-
le/Stelle (gehobener Dienst) mit einem Erfüllungsaufwand in
Höhe von voraussichtlich 90 000 Euro pro Jahr und beim Ei-
senbahn-Bundesamt einen Personalmehrbedarf von voraus-
sichtlich sieben Planstellen/Stellen. Die Planstelle/Stelle beim
BMVBS soll mit Überhangpersonal besetzt werden.
Drucksache 17/13495 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für das Eisenbahn-Bun-
desamt beträgt insgesamt rd. 430 000 Euro Personalkosten
und 86 700 Euro Sachkostenpauschale, in Summe 516 700
Euro pro Jahr. Ein einmaliger Personal- und Sachaufwand
entsteht nicht. Der beim Eisenbahn-Bundesamt neu entste-
hende Erfüllungsaufwand wird im Kapitel 12 21 gedeckt;
mit Artikel 2 wird dafür die Ermächtigungsgrundlage zur Er-
hebung kostendeckender Gebühren nach der Bundeseisen-
bahngebührenverordnung geschaffen.
Länder und Kommunen
Eine Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Länder
entsteht nicht.
Weitere Kosten
Kosteninduzierte Einzelpreisänderungen können nicht gänz-
lich ausgeschlossen werden. Wenngleich eine exakte Quan-
tifizierung der entstehenden Kosten noch nicht möglich ist,
sind Auswirkungen zumindest auf das Preisniveau, insbe-
sondere auf das Verbraucherpreisniveau, nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
H. Heene
ese
Der Haushaltsausschuss
Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende
Johannes Kahrs
Berichterstatter
er
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Roland Claus
Berichterstatter
Bartholomäus Kalb
Berichterstatter
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Berichterstatter
Sven-Christian Kindl
Berichterstatter
mann